Frau Präsidentin, Frau Kollegin Naaß, die Unfalldaten für Unfälle mit Sachschäden einer gewissen Größenordnung und für Unfälle mit Personenschäden, so auch die in der Nacht von Sonntag, den 13.02.2000, auf Montag, den 14.02.2000, werden von den örtlichen Polizeidienststellen monatlich jeweils nach Monatsende dem Innenministerium gemeldet. Eine summarische und auch spezifische Auswertung der Anzahl der Unfälle für Bayern bzw. für Mittelfranken ist demnach erst bis zum 20. des Folgemonats, in diesem Fall bis zum 20.03.2000, möglich.
In Mittelfranken war es wie in den meisten Teilen Bayerns am Sonntag den ganzen Tag über bis in die Abendstunden regnerisch. Die Temperaturen hielten sich bis in die Abendstunden über dem Gefrierpunkt. Auch die mittelfristigen Wettervorhersagen ließen eine Glättegefahr nicht voraussehen. Bis zu den Hinweisen der Polizei waren dort noch keine Anzeichen für überfrierende Nässe zu erkennen. Auf diese Hinweise haben die Straßenmeistereien im Bereich des Straßenbauamtes Ansbach, aber auch des Straßenbauamtes Nürnberg jedoch schnellstens reagiert und zunächst ihre Belegschaft zur Durchführung des Winterdienstes auf die Strecken beordert. Anschließend wurde von den Meistereien im Bereich des Straßenbauamtes Ansbach sogar die gesamte Belegschaft zur Durchführung von flächendekkenden Streueinsätzen gerufen. Dies stellt jedoch einen Ausnahmefall dar und geht weit über das so genannte Anforderungsniveau Winterdienst und die sonst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hinaus. Die Fahrbahnen waren im Bereich Ansbach flächendeckend bis circa 1.00 Uhr abgestreut.
Das Anforderungsniveau Winterdienst wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gemeinsam mit den Länderstraßenverwaltungen erstellt. Es zielt darauf ab, den Winterdienst vor allem mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu erfüllen und gleichzeitig dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden. Dieser verlangt Räumen und Streuen nach besten Kräften, legt aber keine allgemeine Räum- und Streupflicht fest.
Dem Anforderungsniveau Winterdienst entsprechend werden die Autobahnen rund um die Uhr betreut, d. h. es besteht eine 24-stündige Einsatzbereitschaft durch die Organisation eines Schichtdienstes für das Personal. Das übrige Straßennetz – Bundes- und Staatsstraßen – wird in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr befahrbar gehalten, d. h. Räum- und Streufahrzeuge rücken in den frühen Morgenstunden aus, damit die Straßen rechtzeitig bei Einsetzen des Berufsverkehrs um 6.00 Uhr befahrbar sind. Ein nächtlicher Streudienst kann wegen des fehlenden Personals grundsätzlich nicht eingerichtet werden. Wegen der notwendigen Ruhepausen steht das bei außergewöhnlichen Umständen während der Nacht
Herr Staatsminister, halten Sie es für ausreichend, dass die Räum- und Streufahrzeuge erst zwischen 22.30 Uhr und 23.00 Uhr ausgerückt sind, nachdem sich schon erste Unfälle ereignet haben, Rundfunksender aber schon seit 21.00 Uhr gemeldet hatten, dass in ganz Nordbayern mit vereisten Fahrbahnen zu rechnen ist?
Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Sobald die Meldungen eingegangen waren, wurde das Personal alarmiert. Dass an einem Sonntag die Bereitschaft nicht in so kurzer Zeit wie gewohnt aktiviert werden kann, dürfte nachvollziehbar sein. Wegen Ihres Unfalls habe ich aber dafür Verständnis, dass Sie nachfragen.
Ich habe mir auch sagen lassen, dass Sie vorher mehrfach Bremsproben gemacht und nichts gemerkt haben. Deshalb ist das eben relativ plötzlich aufgetreten.
Aus meiner Sicht ist die komplette Belegschaft einer Straßenbaumeisterei relativ schnell ausgerückt, so dass bis 01.00 Uhr die Fahrbahnen im Bereich Ansbach – und jeder weiß, dass das eine große Fläche ist, die relativ dünn besiedelt ist – flächendeckend abgestreut waren. Das ist eben die schwierige Situation im Winter, wo wir gerade in unserem Flächenstaat besondere Anforderungen haben.
Ich habe also keine Veranlassung, nach den mir gegebenen Informationen die örtlichen Straßenmeistereien zu kritisieren. Sie haben flexibel auf die Anforderungen sofort reagiert, konnten aber natürlich nicht an allen Stellen gleichzeitig die Streuung durchführen.
Herr Staatsminister, mir geht es auch nicht um Kritik an den örtlichen Straßenmeistereien, sondern mir geht es darum – und das ist meine Frage –: Wie können wir für die Zukunft Vorsorge treffen? Sie haben vorhin das fehlende Personal angesprochen. Liegt es vielleicht daran, dass wir zu wenig Personal haben, um auf solche Situationen flexibel zu reagieren ? Wie können wir künftig dafür Sorge tragen, dass die Straßenmeistereien nicht erst Stunden später, nachdem schon eine Reihe von Unfällen passiert ist, in der Lage sind auszurücken?
Wir haben eine klare Regelung: Für die Bundesautobahnen besteht eine 24-Stunden-Bereitschaft der Straßenmeistereien. Zwischen Bund und Ländern ist abgesprochen, dass eine solche Bereitschaft bezüglich der Bundesstraßen nur für die Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr besteht. Ich appelliere an alle Straßenverkehrsteilnehmer, bei winterlichen Verhältnissen so zu fahren, dass es zu keiner Gefährdung kommt. Das bedeutet, man muss eben langsamer fahren. Man muss damit rechnen, dass plötzliche Schnee- und Eisglätte auftritt.
Es ist nicht machbar und wäre auch nicht sinnvoll, für die Staatsstraßen eine sehr viel höhere Bereitschaft zu schaffen als für die Bundesstraßen. Für letztere ist die reduzierte Einsatzbereitschaft vereinbart, weil etwas anderes schlichtweg mit erheblichen Kosten verbunden wäre.
Wenn bei dieser außerordentlichen Situation die Wettervorhersage besser gewesen wäre, wenn man nachmittags bereits gewusst hätte, dass es zu einem Kälteeinbruch kommt, dann wären die Straßenmeistereien schon am Nachmittag alarmiert worden. So war das erst später der Fall, und deshalb sind auch viele Autofahrer von der Verkehrssituation überrascht worden. Ich nehme an, dass Sie für diese Bemerkung von mir Verständnis haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu den zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträgen. Ich rufe auf:
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Es wäre sinnvoll, dass das zuständige Ministerium hier vertreten ist. Da weder Frau Kultusministerin noch Herr Staatssekre
tär da sind, sollten wir sie bitten, hierher zu kommen. Herr Präsident, ich darf Sie bitten, das zu veranlassen.
Es wurde beantragt, die zuständige Staatsministerin für Unterricht und Kultus zu zitieren. Dazu Herr Kollege Dr. Bernhard.
Wir brauchen sie nicht zu zitieren. – Jetzt ist ohnehin der Vertreter des Kultusministeriums da. Der Sachverhalt ist bekannt, so dass wir den Dringlichkeitsantrag auch behandeln könnten, wenn jetzt kein Vertreter der Staatsregierung anwesend wäre. Ihr Geschäftsordnungsantrag hat sich inzwischen ohnehin erledigt, weil der Staatssekretär eingetroffen ist.
Herr Staatssekretär Freller ist da. Herr Franzke, ich nehme an, dass Ihr Geschäftsordnungsantrag damit erledigt ist. Wir kommen zur Aussprache. Dazu erhalten Sie das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Da der Geschäftsordnungsantrag positiv erledigt ist, können wir zur Diskussion über den Dringlichkeitsantrag kommen.
Das Wort „positiv“ gilt für den Geschäftsordnungsantrag, nachdem das Ministerium jetzt vertreten ist.
Der Antrag meiner Fraktion sollte auch Ihre Aufmerksamkeit erhalten. – Die Staatsregierung wird mit dem Dringlichkeitsantrag dazu aufgefordert, die weitere Verteilung der kultusministeriellen Publikation „Schule aktuell“ zu unterlassen, weil sie unwahre Aussagen gegen das Volksbegehren „Die bessere Schulreform“ enthält
und dem von allen Landtagsfraktionen gemeinsam vorgelegten und vom Bildungsausschuss am 10. Februar 2000 einstimmig beschlossenen Dringlichkeitsantrag widerspricht. Das ist die Ausgangsposition. – Herr Kollege Knauer zieht jetzt seine Wortmeldung wieder zurück; das freut mich.
Diese Publikation – ich hoffe, sie liegt zumindest den Bildungspolitikern vor – ist eine Sonderausgabe und befasst sich mit dem Volksbegehren „Die bessere Schulreform“. Das ist zwar das gute Recht des Ministeriums, aber die Publikation enthält in wichtigen Passagen, insbesondere am Schluss, Aussagen, die eine Initiative diffamieren, die Respekt verdient.
Der Anlass, warum die Angelegenheit im Parlament beraten wird, sind die Vorgänge in der Sitzung des Bildungsausschusses von letzter Woche. Jeder, der Lust dazu hatte, konnte das Protokoll lesen.
(Hofmann (CSU): Da wurde Stoiber mit Hitler verglichen! – Frau Radermacher (SPD): Wenn er sich entschuldigt hat, ist das erledigt!)
Herr Kollege Hofmann, das ist zwischenzeitlich erledigt. Wenn Sie dabei gewesen wären, hätte das wahrscheinlich nicht so gut geklappt. Obwohl das passiert ist, wurde sogar noch ein einstimmiger Beschluss gefasst. Was da behandelt wurde, muss also sachlich hervorragend gewesen sein.
Behandelt wurde der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Knauer, Nöth und Fraktion CSU und der Abgeordneten Renate Schmidt, Pfaffmann und Fraktion SPD und der Abgeordneten Paulig, Münzel und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einflussnahme auf Eltern und Schüler im Zusammenhang mit dem Volksbegehren. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert sicherzustellen, dass an Bayerns Schulen im Zusammenhang mit dem Volksbegehren keine einseitige Einflussnahme auf Eltern und Schüler ausgeübt und damit den Vorgaben des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes zuwider gehandelt wird.
Dem stimmten alle Fraktionen gemeinsam zu, die CSU, die SPD und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich halte das für einen vernünftigen Beschluss. Vielleicht war die Äußerung, die Sie zitiert haben, Herr Kollege Hofmann, der Anlass dafür, dass man gesagt hat, wir müssen mit der Thematik gemeinsam vernünftig umgehen.