Protocol of the Session on February 2, 2000

Ich sage das nur, weil nun Herr Maget die dritte Zusatzfrage stellt.

Ich fürchte, dass ich mich nun auf eine Antwort beziehen muss, die Herr Faltlhauser in diesem Zusammenhang gegeben hat. Wenn ich Sie richtig verstehe – –

Es geht nicht um den Bezug auf Antworten. Ausgangspunkt ist die Frage, die schriftlich niedergelegt ist.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Die Antwort muss sich auch auf die Frage beziehen!)

Halten Sie es für falsch, Steuern zu erhöhen, um die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung korrigieren zu können? Warum haben Sie die Mehrwertsteuer erhöht, um die Beitragssatzsteigerung bei der Rentenversicherung zu vermeiden?

(Hoderlein (SPD): Gemeinsam mit uns!)

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass dieser Zusammenhang so nicht hergestellt werden kann. Es war nicht so.

(Maget (SPD): Selbstverständlich war das so! – Frau Radermacher (SPD): Sie haben den Zusammenhang hergestellt!)

Ich nehme gerne Fragen entgegen zur falschen Politik der jetzigen Bundesregierung, weil ich dann die richtige Konzeption darstellen kann, die wir vertreten. Ich bin für alle Fragen sehr dankbar. Sie können noch lang so weitermachen.

(Maget (SPD): Darf ich Sie daran erinnern – –)

Herr Maget, darf ich Sie daran erinnern, dass die dritte Zusatzfrage, die Sie gestellt haben, beantwortet ist? – Ich rufe die nächste Frage auf. Sie stammt von Frau Kollegin Radermacher.

Herr Minister, ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt, dass die Mineralölsteuererhöhungen vom 01.01.1999 und 01.01.2000 insgesamt 0,12 DM betragen haben und dass gleichzeitig mit diesen zusätzlichen Steuereinnahmen der Rentenbeitrag von 20,3 auf 19,3% gesenkt werden konnte?

Herr Minister.

Frau Kollegin Radermacher, Sie müssen zur Mineralölsteuererhöhung die Mehrwertsteuer hinzurechnen. Deshalb beträgt die Erhöhung der Mineralölsteuer für 1999 und 2000 nicht 12 Pfennige, sondern 14 Pfennige pro Liter.

(Herbert Müller (SPD): Respekt!)

Nun kommt das Wichtigere. Durch die weiteren bereits beschlossenen Erhöhungen, die bis zum Jahr 2003 reichen, ergibt sich für einen durchschnittlich verdienenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 50000 DM, einer Jahresfahrleistung von 20000 km mit einem Verbrauch von 8 Litern pro 100 km bei der Gegenüberstellung von Mineralölsteuererhöhung und Rentenbeitragssenkung – darauf wollen Sie es abstellen – voraussichtlich schon ab 2001 eine Mehrbelastung von 9 DM pro Jahr. Im Jahr 2003 beträgt diese Belastung schon 256 DM pro Jahr. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die Belastung durch die Steuer und die gleichzeitige Entlastung der Rentenversicherungsbeiträge führt bei entsprechenden Rechnun

gen, die ich im Anschluss übergeben werde, zu einer Mehrbelastung von 256 DM im Jahr 2003.

Nun kommt der nächste Schritt. Rechnet man die neue Stromsteuer sowie die Erhöhung der Steuer auf Heizstoffe hinzu, ergibt sich bereits im Jahr 2000 eine Mehrbelastung von 264 DM, die bis zum Jahr 2003 auf sage und schreibe 626 DM pro Jahr ansteigen wird. Ich wiederhole zur Klarstellung: Diese 626 DM sind bereits ein saldierter Betrag – zunächst Belastung und dann Entlastung.

Große Gruppen unserer Bevölkerung haben von der Senkung der Rentenversicherungsbeiträge nichts, weil sie nicht sozialversicherungspflichtig sind. Das sind die Rentner, Pensionäre, Studenten und Sozialhilfeempfänger. Das sind nicht unbedingt diejenigen, die über viel verfügen, wie wir wissen. Das ist über ein Viertel der deutschen Bevölkerung. Auch Beamte, kleine Gewerbetreibende und die bäuerliche Landwirtschaft werden ausschließlich höher belastet.

Lassen Sie mich, Frau Kollegin, zum Rentner ein Beispiel vorrechnen: Ein Rentner mit einem Bruttoeinkommen von 28000 DM – ein durchschnittliches Renteneinkommen –, einer Jahresfahrleistung von 12000 Kilometern, einem Stromverbrauch von 4000 Kilowatt und einem Heizölverbrauch von 3000 Litern wird 2003 durch die so genannten Ökosteuergesetze mit 659 DM im Jahr belastet. Ein weiteres Beispiel: Ein Beamter mit einem Bruttoeinkommen von 60000 DM, einer Jahresfahrleistung von 25000 Kilometern, einem Stromverbrauch von 4500 Kilowatt und einem Heizölverbrauch von 3500 Litern hat eine Mehrbelastung von 1067 DM.

Ich will Sie nicht mit Zahlen überfahren. Deswegen überreiche ich Ihnen die entsprechenden Berechnungen und die entsprechenden Grafiken. Sie können feststellen, dass der so genannte entlastete Arbeitnehmer saldiert mehr belastet wird, vor allem aber die Rentner und Beamten. Außerdem habe ich eine spezifische Berechnung für die in Bayern besonders relevante Gruppe der Pendler aufgestellt. Ich übergebe Ihnen die Rechnung, damit Sie sehen können, dass die Zahlen nachvollziehbar und nachrechenbar sind. Rechnen Sie das nach, dann werden Sie mit Ihren Fragen etwas zurückhaltender werden.

Zusatzfrage? – Frau Kollegin Radermacher.

Herr Staatsminister, Sie haben eine Fleißarbeit anfertigen lassen. Können Sie mir auch die Höhe der Belastung nennen, die den Arbeitnehmern mit einem Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 21% oder sogar darüber entstanden wäre, und wie wären Sie der Forderung nach Entlastung der Lohnnebenkosten nachgekommen?

Herr Minister.

Meinen Sie, dass ich das jetzt im Kopf ausrechnen soll? Verlangen Sie das jetzt von mir?

(Frau Radermacher (SPD): Sie hätten das als Fleißarbeit erarbeiten können!)

Frau Kollegin, ich darf Ihnen die sehr seriösen Rechnungen übergeben.

(Frau Radermacher (SPD): Und die andere Rechnung liefern Sie auch noch!)

Bei Durchsicht der Rechnungen werden Sie möglicherweise zu einem anderen Urteil über Ihre eigene Ökosteuer kommen.

Nächste Zusatzfrage: Frau Kellner.

Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass im Sommer 1997 der damalige Finanzminister Theo Waigel und der jetzige stellvertretende Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Herrmann vorgeschlagen haben, die Mineralölsteuer um 10 bis 15 Pfennige zu erhöhen und die Beiträge zur Rentenversicherung auf 20,3% zu stabilisieren?

Herr Minister.

Mir ist das nicht bekannt. Wäre es mir bekannt geworden, hätte ich gesagt, dass das falsch sei. Ich habe hierzu eine klare Auffassung. Sie fragen den jetzigen bayerischen Finanzminister und langjährigen – –

(Maget (SPD): Sie haben im Bundestag zugestimmt!)

Einer derartigen Quersubventionierung habe ich nicht zugestimmt. Sie zitieren diesen politischen Zusammenhang offenbar aus unbekannten Reden. Mir ist das nicht bekannt. Ich halte eine derartige Quersubventionierung für falsch.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Ist im Rechenwerk bei einer angenommenen Fahrleistung von 20000 km des Arbeitnehmers berücksichtigt, dass der Arbeitnehmer in der Steuererklärung eine Rückerstattung in der Höhe dessen bekommt, was Sie soeben bei der Erhöhung der Kilometer-Pauschale von 65 Pfennigen als große Tat gelobt haben?

Herr Minister.

Meines Wissens ja, weil wir dies mit unserer vorhandenen Software, die mit jener der Bundesregierung

und der von Nordrhein-Westfalen abgestimmt ist, durchgerechnet haben.

Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Werner-Muggendorfer. Bitte, Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Herr Staatsminister, nun sind weitere Rechenkünste erforderlich.

Der Text Ihrer Frage heißt anders.

(Hoderlein (SPD): Das ist schulmeisterlich!)

Herr Hoderlein, Sie mögen Schulmeister sein – ich bin kein Schulmeister, sondern habe auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Dies dürfen Sie bitte nicht ankreiden. Ich unterhalte mich gern über diese Fragen auch im nächsten Ältestenrat, aber hier ist dafür mit Sicherheit nicht der Platz. Ich bitte, mit dem Begriff „Schulmeister“ gerade mir gegenüber etwas vorsichtiger umzugehen.

Welche Entlastungen waren mit den Mineralölsteuererhöhungen von 1991 bis 1994 für die Arbeitnehmer und für die Arbeitgeber verbunden?

Herr Minister.

Auch für diese Frage darf ich mich herzlich bedanken, weil damals gleichzeitig der Spielraum geschaffen worden ist, durch die Steuererhöhungen nicht nur in die alten Bundesländer, sondern auch in die neuen Bundesländer mehr wirtschaftliche Dynamik zu bringen, was nach der Wiedervereinigung zwingend notwendig war. Wir haben 1992 das Steueränderungsgesetz verabschiedet. Durch Entlastungen bei der Gewerbesteuer – etwa durch Erhöhung des Freibetrags und Staffelung des Messbetrags bei der Gewerbesteuer, Ansatz der Steuerbilanzwerte bei der Gewerbekapitalsteuer – sowie bei der betrieblichen Vermögenssteuer wurden Entlastungen bei mittelständischen Unternehmen und ein spürbarer Wachstumseffekt erreicht. Durch dieses Gesetz wurde auch der Familienleistungsausgleich wesentlich verbessert. Die finanziellen Spielräume hätten wir ohne die indirekten Steuern auf die Mineralölsteuer nicht gehabt.

Mit dem Standortsicherungsgesetz wurden im gleichen Zeitraum erhebliche Anstrengungen unternommen, um Deutschland steuerlich für den Standortwettbewerb fit zu machen, zum Beispiel durch Senkung der Körperschaftsteuersätze – vor 11 Jahren hatten wir einen Körperschaftsteuersatz von 56% –, Begrenzung der Spitzenbelastung für gewerbliche Einkünfte, Einführung einer Ansparrücklage für den Mittelstand und durch einen Erbschaftsteuerfreibetrag für Betriebsvermögen, einen Bereich, in dem heute noch, da so viele Betriebsvermögen übergeben werden, erheblicher Nachholbedarf besteht. Fazit ist, dass damit trotz der schwierigen finanziellen Situation zur Dynamisierung der Wirtschaft und

zur Schaffung von Arbeitsplätzen eine ganze Menge getan worden ist.

Eine Zusatzfrage: Frau Kollegin.