Protocol of the Session on July 9, 2003

Ich habe deswegen angekündigt, dass die Staatsregierung – wenn sie die Möglichkeit dazu hat – beabsichtigt, im Herbst das Initiativrecht zu ergreifen, damit auch bei der Suche nach Vermissten der Zugang zu Verbindungsdaten erleichtert wird.

(Dr. Hahnzog (SPD): Ausrede!)

Herr Dr. Hahnzog, Sie haben keine Ahnung von der Praxis.

Es ist für mich nicht akzeptabel, dass man, wenn ein Mensch vermisst wird – zum Beispiel Herr Pfarrer B. aus Dachau, der lange Zeit vermisst war –, Hubschrauber und Hunderte von Polizisten zur Suche einsetzt, aber nicht etwa feststellen darf, ob er irgendwelche HandyGespräche geführt hat, aus denen sich ergeben könnte, welches Ziel er aufgesucht hat. Für die Vermisstensuche ist ein solches Vorgehen notwendig. Ich glaube auch nicht, dass es irgendwelche ernsthaften Streitfälle gibt, weil es in diesem Zusammenhang nur um die Verbindungsdaten geht.

Als nächstes haben wir den Fall, gegen den Störer präventiv vorzugehen. Ich will ein solches Vorgehen nur für den Straftatenkatalog, bei dem auch repressive Maßnahmen zulässig sind. Man hat dann auch nicht die Frage der Abgrenzung von repressiv und präventiv im Zusammenhang mit den selben Straftaten zu klären. Ich füge hinzu: Ich meine, dass man auch die gesamten Berufsgeheimnisträger – es sei denn, der Betreffende ist selber im Vorbereitungsstadium der Straftat verdächtig –, einschließlich der Journalisten berücksichtigt, und zwar deswegen, weil es sich im großen Umfang auch um Straftaten handelt, die der Anzeigenpflicht unterliegen. Wenn der Journalist heute von einem bevorstehenden Selbstmordanschlag Kenntnis bekommt, dann muss er diesen zur Anzeige bringen.

Ich sage Ihnen auch – es mag den einen oder anderen wundern –, dass ich im Hinblick auf bevorstehende Straftaten mit den Journalisten ganz überwiegend hervorragende Erfahrungen gemacht habe. Sie haben dann nicht gesagt, das komme überhaupt nicht in Frage, sondern sie haben die Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit wahrgenommen. Deswegen meine ich, dass man in diesem Punkt auch entsprechend handeln kann.

Wenn allerdings ein Journalist von Al-Dshasira extremistische Straftaten plant, dann müssen entsprechende Maßnahmen gegen ihn als Störer präventiv angeordnet werden können. Ich glaube, dieser Punkt wird wenig umstritten sein.

Mich erstaunt es, wenn Sie kritisieren, dass ich mir in diesen wenigen Fällen, wo wir ein entsprechendes präventives polizeiliches Vorgehen beabsichtigen, eine entsprechende Anordnung vorbehalte. Im Bereich des Verfassungsschutzes ist festgelegt, dass eine Anordnung im präventiv verfassungsrechtlichen Bereich nur durch den Minister, den Staatssekretär oder den Amtschef vorgenommen werden kann und dass eine Vorlage für die G-10-Kommission des Landtags zu machen ist. Das bewährt sich auch, weil es nicht Hunderte von Maßnahmen sind, auch wenn es sich um eine Vielzahl von Telefonanschlüssen handelt. Ich habe gestern eine Maßnahme angeordnet, bei der in einem einzigen Fall auf drei Seiten Telefonnummern aufgelistet waren. Die Situation ist heute anders als früher, weil jeder der Beteiligten serienweise Telefonkarten mit unterschiedlichen Handynummern hat, während er früher nur einen Festnetzanschluss hatte. Trotzdem sind es heute nicht mehr Fälle.

Ich meine, es ist daher richtig, um eine in Bezug auf den Verfassungsschutz gute Handhabung und eine landesweit ausgewogene Einheitlichkeit sicherzustellen, dass ich mir innerdienstlich für eine gewisse Zeit die Entscheidung vorbehalten will. Um es neutral zu sagen: Es ist geboten, dass sich die Amtsleitung, die die Verantwortung trägt, innerdienstlich für eine gewisse Zeit die Entscheidung vorbehält, damit sich ein einheitliches Verfahren herausbilden kann. Ich meine, ein solches Vorgehen müsste von Ihnen unterstützt und dürfte nicht kritisiert werden.

Ich weiß, dass Herr Kollege Schily mit Herrn Gantzer zusammen bei der Polizei in München war, um sich über diese Thema zu informieren. Ich habe noch keine Gelegenheit gehabt, mich mit dem Bundeskriminalamt oder Herrn Schily darüber zu unterhalten. Wir werden das aber sicher Anfang August nachholen. Auch von Seiten des Bundes wird eine große Schutzlücke gesehen, wenn es um den gewaltbereiten Terrorismus geht. Ich meine, wir sollten das dann im Herbst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes miteinander diskutieren. Das ist dann auch der richtige Zeitpunkt für die Diskussion, während es heute nur um demonstrative Zwecke geht. Ich bitte darum, auf diesem Weg mitzugehen. Es geht um zentrale Belange unserer Sicherheit in den schwersten Bereichen der Kriminalität. Jedem muss klar sein: Ein Anschlag würde das Leben in unserem Land verändern, und zwar möglicherweise über lange Zeit. Deswegen müssen wir unsere Chancen in verantwortungsbewusster Weise nutzen, Anschläge möglichst zu vermeiden. Ich selber war Rechtsanwalt und denke wie ein Rechtsanwalt. Ich weiß daher, wie hoch der Rechtsstaat zu achten ist. Aber gerade auch im Rechtsstaat ist die Sicherheit Voraussetzung für die Freiheit und deswegen wollen wir eine vernünftige Abwägung beider Ziele.

(Beifall bei der CSU)

Ums Wort hat noch einmal Herr Kollege Dr. Hahnzog gebeten.

Herr Beckstein, um an Ihre letzten Worte anzuknüpfen: Sie waren Rechtsanwalt, ich bin es jetzt, war früher aber auch Richter und Verfassungsrichter. Von diesem Blickwinkel schaut die Sache ein bisschen anders aus. Es gibt keinen Vorrang der Sicherheit vor den Grundrechten. Die Grundrechte haben natürlich die Sicherheit im Auge zu haben, aber sie sind in erster Linie – das sagt das Bundesverfassungsgericht vom Band 1 bis zum Band 103 – Schutzrechte für die Freiheiten der Bürger gegenüber der Hoheitsgewalt. Dieses sollten wir nicht außer Acht lassen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein Zweites – beim Kollegen Kreuzer hätte ich mich nicht mehr gemeldet, da er so mit Schaum vor dem Mund geredet hat, wie ich es leider viele Jahre ertragen musste –: Wenn Sie sagen, unser Gesetzentwurf käme verfrüht, ist dies schon ein Zeichen dafür, dass das ein Problem ist. Wir wissen nicht – wie gesagt: vor Gericht und auf hoher See –, was das Bundesverfassungsgericht aus dieser Sache macht. Warum kann man denn um Teufels Willen nicht einmal sagen, dass das, was die Datenschutzbeauftragten – –

(Zuruf des Herrn Staatsministers Dr. Beckstein)

Die Datenschutzkonferenz, Herr Beckstein, reden Sie doch nicht so einen Unsinn. Die Datenschutzkonferenz, die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, hat die Kennzeichnungspflicht gefordert. Sie hat sie nach dem früheren Gesetzgebungsverfahren im März gefordert. Ich habe daher hinterfragt, was die Gründe der Datenschutzbeauftragten in anderen Ländern waren. Das ist auch der Grund, weshalb unser Gesetzentwurf etwas später gekommen ist. Er hätte auch im letzten Plenum vor zwei Wochen behandelt werden können, aber die CSU hat als Retourkutsche gesagt: Wenn ihr Hearings macht, dann lassen wir – was sonst üblich ist – keine Nachträge zur Tagesordnung zu. Wir hätten ansonsten in Ruhe über dieses Thema diskutieren können.

Was Sie in Bezug auf den künftigen präventiven Überwachungsbereich sagen, ist einfach eine Irreführung der Kolleginnen und Kollegen, die das nicht so genau wissen. Der Leitende Oberstaatsanwalt von München I weiß das genauer. Deswegen war dieses Hearing so eine Pleite für die CSU. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf von Teilen der CSU; manche haben sich schon von vornherein distanziert. Dieses Hearing war eine Pleite, weil auch der Oberstaatsanwalt gesagt hat – es sind die Fälle, die auch Sie genannt haben, Sie haben Al Khaida und eine andere Organisation genannt –: Wenn es um Organisationsdelikte geht, dann ist das Strafrecht in der Lage, dies im repressiven Bereich zu machen und braucht nicht auf den präventiven Bereich zurückzugreifen. Für so dumm brauchen Sie uns nicht zu verkaufen und ich hoffe, dass Sie auch nicht versuchen, den nächsten Landtag für so dumm zu verkaufen. Dann wer

den wir vielleicht noch eine rechtsstaatliche Regelung durchsetzen können.

Die Aussprache ist geschlossen. Im Ältestenrat bestand darüber Einvernehmen, dass die Federführung für diesen Gesetzentwurf beim Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit liegt.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 b

Gesetzentwurf des Abgeordneten Pfaffmann und anderer (SPD)

über die Weiterbildung in den Berufen der Krankenund Altenpflege (Pflegeweiterbildungsgesetz – PflWeG) (Drucksache 14/12862)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Dazu erhält Herr Kollege Pfaffmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir ist wohl bewusst, dass über diesen Gesetzentwurf kein Beschluss mehr gefasst wird, aber ich halte es trotzdem für richtig, dass dieser Landtag demonstriert, wie wichtig dieses Thema ist und daher darüber diskutiert. Ich möchte deswegen zwei, drei erläuternde Sätze sagen: Die Pflegeberufe, die mittlerweile zu einer tragenden Säule im gesamten Gesundheitswesen geworden sind, sind im Prinzip in einer Sackgasse, weil die Betroffenen nach der Ausbildung letztlich keine Chance mehr haben, Weiterbildungen vernünftig zu realisieren, bzw. anerkannt zu bekommen.

Wir sind im Gesundheitswesen einer Wandlung unterworfen durch verschiedene strukturelle, aber auch medizinische Fortschritte; es gibt mehr Multimorbidität und psychische Erkrankungen. Strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen erfordern, dass sich die Pflegekräfte – ob das in der akutpflegerischen Versorgung oder in der Altenpflege ist, spielt keine Rolle – mehr und stärker fort- und weiterbilden, um den Anforderungen gerecht werden zu können.

Es geht um die gesetzliche Anerkennung der Fort- und Weiterbildung, die sich in den letzten Jahren ziemlich ungeordnet und ungeprüft entwickelt hat. Es geht darum, dass die Personen, die sich engagieren und sich einer Weiterbildung unterziehen, eine gesetzliche Anerkennung bekommen. Das ist die Grundlage des Gesetzentwurfs. Bisher war es wohl so, dass Weiterbildungen lediglich von einer Stelle, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, geprüft wurden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist allerdings nicht mehr für alle Bereiche zuständig. Man denke nur an die Altenpflege und die ambulante Versorgung, für die die Deutsche Krankenhausgesellschaft nicht mehr zuständig ist.

Man muss auch darauf hinweisen, dass Bayern mittlerweile das einzige Bundesland ist, das dieses Problem im Rahmen einer gesetzlichen Festschreibung noch nicht

gelöst hat. Alle anderen Bundesländer haben mittlerweile eine gesetzliche Regelung, was die Weiterbildung betrifft. Insofern denke ich, dass es Zeit wird, die Angelegenheit in Bayern zu klären. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass das Führen von Berufsbezeichnungen und die Anerkennung von Weiterbildungen einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Aus diesem Grund legen wir heute ein Gesetz, das ein Rahmengesetz ist, vor, das es ermöglichen würde, Weiterbildungen, die Berufsangehörige absolvieren, gesetzlich anerkennen zu lassen.

Das ist ein wichtiger Punkt, und zwar nicht nur um die Motivation der Betreffenden zu erhöhen, sondern auch um die Attraktivität des Berufs zu steigern. Die Fortbildungen sind schwierig und nicht immer in vier Monaten abgehandelt, sondern sie dauern bis zu zwei Jahren und beinhalten Prüfungen. Das alles bleibt jetzt ohne Konsequenz. Es macht sich weder in der Bezahlung noch in der Rechtsstellung noch sonst wo bemerkbar. Was hier erbracht wird, ist alles Eigeninitiative.

Es besteht Handlungsbedarf, vor allem wenn man die vielfältigen Gebiete betrachtet. Man denke nur an die ambulante Versorgung. In der ambulanten Versorgung gibt es überhaupt keine Festlegungen, wer tätig werden darf. Man kann Krankenschwestern oder Altenpflegekräfte einsetzen. Wenn sich aber zum Beispiel eine Krankenschwester weiterbilden will, sollte man die Weiterbildung in einem Ermächtigungsgesetz regeln.

Ich würde darum bitten, dass das Thema im neuen Landtag diskutiert wird, um den Missstand, dass Bayern bei der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Anerkennung der Weiterbildung hinten dran ist, zu beheben. Man muss auch bezüglich der Bezahlung eine Verbesserung für Pflegekräfte, die sich einer Weiterbildung unterziehen, erzielen. Die Weiterbildung muss nicht nur in einer gesetzlichen Grundlage festgeschrieben werden, sondern sie muss auch durch eine höhere Bezahlung anerkannt werden.

Bisher ist es so, dass die Tarifverträge lediglich ein Unterstellungsverhältnis als Grund für eine Höhergruppierung anerkennen. Es kann aber nicht sein, dass eine Pflegekraft, die keine Weiterbildung absolviert hat, höhergruppiert wird, weil sie zehn Kollegen unter sich hat, aber eine vergleichbare Krankenschwester, die sich zwei Jahre lang einer intensiven Weiterbildung unterzogen hat, nicht diese Möglichkeit hat. Das ist ein Missverhältnis, das beseitigt werden muss. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf.

Ich weiß, dass über den Gesetzentwurf nicht mehr beschlossen wird. Ich würde den neuen Landtag über das Protokoll gerne auffordern, sich dieser Problematik anzunehmen, damit wir schnell zu einer Regelung kommen, die im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch im Interesse einer qualifizierten Versorgung sowohl auf dem akutstationären als auch auf dem ambulanten und altenpflegerischen Sektor liegt.

(Beifall bei der SPD)

In der Diplomatenloge hat eine Delegation von hochrangigen Richtern und Rechtsanwälten aus Pernambuco in Brasilien Platz genommen. Sie informieren sich in Bayern zum Thema „Innere Sicherheit“. Ich begrüße Sie unter der Leitung von Herrn Dr. Virginio sehr herzlich.

(Allgemeiner Beifall)

In der Aussprache hat sich Herr Kollege Kobler zu Wort gemeldet.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pfaffmann, die im Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachten Überlegungen betreffend die Weiterbildung in den Berufen der Alten- und Krankenpflege sind – ich sage das offen – auf Anhieb betrachtet interessant. Es gibt sicher einen breiten Konsens darüber, die Pflegequalität insgesamt weiter zu verbessern. Sie haben von der Verbesserung der Motivation und der Attraktivität gesprochen. Ihre Aussage trifft sicher in verschiedenen Aspekten zu. Ihre in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachten Überlegungen schließen möglicherweise auch an die Richtlinien für die Weiterbildung der Pflegekräfte an.

Durch eine systematische Fort- und Weiterbildung, die auf die Altenpflege übertragen wird, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, würde auch nach unserer Meinung das Berufsbild der Altenpflege bis hin zum Pflegemanagement eine Aufwertung erfahren. Ich sage aber offen, es gibt Gründe, warum wir – Sie haben das bereits ein wenig vorweggenommen – momentan von einer Beratung des Gesetzentwurfs abraten. Es macht keinen Sinn, im letzten Moment ein Gesetz durchzupeitschen, das so wichtig ist und das als Vorgänger das Altenpflegegesetz hat, über das man zehn Jahre lang diskutiert hat. Das Altenpflegegesetz muss erst einmal richtig umgesetzt werden. Wenn man die Weiterbildung anerkennen will, muss man nach unserer Auffassung zunächst Erfahrungen mit dem Altenpflegegesetz gesammelt haben, auf die man aufbauen kann. Man darf nicht den Fehler machen, den zweiten oder dritten Schritt vor dem ersten zu tun.

Das ist der eine Aspekt. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass eine Verbandsanhörung oder etwas Ähnliches zur Einbindung der Verbände nicht stattgefunden hat; mir ist zumindest nichts darüber bekannt. Das muss bei einem solch wichtigen Gesetz aber sein. Das ist nicht geschehen, und deswegen ist eine Verabschiedung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht denkbar.

Zu bedenken ist ferner, dass bei der Weiterbildung bzw. bei den Weiterbildungsrichtlinien in der Krankenpflege bereits eine Art bundeseinheitliche Abstimmung besteht. Sie haben davon gesprochen, dass die Pflege und die Weiterbildung bundeseinheitlich geregelt seien. Ich bin nicht der Meinung, dass das Thema schon ganz bundeseinheitlich geregelt ist. Auch hier gibt es noch Defizite und Abstimmungsbedarf. Weil diese Dinge noch nicht geregelt sind und viele Fragen offen sind, sind wir der Auffassung, dass der Entwurf verfrüht ist. Sie haben das auch realistisch eingeschätzt. Wir bitten deshalb, zum

jetzigen Zeitpunkt von einer weiteren Beratung Abstand zu nehmen. Pragmatisch gesehen verfällt der Gesetzentwurf damit der so genannten Diskontinuität.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt erteile ich das Wort der Frau Kollegin Schopper.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist allen klar, dass dieser Gesetzentwurf nicht mehr in die Beratungen der Ausschüsse kommt, weil der Landtag keine Sitzungen mehr abhält. Herr Kobler, es ist aber nicht richtig, wenn Sie sagen, man müsse erst Erfahrungen sammeln, um das zu beschließen, was wir im Altenpflegegesetz fixiert haben wollen. Es geht um die gesetzliche Anerkennung der Weiterbildung. Sie haben dazu auch sehr differenziert argumentiert. Seit 1990 haben fast alle Bundesländer gesetzliche Weiterbildungsregelungen für die Pflegekräfte. Sachsen hat zuletzt im Jahr 2002 solche Regelungen erlassen, und in Thüringen sind sie angekündigt. Wenn der Freistaat Bayern noch keine Regelungen hat, hat er auf diesem Gebiet noch seine Hausaufgaben zu machen. Er kann sich hier nicht auf die „Bayern-vorne-Mentalität“ berufen, die Sie sonst so gerne für sich reklamieren.

Verschiedene Regelungen in diesem Gesetzentwurf dienen vor allem der Anerkennung der Pflegeberufe. Die Frau Ministerin fährt mit einer Road-Show durch die Gegend. Wir machen Kampagnen, um auf die Attraktivität des Altenpflegeberufes hinzuweisen, diesen Beruf aufzuwerten und neue Pflegekräfte anzuwerben. Die Bezahlung der Pflegekräfte ist nach wie vor relativ gering. Deshalb muss sich die Frage der Rekrutierung von Pflegekräften auch in den Weiterbildungsregelungen niederschlagen. Nachdem sich im Bereich der Krankenpflege die Deutsche Krankenhausgesellschaft für die Weiterbildung verantwortlich zeigte, hat sich im Bereich der Altenpflege ein Vakuum aufgetan. Wir können nur darauf hoffen, dass die Experimentierklausel, die jetzt im Altenpflegegesetz enthalten ist, häufiger genutzt wird, um eine gemeinsame Ausbildung, die wir uns zum Ziel gesetzt haben, irgendwann einmal zu erreichen. Wir sehen, dass die Weiterbildung in weiten Teilen eher unkoordiniert und qualitativ unterschiedlich ist. Deswegen sehen wir schon einen Anlass dafür, dass wir uns in der nächsten Legislaturperiode, in welcher Form auch immer, mit diesem Thema beschäftigen. Deswegen sollten Sie sich diese Hausaufgabe mitnehmen. Die Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf der Diskontinuität verfällt, darf auf keinen Fall ein abschlägiges Urteil darstellen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Aussprache ist geschlossen. Im Ältestenrat bestand darüber Einvernehmen, dass die Federführung für diesen Gesetzentwurf beim Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik liegt.