Protocol of the Session on May 22, 2003

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich sowohl im Bereich des Verwaltungsdienstes als auch beim Fachpersonal die Zahl der für Aufgaben der Heimaufsicht zur Verfügung gestellten Stellen deutlich erhöht hat. Damit konnte dem Anliegen, durch die Bündelung der Heimaufsicht auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden und einer damit einhergehenden Personalaufstockung eine Qualitätsverbesserung durch die Intensivierung der Aufsicht zu erreichen, in vollem Umfang Rechnung getragen werden.

Finanzzuweisungen

Im Nachtragshaushalt 2002 standen für Finanzausgleichsleistungen zur Durchführung des Heimgesetzes insgesamt ca. 2,15 Mio e zur Verfügung. Die pauschalen Zuweisungen sind so bemessen, dass die Mehraufwendungen der Landkreise und kreisfreien Gemeinden insgesamt abgedeckt werden können.

In welcher Höhe stehen dem Straßenbauamt Würzburg im Jahr 2003 Finanzmittel für Um- und Ausbaumaßnahmen, Bestandserhaltung, Unterhalt und

Winterdienst der Staatsstraßen – und wie viel davon für reine Neu- und Ausbaumaßnahmen zur Verfügung?

Antwort der Staatsregierung: Dem Straßenbauamt Würzburg stehen derzeit für das Haushaltsjahr 2003 aus dem Staatsstraßenhaushalt für Um- und Ausbaumaßnahmen, Bestandserhaltung und die Unterhaltung und Instandsetzung einschl. Winterdienst Haushaltsmittel in Höhe von rd. 9,6 Mio e zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

für Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen: 2.3 Mio. e

für Bestandserhaltung: 2,3 Mio. e

für Unterhalt und Winterdienst: 5,0 Mio. e

Die derzeitige Haushaltszuweisung für das Straßenbauamt Würzburg berücksichtigt noch nicht die noch zu erbringenden Leistungen Dritter. Dies bedeutet, dass sich durch Kostenbeteiligungen anderer Straßenbaulastträger an gemeinschaftlichen Maßnahmen (z.B. Kreu- zungsumbauten) die Ausgabemittel des Straßenbauamtes Würzburg erhöhen.

Welche Verkehrsprojekte hat die Staatsregierung für den Bundesverkehrswegeplan für Niederbayern angemeldet, wie hoch ist die Antragssumme und wie hoch ist der prozentuale Anteil dieser Summe im Verhältnis zu den anderen Bezirken in Bayern?

Antwort der Staatsregierung: Die Staatsregierung hat für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans, Teil Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in Niederbayern 41 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 1,1 Mrd. e angemeldet. Die Liste dieser Projekte liegt meiner schriftlichen Antwort bei. Das Verhältnis zu dem Kostenvolumen der Anmeldungen in den anderen sechs Regierungsbezirken stellt sich wie folgt dar:

Regierungsbezirk Anteil

Oberbayern 33,5% Niederbayern 8,4% Oberpfalz 6,1% Oberfranken 13,1% Unterfranken 17,5% Mittelfranken 10,6% Schwaben 10,9%

Für den Bundesverkehrswegeplan, Teil Schiene hat die Staatsregierung folgende Projekte für Niederbayern angemeldet:

Ausbau der Strecke Nürnberg–Regensburg–Passau; hier ist Ziel die Leistungssteigerung der Strecke im Hinblick auf die EU-Osterweiterung.

Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Rosenheim–Mühldorf–Landshut; die Anmeldung soll

der Einbindung des Chemiedreiecks in das Schienennetz sowie der Umgehung Münchens im Italienverkehr dienen.

Es ist nicht üblich, bei der Anmeldung von Schienenprojekten für den Bundesverkehrswegeplan eine Antragssumme zu nennen. Aus diesem Grund kann auch keine niederbayerische Quote genannt werden.

Ich frage die Staatsregierung: Warum werden Schulwegkosten für GymnasiastInnen und RealschülerInnen aus Heiligenstadt, die Schulen in Ebermannstadt besuchen, übernommen, nicht aber die Schulwegkosten für die Heiligenstädter M-SchülerInnen, wie lange dauert die Anfahrt und wie hoch sind die anfallenden Schulwegkosten für die SchülerInnen aus Heiligenstadt jeweils für die Fahrt nach Ebermannstadt bzw. nach Hirschaid?

Antwort der Staatsregierung: Zur Mündlichen Anfrage bleibt vorab anzumerken, dass die Schülerbeförderung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Gymnasiasten und Realschülern Aufgabe des Landkreises bzw. der kreisfreien Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts des Schülers ist (Art. 1 Abs. 1 SchKfrG). Bei Schülern, die die Mittlere-Reife-Klassen der Hauptschule besuchen (M-Schü-ler) und die im Gebiet des kommunalen Schulaufwandsträgers ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, stellt der Schulaufwandsträger die Schülerbeförderung sicher (Art. 3 Abs. 4 Satz 1 BaySchFG). Kostenträger kann hier eine Gemeinde oder ein Schulverband sein. Besuchen die M-Schüler hingegen eine Volksschule außerhalb des Gebiets des Schulaufwandsträgers, in dem die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, trägt derjenige Landkreis bzw. diejenige kreisfreie Gemeinde die Schülerbeförderungskosten, in der der betreffende Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 BaySchFG).

Zur Frage der Kostenübernahme

Die Übernahme der Beförderungskosten durch den Aufgabenträger richtet sich u. a. danach, ob die besuchte Schule die nächstgelegene Schule im Sinn des Schülerbeförderungsrechts ist (§ 2 SchBefV). Bei einem Gymnasium oder einer Realschule ist nächstgelegene Schule diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- oder Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SchBefV). Bei einer Hauptschule ist nächstgelegene Schule diejenige, in deren Sprengel der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder der er zugewiesen ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SchBefV). Für die Gymnasiasten und die Realschüler, die in Heiligenstadt wohnen (Land- kreis Bamberg), ist nächstgelegene Schule das Gymnasium bzw. die Realschule in Ebermannstadt (Landkreis Forchheim). Hingegen hat das Landratsamt Bamberg die Heiligenstädter M-Schüler der Hauptschule mit Mittlere-Reife-Klassen in Hirschaid (Landkreis Bamberg) zugewiesen. Der Grund für die Zuweisung liegt in der Erstellung eines unter allen Gemeinden des Landkreises abgestimmten M-Klassen-Konzepts. Jegliche Änderungen der Schulwege bzw. der Zuweisungen von Schülern muss vor dem Hintergrund geprüft werden, ob durch die

Zuweisung von M-Schülern an eine andere Hauptschule der ursprüngliche M-Zug gefährdet würde und somit andere Schüler weitere Wege absolvieren müssten.

Zu den Fragen nach der Höhe der Schulwegkosten und nach der Zeit auf dem Schulweg

Eine Rückkoppelung mit den zuständigen Landkreisen Bamberg und Forchheim war aus Zeitmangel bedauerlicherweise nicht möglich.

Nachdem im Februar 2003 für die Studienreferendare an bayerischen Realschulen die Umstellung der 2. Ausbildungsphase auf das Modell 1:1 eingeleitet wurde, bis dato jedoch den Seminarschulen weder für die Umstellungsphase noch für den Endausbau Regelungen für den künftigen Ablauf des Seminarbetriebs vorliegen, frage ich die Staatsregierung, wie sich während der Umstellungsphase der konkrete Prüfungsablauf gestaltet (insbesondere wie und wo Prüfungslehrproben abgenommen werden), wie dies bei endgültiger Umstellung ablaufen wird und ob für die veränderten Situationen auch die Kosten der Ausbildung (insbesondere Rei- sekosten) sichergestellt sind.

Antwort der Staatsregierung:

1. Der Vorschlag, die Struktur des Vorbereitungsdienstes an der Realschule auf das Modell 1:1 umzustellen, wurde vom Landtag am 09. November 2000 beschlossen. Demnach wird die Umstellung mit dem Studienseminar, das im Februar 2004 den Dienst aufnimmt, wirksam. Bei sämtlichen Dienstbesprechungen mit den Leitern der Studienseminare (Seminarlei- ter) nach dem Landtagsbeschluss wurde das Thema behandelt und sukzessive im unmittelbaren Kontakt mit den Betroffenen einer Klärung zugeführt:

Bei der am 5. Juni 2003 stattfindenden Dienstbesprechung mit den Seminarleitern werden die Entscheidungen (u. a. über Prüfungstermine und -orte) endgültig getroffen. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Seminarschulen – die in den Prozess von Anfang an eingebunden waren – rechtzeitig die Modalitäten für die neu strukturierte Ausbildung erhalten, zumal sich Abweichungen von den jetzt geltenden Vorgaben für Prüfungstermine und -orte frühestens im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes Februar 2004/06 – also im Jahr 2005 – auswirken.

In diese Entwicklung der Modalitäten waren in gleichem Maße wie die Seminarleiter die Zentralen Fachleiter eingebunden. Bei der am 23. Juli 2003 stattfindenden Dienstbesprechung mit den Zentralen Fachleitern werden diese gebeten, die überarbeiteten Arbeitspläne für die Struktur 1:1 bis zum Herbst dieses Jahres fertig zu stellen, so dass die Seminarschulen auch diesbezüglich rechtzeitig über die erforderlichen Informationen verfügen.

2. Der durch die Umstellung bedingte Mehraufwand (Reisekosten der Studienreferendare) wird bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans 2004 ange

meldet. Das Ergebnis bleibt den Haushaltsverhandlungen vorbehalten.

Trifft die Darstellung eines Kollegen der CSU-Fraktion, der auch Mitglied des Arbeitskreises Bildung ist, die er anlässlich einer Besprechung mit Bürgermeistern und Vertretern der Schulen sowie des Schulamtes im Juni 2002 abgegeben hat zu, wonach vom Kultusministerium die Aussage getroffen worden sei, dass einzügige Klassen zukünftig nicht mehr gewünscht seien und Schulen, die Bestand haben wollten, zweizügig sein müssten und warum beteuerte dann Herr Staatssekretär Freller noch vor wenigen Monaten in Amberg bei einer Begegnung mit Kommunalpolitikern etwas anderes?

Antwort der Staatsregierung: Die gesetzlichen Grundlagen zur Volksschulorganisation sind jetzt in Art. 32 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen enthalten. Entscheidungen zur Volksschulorganisation orientieren sich ausschließlich an diesen vom Gesetzgeber erlassenen, seit der Volksschulreform im Jahr 1969 nahezu unveränderten Grundsätzen, die sich in der langjährigen Praxis bewährt haben und flexible Entscheidungen zulassen, die den jeweiligen örtlichen Verhältnissen angemessen Rechnung tragen.

Nichts anderes bedeuten die Äußerungen des Herrn Staatssekretärs Freller in der genannten Begegnung mit Kommunalpolitikern in Amberg.

Gibt es von Seiten der Staatsregierung zeitliche Vorgaben für die Konzepterstellung und die Umsetzung bei der Organisationsreform an den Berufsschulen (Landtagsdrucksache 14/6379) an die Bezirkregierungen, wenn ja, wie lauten diese und wann erfolgt der beschlossene Bericht gegenüber dem Landtag?

Antwort der Staatsregierung: Die Reformmaßnahmen sind ohne Zeitdruck und – soweit erforderlich – mit längeren Übergangsfristen zu planen. Dies soll den Sachaufwandsträgern und den Schulen Gelegenheit geben, sich auf die angestrebten Änderungen einzustellen. Die Konzepte sollen bis zum Beginn des Schuljahres 2004/2005 entwickelt sein und bis zum Jahr 2008 – dem erwarteten demographischen Wendepunkt an den Berufsschulen – umgesetzt werden. Zwischenzeitlich erforderliche Anpassungen können auch über die Genehmigung von Gastschulverhältnissen erfolgen.

Diese längerfristige zeitliche Zielsetzung ist notwendig, um sachgerechte Entscheidungen zu erreichen, die aufgrund der Vielschichtigkeit und Komplexität nur mit detaillierten Vor-Ort-Kenntnissen möglich sind. Daher wurde von der Staatsregierung auch davon abgesehen, allzu enge Umsetzungskonzepte vorzugeben.

Der vom Landtag gewünschte Bericht wird Anfang Juni 2003 vorgelegt.

Ist es möglich, das MaristenGymnasium in Furth ab Januar 2006 als staatliche Schule weiterzuführen, da zu diesem Zeitpunkt die Maristenbrüder auf Grund fehlenden Nachwuchses das Gymnasium aufgeben und der Landkreis Landshut sich gegen eine kommunale Trägerschaft gewandt hat?

Antwort der Staatsregierung:

1. Eine unmittelbare Übernahme des Gymnasiums in staatliche Trägerschaft, d.h. eine Verstaatlichung scheidet angesichts der seit Jahrzehnten gestellten Anträge auf Verstaatlichung kommunaler Schulen aus.

2. Vorstellbar wäre, dass der Landkreis Landshut als potentieller Träger des Schulaufwands Antrag stellt, nach Schließung des Maristen-Gymnasiums ein staatliches Gymnasium in Furth zu errichten. Ein solcher Antrag wäre anhand der üblichen Kriterien bei Neugründungen zu prüfen; sie kommen u.a. nur dann in Betracht, wenn die Schüler an den bestehenden Gymnasien – eventuell auch nach deren baulicher Erweiterung – nicht aufgenommen werden können. Angesichts der allgemeinen Entwicklung der Schülerzahlen am Gymnasium – im Schuljahr 2005/06 wird der Höchststand erwartet – erscheint es eher unwahrscheinlich, dass die umliegenden Gymnasien nicht in der Lage sind, die bisherigen Schüler des MaristenGymnasiums aufzunehmen.

Haben die Gespräche zwischen der Stadt Nürnberg und dem Kultusministerium bezüglich Kooperation bzw. Kofinanzierung von berufsbildenden Angeboten bereits stattgefunden, wenn ja, mit welchen Ergebnissen; wenn nein, wie steht die Staatsregierung zu dieser Problematik?

Antwort der Staatsregierung:

Gespräche zwischen der Stadt Nürnberg und dem Kultusministerium – ich zitiere – „bezüglich der Kooperation bzw. Kofinanzierung von berufsbildenden Angeboten“ werden von Seiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus derzeit nicht geführt. Auch Rückfragen beim Schulreferat der Stadt Nürnberg und im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen haben ergeben, dass dort keine diesbezüglichen Gespräche bekannt sind. In der nächsten Woche wird im Kultusministerium der Oberbürgermeister von Nürnberg zu einem Gespräch über bildungspolitische Fragen erwartet. Es bleibt abzuwarten, ob der OB die genannten Themen ansprechen wird.

Wie viele Anmeldungen für die zweijährige Wirtschaftsschule an staatlichen und privaten Wirtschaftsschulen gibt es und wie viele können angenommen werden? (bitte jeweils nach Schulen aufgeschlüsselt)

Antwort der Staatsregierung: Die Anmeldefrist für den Eintritt in die zweistufige Wirtschaftsschule endet am 02.

August 2003, so dass gegenwärtig nur tendenzielle Aussagen zu den Anmeldezahlen gemacht werden können. Eine Kurzumfrage bei den Regierungen ergab, dass die Anmeldezahlen bei den staatlichen, kommunalen und privaten Wirtschaftsschulen die vorhandenen Aufnahmekapazitäten übersteigen werden. Die angespannte Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt dürfte für die gestiegene Nachfrage ausschlaggebend sein.

Plant die Bayerische Staatsregierung hinsichtlich der Äußerung des Herrn Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, dass die Wünsche der Häftlinge bei der Entscheidung über die Zufahrt zur Gedenkstätte Dachau eine besondere Gewichtung haben solle, den Weg für die Westzufahrt dadurch frei zu machen, dass sie statt der fälligen Sanierung der Umrüstwerkstatt und der Schreinerei der Bayerischen Bereitschaftspolizei einen Neubau an anderer Stelle durchführt, um auch unter Beachtung des Denkmalschutzes ein dringend notwendiges Besucher- und Informationszentrum vor dem Torhaus zu ermöglichen.