Ingeborg Pongratz
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Antrag der SPD, die Verordnung über die Förderfähigkeit der Personalkosten anerkannter Kindergärten zu ändern, wird eindeutig das Tarifrecht tangiert. Bei der vergütungsmäßigen Gleichbehandlung der Leiterinnen von nicht integrativen und integrativen Kindergärten bei gleicher Anzahl der Gruppen sind gerade auch die Arbeitnehmerverbände gefordert. Durch die vom Antrag verfolgte Änderung würde aber lediglich die Bemessungsgrundlage für die staatliche Förderung an den Träger der Einrichtung erhöht, nicht aber ein Anspruch der betroffenen Leiterin auf eine höhere Vergütung begründet. Ein solcher ergäbe sich nur bei Änderung der entsprechenden tarifvertraglichen Bestimmungen.
Zudem wurde bereits 1991 bei den Tarifverhandlungen die Frage, ob in den Tätigkeitsbereichen der Leiterinnen von integrativen Kindertagesstätten geringere Zahlen bei der Durchschnittsbelegung angesetzt werden können, verneint. Das wissen Sie auch, Frau Naaß.
Das ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass weniger die Leiterinnen als vielmehr die Gruppenleiterinnen mit erhöhten Anforderungen konfrontiert sind.
Die erhöhten Anforderungen bei den Gruppenleiterinnen in integrativen Kindergärten bei der tarifvertraglichen Eingruppierung wurden bereits berücksichtigt.
Der Antrag steht außerdem im Gegensatz zum grundsätzlichen Ziel der Verwaltungsvereinfachung, weil die daraus resultierende Entkoppelung von staatlicher Personalkostenförderung und tarifvertraglicher Eingruppierung neben förderrechtlichen Problemen auch einen erheblichen, von Jahr zu Jahr wiederkehrenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
– Nein.
Eine Änderung der Verordnung würde ohne eine entsprechende Anpassung des BAT ins Leere laufen, weil damit zu rechnen wäre, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband einer übertariflichen Bezahlung durch die Gemeinden nicht zustimmen würde. Die geforderte Änderung würde Staat und Kommunen mit Mehrausgaben belasten, die angesichts der bekannten Finanzsituation, gerade auch der kommunalen Haushalte, und vor dem Hintergrund des Aspekts der Konnexität nicht zustimmungsfähig sind.
Im Übrigen unterstützt die CSU sehr wohl das Anliegen, Integrationseinrichtungen nicht zu benachteiligen. Mit dem neuen Kindergartengesetz wird das Problem bis 2005 abschließend geregelt. Die in dem Antrag geforderte Änderung einer Durchführungsverordnung würde im Hinblick auf eine Beteiligung der betroffenen Verbände einen Zeitraum von mindestens einem Jahr in Anspruch nehmen.
Hinzu kommt die Auswertung des Modellversuchs, sodass man auch bei Zustimmung zu diesem Antrag nicht früher zu einem Ergebnis kommen würde.
Drei Ausschüsse haben die Ablehnung des Antrags empfohlen, und deshalb beantrage ich jetzt auch die Ablehnung für die CSU aus vorgenannten Gründen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass Einigkeit darüber besteht, Kinderarbeit weltweit zu ächten und zu bekämpfen.
Deshalb ist der Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich berechtigt. Es bestehen allerdings unterschiedliche Auffassungen über erfolgversprechende Wege, um Kinderarbeit wirksam begegnen zu können.
Dies war auch ein Grund, warum der federführende Sozialausschuss sowie die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft und Bildung den Antrag abgelehnt haben.
Neben den unterschiedlichen Wegen scheinen zudem die im Antrag genannten Punkte schwer umsetzbar. Die Bedingung, keine Produkte zu verwenden, die mit Kinderarbeit hergestellt worden seien, ist ein vergabefremdes Kriterium und führt zu rechtlichen Schwierigkeiten. Die vergebende Stelle kann grundsätzlich nur leistungsbezogene Kriterien anwenden. Hier handelt es sich aber um ein produktions- bzw. auftragnehmerbezogenes Kriterium. Eine Berücksichtigung dieses Kriteriums würde eine Änderung der „Verdingungsordnung für Leistungen“ – VOL – voraussetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die praktische Umsetzung ist genauso problematisch. Wer kann bei öffentlichen Ausschreibungen wie feststellen, ob entsprechend gekennzeichnete Produkte tatsächlich nicht von Kindern gefertigt worden sind? Außerdem besteht die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung zwischen Händlern mit Zertifizierung und jenen, die zwar keine Zertifizierung haben, obwohl sie ohne Kinderarbeit produzieren. Grundsätzlich sind in dieser Frage eher die Kommunen als der
Staat gefragt. Städte und Gemeinden haben nämlich die besseren Möglichkeiten, die Vergabekriterien zuzuschneiden. Die Landeshauptstadt München zum Beispiel hat einen entsprechenden Beschluss zur Kinderarbeit gefasst. Anders aber als der Freistaat muss sich die Stadt nicht der genannten VOL unterwerfen, womit die Rechtslage nicht vergleichbar ist. Ich meine, dass wir die kommunalen Spitzenverbände dahingehend einbeziehen sollten.
Nicht zuletzt sind Kirchen, Verbände und andere Organisationen die geeigneten Ansprechpartner und können die Öffentlichkeit ebenfalls erreichen. Sie betreiben auch schon eine umfangreiche Aufklärungsarbeit.
Ich möchte Ihnen nun auch die Meinung des bischöflichen Entwicklungshilfsdienstes zu dieser Thematik vortragen. Bei den Ärmsten der Armen muss präzise hingeschaut werden, wie man beide Aspekte zusammenbringen kann: dem Verbot der Kinderarbeit gerecht zu werden und zugleich darum zu wissen, dass für viele Familien am Rande der Existenz der Beitrag von Kindern für das Familieneinkommen notwendig sein kann. SEWA ist eine indische Organisation von selbstständig unternehmerisch tätigen Frauen, die berichtet, dass das Problem der Kinderarbeit tatsächlich besteht und nicht so einfach aus der Welt geschaffen werden kann. Vor allem im Bereich der Heimarbeit, wie zum Beispiel der Zigarettendreherinnen, und bei sonstigen ländlichen Arbeiten arbeiten Kinder zuhause mit, um eben das Familieneinkommen zu sichern. SEWA versucht dem Problem nicht zu begegnen, indem man stur das Verbot von Kinderarbeit fordert, sondern auf folgende konstruktive Weise.
SEWA versucht an die Zukunft der Kinder zu denken und trägt mit dazu bei, dass die Familien genügend Zeit gewinnen, damit die Kinder zur Schule gehen können. Deshalb versucht SEWA finanzielle Unterstützungen des Staates für die ärmsten Familien zu gewinnen, damit diese die Schulgelder bezahlen können. Ich glaube, dass dieses Beispiel genügt, um darüber nicht nur einseitig zu befinden.
Organisationen wie terre des hommes haben verschiedentlich erklärt – –
Ich möchte schon noch zu Ende sprechen. Organisationen wie terre des hommes haben verschiedentlich erklärt, die Situation der arbeitenden Kinder in jedem Kontinent verbessern zu wollen. Dazu ist es notwendig, sich auch vor Ort in den Ländern, die Kinderarbeit dulden, für deren Eindämmung oder Abschaffung einzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich könnten auch unsere Schulen für die Thematik sensibilisiert werden. Man könnte ihnen empfehlen, bei den eige
nen Einkäufen wie Tee und Schokolade Waren zu bevorzugen, die nicht von Kindern produziert werden. Anweisen, wie es im Antrag steht, kann man die Schulen nicht, weil die Sachaufwandsträger, die Kommunen, für die Ausstattung der Schulen zuständig sind.
Meine Damen und Herren, im Übrigen ist die Bundesregierung gefordert.
Lassen Sie mich bitte ausreden. Im Übrigen ist die Bundesregierung gefordert, wenn es um die weltweite Ächtung der Kinderarbeit geht. Auf Bundesebene macht es Sinn, gegen die in der Tat ausbeuterische Kinderarbeit vorzugehen. Die Bundesregierung könnte international auf Regierungen einwirken, damit beispielsweise Kinderarbeit per Gesetz verboten oder die Rechte der Kinder in der Verfassung verankert werden können. Kinderrechte gehören in die Verfassungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie anfangs gesagt: Die CSU-Fraktion und die Bayerische Staatsregierung
sind grundsätzlich gegen Kinderarbeit weltweit, aber die im Antrag geforderten Aktivitäten der Staatsregierung sind im Kampf dagegen nicht zielführend. Deshalb lautet unser Votum Ablehnung.
Ist es möglich, das MaristenGymnasium in Furth ab Januar 2006 als staatliche Schule weiterzuführen, da zu diesem Zeitpunkt die Maristenbrüder auf Grund fehlenden Nachwuchses das Gymnasium aufgeben und der Landkreis Landshut sich gegen eine kommunale Trägerschaft gewandt hat?
Antwort der Staatsregierung:
1. Eine unmittelbare Übernahme des Gymnasiums in staatliche Trägerschaft, d.h. eine Verstaatlichung scheidet angesichts der seit Jahrzehnten gestellten Anträge auf Verstaatlichung kommunaler Schulen aus.
2. Vorstellbar wäre, dass der Landkreis Landshut als potentieller Träger des Schulaufwands Antrag stellt, nach Schließung des Maristen-Gymnasiums ein staatliches Gymnasium in Furth zu errichten. Ein solcher Antrag wäre anhand der üblichen Kriterien bei Neugründungen zu prüfen; sie kommen u.a. nur dann in Betracht, wenn die Schüler an den bestehenden Gymnasien – eventuell auch nach deren baulicher Erweiterung – nicht aufgenommen werden können. Angesichts der allgemeinen Entwicklung der Schülerzahlen am Gymnasium – im Schuljahr 2005/06 wird der Höchststand erwartet – erscheint es eher unwahrscheinlich, dass die umliegenden Gymnasien nicht in der Lage sind, die bisherigen Schüler des MaristenGymnasiums aufzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich als Frau ist Frauenpolitik nicht nur Kinderbetreuung. Ich möchte noch ein anderes Thema aufgreifen: Zur Frauenpolitik in Bayern gehört auch das Ehrenamt. Überall sind Frauen ehrenamtlich tätig.
Meine Damen, hören Sie zu. Gute Taten werden hauptsächlich von Männern gepredigt, aber hauptsächlich von Frauen getan. Dies sagte Lady Nancy Witcher Astor, die erste weibliche Unterhausabgeordnete im englischen Parlament.
Rund 1,1 Millionen Menschen in privaten Haushalten in Deutschland bedürfen regelmäßiger Pflege. 77% von ihnen, also rund 860000, werden von einer Hauptpflegeperson versorgt, die fast immer aus der engeren Verwandtschaft stammt. Über 90% dieser Hauptpflegepersonen sind Frauen: Ehefrau, Tochter oder Schwiegertochter. Allerdings sinkt die Bereitschaft der nachwach
senden Generation zur Pflegeübernahme aufgrund anderer Lebensentwürfe. Zudem sinkt die Zahl der Menschen mit eigenen Nachkommen, was sich wiederum auf das Pflegepotenzial auswirkt.
Über 25 Millionen Deutsche engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Sie treten freiwillig, unentgeltlich für andere, für das Gemeinwohl ein. Erfreulich ist, dass sich überdurchschnittlich viele Jugendliche ehrenamtlich betätigen. Anlässlich des Tages des Ehrenamtes in der vergangenen Woche veröffentlichte die „Süddeutsche Zeitung“ Zahlen aus der jüngsten Studie zur Freiwilligenarbeit. Danach sind 37% der 14- bis 24-Jährigen ehrenamtlich tätig – von der gesamten Bevölkerung sind es 34%. Was bedeutet dies, meine Damen und Herren? Diese Menschen leisten jeden Monat über 240 Millionen Stunden freiwillige und unbezahlte Arbeit. Wirtschaftlich gesehen entspricht dies einer jährlichen Wertschöpfung in Höhe von über 24 Milliarden e.
Bitte, hören Sie mir zu; ich höre Ihnen auch immer zu.
Das Jahr des Ehrenamtes 2001 hat die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements wieder stärker ins Bewusstsein der Menschen gerückt. Gemeinsam wurden Ideen entwickelt und Wege aufgezeigt, wie die Gesellschaft zugleich menschlicher und leistungsfähiger werden kann. Die CSU-Fraktion und insbesondere unser Fraktionsvorsitzender Alois Glück vertreten dieses Konzept der aktiven Bürgergesellschaft – ein Modell, bei dem alle gewinnen.
Im November folgten 400 engagierte Bürgerinnen und Bürger der Einladung zum Fachforum der CSU-Fraktion „Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt“. Dabei wurde klar, dass bei den freiwilligen Leistungen der Vereine und Verbände nicht gespart werden dürfe; denn Sparen an dieser Stelle würde die Ehrenamtlichkeit in unserer Gesellschaft entmutigen. Wir brauchen eine aktive Bürgergesellschaft nicht zuletzt deshalb, weil die immer komplexer werdenden Probleme vom Staat allein nicht zu lösen sind. Die Zahl der Selbsthilfegruppen von Bürgerinnen und Bürgern lösen die Probleme vor Ort oder bewältigen Lebenskrisen gemeinsam.
Für viele Frauen gehört aktives bürgerschaftliches Engagement traditionell zur Lebensgestaltung. Dabei gibt es unterschiedliche Schwerpunkte bei Frauen und Männern. Der Schwerpunkt bei Frauen liegt in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Kindergärten, Naturschutz.
Frauen sind aber nicht nur im sozialen Bereich tätig, sondern natürlich auch in Sportvereinen, in Pfarrgemeinden, in Umweltverbänden, in der Kultur und in der Politik.
Den größten Teil nimmt aber der sozial-karitative Bereich ein. Dieser Bereich steht vor Sport und Freizeit an der
Spitze der Felder ehrenamtlicher Tätigkeit. Über Dreiviertel der hier Engagierten sind Frauen.
Zu einer Bürgergesellschaft gehört die volle Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Sie lebt von der uneingeschränkten Beteiligung und Mitverantwortung in allen Bereichen.
Die demografische Entwicklung ist schon angesprochen worden.
Ich komme nochmals zurück zum Ehrenamt. Freiwilliges Engagement ist auch die Chance für jeden einzelnen, sich einzumischen und mitzugestalten. Ehrenamtliches Tun ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement verdienen deshalb auch Dank und Anerkennung, vor allem aber auch Unterstützung.
Darf ich noch einen Satz sagen? – Ein letzter Satz: Für mich gehört zur Frauenpolitik in Bayern auch die Freiwilligenarbeit von Frauen im Ehrenamt. Ich wünsche allen Frauen und Männern, die im Ehrenamt tätig sind, weiterhin viel Freude und Kraft, für die Allgemeinheit tätig zu sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern vom 24. Mai 1996 hat eine Erhöhung der Anteile in den Bereichen zum Ziel, in denen Frauen in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer. Zudem sieht das Gesetz die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf beider Geschlechter vor.
Nun erkennt allerdings die SPD-Fraktion in Artikel 8 Absatz 2 eine Unklarheit, weil dort die Begriffe „Versetzung“ und „Umsetzung“ nicht explizit genannt werden. Besagter Artikel regelt die Berücksichtigung von Erfahrungen und Fähigkeiten aus Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen und aus ehrenamtlicher Tätigkeit bei der Besetzung von Beamten-, Richter-, Angestelltenund Arbeiterstellen sowie bei Beförderung und Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten, soweit diese für die zu übertragenden Arbeiten aufgabenerheblich sind.
Da die beschriebenen Aufgaben in erster Linie von Frauen wahrgenommen werden, sind diese klaren Aussagen im Sinne der eingangs zitierten Ziele des Gleichstellungsgesetzes nur ein Hinweis am Rande. Der Anteil von Frauen in der öffentlichen Verwaltung ist nach Inkrafttreten des Gesetzes von 1996 bis 1999 angestie
gen, ebenso wie der Frauenanteil in Behörden, in höheren Verdienstgruppen und in den Führungspositionen.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Änderung des in Rede stehenden Artikels erscheint aus Sicht der CSUFraktion nicht notwendig.
Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hat sich in seiner Sitzung am 12. März dieses Jahres mehrheitlich für die Beschlussempfehlung ausgesprochen, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen, ebenso der Ausschuss für Sozialpolitik und der Verfassungsausschuss.
Die Bayerische Staatsregierung wird noch in diesem Jahr einen Bericht zum Gleichstellungsgesetz vorlegen. Nach Abgabe des Berichts wird wiederum der Ausschuss der richtige Platz sein, darüber zu diskutieren, ob und gegebenenfalls wo Verbesserungen des Gesetzes notwendig sind. Lassen Sie uns also den bevorstehenden Bericht zum bayerischen Gleichstellungsgesetz abwarten, um ihn im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes intensiv zu beraten. Eine Gesetzesänderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt bringt angesichts dieser Marginalie nichts.
Wir, die CSU-Fraktion, plädieren für Ablehnung dieses SPD-Gesetzentwurfs.