Sehr geehrter Herr Minister Schnappauf, Sie haben davon gesprochen, dass es bereits Sondergenehmigungen gibt. Können Sie bestätigen, dass es solche Sondergenehmigungen unter anderem in Schwaben und in der Oberpfalz gibt? Ich frage dies, weil unter den Teichwirten im Bereich Mittelfranken die Sorge besteht, dass diese Sondergenehmigungen nicht ausgesprochen worden sind.
Die Frage ist nun: Können Sie das bestätigen? Wir wären sehr interessiert daran, dies auch schriftlich zu haben. Denn die Teichwirte sind in einer großen Unsicherheit.
Die Frage ist eigentlich gestellt. Begründungen braucht man keine in der Fragestunde. Herr Minister Schnappauf.
Herr Präsident! Frau Kollegin, ich werde Ihre Frage gerne noch einmal zum Anlass nehmen, wenn ich mich im Frühjahr mit allen Regierungspräsidenten treffe. Ich werde das gerne dort noch einmal zur Sprache bringen, wenn Sie einverstanden sind, um das sowohl für die Oberpfalz wie auch für Mittelfranken und die anderen Regierungsbezirke noch einmal rückzukoppeln.
Herr Präsident, Herr Minister! Im Zusammenhang mit der mit Hexogen belasteten Trinkwasserversorgung der Stadt Auerbach frage ich die Staatsregierung, ob sie bereit ist, die Gemeinde hinsichtlich der Sanierung des Schadens zu unterstützen, und in welchem, unter anderem finanziellen Rahmen sich diese Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung bewegen wird.
Herr Präsident, Hohes Haus, Herr Kollege Appelt! Im August 2002 wurde eine Verunreinigung der Trinkwasserquellen der Stadt Auerbach durch den Sprengstoff Hexogen bei Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Eigenüberwachung der US-Armee entdeckt. Die Stadt Auerbach hat daraufhin die Kesselquellen mit einer Trinkwassermenge von 60000 Kubikmetern nach Feststellung der Verunreinigung sofort freiwillig vom Netz genommen. Die Ersatzwasserversorgung erfolgt seitdem über die von der Firma Aqua opta betriebenen Rannaquellen (Versorgung der Stadt Nürnberg). Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat mit Bescheid vom 09. August 2002 der Stadt Auerbach die weitere Nutzung der Kesselquellen zum Zwecke der Trinkwasserversorgung untersagt.
Die Angelegenheit war auch bereits Gegenstand einer Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Scharfenberg, die von der Staatsregierung gegenüber dem Bayerischen Landtag mit Datum vom 17. Oktober 2002 beant
wortet wurde, Drucksache 14/10540. Der Erste Bürgermeister der Stadt Auerbach, Herr Ott, wurde zuletzt mit Schreiben vom 21. Januar dieses Jahres über den aktuellen Sachstand informiert. Demnach sind als Ursache der Belastung der Kesselquellen nach derzeitigem Kenntnisstand zwei Steinbrüche anzusehen, die von der US-Armee genutzt werden und bei denen Hexogen zur Sprengung eingesetzt worden ist.
Gegebenenfalls erforderliche Sanierungsmaßnahmen sowie eventuelle Entschädigungsansprüche sind vom Handlungsstörer – das ist, wie Sie wissen, der Verursacher – bzw. dem Zustandsstörer – das ist der Grundstückseigentümer – zu tragen. Die Regierung der Oberpfalz hat gemeinsam mit der Stadt Auerbach diesbezüglich bereits Verhandlungen mit der Oberfinanzdirektion, nämlich dem Amt für Verteidigungslasten, aufgenommen. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen, sie sind vielmehr noch im Laufen. Daher können derzeit logischerweise noch keine abschließenden Aussagen über die Kostenbeteiligung der Oberfinanzdirektion getroffen werden.
Die Staatsregierung unterstützt die Stadt Auerbach bei ihrem Bemühen, den ihr entstandenen Schaden zu beziffern und gegenüber der OFD geltend zu machen.
Herr Präsident, Herr Kollege Appelt! Inwieweit diese Verunreinigungen auch andernorts auftreten können, müsste vor Ort von den zuständigen Behörden noch einmal eruiert werden. Es kann durchaus sein, dass diese Feststellung schon vorliegt. Ich habe sie aber jetzt nicht parat, ich bitte um Verständnis.
Könnte es dazu vielleicht ein zusätzliches Gutachten geben, um eben Gefahren in dieser Hinsicht ausschließen zu können?
Ich schlage vor, dass Sie dazu direkt von den örtlich zuständigen Stellen informiert werden, weil ich im Moment nicht beurteilen kann, inwieweit noch ein gutachterlicher Aufwand erforderlich ist. Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Behörden sowohl der Wasserwirtschaftsverwaltung als auch der inneren Verwaltung alles getan haben, um den Gefahrenherd zu erkennen und abzugrenzen und, falls weitere Untersuchungen notwendig sind, diese dann auch von sich aus auf den Weg zu bringen.
Danke schön. Den Herrn Kollegen Franzke sehe ich nicht. Herr Minister, dann bedanke ich mich bei Ihnen und rufe als nächsten Minister zur Beantwortung der Fragen Herrn Staatsminister der Finanzen auf. Fragesteller Dr. Runge ist nicht da, die Fragestellerin Frau Kollegin Naaß ist auch nicht da, Frau Dr. Kronawitter – nicht da, Frau Peters – nicht da, Herr Schultz – nicht da. Dann ist Herr Wörner dran.
Herr Staatsminister, ich frage Sie: Inwieweit unterstützt das Bayerische Finanzministerium Gewerkschaftsaktivitäten des Christlichen Gewerkschaftsbundes – GÖD – und welche Ressourcen des Freistaates Bayern werden dafür eingesetzt?
Herr Kollege, die GÖD ist über die dbb tarifunion mittelbar an den Tarifverhandlungen mit den öffentlichen Arbeitgebern beteiligt. Die mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund – Landesbezirk Bayern – und dem Beamtenbund abgeschlossene Modernisierungsvereinbarung wurde ebenfalls mit dem CGB des GÖD abgeschlossen.
Zu dem Anliegen der dbb tarifunion/GÖD, diese als eigenständigen Tarifpartner in die Tarifarbeit am Flughaben München mit einzubeziehen, habe ich dem Landessekretär der GÖD mitgeteilt, dass die Frage, mit welchen Gewerkschaften die Flughafen München GmbH Tarifverhandlungen führt, Sache der Geschäftsführung ist und auch nur dort sinnvoll entschieden werden kann. Ich habe deshalb das Anliegen an die Geschäftsführung weitergeleitet.
Hinsichtlich einer eventuellen Förderung gesonderter Projekte durch die Fachressorts liegen mir keinerlei Kenntnisse vor.
Herr Minister, können Sie sich vorstellen, dass aus Ihrem Haus, also über Rechner des Finanzministeriums, E-Mails verschickt werden, die als Argumentationsgrundlage dienen, andere Gewerkschaften und deren Ergebnisse in Zweifel zu ziehen?
Herr Kollege, meine Phantasie ist fast unbegrenzt. Vorstellen kann man sich vieles. Ich weiß nicht, auf was Sie mit Ihrer Frage abzielen.
Herr Minister, können Sie sich vorstellen, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, wenn solche E-Mails aus Ihrem Haus kommen, dass Sie versuchen, sich als Verhandlungspartner bei Tarifverhandlungen eine eigene Gewerkschaft aufzubauen, um einfacher Ergebnisse zu kriegen?
Herr Kollege, ich verstehe Ihre Frage eigentlich immer noch nicht. Sachverhalt ist, dass der hier stehende Finanzminister für alle Länder Tarifverhandlungen geführt hat mit der Gewerkschaft ver.di. Am Schluss verhandelt man eigentlich nur pro forma mit der dbb tarifunion. Weitere Aktionen meinerseits haben nicht stattgefunden.
Ich sage noch einmal, ich habe keine Ahnung, auf was Sie abstellen. Das können Sie mir dann schriftlich mitteilen, welche großen Verdächte Sie haben. Ob das einer Anfrage im Bayerischen Landtag würdig ist, würde ich anheim stellen.
Herr Minister, können Sie sicherstellen, dass E-Mails aus Ihrem Hause, die von Beschäftigten Ihres Hauses verfertigt werden, in Zukunft nicht mehr über die von Steuerzahlern finanzierten Anlagen laufen?
Wenn Sie der Logik meiner Antwort, die ich bisher gegeben habe, folgen, werden Sie konsequent feststellen müssen, dass ich dazu keine Aussagen treffen kann. Ich weiß nicht, worauf Sie abstellen.
Ich rufe noch eine Frage auf aus dem Bereich Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen. Ich nehme an, sie wird von Herrn Staatssekretär Schmid beantwortet, wenn er da ist. Aber er hört mich gar nicht.
Herr Kollege Unterländer wäre der Fragesteller. – Dann rufe ich die Frage der Frau Kollegin Narnhammer auf.
Herr Staatssekretär, wie bewertet die Staatsregierung die Besorgnis der Frühfördereinrichtungen, Sozialverwaltungen und betroffenen Eltern über den künftigen Stellenwert der ambulanten Frühförderung, die aus der im Rundschreiben des Landkreistages vom 12. November 2002, Aktenzeichen V-414-31/ma, an alle Landkreise ausgesprochenen Empfehlung, die Listen von Elternunterschriften für eine kostendeckende Finanzierung der ambulanten Frühförderung „in eigenständiger Zuständigkeit zu entsorgen“ und der vom Landkreistag vor dem Hintergrund der Haushaltsstabilität ausgesprochenen, vom bisherigen Prinzip, über Notwendigkeit und Umfang der Frühfördermaßnahmen nicht nach Haushaltslage, sondern nach fachlicher Beurteilung durch Ärzte und Fachpersonal zu entscheiden, abweichenden Forderung nach einer Reduzierung der Behandlungseinheiten pro Kind resultiert?