Protocol of the Session on January 29, 2003

Herr Minister.

Die Situation dort ist schwierig und unbefriedigend, Herr Kol

lege Möstl. Das ist mir bekannt. Die Gespräche haben lange gedauert. Es sind unterschiedliche Stellen in Deutschland und in der Tschechischen Republik eingeschaltet gewesen. Wir sind jetzt zu einem Ergebnis gekommen, sodass in kurzer Sicht die bauliche Verbesserung möglich ist. Die Polizei kontrolliert bis dahin weiter. Sie macht das auch heute schon mit erheblichem Aufwand.

Ich habe bei einem Gespräch vor wenigen Wochen gehört, dass die dortige Polizeidienststelle gerade die Situation als eine besondere Belastung empfindet. Die Überwachung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kräfte. Aber es ist klar, dass das nicht rund um die Uhr erfolgen kann. Aber die Kontrollen werden soweit wie möglich durchgeführt.

Eine dauerhafte Verbesserung ist, wie gesagt, dadurch in Sicht, dass wir, sobald es die Witterung zulässt, mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Es wird dann zwar während des Umbaus zunächst noch zwangsläufig zu Verschlechterungen kommen, aber das wird die Unfallsituation vermutlich eher reduzieren. Solange umgebaut wird, wird es zwar verstärkt Belästigungen geben, aber bis die Umbaumaßnahme beginnt, ist, wie gesagt, die Polizei im Rahmen ihrer Kräfte dazu angehalten, die Kontrolle zur Verkehrssicherheit durchzuführen.

Weitere Zusatzfrage: Herr Möstl.

Herr Staatsminister, sind Sie sich im Klaren darüber, dass dann, wenn nur das getan wird, was Sie eben ausgeführt haben, die Sicherheit auf diesem Abschnitt nicht gewährleistet werden kann? Die Autobahnpolizei ist nämlich de facto nicht in der Lage, diesen Abschnitt entsprechend zu kontrollieren. Sehen Sie die Möglichkeit, vielleicht vorübergehend zusätzliches Personal dorthin abzuordnen, bis die Maßnahmen abgewickelt sind. So ein Unfall, wie er am Wochenende passiert ist, kann sich stündlich in diesem Abschnitt wiederholen, wenn es dort zum Stau kommt.

Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Wenn jemand völlig unaufmerksam fährt oder sich nicht an die Verkehrsregeln hält, kommt es immer zu gefährlichen Situationen. Das ist leider nicht nur an dieser Stelle der Fall. Wir hatten vorhin Fragen zur A 92 und zur A 93, und es ist festzustellen, dass es bei winterlichen Straßenverhältnissen insgesamt besondere Gefahrenquellen gibt. Wir haben an dem Grenzübergang die besondere Situation, dass durch den Dauerstau an der Grenze Leute, die meinen, sie könnten sich jenseits aller Verkehrsregelungen rücksichtslos Vorteile verschaffen, zusätzliche Schwierigkeiten bringen.

Die Polizei ist mit vielen Kontrollen vor Ort. Ich höre das immer wieder. Aber wir haben dort eine Situation, die sich über viele Kilometer hinweg erstreckt. Selbst wenn eine Einzelstreife vor Ort ist, kann der Gesamtbereich nicht immer überprüft werden. Dass zusätzliche Maßnahmen erfolgen, schließe ich nicht aus. Das hängt

davon ab, wie sich die Kräftesituation in anderen Bereichen der Bereitschaftspolizei darstellt.

Sehen wir uns nur einmal das kommende Wochenende in München an. Da müssen wir wegen der Sicherheitskonferenz mit allen Kräften im Raum München präsent sein. Es ist ausgeschlossen, da Polizeikräfte abzuziehen. Auch in anderen Sicherheitssituationen muss eine lageangepasste Verstärkung erfolgen. Ich kann Ihnen also keine allzu großen Hoffnungen machen; denn im Moment haben wir diese zentralen Sicherheitsaufgaben in einem Maße wahrzunehmen, dass es kaum möglich ist, für diesen Grenzabschnitt eine polizeiliche Verstärkung zur Verfügung zu stellen.

Die Hoffnung richtet sich vielmehr darauf, dass der Winter kurzfristig etwas milder wird und die Baumaßnahmen schnell beginnen können. Da ist doch immerhin Land in Sicht.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Stahl.

Herr Staatsminister! Kann bei diesen neuen Markierungsmaßnahmen und Umbaumaßnahmen eventuell die Standspur wieder zur Fahrspur gemacht werden bzw. ist mit auch eine Ursache für den intensiven Stau auf deutscher Seite die Tatsache, dass die tschechischen Behörden nicht so intensiv und schnell abfertigen, und auf tschechischer Seite zu viele Feierschichten durch die Sonn- und Feiertage anfallen?

Herr Minister.

Ich hoffe, dass ich die Frage richtig verstanden habe.

Im Ergebnis wurde die Ummarkierung auf drei Fahrstreifen und einen verminderten Seitenstreifen ab Anschlussstelle Waidhaus festgelegt. Eine mögliche Ummarkierung ab Anschlussstelle Pleystein wurde verworfen, weil dabei umfangreiche Fahrbahnverbreiterungsmaßnahmen notwendig geworden wären. Das hätte die Maßnahme hinausgeschoben.

Wir rechnen aber damit, dass sich die Situation völlig verändern wird, wenn der EU-Beitritt Realität ist, wenn der Gemeinsame Markt hergestellt ist. Heute entsteht der Stau wegen der Grenzabfertigung, wobei insbesondere im tschechischen Bereich umfangreiche Überprüfungen erfolgen, die lange Wartezeiten zur Folge haben. In umgekehrter Richtung entstehen manche Probleme im Zusammenhang mit Speditionen. Deswegen haben wir diese Situation nur so lange, wie die Grenzabfertigung notwendig ist. Nach dem EU-Beitritt wird sich das reduzieren. Daher machen Maßnahmen keinen Sinn, die erst greifen würden, wenn die Situation nicht mehr besteht. Also, schnelle Maßnahmen in kleinerem Rahmen sind das richtige Rezept. Das war die Entscheidung der Fachbehörden, die ich für nachvollziehbar halte.

Danke schön, Herr Minister. Die Fragen zu diesem Bereich sind damit abgehandelt. Ich bedanke mich.

Der Nächste, der Fragen beantworten müsste, wäre Herr Staatsminister Sinner. Aber ich sehe den entsprechenden Fragesteller nicht. Deswegen bitte ich Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf um die Beantwortung der nächsten Fragen.

Kollege Hartmann? – Frau Münzel, dann rufe ich Ihre Frage auf.

Herr Staatsminister, stimmt es, dass in Bayern Vögel in der freien Natur zum Zwecke der privaten Haltung gefangen werden, um wie viele Vögel – Auflistung nach Arten – handelt es sich jeweils in den verschiedenen bayerischen Bezirken und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Ausnahmegenehmigungen erteilt?

Herr Minister.

Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kollegin Münzel, nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind alle europäischen Vogelarten besonders geschützt. Der Fang von wild lebenden Vögeln, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, ist daher grundsätzlich verboten. Eine gesetzliche Ausnahme gibt es nur für verletzte, kranke oder hilflose Tiere, die aufgenommen werden dürfen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbstständig erhalten können. Darüber hinausgehende behördliche Genehmigungen für den Fang von Vögeln zum Zwecke der rein privaten Haltung – so habe ich Ihre Frage verstanden – sind nicht zulässig und wurden ausweislich der Meldungen der hierfür zuständigen Regierungen auch nicht erteilt.

Auch für die dem Jagdrecht unterliegenden Vogelarten gilt grundsätzlich, dass diese nicht mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen bejagt werden dürfen. Ausnahmen hiervon zum Zwecke der privaten Haltung sind grundsätzlich ebenfalls unzulässig.

War Frau Münzel früher dran?

(Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Okay!)

Herr Kollege Hufe, Zusatzfrage bitte?

(Hufe (SPD): Nein, ich wollte die nächste Fragestellerin vertreten!)

Dann rufe ich die nächste Frage auf. Für Frau Kollegin Schmitt-Bussinger stellt Kollege Hufe die Frage.

Herr Staatsminister, ich frage die Staatsregierung, ob sie Kenntnis davon hat, dass es innerhalb Bayerns eine Sondergenehmigung für den Abschuss von Kormoranen über die in der gültigen Verordnung

hinausgehenden Vorgaben gibt und, wenn ja, wo und aus welchen Gründen wurde eine Sondererlaubnis gegeben; wenn nein, wurde eine solche Sondergenehmigung in den letzten Jahren beantragt und warum wurde diese nicht erteilt?

Herr Minister.

Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege, es trifft zu, dass die Regierungen Einzelfallgenehmigungen zum Abschuss von Kormoranen außerhalb des räumlichen und zeitlichen Anwendungsbereichs der Kormoranverordnung erlassen können und davon auch teilweise Gebrauch machen. Dieses Vorgehen steht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und hat folgenden rechtlichen Hintergrund:

Die Kormoranverordnung stellt eine generelle Ausnahme vom allgemeinen Tötungsverbot für besonders geschützte Tierarten dar, wozu auch der Kormoran wie jede andere europäische Vogelart gehört. Solche Ausnahmen dürfen nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen erteilt werden, unter anderem dann, wenn dies zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erforderlich ist.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Erwägungen ist der Geltungsbereich der Kormoranverordnung zeitlich und räumlich begrenzt. So darf der Abschuss nur in der Zeit vom 16. August bis 14. März und nur in einem Umkreis von 100 Metern von Gewässern erfolgen. Auch sind besonders schutzwürdige Gebiete wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, ausgewiesene EU-Vogelschutzgebiete oder Ramsar-Gebiete, einige größere Binnenseen sowie bestimmte Fließgewässerabschnitte von der Gestattungswirkung ausgenommen. Dies ist erforderlich, da in Schutzgebieten ein Abschuss der Vögel die Ausnahme bleiben muss und nur im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung insbesondere unter Berücksichtigung der Schutzzwecke des jeweiligen Gebiets erfolgen darf. Ebenso ist in größeren Gewässern eine Ausnahme zulässig, wenn im Einzelfall konkret der Nachweis erheblicher kormoranbedingter Schäden geführt werden kann.

Daher sind Abschüsse von Kormoranen außerhalb des Anwendungsbereichs nur auf der Grundlage von Einzelfallgenehmigungen der Regierungen und nur bei Nachweis des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Einzelheiten hierzu regeln die vom Ministerium zur Kormoranverordnung erlassenen Vollzugshinweise.

Eine abschließende Statistik über die von den Regierungen erteilten Ausnahmen liegt dem Ministerium nicht vor. Es ist jedoch bekannt, dass einzelne Regierungen entsprechende Genehmigungen erlassen haben, in der Regel zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt.

Herr Kollege Hufe, Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, halten Sie diese Regelung für ausreichend? Ist eventuell an eine Ausweitung gedacht? Wird diese Regelung, insbesondere die Ausnahmeregelungen betreffend, überprüft? Gibt es Überlegungen, die Regelung zur Bekämpfung des Kormorans auch auf andere Vogelarten, wie Gänsesäger, auszudehnen?

Herr Minister.

Herr Präsident, Herr Kollege Hufe, im Moment ist nicht an eine Änderung der Regelung gedacht. Ich glaube auch, dass sich nach den Entwicklungen der letzten Monate die Situation in Bayern im Großen und Ganzen doch etwas beruhigt hat, wenngleich wir diesbezüglich sowohl mit den Umweltverbänden wie auch zum Beispiel mit der Fischereiwirtschaft oder anderen Nutzerverbänden in engem Kontakt bleiben, sodass wir, wenn erforderlich, sehr zeitnah und auch sehr flexibel reagieren können.

Jetzt ist aber Frau Kollegin SchmittBussinger da. Sie vertreten sie immer noch?

Ich stelle jetzt eine Zusatzfrage als Peter Hufe, Herr Präsident.

Zusatzfrage des Kollegen Hufe.

Schönen Dank, Herr Präsident. Könnten Sie uns denn, wenn die Auswertung der Sondergenehmigungen vorliegt, Herr Minister, diese zukommen lassen? Ist überhaupt geplant, die Sondergenehmigungen in Ihrem Hause auszuwerten?

Herr Minister.

Herr Präsident, Kollege Hufe, im Moment habe ich diesbezüglich keine Planungen, um Ihr Wort aufzugreifen, denn das Erstellen und Auswerten jeder Statistik erfordert wiederum einen Verwaltungsaufwand, sodass im Moment, nachdem besondere Krisenpunkte nicht erkennbar sind, besondere statistische Auswertungen nicht gefordert sind. Wenn es das Hohe Haus wünscht, lasse ich die Regierungen selbstverständlich berichten. Aber ich denke, wir sollten auch hier sehr sorgfältig damit umgehen, um nicht einen hohen Aufwand zu produzieren, wenn dafür nicht ein besonderer Hintergrund besteht. Wenn Sie den haben, selbstverständlich gern.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.