Protocol of the Session on January 29, 2003

Herr Staatsminister, wie beurteilt die Staatsregierung angesichts ernsthafter Bemühungen, künftige Hochwasserkatastrophen zu mindern und zu verhindern, die Absicht des Landkreises Fürstenfeldbruck, zur Errichtung eines geplanten Neubaus für das Graf-Rasso-Gymnasium in Fürstenfeldbruck gegebenenfalls im Retentionsraum der hochwassergefährdeten Amper die Ausweisung eines neuen Baugebiets zu veranlassen?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Frau Schmidt-Sibeth! Der Landkreis Fürstenfeldbruck hat das ursprünglich städtische Graf-RassoGymnasium zum 1.1.2002 von der Stadt Fürstenfeldbruck übernommen. Wegen des schlechten baulichen Zustands ist ein Neubau erforderlich, der am derzeitigen Standort jedoch nicht verwirklicht werden kann. Das Gymnasium soll am so genannten Tulpenfeld, das vom Krebsenbach durchflossen wird, neu errichtet werden. Der Stadtrat der Stadt Fürstenfeldbruck hat am 26. 11. 2002 einen Beschluss zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans gefasst. Die Stadt Fürstenfeldbruck lässt derzeit das Überschwemmungsgebiet des Krebsenbachs von einem privaten Ingenieurbüro ermitteln. Das Bebauungsplanverfahren befindet sich erst im Anfangsstadium, eine Behördenbeteiligung hat noch nicht stattgefunden. Für eine abschließende Beurteilung der Überlegungen der Stadt Fürstenfeldbruck ist es deshalb zu früh. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind zunächst die relevanten Tatsachen zu ermitteln und die betroffenen Fachstellen zu beteiligen. Die hierbei vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird die Stadt im weiteren Verfahren selbst sachgerecht abzuwägen haben. Derzeit kann insbesondere noch keine wasserwirtschaftliche Bewertung des Vorhabens erfolgen.

Zusatzfrage? Frau Kollegin.

Herr Staatsminister, wie bewerten Sie die Tatsache, dass im Landesentwicklungsplan – der gestern beschlossen wurde – ausdrück

lich vorgesehen ist, dass in Retentionsflächen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden sollen?

Herr Staatsminister.

Wie ich dargelegt habe, wird im Moment von einem Ingenieurbüro im Auftrag des Landkreises untersucht, ob das fragliche Gelände im Überschwemmungsbereich liegt. Es scheint eindeutig zu sein, dass es nicht im Überschwemmungsbereich der Amper liegt. Es ist aber durchaus möglich, dass es sich im Überschwemmungsgebiet des Krebsenbaches befindet. Diese Frage muss geklärt werden. Wenn die Unterlagen vorliegen, werden die Fachdienststellen im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans beteiligt werden. Dabei werden diese Gesichtspunkte sorgfältig einzubringen und abzuwägen sein. Ich kann aber vor der Beteiligung der Fachstellen nicht das Abwägungsergebnis vorhersagen.

Weitere Zusatzfrage? Frau Kollegin Schmidt-Sibeth, bitte.

Herr Staatsminister, tragen Sie die Intention grundsätzlich mit, dass in Retentionsräumen keine Baugebiete ausgewiesen werden dürfen, auch dann, wenn wir normalerweise von Kommunalhoheit sprechen?

Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Diese Gesichtspunkte müssen jedenfalls berücksichtigt werden, und dabei muss sehr, sehr sorgfältig vorgegangen werden. Ich betone dabei: sorgfältig. Sorgfältiger auch als vor zehn Jahren. Das gilt auch für die politischen Mandatsträger und ihren Umgang mit diesen Fragen. Als jemand, der seit langem mit diesen Überlegungen beschäftigt ist – früher war das Innenministerium für Fragen des Wasserrechts zuständig – bin ich in diesen Fragen damals oft geschimpft worden. Uns wurde vorgeworfen, wir würden uns gegen die Ausweisung von Baugebieten wehren, nur weil irgendwann einmal ein Hochwasser kommen könnte. Inzwischen ist die Sensibilität in diesen Fragen höher geworden. Es ist selbstverständlich, dass diese Belange heute mit einem höheren Gewicht versehen werden, als das vor 10 oder 20 Jahren der Fall war. Ich bitte aber um Nachsicht. Es darf nicht zu einer Festlegung durch den Innenminister kommen, noch bevor die Fachbehörden überhaupt beteiligt sind. Es ist Aufgabe eines geordneten Verfahrens, hier abzuwägen.

(Frau Schmidt-Sibeth (SPD): Einverstanden.)

Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Steiger.

Herr Staatsminister, wann ist mit dem Baubeginn des Radweges an der Staatsstraße 2209 zwischen den Gemeinden Tettau und Steinbach/

Wald zu rechnen, sind dafür Finanzmittel für 2003 eingestellt, wenn ja in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Steiger! Zunächst bedanke ich mich für diese sorgfältig abgefasste Frage, die bereits alle Alternativen einbezieht. Der hier angesprochene Radweg ist Bestandteil des so genannten Rennsteigweges, der bereits als unbefestigter, mit der Staatsstraße gleichlaufender Weg besteht, aber nicht über eine für Radfahrer geeignete Befestigung verfügt. Der für Radfahrer geeignete Ausbau auf gesamter Länge von rund 8,3 km – mit veranschlagten Kosten von 0,7 Millionen e – ist im Radwegeprogramm für die Staatsstraßen enthalten. Die Verwirklichung soll in vier Bauabschnitten erfolgen.

Zuerst wird vorrangig der Abschnitt Alexanderhütte – Kleintettau mit geschätzten Baukosten von rund 150000 e auf einer Länge von 1,6 km in Angriff genommen. Das Straßenbauamt Kronach ist angewiesen, aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltsrahmen für das Jahr 2003 die erforderlichen Mittel für einen Baubeginn bereitzustellen. Die weiteren Abschnitte sollen je nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und nach den Planungsständen realisiert werden. Genaue Realisierungszusagen sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Wegen der großen Bedeutung dieses Rad- und Wanderweges sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für den Fremdenverkehr dieser Region sind wir bestrebt, die Fertigstellung in den nächsten Jahren möglichst rasch voranzutreiben.

Zusatzfrage? Frau Kollegin Steiger.

Herr Staatsminister, Sie stimmen mir doch zu – das haben Sie in der Beantwortung meiner Frage auch schon ein bisschen deutlich gemacht – dass es in Anbetracht der Tatsache, dass die Diskussion um diesen Radweg nun seit fast 15 Jahren läuft, endlich an der Zeit ist, dieses Vorhaben umzusetzen?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Steiger, die Notwendigkeit ist unbestritten. Das Problem ist, dass schöne Worte dem Straßenbauamt kein Geld bringen. Sie selbst wissen, welche Probleme wir bei der Finanzierung der Staatsstraßen haben. Selbst dringliche Maßnahmen können nicht kurzfristig erledigt werden. Wie ich schon sagte, fangen wir mit diesem Projekt noch in diesem Jahr mit den ersten 1,6 km an. Wir werden dann so schnell wie möglich auch die weiteren Teile in Angriff nehmen. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wünschenswert wäre es, wir hätten das schon in der Vergangenheit getan. Das war aber leider nicht möglich.

Eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin? Bitte.

Zur Stärkung des Rennsteig-Tourismus – die Grenzöffnung liegt inzwischen auch schon zwölf Jahre zurück – wäre die Realisierung dieses Radwegs unbedingt notwendig. Da stimmen Sie mir doch sicher zu? Sehen Sie eine Möglichkeit, den Radweg zeitnah fertig zu stellen, wenn heuer damit begonnen wird?

Herr Minister.

Frau Kollegin, ich habe ausdrücklich hervorgehoben, dass der Ausbau sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für den Fremdenverkehr in dieser Region sinnvoll und notwendig ist. Deshalb hat das Projekt auch eine hohe Priorität. Ich sage dies auch hier im Parlament: Wir haben in den vergangenen Jahren verstärkt Mittel in den nordbayerischen Raum gegeben, nachdem sich dort nach der Wiedervereinigung 1990 die Probleme verstärkt haben. Sie kennen selbst die Probleme, die wir mit der Finanzierung des Haushalts haben. Deshalb ist es noch nicht möglich gewesen, den Radweg fertig zu stellen. Wir werden heuer aber beginnen. 150000 e sind zwar angesichts des Haushalts kein umwerfender Betrag, aber in Bezug auf das Budget für die Staatsstraßen ist es ein fühlbarer Betrag. Wir werden Schritt für Schritt weitermachen, je nachdem, wie sich die Haushaltsentwicklung darstellt. Wir werden das Projekt aber in den nächsten Jahren auf jeden Fall realisieren.

Nächster Fragesteller ist Kollege Schläger. – Er ist nicht da, dann rufe ich die Frage von Herrn Kollegen Hufe auf.

Herr Staatsminister, nachdem das neue fränkische Seenland insbesondere auch bei Fahrradtouristen immer beliebter wird, die Infrastruktur des Verkehrsnetzes mit dieser Entwicklung aber leider nicht Schritt hält – vor allem die Radwegsituation zwischen Pfofeld, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Staatsstraße 2222 Richtung Langlau sowie die Radweganbindung von Pleinfeld über das Retzattal sind unbefriedigend – frage ich die Staatsregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, um eine Verbesserung der beiden Radwege herbeizuführen?

Herr Minister.

Herr Präsident, Kollege Hufe! Zum ersten Teil der Frage betreffend der Radwegführung entlang der Kreisstraße WUG 1 mit Kreuzung der Staatsstraße 2222:

Die Anlage eines unselbständigen Geh- und Radweges zwischen Pfofeld und Langlau entlang der Kreisstraße WUG 1 fällt in die Zuständigkeit des Landkreises Weissenburg-Gunzenhausen. Der Landkreis hat sich bisher noch nicht konkret geäußert, ob er diesen Radweg verwirklichen will.

Unabhängig davon prüft die bayerische Straßenbauverwaltung derzeit, inwieweit die Kreuzung der Kreisstraße WUG 1 mit der Staatsstraße 2222 bei Rehenbühl verkehrssicherer umgestaltet werden kann. Nach den Ergebnissen der Zentralen Unfallauswertung auf Staatsstraßen in Bayern von 1997 bis 1999 geht die Kreuzung als Unfallhäufungsstelle hervor. Die Unfallkommission des Landkreises Weissenburg-Gunzenhausen schlägt als zielführende Lösung die bauliche Umgestaltung der Kreuzung vor.

Das Straßenbauamt Ansbach erarbeitete mittlerweile ein Planungskonzept für den Umbau der Kreuzung in einen Kreisverkehrsplatz, in dem auch eine sichere Führung des Radfahrverkehrs enthalten sein wird. Dieses Konzept befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren.

Zum zweiten Teil der Frage betreffend den neuen Radweg an der Staatsstraße 2222 im Kreuzungsbereich mit der schwäbischen Retzat:

Das Straßenbauamt Ansbach beabsichtigt, den vorhandenen Radweg entlang der Staatsstraße 2222 über das Tal der schwäbischen Retzat fortzusetzen. Hierdurch wird die Lücke in der sonst durchgehenden Radwegeverbindung zwischen Gunzenhausen und Pleinfeld geschlossen. Das Planungskonzept des Straßenbauamtes wurde mittlerweile mit dem Markt Pleinfeld und dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach abgestimmt. Die rund 100000 e teure Maßnahme wird in dritten Quartal 2003 ausgeführt.

Zusatzfrage: Herr Kollege Hufe.

Schönen Dank, Herr Minister. Zunächst zum ersten Teil der Frage: Sie wissen, dass die Finanzsituation in Weißenburg-Gunzenhausen eher schwierig ist und dass der Kreis den Radwegebau aus finanziellen Gründen wahrscheinlich nicht so schnell ins Auge fasst. Nachdem sich aber der Radwegeverkehr durch das fränkische Seenland, ausgelöst durch den Brombachsee, verstärkt, frage ich, ob es nicht eine Möglichkeit für die Staatsregierung gibt, die Situation des Radwegetourismus, die durch den Brombachsee ausgelöst worden ist, durch finanzielle Unterstützung zu verbessern?

Herr Minister.

Herr Kollege Hufe, ich kenne die Situation aus eigener Anschauung vom Fahrrad aus. Zugegebenermaßen habe ich nur an ganz seltenen Wochenenden die Chance, da zu radeln. Aber ich weiß, dass der Freizeitradelverkehr im Bereich der mittelfränkischen Seenlandschaft außerordentlich zugenommen hat. Das ist äußerst erfreulich, und wir wollen das weiter unterstützen. Es ist einer der wenigen Bereiche, in denen der Tourismus auch in schwierigen Jahren zugenommen hat. Deswegen ist auch die Frage der Infrastruktur dort von hoher Bedeutung.

Wir versuchen die Situation in den kritischen Bereichen zum einen durch den Kreisverkehr zu entschärfen; die

ses Problem habe ich bereits angesprochen. Zum andern kann ich feststellen, dass der Radwegebau, bei Kommunalstraßen mit staatlichen Mitteln förderfähig ist. Die schwierige Situation berücksichtigen wir im Rahmen der Fördersätze. Wir strengen uns da in der Tat an. Gestern war der Landrat hier und hat in wenigen Bemerkungen auf die sehr schwierige finanzielle Situation hingewiesen. Das wird bei den Fördersätzen entsprechend Eingang finden.

Nicht möglich ist aber, anstelle der zuständigen kommunalen Ebene mit Geldern aus dem Staatsstraßenbau die Radwege vor Ort zu errichten. Das muss Aufgabe der jeweiligen Ebene bleiben, zumal die Situation des Staatsstraßenhaushaltes gerade ebenfalls deutlich wurde. Aber wir reagieren, wie gesagt, selbstverständlich mit erhöhten Fördersätzen auf die schwierige Finanzsituation und auf die erhöhte Bedeutung.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Möstl.

Herr Staatsminister, stehen die Mittel für die längst überfälligen Bau- und Beschilderungsmaßnahmen zur Verminderung bzw. Vermeidung des LKWRückstaus auf der A 6 vor dem Grenzübergang Waidhaus so bereit, dass sofort mit den Maßnahmen begonnen werden kann, damit nicht noch weitere Menschen ihr Leben bzw. ihre Gesundheit auf diesem Abschnitt der Autobahn verlieren müssen?

Herr Minister.

Entsprechend der Abstimmung zwischen Autobahndirektion, Polizei, Oberfinanzdirektion, Zoll und Straßenbauamt wird zur Reduzierung des regelmäßigen Rückstaus durch Lkw eine dreistreifige Ummarkierung und Beschilderung im Bereich der Anschlussstelle Waidhaus bis zum Grenzübergang Waidhaus ausgeführt. Die Anzeigen sollen an Schilderbrücken mit graphischen Symbolen und Hinweisen in deutsch und tschechisch erfolgen. Die Kosten für Markierung, Schilderbrücken und Nothaltebuchten belaufen sich auf 150000 e. Die Maßnahme ist in den Haushalt 2003 eingestellt. Sobald es die Witterung zulässt, wird mit der Maßnahme begonnen.

Zusatzfrage: Herr Kollege Möstl.

Herr Staatsminister, wie wird die Strecke bis zum Abschluss der Baumaßnahme gesichert und wie wird vor allen Dingen die polizeiliche Kontrolle dieses Abschnitts sichergestellt? Sie wissen, dass die Autobahnpolizei Weiden, die für diesen Abschnitt zuständig ist, 37 km entfernt und derzeit personell nicht in der Lage ist, diesen Abschnitt entsprechend zu kontrollieren.

Herr Minister.