Protocol of the Session on January 29, 2003

Zum Antrag der CSU-Fraktion würde ich bei einer Einzelabstimmung die Punkte 5 und 6 nicht unterstützen. Beim Antrag der SPD-Fraktion beanstande ich – wie von Herrn Glück vorhin bereits dargestellt – die Formulierung „derzeitige Lage“. Sie lässt im Prinzip alles offen. Jede Entscheidung bleibt möglich.

Trotz dieser gegenteiligen Auffassungen werde ich dennoch allen drei Anträgen zustimmen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass Sie, dass wir alle Frieden wollen und keinen Krieg.

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Entschließung zur IrakKrise“, Drucksache 14/11410, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Kollege Hartenstein (fraktionslos). Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/11442 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. –

Das sind die Fraktion der CSU und Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Dieser Antrag hat dann Zustimmung gefunden.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/11443 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Drei Stimmenthaltungen aus den Reihen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dieser Antrag ist abgelehnt. Damit haben wir die Dringlichkeitsanträge zur Irakkrise abgehandelt.

Wir müssen jetzt über die Dringlichkeitsanträge zum Thema „Solide Geschäftspolitik der Bayerischen Landesbank“ abstimmen. Ich komme also darauf zurück. Bevor ich über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion in der beantragten namentlichen Form abstimmen lasse, stelle ich den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Kellner, Dr. Runge und Fraktion betreffend „Politische Einflussnahme der Staatsregierung auf die Landesbank stoppen“, Drucksache 14/11416, in einfacher Form zur Abstimmung.

Wer dem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Nun kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget und Fraktion betreffend „Für eine solide Geschäftspolitik der Bayerischen Landesbank – ohne politische Abenteuer und unkalkulierbare finanzielle Wagnisse“ auf Drucksache 14/11409. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die JaUrne ist auf der Oppositionsseite. Die Nein-Urne ist auf der Seite der CSU-Fraktion im Bereich der Eingangstüren aufgestellt. Die Urne für die Enthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Es kann mit der Stimmabgabe begonnen werden. Dafür stehen 5 Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 17.42 bis 17.47)

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Ich gebe das Ergebnis später bekannt. Wir fahren zwischenzeitlich mit der Tagesordnung fort. Bekannt geben möchte ich noch, dass Herr Kollege Hartenstein seinen Antrag auf Drucksache 14/11342 zum Thema „Nein zum möglicherweise geplanten Krieg gegen den Irak“ für erledigt erklärt hat. Danke schön, Herr Kollege Hartenstein.

Jetzt erteile ich Frau Kollegin Werner-Muggendorfer das Wort zu einer Erklärung der SPD-Fraktion nach § 111 der Geschäftsordnung. Bitte, Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine Berichtigung der Abstimmung von gestern bekannt geben. Es handelt sich um die Abstimmung zum Änderungsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zum LEP auf Drucksache 14/10290, „Landesentwicklungsprogramm – Zu Kapitel B V Nachhaltige technische Infrastruktur“.

Ich möchte klarstellen, dass sich die Meinung der SPDLandtagsfraktion zum Flughafen Hof nicht geändert hat. Wir stehen nach wie vor zum Ausbau des Flughafens Hof als bedeutendem und unverzichtbarem Infrastrukturprojekt und wollen dies so im LEP verankert wissen.

Gestern ging es beim Änderungsantrag der GRÜNEN nicht aus der Beschlussempfehlung hervor, dass es sich dabei auch um den Flughafen Hof handelt. Alle, die dort vorne sitzen und wissen, wie es einem geht, wenn man vorne sitzt und die anderen alle darauf warten, wie man abstimmt, sollen bitte Verständnis dafür haben. Alle, die nur darauf warten, abzuschauen, wie man abstimmt, die sollen bitte ruhig sein. Das nur als Zwischenbemerkung.

(Beifall bei der SPD)

Bedingt durch diesen Abstimmungsmarathon gingen wir davon aus, dass sich das Abstimmungsverhalten nach dem Votum des federführenden Ausschusses richtet und dieses zugrunde gelegt wird. Das war Enthaltung zu diesem Antrag. Ich bitte, dies im Protokoll zu vermerken.

(Beifall bei der SPD)

Nachdem die für die Dringlichkeitsanträge vorgesehene Zeit abgelaufen ist, werden die restlichen Dringlichkeitsanträge in die dafür zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 6

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden.

Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 22. Die sollte einzeln beraten werden. Die Fraktionen sind aber übereingekommen, diesen Antrag zurückzustellen und ihn von der Tagesordnung abzusetzen.

Über die Listennummern 17 und 35 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den der Abstimmung zugrunde zu legenden Beschlussempfehlungen kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.

Ich lasse zunächst über die Listennummer 17 abstimmen: Antrag der Abgeordneten Grabmair (fraktionslos), Haltung von europäischen Braunbären im Freigehege Nationalpark Bayerischer Wald, Drucksache 14/10109. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen diesem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –

Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CSU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 35: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Prof. Dr. Stockinger, Rotter, Dinglreiter und anderer (CSU), Bahnservice erhalten, Drucksache 14/10805. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dem Dringlichkeitsantrag ist damit zugestimmt worden.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur Verfassungsstreitigkeit und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste (Anlage 3).

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(siehe Anlage 3)

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag des Abgeordneten Maget und Fraktion (SPD) „Für eine solide Geschäftspolitik der Bayerischen Landesbank – ohne politische Abenteuer und unkalkulierbare finanzielle Wagnisse“, Drucksache 14/11409, bekannt. – Ja-Stimmen: 66; NeinStimmen: 91; 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt worden.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 7 a

Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Dürr, Tausendfreund, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Wiederherstellung des Steuerfindungsrechts der Städte und Gemeinden zur Sicherung der kommunalen Finanzen (Drucksache 14/10907)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Frau Kollegin Tausendfreund steht schon parat. Bitte Frau Kollegin Tausendfreund. Für die Begründung stehen maximal zehn Minuten zur Verfügung.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes enthält die Aufhebung des Verbots, örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern zu erheben. Das ist die Rückgabe des Steuerfindungsrechts an die Städte und Gemeinden. Dabei geht es uns in erster Linie nicht um die Erschließung neuer Finanzquellen für die Städte und Gemeinden, so notwendig diese auch wären, es geht uns vielmehr um das Ende der Bevormundung der Kommunen.

Unser Gesetzentwurf ist ein Beitrag zur kommunalen Selbstverwaltung, denn es reicht nicht aus, die kommunale Selbstverwaltung verbal hochzuhalten, sondern dieses Anliegen muss auch umgesetzt werden. Das gilt gerade für den Bereich der Finanzhoheit, dazu gehört auch das kommunale Steuerfindungsrecht. Davon ist nur noch die Hundesteuer übrig geblieben. Mit der Aufhebung des Verbots, kommunale Steuern zu erheben, wird es nicht zum Wildwuchs so genannter Bagatellsteuern kommen. Die Gemeinden wissen nämlich genau, wie kontraproduktiv es beispielsweise wäre, eine Speiseeissteuer zu erheben. Nur in Bayern ist es Städten und Gemeinden verboten, eigene Verbrauchs- und Aufwandssteuern wie zum Beispiel die Zweitwohnungssteuer zu erheben. In anderen Bundesländern ist dies nicht so. Auch dort kommt es nicht zu einem Wildwuchs bei Bagatellsteuern.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es muss nicht alles verboten werden, was vielleicht nicht sinnvoll ist. Das können die Gemeinden sehr wohl selbst entscheiden. Bei einigen Gemeinden besteht auch die Notwendigkeit, diese Entscheidung zu treffen, und zwar in den Fremdenverkehrsorten. Das ist der zweite Schwerpunkt unseres Gesetzentwurfs. Wir wollen es den Fremdenverkehrsorten ermöglichen, die dringend notwendige Zweitwohnungssteuer wieder zu erheben. Die betroffenen Gemeinden müssen die gesamte Infrastruktur für die vielen Ferienwohnungen und Feriengäste vorhalten, die hierfür notwendigen Finanzmittel aber sind ihnen verschlossen. Die Staatsregierung hat diese Einnahmequelle verstopft. Ich erinnere an den Fall der Gemeinde Hindelang, die eine Satzung erlassen hatte. Die Staatsregierung hat diese Satzung nicht genehmigt. Der Markt Hindelang hat dagegen geklagt und sich 1988 das Recht zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer erstritten. Daraufhin hat die Staatsregierung kurzerhand mit der Mehrheit der CSU hier im Hause das Verbot einer Zweitwohnungssteuer erlassen und in das Kommunalabgabengesetz aufgenommen. Das ist eine Bevormundung der Gemeinden par excellence. So wird die kommunale Selbstverwaltung von CSU und Staatsregierung ausgehöhlt.

Diesen unbefriedigenden Zustand wollen wir beenden. Wir wollen Subsidiarität statt staatlichem Dirigismus. Unser Vorschlag entspricht im Übrigen auch den Empfehlungen der Enquete-Kommission zur Förderung des Föderalismus und steht ganz im Sinne eines innerbayerischen Föderalismus, der noch immer ein Schattendasein fristet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Für die SPD redet Herr Kollege Boutter.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Erste Lesung des Gesetzentwurfs. Das heißt, wir werden grundsätzliche Punkte ansprechen und die Details, wie üblich, im zuständigen Ausschuss behandeln.

Aus Sicht der SPD darf ich feststellen, dass die allgemeine Problembeschreibung in Ordnung ist. Als Kernsatz heißt es dort: Die Gemeinden benötigen wieder mehr Handlungsspielraum. Diese Aussage ist dreimal zu unterstreichen. Es ist deshalb auch in unserem Sinn, dass dieses Gesetz geändert wird. Allerdings, auch das sage ich bereits an dieser Stelle, wollen wir das nicht in der vorgeschlagenen Form. Wir wollen nicht die völlige Freigabe aller Bagatellsteuern.

Zum Stichwort Handlungsspielraum habe ich gestern interessante Ausführungen unseres Finanzministers Prof. Dr. Faltlhauser gehört. Er hat gestern Abend in einer Diskussion ausgeführt, dass die Abgeordneten hinsichtlich des Investitionsspielraums, der den Ländern und Gemeinden zur Verfügung steht, einen Handlungsspielraum brauchen. Er hat das damit begründet, dass sonst die Frage aufkommt: Wozu brauchen wir die Abgeordneten eigentlich? Eine solche Frage könnte letzten Endes eine Entwicklung gegen die Demokratie einleiten.

Kolleginnen und Kollegen, genau das, was für die Abgeordneten hier im Landtag wie auch in den anderen Landtagen zutrifft, gilt für die Kommunen in besonderer Weise, denn sie sind die Fundamente unserer Demokratie. Sie haben das Selbstverwaltungsrecht, auf das gerade hingewiesen wurde und die Planungshoheit. Sie haben aber keine Gestaltungsspielräume mehr. Das ist genau das, was wir hier im Landtag seit einigen Jahren kritisieren und weshalb wir auf Abhilfe drängen. Die Pflichtaufgaben vieler unserer Gemeinden und Kommunen werden nur noch über Kassenkredite finanziert. Sie fallen als Investoren und Auftraggeber für den Mittelstand und das Handwerk aus.

Das ist eine ungute Entwicklung, auf die wir schon lange hinweisen.

Die Fakten zu den Investitionen sind ebenfalls anzuführen. Es handelt sich hier nicht um eine kurzfristige Entwicklung, die jetzt aufgrund der SPD-Regierung in Berlin eingetreten wäre. Sondern Fakt ist ganz einfach, dass die Investitionen der Kommunen seit zehn Jahren kontinuierlich zurückgehen. Wir haben heute eine um 30% geringere Investitionsquote als im Jahre 1992. Schon deshalb kann man es nicht als eine kurzfristige Entwicklung bezeichnen.