Es gibt Zigtausende von Firmenwagen, die in dieser Preisklasse nicht mehr gekauft würden. Das bedeutet, dass die Dienstwagensteuer von 1,5% die Automobilbranche im Ausland fördert.
Das heißt, leiden wird darunter in besonderer Weise VW, leiden wird darunter in besonderer Weise BMW, leiden wird darunter in besonderer Weise Audi. Es wird immer eine Klasse tiefer gekauft werden, und die Kaufmaßnahmen werden weiter hinausgeschoben. Ich bitte einmal zu sehen, was Sie damit dem einzelnen Handelsvertreter antun, der seinen Wagen benutzt, um seine Arbeit zu tun, und der dieses Auto am Wochenende privat nutzen kann. Der Mann oder die Frau muss plötzlich nicht nur mehr Einkommensteuer zahlen, sondern auch mehr an Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist für mich unverantwortlich, dass man über einen Trick in Form einer Dienstwagensteuer den Mittelstand und kleine Leute empfindlich trifft, die plötzlich mehr Steuern und Abgaben zahlen müssen, ohne dass sie irgendetwas davon hätten.
Gleichzeitig kostet das die Automobilindustrie heute, morgen und übermorgen Zehntausende von Arbeitsplätzen. Dies kann ich als Ministerpräsident eines Landes, in dem jeder siebte Arbeitsplatz vom Automobil abhängt, nicht akzeptieren, weil das dazu führt, dass Initiativen und Investitionen der Automobilindustrie morgen oder übermorgen im europäischen Ausland stattfinden.
Meine Damen und Herren, das ist mein Anliegen. Es geht nicht um Theoretisiererei und Polemik hier an diesem Tisch, sondern darum, die Anliegen der Bürger, der normalen Menschen, zu behandeln und aufzugreifen. Dass wir mit unserer Haltung Anklang finden, das zeigen
die Wahlergebnisse der letzten Jahre und das zeigen die Umfragen. Wir gehen mit großer Zuversicht in die Wahlauseinandersetzung. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, werden dort meines Erachtens noch kleiner herauskommen, als Sie gegenwärtig sind.
Mit der Stellungnahme des Herrn Ministerpräsidenten ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Wir kommen zur Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge.
Vorsorge vor bioterroristischen Anschlägen: Vorbereitung von Pockenschutzimpfungen (Drucksache 14/11408)
Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der islamische Fundamentalismus und insbesondere das Terrornetzwerk al-Qaida sind eine akute Bedrohung unserer Sicherheit und unseres Rechtsstaats. Ein Teil der Bedrohung ist auch die Gefahr bioterroristischer Anschläge. Wir müssen diese Bedrohung in Deutschland unverändert ernst nehmen. Wohlgemerkt bestehen bei den Sicherheitsbehörden derzeit keine Erkenntnisse über unmittelbar bevorstehende terroristische Anschläge unter Verwendung von biologischen, chemischen oder radioaktiven Stoffen. Gleichwohl belegen nach Aussagen der Sicherheitsbehörden jüngste Erkenntnisse, dass sich al-Qaida mit diesem Thema befasst.
Dies führt zu der letztlich sicher etwas schwierigen Lagebeurteilung, dass ein terroristischer Anschlag in Deutschland unter Verwendung solcher Stoffe einerseits als eher unwahrscheinlich erachtet wird, andererseits aber ein Anschlag zum Beispiel mit Pockenviren nicht gänzlich auszuschließen ist. Bund und Länder sind sich deshalb darüber einig, dass, so unwahrscheinlich eine solche Bedrohung auch sein mag, das Risiko immer noch zu hoch ist, als dass man etwa keine Vorsorge für den Schutz der Bevölkerung treffen müsste. Nach übereinstimmender Einschätzung aller Fachleute gibt es einen wirkungsvollen Schutz beispielsweise vor einer Erkrankung mit Pocken nur auf einem Weg, nämlich mit einer Durchimpfung der gesamten Bevölkerung innerhalb von längstens fünf Tagen nach Auftreten des ersten Pockenfalles. Ich halte es deshalb für klug und richtig, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, schrittweise eine Vollbevorratung mit etwa 100 Millionen Impfstoffdosen in Deutschland anzustreben.
Wenn wir dieses Thema heute zum Gegenstand eines Dringlichkeitsantrages gemacht haben, gibt es dafür vor allem zwei Gründe:
Erstens. Die staatliche Vorsorge vor bioterroristischen Anschlägen ist wichtig genug, dass sie auch hier in diesem Hohen Haus angesprochen wird. Auf weitere wichtige Vorsorgemaßnahmen komme ich gleich zurück.
Zweitens. Wir unterstützen Bund und Länder in ihrem gemeinsamen abgesprochenen Vorgehen zur Vorbereitung von Pockenschutzimpfungen. Wir begrüßen, dass die Staatsregierung gestern entsprechende Beschlüsse im Ministerrat gefasst hat. Wir unterstützen aber vor allem nachhaltig den Standpunkt der Bayerischen Staatsregierung in Übereinstimmung mit den anderen Landesregierungen, dass die finanzielle Verantwortung für diese Vorsorgemaßnahme ganz eindeutig den Bund trifft. Der Bund ist nach Artikel 73 Nummer 1 des Grundgesetzes für den Zivilschutz zuständig. Er ist verpflichtet, für Sicherheit und Krisenvorsorge insbesondere im Hinblick auf die Gefahrenlage durch bioterroristische Angriffe Vorkehrungen zu treffen. Der Bund muss die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen treffen und die dafür notwendigen Finanzmittel bereitstellen.
Deshalb sind sich – denke ich – die Länder zu Recht einig, dass der Bund im vollen Umfang für die Kosten für die Beschaffung und die Bevorratung von Impfstoffen aufzukommen hat. Es ist richtig, dass wir einen solchen Finanzstreit nicht auf dem Rücken der Gesundheit und der Sicherheit der Bevölkerung austragen und dass sich nun übergangsweise Bund und Länder geeinigt haben, die Kosten erst einmal zu teilen, aber das darf nichts daran ändern, dass wir an unserem Rechtsstandpunkt festhalten, dass die Finanzverantwortung hier eindeutig beim Bund liegt.
Ich habe leider den Eindruck, dass die rot-grüne Bundesregierung in der Frage der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern genauso konzeptionslos, ja geradezu wirr, agiert wie in vielen anderen politischen Fragen zur Zeit auch. Um nur ein Beispiel aufzugreifen: Es ist doch geradezu absurd, wenn der Bundesumweltminister in den letzten Wochen wiederholt angemahnt hat, er brauche im Grundgesetz die volle Zuständigkeit des Bundes für den Hochwasserschutz, und gleichzeitig die Bundesregierung ihre volle Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung vor bioterroristischen Angriffen aus dem Ausland in Abrede stellt. Letztlich wird hier wieder deutlich, wenn es sich wie beim Hochwasser für eine medienwirksame Presseveröffentlichung eignet, dann gibt man sich in Berlin gern allzuständig. Wenn es aber an das konkrete Handeln und vor allem an das Bezahlen geht, dann verschwindet die rot-grüne Bundesregierung genauso schnell wieder von der Bildfläche.
Dass sich die Bundesregierung vor ihrer Verantwortung drückt, wird beim Thema „Vorsorge vor bioterroristischen Angriffen“ freilich nicht nur bei der Finanzierung von Pockenschutzimpfungen deutlich. Fast noch schlimmer ist die beharrliche Weigerung der Bundesregierung, sich mit den sinnvollen Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland in solchen Gefahrenlagen zu beschäftigen. Ministerpräsident Dr. Stoiber hat dieses Thema
schon heute Vormittag in seiner Regierungserklärung kurz angesprochen. Bei drohenden Anschlägen mit biologischen oder chemischen Giftstoffen muss es beispielsweise auch möglich sein, die Spürpanzer Fuchs im Inland einzusetzen und sie nicht nur nach Kuwait zu schicken, wie das gegenwärtig der Fall ist.
Das ist kein neues Thema, aber es ist wieder aktuell, brandaktuell. Die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr in solchen Gefahrenlagen haben wir schon unmittelbar nach dem 11. September 2001, nach den Anschlägen in Amerika thematisiert. Seit über einem Jahr fordern wir von der rot-grünen Bundesregierung eine Klarstellung im Grundgesetz. Seit über einem Jahr bietet Rot-Grün zu diesem Thema aber nur – wie das in rot-grünen Kreisen inzwischen selbst genannt wird – Kakophonie. Der eine in Berlin erklärt, dass die rot-grüne Koalition selbstverständlich für einen solchen Einsatz eintritt und man demnächst auch das Grundgesetz ändern müsse.
Der andere sagt, es brauche gar keine Grundgesetzänderung, der Einsatz sei auch so zulässig, der Dritte in der rot-grünen Bundesregierung erklärt dann, ein Bundeswehreinsatz im Inland sei grundsätzlich abzulehnen, er komme überhaupt nicht in Frage.
Wenn morgen wirklich etwas passiert, was wir alle natürlich nicht hoffen, mit welcher Motivation, glauben Sie, werden dann Bundeswehrsoldaten ihren Dienst tun, nachdem sie vorher monatelang in der Zeitung gelesen haben, dass überhaupt keine Rechtsklarheit über ihre Einsatzmöglichkeit in solchen Fällen besteht?
Der Umgang der rot-grünen Bundesregierung mit diesem Thema ist unverantwortlich gegenüber der Bevölkerung und ebenso unverantwortlich gegenüber den Bundeswehrsoldaten, die in einem solchen Fall tatsächlich Dienst tun müssten. Der Einsatz der Bundeswehr im Fall des Auftretens biologischer oder chemischer Giftstoffe – lassen Sie mich das als letzten Gesichtspunkt anführen – wäre natürlich auch umso notwendiger, als die Ausrüstung des zivilen Katastrophenschutzes für solche Gefahrenlagen von der Bundesregierung in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt wurde. Alle Kolleginnen und Kollegen, die ein bisschen Kontakt zu den Feuerwehren, zu THW oder zu anderen Zivilschutzorganisationen haben, wissen, dass gerade die Ausstattung der Einheiten, die dafür geeignet sind – zum Beispiel der zivilen Katastrophenschutzzüge, der ABC-Schutzzüge –, in den letzten Jahren vielfach auf der Strecke geblieben ist und dass manche dieser Züge heute überhaupt nicht mehr einsatzfähig sind.
Wir sind der Sicherheit und der Gesundheit unserer Bevölkerung schuldig, auch für bioterroristische Angriffe bestmögliche Vorsorge zu treffen. Der Bund darf sich aus seiner Verantwortung – auch finanziell – nicht davonstehlen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man sich diesen Antrag der CSU aufmerksam durchliest, kommt als erstes die Frage auf – es ist ja ein Dringlichkeitsantrag –: Steht denn jetzt ein bioterroristischer Anschlag bevor? Haben wir einen Pockenanschlag zu befürchten? In einem Dringlichkeitsantrag kann es ja nur darum gehen, dass man das verhindern möchte. Aber nein, man muss nur die Presseerklärungen – auch des Gesundheitsministers – lesen. Der hat vor einer Woche noch Folgendes erklärt:
Es gibt derzeit keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Terroristen im Besitz von Pockenviren sein könnten oder gar Anschläge bevorstünden.
Wörtliches Zitat aus einer Presseerklärung. Wenn man dazu noch weiß, dass 1979 weltweit der letzte Pockenfall vorgekommen und seitdem weltweit kein Pockenfall mehr registriert worden ist, die Pocken seitdem als ausgerottet gelten, dann kommt man, so glaube ich, wieder ein bisschen mehr auf den Boden der Tatsachen und sollte vermeiden, mit einem solchen Antrag Ängste zu schüren.
Trotzdem – das sage ich auch – ist die Bundesregierung unmittelbar nach dem 11. 09. 2001, also diesem Terroranschlag in New York, tätig geworden, und zwar auch auf diesem Gebiet, weil die Bundesregierung damals in einer Lageanalyse erkannt hat, dass es zwar keine konkrete Gefährdungslage gibt, aber eine abstrakte Gefährdungslage – da sind der Innenminister Bayerns und der Innenminister Bund auf derselben Linie – besteht. Der Bundesinnenminister wie auch der Bayerische Staatsminister des Innern haben das ausführlich erklärt und uns dargelegt. Wir sind derselben Meinung, nämlich, dass man aufgrund der abstrakten Gefährdungslage vorbeugend tätig werden muss, aber man sollte keine Ängste schüren.
Was hat die Bundesregierung gemacht? Sie hat bereits im Herbst 2001, also nach dem 11. September, ausreichende Mengen an Impfstoff für den Notfall beschafft und damals schon, also vor eineinhalb Jahren, das Ziel erklärt: Vollbevorratung von Pockenimpfstoff für die gesamte deutsche Bevölkerung bis Ende 2003, also dieses Jahres. Sie hat inzwischen vor, bis Ende dieses Jahres 100 Millionen Dosen Impfstoff gekauft zu haben, was dann für 80 Millionen Menschen in Deutschland mehr als ausreichend ist. Die Bundesregierung hat weiter im Oktober 2001 eine Bundesinformationsstelle für biologische Kampfstoffe beim Robert-Koch-Institut in Berlin eingerichtet, das seitdem ständig eine Lageanalyse betreibt. Auch das Robert-Koch-Institut sagt eindeutig, dass keine konkrete Gefährdungslage gegeben ist. Schließlich – 15. 11. 2002 –: Die Gesundheitsminister haben ein Expertennetz zum Kampf gegen Bioterrorismus eingerichtet. Auch dieses Expertennetz arbeitet und funktioniert und auch von diesem Netz konnte keine Gefährdungslage festgestellt werden.
Was ist also der Sinn dieses Antrags? Herr Herrmann hat das gerade erklärt. Der Sinn ist nur die Frage der Finanzierung. Ob das einen solchen Antrag als Dringlichkeitsantrag rechtfertigt, möchte ich bezweifeln. Was Herr Herrmann natürlich geflissentlich verschweigt ist,
dass es nicht nur den Zivilschutz gibt, wofür der Bund zuständig ist, sondern es gibt auch den Katastrophenschutz. Für den Katastrophenschutz sind die Länder zuständig. Deswegen ist die Finanzierung umstritten. Der Bund sagt zu Recht, einen Teil der Vorsorge müssten in diesem Fall die Länder leisten. Das ist Katastrophenschutz und deswegen sind auch die Länder zur Kasse zu bitten. Darüber wird gerade verhandelt. Nach meinen Informationen ist ein Kompromiss in Aussicht gestellt, wonach man sich die Kosten wahrscheinlich 50 : 50, vielleicht auch 60 Bund : 40 Länder teilen wird. Wenn wir dieses Vorverhandlungsergebnis schon haben, ist nicht einzusehen, weswegen das Thema hochgezogen wird.
Ich muss leider noch auf einen Punkt eingehen, weil Herr Herrmann zum Spürpanzer gesprochen hat. Herr Herrmann als nicht Gedienter – wenn ich das richtig weiß – hat sich da wieder auf ein Feld gewagt, von dem er nichts versteht. Schuster, bleib bei deinem Leisten oder Herrmann, bleib bei deinem Leisten, kann man da nur sagen. Das Thema Spürpanzer ist zwar nicht im Grundgesetz geregelt – wie soll der Spürpanzer dort auch Eingang finden –, aber im Grundgesetz ist klar geregelt, dass die Bundeswehr bei solchen Fällen Amtshilfe zu leisten hat. Der Einsatz des Spürpanzers ist ein typischer Fall für Amtshilfe, also im Grundgesetz geregelt. Wenn ein solcher Fall vorkommen würde, was wir nicht hoffen, ist die Bundeswehr verpflichtet, auf Anforderung auch diese Spürpanzer einzusetzen.
Ich will schließen, mit dem was Herr Minister Sinner vor einer Woche gesagt hat, man solle die Bevölkerung nicht verunsichern, sondern der Verunsicherung entgegenwirken. Insofern habe ich das nicht verstehen können. Ich habe allerdings verstehen können, dass Herr Koch seinen Wahlkampf in Hessen wieder mit Unwahrheiten führt. Er hat in der letzten Woche gesagt, man müsse auf diese Pocken- oder Bioterrorangriffe aufmerksam machen und er sei derjenige, der als erster erkannt habe, dass eine Gefahr bestehe und auf ihn seien die gesamten Maßnahmen zurückzuführen. Das stimmt natürlich nicht; Herr Koch hat es mit der Wahrheit nicht ganz genau genommen, denn – wie dargestellt – schon Ende 2001 hat die Bundesregierung alles in die Wege geleitet, was notwendig ist. Herr Koch liegt also voll daneben. Es gibt deswegen außer Motiven des Wahlkampfes keinen Grund, diesen Antrag – vor allem als Dringlichkeitsantrag – zu stellen. Man sollte mit den Ängsten der Bürger keine Politik machen. Wir sehen das Gute in Ihrem Antrag und werden ihm zustimmen, aber wir halten es für verfehlt, ihn hier so einzubringen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich den Antrag gestern zum ersten Mal in der Fraktionssitzung gelesen habe, habe ich mir gedacht: Warum wird ein solcher Antrag eingebracht? Im Dezember ist eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt worden, wonach eine Vollbevorratung mit Impfstoffen gegen Pockenviren erfolgen soll,
dass 100 Millionen Dosen insgesamt angeschafft werden sollen und somit im Falle eines bioterroristischen Anschlags mit Pockenviren irgendwo auf der Welt eine flächendeckende Impfung und ein Schutz der Bevölkerung ermöglicht wird. Auch in dem Gespräch beim Bundeskanzler im Dezember ist über die Finanzierung geredet und gesagt worden – das ist auch schon erwähnt worden –: Wir sind erst einmal bei einer 50 : 50-Finanzierung, weil natürlich jeder schaut, dass er möglichst günstig davonkommt. Man wird sehen, ob es dem Katastrophenschutz oder dem Zivilschutz zugerechnet wird; wer davon dann am meisten betroffen ist, der bezahlt.
Von daher halte ich Ihre vollmundigen Worte, die Sie gebraucht haben, und die Litanei, die Sie aufgezählt haben, wer was bezahlen wollte und das dann doch nicht gemacht hat, für verfehlt; diese Litanei könnte ich fortsetzen. Ich könnte Ihnen aufzählen, was Sie alles schon an Ankündigungen und Beschlüssen durchgesetzt haben, was letztendlich dann auch zu keinerlei finanziellem Ergebnis geführt hat. Ich sage nur: sechsstufige Realschule, Mittagsbetreuung – mir fiele noch einiges mehr dazu ein.
Soll denn der Panikmache Vorschub geleistet werden? – Man sollte die Leute, die sowieso Angst vor dem Krieg haben und unsicher sind, nicht mit dem Hinweis auf bioterroristische Anschläge zusätzlich in Angst und Schrecken versetzen.
Ich habe mich erkundigt, warum der Antrag gestellt wurde. Ich weiß mittlerweile, dass er notwendig ist, damit 12 Millionen e für die Beschaffung des Pockenschutzimpfstoffs vom Finanzminister genehmigt werden. Wir brauchen den Schutz der Bevölkerung. Da Sie wissen, dass der Antrag gestellt werden muss, damit Bayern das Geld bekommt, sollte man mit der Nummer 3 nicht einen Wahlkampfschlenkerer machen und die rot-grüne Bundesregierung „zusammenräumen“. Eine solche Passage ist nicht angezeigt.
Unser Ziel ist, die Bevölkerung zu schützen. Dazu ist sachliche Aufklärung und Information nötig und keine Panikmache. Ein Parteienscharmützel ist nicht nötig. Da Sie sich dessen nicht enthalten konnten, werden wir uns bei dem Antrag der Stimme enthalten.