Protocol of the Session on December 11, 2002

Herr Staatsminister, wie erklären Sie sich den Fall, der uns bekannt geworden ist und zu dem nachgefragt werden muss, wie die JVA dazu steht, dass tatsächlich allen die Computer zu Fortbildungszwecken weggenommen worden sind, obwohl in einem speziellen Fall die JVALeitung gesagt hat, der Gefangene sei resozialisierungswillig, sich dann aber auf Ihr Haus berufen hat?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, ich vermute, dass Sie hier falsch informiert sind. Es gibt in keiner Haftanstalt Überlegungen, irgendwelche Computer einzuziehen oder Umfragen in diese Richtung zu starten.

Gestatten Sie dann, dass ich mich in diesem Fall noch einmal an Ihr Haus wende und den konkreten Namen und den JVA-Leiter nenne, der das angeordnet hat?

Es wird mir eine Freude sein, Ihnen darauf die entsprechende Antwort zu geben.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächster Fragesteller: Herr Wörner.

Herr Staatsminister, ich frage Sie: War der sachbearbeitende Staatsanwalt im Strafverfahren gegen den Präsidenten der TU München mit der verhängten Tagessatzhöhe einverstanden? Wenn ja, wurde die Tagessatzhöhe nach § 40 des Strafgesetzbuches berechnet, und wenn nein, wie und auf welcher Grundlage wurde die Tagessatzhöhe dann errechnet?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die Frage des Kollegen Wörner beantworte ich wie folgt: Nachdem es im angesprochenen Verfahren ausschließlich um ein Steuerdelikt gegangen ist, hat das Finanzamt gemäß § 386 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 der Abgabenordnung in originärer Zuständigkeit ermittelt und nach Abschluss der Ermittlungen gemäß § 400 Abgabenordnung den Strafbefehlsantrag gestellt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft, über die der Antrag zum Gericht geleitet wurde, war der Strafbefehlsantrag schlüssig. Er ist unverändert an das Amts

gericht weitergeleitet worden. Die Tagessatzhöhe ist vom Finanzamt nach § 40 Absatz 3 des Strafgesetzbuches geschätzt worden; die Staatsanwaltschaft hatte keine Kenntnisse, die einen vom Antrag des Finanzamts abweichenden Antrag hätten rechtfertigen können.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Herr Wörner.

Herr Staatsminister, wir beiden wissen doch, über welches Einkommen der Präsident der TU München aus seiner Tätigkeit als TU-Präsident verfügt und welches Einkommen er aus der Tätigkeit erzielt hat, wegen der er verurteilt worden ist. Wenn man diese Beträge zusammenzieht, kommt mit Sicherheit eine höhere Zahl heraus als die 300 DM, die als Tagessatz verhängt worden sind. Wie erklären Sie sich das?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Herr Kollege, ich brauche Ihnen hier nichts zu erklären. Ich habe nicht die Detailkenntnisse wie Sie. Ich habe nichts zusammengerechnet. Das Finanzamt hat die Höhe festgesetzt, und die Staatsanwaltschaft hat das für schlüssig gehalten. So ist es weitergeleitet worden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Wörner.

Herr Staatsminister, dann frage ich Sie als obersten Dienstvorgesetzten der Staatsanwälte, wie Sie dazu stehen, dass ein Staatsanwalt einem Tagessatz zustimmen kann, der nach der Rechnung, wie ich sie aufgemacht habe, eindeutig nicht stimmen kann.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Ich weiß nicht, ob die Höhe stimmt oder nicht stimmt. Ich weiß nur, dass die vom Finanzamt vorgelegten Zahlen für die Staatsanwaltschaft schlüssig waren. Schließlich ist das Finanzamt näher am Sachverhalt als die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hat den Strafbefehlsantrag des Finanzamtes weitergeleitet. Die ermittelnde Behörde war nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Finanzamt. Die Staatsanwaltschaft leitet lediglich den Antrag nach Schlüssigkeitsprüfung an das Gericht weiter.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Damit sind die Fragen aus dem Bereich des Justizministeriums beantwortet. Danke schön, Herr Staatsminister. Die nächste Fragerunde betrifft das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Herr Staatsminister, ich darf Sie bitten. Erster Fragesteller ist Herr Hausmann.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, aufgrund einer interessanten Fernsehsendung möchte ich die Staatsregierung fragen, mit welchen Mitteln und Möglichkeiten man schnellstmöglich die große Wohnungsnot der Studentinnen und Studenten in der Landeshauptstadt München verbessern kann.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Herr Kollege Hausmann, die Finanzierung des studentischen Wohnheimbaus beruht auf drei Säulen, auf der Gewährung leistungsfreier Heimdarlehen durch den Freistaat Bayern aus dem Haushalt der Obersten Baubehörde, auf der Aufnahme von Kapitalmarktdarlehen durch die Wohnheimträger und auf den Eigenleistungen der Wohnheimträger, also der Studentenwerke.

Zu den Eigenleistungen der Wohnheimträger darf ich darauf hinweisen, dass der Oberste Rechnungshof im Jahresbericht 1999 die Höhe der Rücklagen bei den Studentenwerken beanstandete. Daraufhin wurden im Nachtragshaushalt 2000 die Zuschüsse für die Studentenwerke um 3,3 Millionen DM und im Haushalt 2001 um weitere 10,7 Millionen DM reduziert. Dies hatte zur Folge, dass die Rücklagen nicht mehr erhöht werden konnten, sondern sogar abgeschmolzen werden mussten, um die laufenden Betriebsausgaben zu decken. Die Zuschüsse an die Studentenwerke werden erst wieder im Haushalt 2002 um 1,0 Millionen DM, im Haushalt 2003 um 1,4 Millionen e und im Haushalt 2004 um 0,9 Millionen e angehoben, sodass die Studentenwerke wieder verstärkt eine Wohnheimbaurücklage ansammeln können.

Zur Behebung der Wohnungsnot bauen wir bis 2006 in München und in Garching 2.250 neue Wohnheimplätze mit Gesamtkosten in Höhe von 128,5 Millionen e. Gesichert finanziert sind davon bereits 865 Plätze, und zwar 550 Plätze im Neubau auf der Panzerwiese, 100 Plätze im Neubau Garching II, 115 Plätze in einem Dachausbau in der Chiemgaustraße und 100 Plätze in der Pionierkaserne an der Dachauer Straße. Voraussetzung für diese Baumaßnahmen ist die rechtzeitige Baugenehmigung durch die zuständigen Kommunen München bzw. Garching.

Kurzfristig haben wir den Studierenden geholfen durch Notunterkünfte, zum Beispiel durch zweckentfremdete Büroräume, möblierte Container, die in den Gemeinschaftsräumen der Studentenstadt Freimann aufgestellt wurden, und Matratzenlager. Mit geringen finanziellen Mitteln konnte die Wohnraumkapazität durch die Wiedereinführung von Doppelzimmern erhöht werden. Dadurch konnten bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits 100 zusätzliche Wohnheimplätze geschaffen werden.

Durch die gemeinsame Werbeaktion des Freistaates Bayern, der Landeshauptstadt München und des Studentenwerks München für Privatzimmer konnten bis Mitte Oktober 300 zusätzliche Zimmer gefunden werden.

Das ist ein Plus von 25% gegenüber den Angeboten des Vorjahres.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Herr Hausmann.

Nein, ich bedanke mich und wünsche mir, dass sich hier schnellstmöglich etwas bewegt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Fragestellerin ist Frau Dr. Baumann.

Herr Staatsminister, wie möchte die Staatsregierung das Haushaltsdefizit der Hochschule für Politik in München in Höhe von 26289 e decken, welches bei der Hochschule für Politik durch die Haushaltssperre entstanden ist und auf das der Syndikus der Hochschule mehrfach hingewiesen hat, damit im Dezember 2002 Miete und Gehälter bezahlt werden können, und wie soll die Hochschule für Politik nach den Vorstellungen der Staatsregierung bei dem wiederum gesperrten Haushalt 2003 verfahren?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Frau Kollegin Dr. Baumann, die Hochschule für Politik in München unterliegt wie alle staatlichen Einrichtungen und Zuwendungsempfänger den im Haushaltsgesetz festgelegten Haushaltssperren. Es ist allgemein bekannt, dass zum Haushaltsvollzug nicht die im Haushalt ausgewiesenen Bruttobeträge, sondern nur die um die gesetzlichen Sperrebeträge gekürzten Nettobeträge zur Verfügung stehen. Hierauf muss sich auch die Hochschule für Politik, wie alle öffentlichen Einrichtungen und Zuwendungsempfänger, einstellen.

Für die in der mündlichen Anfrage angesprochene Bezahlung der Miete und Gehälter stehen der Hochschule für Politik die Haushaltsmittel im Übrigen sperrefrei zur Verfügung, da es mir gelungen ist, insoweit für die Hochschule für Politik beim Staatsministerium der Finanzen die Zustimmung zur einer Sperreaufhebung zu erreichen. Der aufgrund der haushaltsgesetzlichen Sperre gesperrte Betrag konnte damit bei der Hochschule für Politik von 163095 e auf 26289 e reduziert werden. Dieser auf die sonstigen Sachausgaben beschränkte Sperrebetrag muss von der Hochschule, wie von allen anderen Einrichtungen, grundsätzlich erbracht werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Dr. Baumann.

Herr Staatsminister, sind Sie mit mir der Meinung, dass bei der Hochschule für Politik im Gegensatz zu anderen Hochschulen der finanzielle Spielraum sehr eng ist und dass die Personal- und Mietkosten zusammen im Jahr 2003 knapp unter einer Mil

lion Euro liegen? Meinen Sie, dass das, was für das Jahr 2002 überwiesen wurde, nicht diesen Kosten entspricht? Die Hochschule weiß deswegen wirklich nicht, woher sie das Geld nehmen soll.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Frau Kollegin, ich bin mit Ihnen der Meinung, dass der Etat der Hochschule für Politik auch bei einer sparsamen Haushaltsführung, die ich ganz bewusst der Hochschule konzediere und bestätige, außerordentlich eng ist.

Es war in der Existenznot des letzten Jahres, als die Sondersperren kamen – Stichwort BSE oder 11. September. Ich habe damals durch Umschichtungen mit Zustimmung des Finanzministeriums die Mittel ausgeglichen. Ich bin derzeit noch in einem Gespräch mit der Spitze, auch mit unserem früheren Kollegen Jürgen Böddrich. Ich will einmal andeuten: Das, was man mir im Rahmen der 26000,00 e nachweist, unbedingt zu benötigen, werde ich durch – salopp gesagt – Umschaufeln noch möglich machen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine weitere Zusatzfrage?

Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie dann die weitere, durch die globale Minderausgabe auferlegte Sperre von 39000,00 e? Das sind Mittel, die bisher durch den Freundeskreis der Hochschule aufgebracht wurden, was nicht dem Haushaltsgesetz unterliegt. Wie beurteilen Sie das?

Das kann ich nicht beurteilen, weil ich das nicht kenne.

Es ist in einem Schreiben vom Juli mitgeteilt worden.

Wir haben gegenüber dem genehmigten Haushalt die Entsperrung von 163.000 e bekommen. Das ist schon einmal eine deutliche Hilfe. Es fehlen aber dann die für die sonstigen Sachausgaben geltend gemachten 26.000 e. In diesem Zusammenhang habe ich Ihnen angedeutet, dass ich dem Antrag der Hochschule auf Umschichtung der Sperre in Bezug auf den noch gesperrten Betrag in Höhe von 26.000 e zu entsprechen beabsichtige, und zwar über die Titelgruppe 15 28, wenn man mir nachweist, dass dies für die Miete und für das Personal unabdingbar ist, sozusagen eine Verpflichtung darstellt, die man eingegangen ist.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächster Fragesteller ist Herr Hufe.

Herr Staatsminister, trifft es zu, dass die unverbrauchten Beiträge des Freistaates für Studierende – 2,30 e pro Studierenden – vom Finanzministerium wieder eingezogen werden, wie der Studentenvertreter beim academicus der TUM am 5. Dezember 2002 behauptet hat, und wie hoch ist der eingezogene Gesamtbetrag?

Herr Präsident! Herr Kollege Hufe, im Haushaltsjahr 2001 wurden der Technischen Universität München im Vollzug des Artikels 69 BayHSchG für die 18864 Studenten – Stand Wintersemester 2000/2001 – insgesamt 88300,00 DM – das entspricht 45147,07 e – zugewiesen. Die Zuweisung setzte sich aus verschiedenen Sockelbeträgen und einem Kopfbetrag von 4,35 DM je Studenten zusammen. In den vergangenen Jahren hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen den Anträgen der Hochschulen auf Übertragung der im Vollzug des Artikels 69 BayHSchG entstandenen Ausgabereste in das folgende Haushaltsjahr stets in vollem Umfang entsprochen. Ein Mitteleinzug durch das Staatsministerium der Finanzen ist in diesem Bereich in den vergangenen Jahren nicht erfolgt.

Dieser Praxis entsprechend, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen bei sämtlichen Ausgaberesten, die im Haushaltsjahr 2001 entstanden waren und deren Übertragung von den Hochschulen beantragt wurden, einer Verwendung im Haushaltsjahr 2002 zugestimmt. Die Technische Universität München hat eine Übertragung des Ausgaberestes 2001 in das Haushaltsjahr 2002 nicht beantragt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Fragerunde berührt das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. Nachdem Frau Dodell nicht anwesend ist, rufe ich die Frage von Herrn Kollegen Gartzke auf.

Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, ich beziehe mich auf einen Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ und frage in diesem Zusammenhang: In welchem Umfang und mit welchem Rechtsverfahren wurde der Freistaat Bayern aufgefordert, FFH-Gebiete nach der Europäischen Richtlinie nachzumelden, und um welche Gebiete handelt es sich?