Protocol of the Session on November 13, 2002

Die Antwort hat sich auf den Leistungszeitraum bezogen, nicht jedoch auf die Qualität derjenigen, die eingesetzt werden. Wie groß ist dort der Spielraum, und inwieweit ist es aus Ihrer Sicht akzeptabel, dass weniger gut ausgebildete Familienpflegerinnen zum Einsatz kommen? Das Problem besteht darin, dass das Gesetz von „Haushaltshilfe“ und nicht von „Familienpflegerin“ oder ähnlichem spricht.

Die AOK legt Wert auf Familienpflege und nicht auf Haushaltshilfe. Die AOK ist der Meinung, dass es keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein könne, eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Dass die Familienpflegerin auch Tätigkeit im Haushalt macht, ist keine Frage. Dem müsse im Einzelfall nachgegangen werden.

Sollte beim Einsatz der Familienpflegerin den Qualitätsanforderungen nicht entsprochen werden, müssten man den konkreten Fall benennen, damit man der Sache nachgehen kann.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? – Die nächste Fragestellerin ist Frau von Truchseß. Bitte.

Frau Staatsministerin, ich frage Sie: Sind die im Haushaltsplan 10 für die Jahre 2001 und 2002 eingesetzten ESF-Mittel ausgeschöpft und wie viele Komplementärmittel sind von wem gezahlt worden?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Staatsministerin.

Es ist als großer Erfolg zu werten, dass für den aktuellen Förderzeitraum 2000 bis 2006 im erheblichen Umfang ESF-Mittel für Bayern gewonnen werden konnten. So stehen bei Ziel 3 rund 261 Millionen e und bei Ziel 2 rund 61 Millionen e für den bayerischen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Auf das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen entfallen rund 202 Millionen e.

Allerdings erfolgten die notwendigen Genehmigungen der Förderprogramme durch die Europäische Kommission nach äußerst bürokratischen und langwierigen Verhandlungen erst mit erheblicher Verspätung. Dies ist ein Problem. So wurde beispielsweise das Programmplanungsdokument zu Ziel 3 im Oktober 2000 und für Ziel 2 sogar erst im Juli 2001 genehmigt.

Mit der Genehmigung der Programmplanungsdokumente standen jedoch erst die rechtlichen Rahmenbedingungen und -grundlagen für die ESF-Förderung fest. Zudem haben sich die Anforderung an die Projektträger im aktuellen Förderzeitraum gegenüber dem vorangegangen Förderzeitraum erheblich verschärft. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang nur das so genannte Stammblattverfahren, bei dem jeder Projektträger und jeder Projektteilnehmer einen umfangreichen Fragebogen beantworten muss.

Vor diesem Hintergrund konnte die ESF-Förderung erst mit erheblicher Verzögerung anlaufen, sodass die für das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in den Jahren 2001 und 2002 vorgesehenen ESF-Mittel noch nicht vollständig gebunden werden konnten. Bei der ESF-Förderung ist aber – wie bei allen EU-Förderungen – folgendes zu berücksichtigen: Die insgesamt verfügbaren ESF-Mittel werden zwar im Rahmen von so genannten indikativen Finanzplänen auf die einzelnen Jahre eines Förderzeitraums – hier die Jahre 2000 bis 2006 – aufgeteilt. Die für die einzelnen Jahre vorgesehenen ESF-Mittel können jedoch – nach den einschlägigen EU-Vorgaben – auch noch bis zu zwei Jahre später gebunden und verausgabt werden. Demzufolge können die ESF-Mittel aus den Jahrestranchen 2001 und 2002 noch bis Ende 2003 bzw. 2004 eingesetzt werden.

Die Komplementärfinanzierung der ESF-Mittel im Bereich des Sozialministeriums erfolgt vorrangig aus Mitteln des Bundes, das heißt in erster Linie der Bundesanstalt für Arbeit. Eine weitere nationale Kofinanzierungsquelle sind kommunale Mittel. Diese beide Bereich nehmen einen Anteil an den Kofinanzierungsmitteln von rund 70% ein. Hinzukommen Landesmittel aus geeigneten Landesförderungen und Landesprogrammen. Darüber hinaus sind im Einzelplan 10 – im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern – noch spezifische Landeskomplementärmittel zur Kofinanzierung der ESF-Förderung veranschlagt, die bewilligt werden, soweit keine anderen Mittel in Betracht kommen. Die Landesmittel machen rund 10% der herangezogenen Konfinanzierungsmittel aus. Weiter werden auch private Mittel eingesetzt, die beispielsweise eine wichtige Rolle bei der Qualifizierung von Beschäftigten spielen. Ihr Anteil beläuft sich auf circa 20%, sodass sie wieder auf 100% Förderung kommen.

Die vorrangigen Probleme sind die bürokratischen Hemmnisse und die zu späte Genehmigung der Programmdokumente.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine Zusatzfrage? – Frau von Truchseß.

Frau Staatsministerin, heißt das, dass die Mittel, die für diese Haushalte nicht gebunden worden sind, zusätzlich zu den Planungen in den Haushalten 2003 und 2004 hinzukommen oder in ihnen untergehen?

Diese Mittel sind enthalten. Sie können aber jeweils auf das nächste Jahr übertragen werden. Die Mittel gehen also nicht verloren.

Dann müssten diese Mittel also von den tatsächlich eingesetzten Mitteln im neuen Haushalt abgezogen werden?

Wir setzen jeweils den Betrag ein, von dem wir denken, dass wir ihn als Komplementärfinanzierung pro Jahr brauchen. Seit 1994 haben wir keine ESF-Mittel verschenkt.

Ich habe noch eine Zusatzfrage: Gab es bei den Trägern Probleme mit der Kofinanzierung und hat das Land die Kofinanzierung sozusagen vorgestreckt?

Es gab bei den Trägern durchaus Probleme mit der Antragstellung vor dem Hintergrund des wahnsinnig hohen Bürokratieaufwandes, der von den Trägern durch die Vorgaben der Europäischen Union verlangt worden ist. Inwieweit wir Mittel vorgestreckt haben kann ich jetzt nicht beantworten. Ich müsste in diesem Punkt nachfassen. Sie bekommen schriftlich von uns Auskunft.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Damit sind die Fragen aus dem Bereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen beantwortet. Ich bitte nun den Herrn Staatsminister der Finanzen um die Beantwortung der nächsten Fragen. Der erste Fragesteller ist Herr Sprinkart.

Herr Minister, zunächst darf ich sagen: Ich freue mich, dass wir nun einmal auf dem Feld des Verbraucherschutzes miteinander zu tun haben und nicht nur bei der Beamtenpolitik.

In welchem Umfang werden seit der Privatisierung der Molkerei Weihenstephan am sächsischen Standort der Molkerei Müller Milchprodukte für die „blaue Weihenstephaner Linie“ hergestellt, was hat die Staatsregierung unternommen, um beim Verkauf der Staatsmolkerei sicherzustellen, dass unter dem bayerischen Siegel der „Qualitäts- und Frische-Garantie, mit Raute und Löwe“ nur bayerische Milch verarbeitet wird und wie beurteilt die Staatsregierung den Verkauf von nicht-bayerischer Milch unter dem bayerischen Siegel unter dem Gesichtspunkt transparenter Verbraucherinformation insbesondere wegen der zu erwartenden Einführung des Zeichens „Geprüfte Qualität – Bayern“ auch für Milch?

Die Anteile des Freistaats Bayern und der Bayerischen Landesbank an der Molkerei Weihenstephan AG wurden im Dezember 1999 an ein Erwerberkonsortium um die Molkerei Alois Müller verkauft. Es ist mir noch gut im Gedächtnis: An einem Sonntagabend habe ich bei mir zu Hause diese Verhandlungen abgeschlossen. Ich glaube, sie waren sehr erfolgreich. Wir haben die Anteile für 111 Millionen DM – wenn ich Sie daran erinnern darf – verkauft. Zusätzlich gab es einen Lehrstuhl für acht Millionen. Ich schätze, dass ich heute keine Chance hätte, mehr als 40 Millionen für dieses Millionen zu bekommen.

Es liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang seit der Privatisierung der Molkerei Weihenstephan am sächsischen Standort der Molkerei Müller Milchprodukte unter dem Firmennamen Weihenstephan hergestellt werden. Der Kaufvertrag über die Molkerei Weihenstephan enthält keine Regelungen darüber, wo die künftig vom Unternehmen vertriebenen Produkte hergestellt werden. Es gab Standortgarantien und Milchabnahmegarantien, aber keine derartigen Produktionsgarantien.

Lediglich die Fortführung der Milchlieferverträge ist im Kaufvertrag geregelt. Auch die ursprünglich in rein staatlicher Hand befindliche Molkerei Weihenstephan ließ Produkte von anderen Molkereien herstellen, übernahm jedoch dafür die entsprechende Qualitätskontrolle. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies in vergleichbaren Fällen auch heute so gehandhabt wird.

Die Molkerei produziert im Wesentlichen in dem Umfang mit den Arbeitskräften, wie sie das auch zugesagt hat. Ansonsten bin ich der Auffassung – lassen Sie mich das sehr locker sagen –, dass Unternehmen im Wettbewerb in unserem Land nicht zuerst das Parlament oder die GRÜNEN fragen sollten, wo und wie sie produzieren.

Wenn Ihnen das nicht bekannt ist: Es gibt erfrischende Joghurts aus Pfirsich und Waldfrucht, die eine sächsische Veterinärkontrollnummer tragen und damit wohl in Sachsen hergestellt werden, aber unter der „blauen Linie“ geführt werden. Meine Frage, Herr Staatsminister: Wäre es nicht eine besondere Verpflichtung Ihrerseits gewesen, sicherzustellen, dass unter Raute und Löwe wirklich nur bayerische Milch verarbeitet wird? Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Raute und Löwe sicher nicht die Produkte jeder Molkerei zieren dürfen, während das hier mit der ehemaligen staatlichen Molkerei zusammenhängt. Viele Verbraucher, die gezielt dieses Produkt kaufen glauben, es handle sich um ein bayerisches Produkt und sie unterstützten damit die bayerischen Milchbauern und nicht irgendwelche LPG-Nachfolgebetriebe aus Sachsen.

Ich gehe davon aus, dass die mit Gütezeichen „Geprüfte Qualität aus Bayern“ ausgestatteten Produkte tatsächlich auch in Bayern hergestellt werden. Das sage ich ganz generell. Im Übrigen: Dieses Unternehmen darf weiterhin ihre Produkte mit der Firmenbezeichnung „Staatliche Molkerei Weihenstephan“ versehen. Das ist ein Stempel, der den ökonomischen Realitäten nicht

mehr entspricht. Das wissen wir beide. Das ist natürlich auch in den Preis mit eingeflossen. Es ist nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. Ich halte das für angemessen. Es ist immer das Problem im Zusammenhang mit Privatisierungen; wir haben das auch bei der Treuhand gesehen. Wenn die Unternehmen privatwirtschaftlich organisiert werden, können Sie bestimmte Rahmenbedingungen vorgeben. Das haben wir hier getan, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsplätze und die Milchabnahme. Das ist ein Stück Agrarpolitik gewesen. Darüber hinaus ein Unternehmen im Detail zu verfolgen ist absurd; sonst bringen Sie kein Unternehmen los.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine weitere Zusatzfrage, Herr Sprinkart?

Es wäre Ihnen aber doch sicher möglich gewesen, in die Verträge einzubauen, dass unter diesem speziellen Siegel nur Milch aus Bayern verarbeitet und angeboten werden darf?

Das steht nicht in diesem Vertrag. Wenn ich das in den Vertrag aufgenommen hätte, hätte ich deutlich weniger erlöst.

Damit haben Sie natürlich in Kauf genommen, dass unter diesem Siegel auch Milch, die außerhalb Bayerns erzeugt worden ist, verarbeitet und angeboten wird. Das ist in meinen Augen eine Verbrauchertäuschung.

Ich habe Ihnen doch gesagt, dass ich davon ausgehe, dass nur Produkte aus Bayern verwendet werden, wenn einem Erzeugnis dieses Siegel anhaftet. Noch einmal in aller Deutlichkeit: Meine Grundauffassung ist, dass der Staat nicht dazu da ist, Käse und Milch zu produzieren. Wir produzieren in der Politik insgesamt genug Käse; ich sage sehr pauschal: die Bayerische Staatsregierung natürlich nicht. Diesen Einschub habe ich auf Bitten des Innenministers gemacht. Deshalb ist eine derartige Privatisierung konsequent gewesen. Sie müssen bei den Vorgaben im Zusammenhang mit einer Privatisierung eine gewisse Begrenzung vornehmen. Wenn Sie das nicht machen, müssen Sie die Unternehmen weiterbetreiben. Das ist zurzeit aber nicht mehr angemessen. Wenn wir den Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren wollen, können wir keine Milch- und Käseproduktion mehr betreiben. Seien Sie froh, dass wir damals so erhebliche Mittel erlöst haben, die in großem Umfang an die Landwirtschaft zurückgegeben worden sind und die wir für die Revitalisierung von altem Gemäuer bei der Schlösserverwaltung verwenden konnten. Der Mittelzufluss hat auf diesen Feldern sehr gut getan und hat dazu geführt, dass wir in erheblichem Maße für diese Maßnahmen gelobt worden sind.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Der nächste Fragesteller ist Herr Boutter.

Ich frage die Bayerische Staatsregierung:

Welche Möglichkeiten bestehen nach Meinung der Staatsregierung, um die Stadt Würzburg von ihren horrenden Schulkosten zu entlasten, zu welchem frühesten Zeitpunkt könnten diese Vorschläge realisiert werden und in welcher Höhe kann die Stadt Würzburg die von Herrn Staatsminister Huber bei seinem Besuch im September angesprochene Bedarfszuweisung für das Jahr 2002 erwarten?

Zunächst einmal stelle ich fest, dass Staatsminister Huber, der anwesend ist und das sicherlich bestätigen könnte, keine konkrete Zusage für irgendeine Bedarfszuweisung gemacht hat. Die Bedarfszuweisung wird durch den Verteilerausschuss bestimmt. Der Verteilerausschuss wird am 19. November darüber befinden.

Zu Ihrer Frage betreffend die Schulen kann ich nur feststellen, dass die kommunalen Schulen freiwillige Aufgaben der Kommunen sind. Die Kommunen können nicht auf der einen Seite Aufgaben übernehmen, zu denen sie nicht verpflichtet sind, aber andererseits die daraus resultierenden finanziellen Folgen auf den Freistaat Bayern abwälzen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 27. Februar 1997. Dieses Urteil hat ausdrücklich bestätigt, dass es sich beim Betrieb von Schulen um freiwillige Aufgaben handelt und dass dementsprechend der Freistaat Bayern nicht verpflichtet ist, irgendwelche Ausgleichsleistungen zu übernehmen. Ich kenne die Situation in Würzburg. Dort gibt es besonders viele kommunale Schulen.

Ich kann mich aber auch daran erinnern, dass sowohl Würzburg als auch Nürnberg und München in der Vergangenheit in erheblichem Maße ehrgeizig waren und kommunale Schulen in eigener Zuständigkeit führen wollten, weil sie glaubten, dass die pädagogische Fürsorge an staatlichen Schulen nicht ausreiche. Nachdem jetzt das Geld knapp ist, wollen sie ihre Schulen vom Staat finanziert haben. Um dieses System zu ändern, bräuchten wir finanzielle Spielräume, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt – in diesen Minuten wird wohl die Steuerschätzung abgeschlossen – nicht haben. Momentan haben wir keinerlei Spielraum für derartige Umschichtungen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Erste Zusatzfrage: Herr Boutter.

Herr Staatsminister, unbeschadet der Tatsache, dass Würzburg nicht jetzt, wo die Finanzen knapp sind, Anträge gestellt hat, sondern bereits vor 27 Jahren, frage ich Sie, ob die Staatsregierung in der gestern in der Presse dargestellten Umschichtung bei der Realschule in Würzburg ein Modell für Bayern sieht, nach welchem die Kommunen ihre Schulen schließen und der Freistaat staatliche Schulen einrichtet?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Das bezieht sich auf den gleichen Sachverhalt. Ich habe Ihnen gesagt, dass der Freistaat Bayern gegenwärtig keinerlei Chancen sieht, die kommunalen Schulen zu übernehmen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächster Fragesteller ist Herr Prof. Dr. Eykmann.

Herr Staatsminister, sehen Sie eine Möglichkeit, durch eine Änderung der Regelung über die Gastschulbeiträge, die auch in diesem Kontext gesehen werden müssen, eine Entlastung für Würzburg herbeizuführen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Das Kabinett hat eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Reform des Finanzausgleichs eingerichtet. Einer der Punkte, die wir uns vorgenommen haben, waren die Gastschulbeiträge. Die Arbeitsgruppe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelung der Gastschulbeiträge, wie sie heute besteht, nicht gerecht und präzise ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Investitionskosten, die bei den Gastschulbeiträgen regelmäßig nicht eingerechnet sind. Wir haben einige Eckpunkte beschlossen und sie der zuständigen Kultusministerin mit der Bitte zugeleitet, daraus eine gesetzliche Regelung zu entwerfen. Ich gehe davon aus, dass Würzburg durch die Neuordnung der Gastschulbeiträge entlastet werden wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Pfaffmann.

Herr Staatsminister, können Sie erklären, wie die Ungleichbehandlung privater Träger und kommunaler Träger bei der Bezuschussung durch den Staat begründet wird? Private Träger bekommen eine hundertprozentige Kostenerstattung, während die kommunalen Träger Zuschüsse erhalten, die unter 50% liegen. Können Sie diese Unterschiede erklären? Halten Sie sie für rechtlich sauber und haltbar?