Protocol of the Session on July 18, 2019

Sie kennen die Passage des Koalitionsvertrags zu diesem Punkt und kennen aber auch, weil Sie Mitglied des Bildungsausschusses sind, die Ergeb nisse der Beratung über einen konkreten Antrag zum Thema Kinderbildungspass, die im Herbst 2017 im Bildungsaus schuss stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang wurde auf Antrag der beiden Regierungsfraktionen das Kultusminis terium beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, um vor allem auch mit Blick auf die aktuellen bundesweiten Leistungsver gleiche ein Mehr an Qualität im Bereich von Bildung und Be treuung zu bewirken. Daraus resultierten die weiteren Schrit te, die wir für den Pakt für Bildung und Betreuung gemacht haben, mit dem wir jetzt einen Schwerpunkt auf die Qualität setzen wollen.

Im Zusammenhang mit der bundesgesetzlichen Regelung, auf die ich deshalb auch in der ersten Antwort ausdrücklich hin gewiesen habe, tragen wir damit beidem Rechnung: Qualität und Berücksichtigung der Finanzsituation der Eltern durch die Regelung, die an die Träger adressiert ist.

Ich sehe keine weiteren Wort meldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfra ge unter Ziffer 1 beendet. – Vielen Dank.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K l a u s B u r g e r C D U – F o r s c h u n g e n d e r L a n d e s d e n k m a l p f l e g e a n d e r H e u n e b u r g

Herr Abg. Burger, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Fragen betreffen das Keltenkonzept bzw. die Forschun gen der Landesdenkmalpflege an der Heuneburg. Ich frage die Landesregierung:

a) Erachtet die Landesregierung die Schaffung einer 100-%

Stelle für Archäobotanik – im Hinblick auf die in der Kel tenkonzeption geplanten archäobotanischen Versuchsflä chen –, einer 100-%-Stelle für einen archäologischen Wis senschaftler sowie einer 100-%-Stelle für Restaurierungen für die Forschungstätigkeit auf der Heuneburg als notwen dig und sinnvoll?

b) Hält sie die Einrichtung neuer Personalstellen bei den

Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg (SSG) zu Bearbeitungszwecken für notwendig, um den Übergang der Trägerschaft zu organisieren und auch einen größeren – vermutlich sehr schnellen – Anstieg der Besu cherzahlen zu ermöglichen?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Schütz das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehr ter Herr Abg. Burger! Der frühkeltische Fürstensitz Heu neburg gehört zu den bedeutendsten Geländedenkmalen des Landes Baden-Württemberg und ist als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Nach § 12 des Denkmalschutzgeset zes Baden-Württemberg genießt die Heuneburg sowohl in ih rer Substanz als auch in ihrem Erscheinungsbild besonderen Schutz. Aus diesem Grund wird die Heuneburg seit Jahrzehn ten von der Landesdenkmalpflege geschützt, gepflegt und er forscht. Auf diese Weise konnte die Anlage mit ihrer Authen tizität im Wesentlichen bis heute bewahrt bleiben.

Als beeindruckendes, breit und gut erforschtes Geländedenk mal bietet die Heuneburg eine sehr gute Möglichkeit, ein au thentischer Ort zu sein, an dem Menschen aller Altersgruppen für das kulturelle Erbe unseres Landes begeistert werden kön nen. Sie ist daher ein ganz wichtiger Baustein der aktuellen Keltenkonzeption.

Anfang des Jahres 2020 soll die Trägerschaft für das Freilicht museum Heuneburg auf die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg übergehen. Ziel ist es, mit neuen Ange boten – insbesondere an Wanderinnen und Wanderer, Radfah rerinnen und Radfahrer sowie Schulklassen und weitere Inte ressierte, also an möglichst viele Menschen – für die Erleb niswelt der Heuneburg zu begeistern.

Dabei ist die Landesdenkmalpflege ganz eng einzubinden: Zum einen müssen Umbauplanungen im denkmalgeschützten Talhof und sämtliche Maßnahmen und Umsetzungsplanungen im Gelände des archäologischen Denkmals Heuneburg immer frühzeitig, im Vorfeld, mit dem Landesamt für Denkmalpfle ge abgestimmt werden.

Zum anderen soll das Landesamt für Denkmalpflege die Ver antwortung für die wissenschaftliche Betreuung und den Aus grabungsbetrieb innehaben. Dafür wurde vereinbart, dass ein entstehender Mehraufwand für die Landesdenkmalpflege bei der Betreuung und Begleitung der Maßnahmen zur denkmal verträglichen Weiterentwicklung von Funden und Ausstel lungsstätten für die Keltenkonzeption berücksichtigt werden muss. Dazu gehört selbstverständlich auch die spezifische, fachwissenschaftliche Betreuung der Heuneburg und der dort geplanten Erlebniswelt in neuer Trägerschaft.

Bei Konkretisierung und Fortschreiten der weiteren Planun gen für die Ausgestaltung der Keltenerlebniswelt ist daher zu erwarten, dass mehr Personal für die Landesdenkmalpflege notwendig wird. Gerade wenn die Konzeption der Erlebnis welt den Aufgabenschwerpunkt auf Archäologielandschaften, Versuchsfelder und die Auswertung und Aufarbeitung der Heuneburgausgrabungen legt, werden die in der Frage ange sprochenen Stellen für die Archäobotanik, die wissenschaft liche Betreuung und die Restaurierung beim Landesamt für Denkmalpflege notwendig und auch sinnvoll sein, da für die se neuen und zusätzlichen Aufgaben kein Personal vorhanden ist. Im Einzelnen wird dies auch eine Frage der kommenden und sicherlich weiterer Haushaltsaufstellungen sein.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Land Baden-Württemberg ist Ei gentümer des Heuneburgareals und der unmittelbar angren

zenden Staatsdomäne Talhof. Der kommunale Museumsstand ort in Herbertingen soll nun aufgegeben werden und in früh zeitiger und enger Abstimmung mit der Landesdenkmalpfle ge – einschließlich der Abstimmungen über die notwendigen Zeitbedarfe für die archäologische Prospektion und gegebe nenfalls der Ausgrabungen mit dem bestehenden Freilichtmu seum – zu einer Erlebniswelt am Standort Heuneburg/Talhof weiterentwickelt werden.

So soll das Freilichtmuseum Heuneburg bereits Anfang des Jahres 2020 in die Trägerschaft – was ich schon gesagt habe – der SSG übergehen; vorhandenes Personal soll übernom men werden. Die zu entwickelnde Erlebniswelt soll also jähr lich eine deutlich gesteigerte Zahl von Besucherinnen und Be suchern auf die Heuneburg führen.

Mit der Entwicklung der Erlebniswelt sollen touristische Ziel gruppen angesprochen werden, die bisher keinen Bezug zu den Kelten finden konnten. Dafür soll das archäologisch-kul turgeschichtliche Kernthema Kelten um interaktive und hand lungsorientierte experimentelle Angebote erweitert werden. Die Infrastruktur und der Service müssen auf das erweiterte Vermittlungs- und Erlebnisangebot hin angepasst werden.

Damit sind zusätzliche Aufgaben für die SSG verbunden, die anlässlich des Übergangs der Trägerschaft, der Konzipierung und der Umsetzung der Erlebniswelt Heuneburg anfallen und zusätzliches Personal für die SSG notwendig machen können. Im Einzelnen möchte ich hierzu auch auf das Haushaltsauf stellungsverfahren verweisen.

Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Burger.

Frau Staatssekretärin, herzlichen Dank für die sehr ausführliche Darstellung. Trotzdem habe ich noch Zusatzfragen: Warum liegt die Zuständigkeit nicht beim Wirtschaftsministerium, und warum ist noch kein Welt kulturerbeantrag für die Heuneburg in der Bearbeitung? Die Heuneburg ist nur in der Auswahl der möglichen Projekte.

Danke schön, Herr Burger. – Der Herr Ministerpräsident hat dem Ministerium für Wis senschaft, Forschung und Kunst die Federführung für die Kel tenkonzeption als kulturpolitisches Konzept übertragen und hat dem Finanzministerium die Federführung für die Entwick lung der Heuneburg übertragen, da es sich um eine Landes liegenschaft handelt.

Unabhängig davon ist bei diesen Projekten eine frühzeitige – das habe ich schon gesagt – und enge Einbindung der Landes denkmalpflege unabdingbar, da ganz hochkarätige archäolo gische Kulturdenkmale in den Fokus gerückt werden, die kei nen Schaden nehmen dürfen und den Menschen im Land ver mittelt werden sollten.

Zum Thema Welterbeantrag: Die keltischen Fundstätten aus Baden-Württemberg stehen nicht auf der deutschen Tentativ liste UNESCO-Welterbebewerbungen. Fundstätten müssen bereits ein Jahr vor Einreichung des Antrags zur Nominierung durch die UNESCO auf der Liste stehen. Diese Liste wurde 2014 zum letzten Mal aktualisiert. Seither wird sie abgearbei tet.

Das Aktualisierungsverfahren wird von der Kulturminister konferenz der Länder gesteuert. Dem Welterbekomitee kann

pro Jahr nur ein deutscher Antrag zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieses Verfahren ist auch der Grund, warum die Heu neburg noch nicht geprüft ist. Die Vorauswahl der deutschen Bewerbungen erfolgt nach einem ganz aufwendigen Auswahl verfahren unter Beteiligung nationaler und internationaler Ex perten.

Das Potenzial der Heuneburg – das ist das, was Sie wahr scheinlich am meisten interessiert – für eine Nominierung zur Aufnahme in die Welterbeliste wird im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Liste geprüft.

Vielen Dank. – Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Dürr. – Ich wäre Ihnen dankbar für möglichst kürzere Antworten, damit wir möglichst viele Fragen der Abgeordneten abarbeiten können.

Danke für den Hinweis, Frau Präsi dentin. Ich versuche auch, mich kurzzufassen.

Der Hinweis galt nicht Ihnen.

Die Antwort dann auch – ich habe Sie schon verstanden; kein Thema.

Frau Staatssekretärin, wäre es, nachdem die Heuneburg nicht so gefördert wird – Herr Burger, danke für die Frage –, nicht möglich, dafür zu sorgen, dass Ehrenamtliche – gestern ha ben wir über das Ehrenamt gesprochen –, Polizistinnen und Polizisten sowie die Mitglieder der Streitkräfte unseres Lan des freien Eintritt in die Heuneburg bekommen?

Ich halte die Heuneburg für eine wichtige und in ihrer Art re lativ einzigartige Einrichtung in unserem Land. So könnte die Heuneburg mehr Zuspruch erhalten und könnten diese Perso nengruppen Wertschätzung erfahren.

Die Frage an Sie und Ihr Ministerium wäre also: Kann man da nicht etwas tun, wenn wir schon Geld dafür in den Haus halt einstellen?

Sie sprechen das Ehrenamt an.

(Abg. Klaus Dürr AfD: Auch!)

Ich würde jetzt mal das Ehrenamt aufgreifen. – Das Ehren amt hat viel dazu beigetragen, dass wir heute schon so weit sind. Daran sind auch ganz viele Ehrenamtliche beteiligt. Da her werden diese sehr mit eingebunden.

Zur Frage nach einem kostenlosen Eintritt kann ich jetzt kei ne Aussage treffen. Ich glaube, wichtiger ist jetzt, dass wir das Konzept in den Mittelpunkt stellen und alle dieses Kultur denkmal erkunden und besichtigen. Sie waren sicherlich auch schon dort.

(Abg. Klaus Dürr AfD: Selbstverständlich war ich da!)

Im Moment müssen wir schauen, dass wir da ein gutes, trag fähiges Konzept entwickeln. Sosehr ich das Ansinnen verste he, aber einen kostenlosen Eintritt könnte ich Ihnen jetzt nicht zusagen.

(Abg. Klaus Dürr AfD: Prüfen Sie es mal!)

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – P r o b l e m e f ü r P e n d l e r i m E n z k r e i s n a c h d e r ü b e r P f i n g s t e n v o r g e n o m m e n e n F a h r p l a n u m s t e l l u n g a u f d e r R e s i d e n z b a h n i m V e r b i n d u n g s z w e i g S t u t t g a r t – K a r l s r u h e

Herr Abg. Dr. Schweickert, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: