(Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut geht aus dem Abgeordnetenbereich zur Regierungsbank und holt ihre Unterlagen. – Abg. Anton Baron AfD: Frau Ministerin, Sie sind dran! – Gegenruf der Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Ja, ich komme! – Abg. Nicole Razavi CDU: Erst einmal in Ruhe durchat men!)
Sehr geehrte Frau Landtagsprä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war ja gerade eine Abstimmung. Da ich auch Abgeordnete bin, saß ich auf meinem Abgeordnetenplatz. Aber jetzt freue ich mich – vor allem auch vor dem Hintergrund der gerade geführten Diskus sion über die Grunderwerbsteuer –, dass ich einen Gesetzent wurf zur Novellierung der Landesbauordnung einbringen darf.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Vorgaben der Lan desbauordnung mit dem Ziel der Erleichterung des Wohnungs baus zu überprüfen. Wir brauchen schneller bezahlbaren Wohn raum. Die LBO-Novellierung wird hierzu einen Beitrag leis ten.
Als weitere Ziele haben sich die Regierungsparteien vorge nommen, die Aufstockungen im Gebäudebestand zu erleich
tern, das Baugenehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, aber auch Hemmnisse bei der Innenentwick lung ländlicher Gemeinden durch nicht mehr genutzte Ställe zu beseitigen oder den Holzbau im Land zu stärken.
Wir sind jedoch noch weiter gegangen. Der Gesetzentwurf umfasst auch Änderungen, mit denen die Digitalisierung im baurechtlichen Verfahren vorangebracht werden soll, sowie Regelungen, die die Nachhaltigkeit im Bauordnungsrecht er höhen.
Lassen Sie mich kurz auf wichtige Einzelpunkte des Gesetz entwurfs eingehen. Als wichtigste Maßnahme, um das Bauen günstiger zu gestalten und mehr bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, ist vorgesehen, verschiedene bauliche Standards abzubauen oder zu modifizieren.
Beispielsweise soll die Fahrradstellplatzpflicht geändert wer den. Die bisherige starre Regelung, wonach zwei Fahrradstell plätze je Wohnung hergestellt werden müssen, soll jetzt er setzt werden durch eine flexible, modifizierte Regelung, die sich am tatsächlichen Bedarf ausrichtet. Zuständig sind die unteren Baurechtsbehörden, die die Anzahl der notwendigen Stellplätze bei Wohnungen künftig eben nach diesem tatsäch lichen Bedarf festsetzen.
Mit diesem bedarfsorientierten Modell sollen die Herstellung dauerhaft nicht benötigter Fahrradstellplätze und dadurch auch entstehende Zusatzkosten verhindert werden.
Weiter soll die Kinderspielplatzpflicht deutlich vereinfacht werden. Sie soll in Zukunft vorbehaltlich kommunaler Rege lungen erst bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen grei fen. Außerdem soll die Pflicht auch durch die Freihaltung ei ner ausreichend großen Grundstücksfläche erfüllt werden kön nen, die dann bei Bedarf mit Spielgeräten belegt werden kann. Darüber hinaus soll die Ablösung der Herstellungsverpflich tung durch die Zahlung eines Geldbetrags an die Kommune ebenfalls ermöglicht werden. Dieser Geldbetrag fließt dann den kommunalen Spielplätzen zu.
Ich kann etwas dazu fragen, was gerade eben dargestellt worden ist. Ich habe zu gehört, und gerade deshalb habe ich eine Frage.
Frau Ministerin, vielen Dank. Sie haben gerade gesagt, die Festsetzung der Zahl der Fahrradstellplätze solle auf die un tere Baurechtsbehörde übertragen werden. Wer stellt denn da den Bedarf fest? Denn eine Baurechtsbehörde entscheidet ja eigentlich nur nach Vorgaben.
Die Baurechtsbehörde entscheidet normalerweise rechtlich, ob Stellplätze irgendwie nachgewiesen werden müssen, ja oder nein, beim Auto, aber wie kann ich mir das vorstellen, dass ein Gemeinderat, der das Bauplanungsrecht hat, aber kei ne eigene Baurechtsbehörde ist, jetzt sein Votum abgibt, ob in einem Neubaugebiet grundsätzlich Fahrradstellplätze kom men sollen oder nicht?
Das wird von den unteren Bau rechtsbehörden beurteilt, und dann wird hier eine entsprechen de Vorgabe gemacht. Da gibt es eine enge Abstimmung im Verfahren.
Jetzt habe ich eine weitere Wortmeldung. Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfra ge des Herrn Abg. Born zu?
(Beifall der Abg. Andreas Schwarz GRÜNE und To bias Wald CDU – Abg. Tobias Wald CDU: Im Aus schuss! – Zuruf von der CDU: Danke!)
Also: Die Aufstockung oder ähnliche Maßnahmen zur Schaf fung von Wohnungen sollen ebenfalls erleichtert werden. Die se Maßnahmen sollen künftig keine neuen Anforderungen hin sichtlich der Barrierefreiheit im Gebäude und der Anzahl der Fahrrad- und Kfz-Stellplätze mehr auslösen, was derzeit teil weise dazu führt, dass diese Baumaßnahmen aus diesen Grün den gänzlich unterbleiben.
Flächen zum Wäschetrocknen sollen künftig nicht mehr vor geschrieben werden. Dies wird in der Praxis zu spürbaren Flä
Außerdem sollen die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei Wohnungen flexibilisiert werden. Der Bauherr soll die An forderungen anders als bisher auch auf mehreren Geschossen erfüllen können. Dies ermöglicht es ihm, die barrierefreien Wohnungen auch übereinander herzustellen, wodurch sich ebenfalls Baukosten einsparen lassen.
Um das Bauen günstiger zu gestalten, ist darüber hinaus vor gesehen, das baurechtliche Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu soll neben weiteren Maßnahmen insbe sondere der Lauf von gesetzlichen Fristen bei behördlichen Nachforderungen grundsätzlich neu geregelt werden. Künf tig wird sich das Verfahren nur noch um die Zeit verlängern, die der Bauherr braucht, um die geforderten Unterlagen vor zulegen.
Auch sollen kleinere Wohngebäude nur noch im vereinfach ten Verfahren genehmigt werden. Das vereinfachte Verfahren ist wegen seines reduzierten Prüfungsumfangs günstiger und schneller durchzuführen. Dieser Prüfungsumfang ist für Ein- und Zweifamilienhäuser völlig ausreichend.
Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Digitalisie rung des baurechtlichen Verfahrens voranzubringen. Ein we sentliches Hindernis für eine papierlose Durchführung des Verfahrens sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse; denn diese verlangen eine eigenhändige Unterschrift oder zu mindest eine qualifizierte elektronische Signatur, über die aber kaum jemand verfügt. Das Schriftformerfordernis soll daher im Gesetz weitgehend durch das Textformerfordernis – ge mäß der Definition des Bürgerlichen Gesetzbuchs – ersetzt werden.
Mit dem Gesetzentwurf wollen wir im Übrigen die Nachhal tigkeit im Bauordnungsrecht erhöhen. Dazu soll das Gesetz nachgeschärft werden, um sicherzustellen, dass bestehende Erleichterungen beim Holzbau in der Baupraxis auch wirk lich zur Anwendung kommen können.
Außerdem haben wir Änderungen vorgesehen, durch die ei ne angemessene Wärmedämmung von Dach und Wänden im Gebäudebestand ermöglicht wird und diese nicht an abstands flächenrechtlichen Vorgaben scheitert.
Nicht zuletzt schaffen wir die rechtliche Voraussetzung für untergesetzliche Regelungen zur Elektromobilität. Dies er möglicht es, in der Garagenverordnung die beabsichtigten Re gelungen zu Leerrohren und Ladestationen vorzusehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um Maßnahmen zu identifizieren, die den Wohnungsbau erleichtern, habe ich zu nächst die Wohnraum-Allianz ins Leben gerufen. In der Wohn raum-Allianz haben sich Fachleute der Verbände der Woh nungswirtschaft, der Grundstücks- und Hauseigentümer so wie der Bauberufe, der kommunalen Landesverbände, der Na turschutzverbände und der Verwaltung eingebracht. Die Emp fehlungen der Wohnraum-Allianz sind in den Gesetzentwurf weitestgehend eingeflossen.
Außerdem war eine zeitintensive Verbandsanhörung erforder lich. Mehr als 150 Verbände und öffentliche Stellen wurden angehört. Von diesen haben über 60 zum Teil umfangreiche Stellungnahmen abgelegt. Deren fachliche Prüfung und Be wertung dauerte etwas länger als vorher eingeplant. Nicht zu letzt musste der Gesetzentwurf innerhalb der Landesregierung abgestimmt werden. Dabei waren unterschiedliche politische Überzeugungen und Zielsetzungen in Einklang zu bringen.
Letztlich geht es immer um die grundsätzliche Frage: Was soll, was kann den Bauherren überhaupt zur Förderung des Gemeinwohls für den ohne Zweifel wichtigen Schutz von Kli ma, Umwelt und Natur aufgebürdet werden – vor allem vor dem Hintergrund, dass wir dringend bezahlbaren Wohnraum benötigen?