Das gilt natürlich auch für die Pflichten nach dem Natur- und Artenschutz. Das gefährdet letztlich das bewährte System der Ökopunktekonten, die der Privatwaldbesitzer eben bisher so nutzen kann.
Deswegen muss ich da ganz, ganz klar sagen: Wir werden die sen Gesetzentwurf aus dem Grund heraus ablehnen, dass Sie die Grundpflichten dermaßen erhöhen und dass später dafür kein Geld mehr gezahlt werden kann.
Das Nächste ist die Kalkulation der Forstreform. Überlegen wir uns einmal, was das Ganze kostet. Minister Hauk hat ja das Ganze mit 30,8 Millionen € ins Kabinett eingebracht; al lerdings war man in der Presse noch vor dem Kabinettsbe
schluss bereits bei 34,3 Millionen €. Ich weiß nicht ganz ge nau, wie das mit den Reformen der Landesregierung ist, aber die Polizeireform hat ja gezeigt, dass da teilweise eben deut lich höhere Beträge herauskommen als das, was man ursprüng lich gesehen hat. Was diese Reform, die neue Polizeireform, betrifft, sind wir jetzt schon, zumindest was das Thema Kos tenentwicklung angeht, durchaus kritisch.
Dann auch die Ankündigung, die Reform bringe dem Landes haushalt jährlich Einsparungen in Höhe von 8,4 Millionen €: Also, mir ist irgendwie schleierhaft, wie man das schaffen will. Natürlich werden Sie jetzt weniger ausbilden, und das sind wahrscheinlich diese 8,4 Millionen €, die da hochgerech net wurden. Aber gleichzeitig kommen ja andere Aufgaben dazu, die Sie festschreiben, also z. B. die Einführung staatlich zertifizierter Waldpädagogen usw. usf. Hier liegt der Verdacht nahe, dass zumindest die Grünen früher oder später eben doch bei den Fördermitteln für die Privaten kürzen wollen. Eine Reform jedoch, welche die 240 000 Waldbesitzer – zum al lergrößten Teil übrigens Privatwaldbesitzer – in Baden-Würt temberg derart einseitig belastet, tragen wir, die FDP, nicht mit.
Letzter Satz: Liebe CDU, Sie sind gerade mal wieder dabei, sich von den Grünen über den Tisch ziehen zu lassen – mal wieder. Nach dem Thema Fahrverbote, nach dem Thema Wind kraftausbau, nach dem Thema Klimaschutzgesetz – das wir gestern hatten – sind Sie jetzt im Begriff, 240 000 Privatwald besitzer im Regen stehen zu lassen.
Manchmal hat man wirklich den Eindruck: In den grünen Mi nisterien regieren die Grünen, und in den schwarz geführten Ministerien regieren auch die Grünen. Deshalb: Beweisen Sie doch, dass Sie es besser können! Ich fordere Sie auf: Stoßen Sie zumindest Veränderungen bei den §§ 14 und 22 an, sonst werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Aussprache zur Ersten Beratung die ses Gesetzentwurfs abgeschlossen, und Sie sind damit einver standen, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 16/5982 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz überweisen. – Das ist so beschlossen und Tagesordnungspunkt 4 damit erledigt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – N a c h
h a l t i g e S t r a ß e n s a n i e r u n g i m E n z k r e i s , h i e r L 6 2 1 z w i s c h e n K ö n i g s b a c h - S t e i n u n d E i s i n g e n
Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die nachhaltige Straßensanierung im Enzkreis, hier die L 621 zwischen Kö nigsbach-Stein und Eisingen.
und Eisingen auf dieselbe Weise erfolgen wie die Sanie rung der B 10 von Wilferdingen bis zum Ersinger Kreuz oder wie die Sanierung der L 621 im Jahr 2015?
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage a: Die Sanierung der L 621 wird ähnlich wie die an gesprochene Sanierungsmaßnahme an der B 10 erfolgen. Es ist vorgesehen, die oberen Asphaltschichten abzufräsen und anschließend eine neue Asphaltbinder- sowie Deckschicht auf zubringen.
Im Jahr 2015 wurde an der Landesstraße L 621 zwischen Kö nigsbach-Stein und Eisingen bereichsweise eine Oberflächen behandlung zur Verbesserung der Griffigkeit und Aufrechter haltung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Dies erfolgte da mals durch die Straßenmeisterei des Enzkreises im Rahmen der Straßenunterhaltung. Hierbei wurde lediglich eine Bitu menemulsion auf die Asphaltdecke aufgetragen und abschlie ßend mit Splitt abgestreut. Es wurde damals eben keine As phaltschicht abgefräst oder neu aufgebracht.
Im Gegensatz zur damals durchgeführten Unterhaltungsmaß nahme können im Zuge der nun vorgesehenen Erhaltungs maßnahme auch Unebenheiten im Straßenverlauf ausgegli chen werden. Ich habe vorhin gesagt: Es wird so ähnlich ge macht wie damals bei der B 10. Es wird jetzt nämlich viel in novativer gemacht:
Zur Erhöhung der Qualitätsstandards erprobt das Land der zeit an verschiedenen Straßen die innovative Technologie im Rahmen des Projekts „Qualitätsstraßenbau Baden-Württem berg 4.0“. Übergeordnetes Ziel ist, Bauprojekte durch eine di gitale Prozesssteuerung wirtschaftlicher, ressourceneffizien ter und nachhaltiger zu gestalten. Man versucht, alle Prozes se und Einflussfaktoren möglichst optimal aufeinander abzu stimmen.
Die Anwendung dieses innovativen Verfahrens ist auch an der L 621 zwischen Königsbach-Stein und Eisingen vorgesehen. Konkret heißt das, dass durch einen Straßenscan und den Ein satz von Georadar ein dreidimensional gesteuertes Abfräsen
möglich sein wird. Dies ermöglicht dann beim anschließen den Belagseinbau die Einhaltung konstanter Schichtdecken und soll damit zu einer Verbesserung der Einbauqualität und damit auch zu einer längeren Lebensdauer der dann sanierten Fahrbahn führen.
Zu Frage b: Der Landesregierung ist bekannt, dass der erneu erte Teilabschnitt der B 10 vom Ersinger Kreuz bis Wilferdin gen stellenweise Unebenheiten in der Fahrbahnoberfläche auf weist. Das trifft insbesondere für den Abschnitt zwischen dem Ersinger Kreuz und dem Sperlingshof zu. Bei der Instandset zung 2017 wurde die Deck- und Binderschicht in Teilabschnit ten erneuert. Eine vollständige Erneuerung des Straßenauf baus war damals nicht notwendig. Hieraus resultieren je nach Qualität der Bauausführung stellenweise Unebenheiten in der Fahrbahn. Diese festgestellten Unebenheiten überschreiten teilweise die vertraglich zulässigen Toleranzwerte. Soweit die se Mängel im Verantwortungsbereich der ausführenden Fir ma stehen, werden entsprechende Abzüge bei der Vergütung vorgenommen.
Allerdings überlegt man sich gut, ob man gleich noch einmal eingreift. Da geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit, auch um die Vermeidung eines erneuten Eingriffs in den Stra ßenverkehr. Insoweit belässt man diese Mängel, soweit und solange die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Dies wird durch den Straßenbetriebsdienst im Rahmen der regelmäßi gen Streckenkontrolle überwacht.
Im weiteren Streckenabschnitt zwischen Sperlingshof und Wilferdingen erfolgte ein Vollausbau mit vollständiger Erneu erung des Straßenaufbaus. Da sind diese Probleme dann nicht aufgetreten.
Frau Splett, vielen Dank für die erste Beantwortung. – Es ist eine besondere Fü gung, dass jetzt praktischerweise das „Finanzhaus“ antwor tet. Es geht ja um eine nachhaltige Sanierung. Ich spreche doch jetzt eine Straße nicht einfach nur deshalb an, weil da gerade ein paar Unebenheiten sind. Schlaglöcher haben wir in Baden-Württemberg genug. Aber diese Straße wurde in den letzten Jahren mehrmals saniert, und mehrmals ging es schief. Deswegen ist es schon gerechtfertigt, dass man da mal nach fragt.
Sie haben ausgeführt, dass die Sanierung 2015 nur oberfläch lich war. Dem kann ich zustimmen. Mich würde nur interes sieren: Man hat damals, 2016, auf meine Kleine Anfrage ge sagt, dass die Stellung dieser Straße in der Priorisierung – ich zitiere – „auf Platz 645 und... mit der Dringlichkeitsklasse 4 von 9“ eingestuft wurde. Jetzt hat man das vorgezogen. Das ist in Ordnung. Aber kann ich jetzt davon ausgehen, dass mit diesem neuen Verfahren die Straße dann tatsächlich irgend wann endlich einmal saniert ist?
Das Zweite: Wenn die B 10 noch einmal gesperrt werden soll te – das sind ja großräumige Umleitungen, die dann wieder eingerichtet werden müssen –, haben Sie irgendeine Vorstel lung davon, wie lange man mit diesen Unebenheiten der ge rade eben erst erneuerten Straße wird leben müssen? Und die Nachfrage: Gibt es da noch eine tatsächliche Gewährleistungs
frist, dass man nicht bloß Kosten abziehen kann, sondern dass man sagen kann: „Die Firma muss das neu machen“?
Vielen Dank für die er gänzenden Fragen. – Ich möchte noch einmal betonen, dass die angesprochene frühere Maßnahme an der Landesstraße keine Erhaltungs- oder Sanierungsmaßnahme war, sondern ei ne reine Unterhaltungsmaßnahme. Das ist ja auch von den Zu ständigkeiten her getrennt. Insoweit ist das nicht vergleichbar.
Jetzt geht es um eine tatsächliche Erhaltungsmaßnahme. Sie wissen auch, dass das nach landesweiter Prioritätenliste geht. Wir haben regelmäßig die Zustandserfassung und -bewertung im Straßennetz. Dann wird auch die von Ihnen schon genann te Rangliste landesweit angefertigt, um nach einem geordne ten Verfahren das zur Verfügung stehende Geld bestmöglich einzusetzen.
In der Karte für das Erhaltungsmanagement der Landesstra ßen 2017 bis 2020 steht diese Straße als Nummer 83 für das zuständige Baureferat, als Nummer 950 für die Reihenfolge im Land. Sie ist aber jetzt dran und wird eben auch dieses sehr innovative Verfahren erhalten. Insoweit hoffe ich, dass Sie zu frieden sind mit der Maßnahme und dann auch mit dem Er gebnis der Maßnahme.
Es ist so, dass wir in den letzten Jahren mit dem Straßenerhalt insgesamt sehr gut vorangekommen sind, dass da auch deut lich mehr Geld reinfließt, auch im Rahmen der Sanierungsof fensive beim Land, und insoweit ist die Sanierung der Straße wirklich auf einem sehr gutem Weg.
Was die B 10 angeht, hatte ich ja schon ausgeführt, dass man schaut, inwieweit es tatsächlich notwendig ist, die Straße noch einmal anzupacken, mit all den Konsequenzen, die das dann hat. Nach jetzigem Stand ist es wohl nicht notwendig, da noch einmal baulich heranzugehen. Aber man setzt sich natürlich mit dem Unternehmen auseinander.
Wenn ich es richtig gelesen habe, gab es auch Unterbrechun gen bei der Asphaltanlieferung. So etwas kann auf Baustellen immer mal wieder passieren. Dies führt dann eben nicht zu den optimalen Ergebnissen, die man gern hätte. Deswegen wird man die Straße weiterhin im Blick behalten müssen. Aber aktuell ist jetzt keine erneute Straßenbaumaßnahme mit Sper rung vorgesehen.
Ich sehe keine weitere Wort meldung zu dieser Anfrage. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K o n r a d E p p l e C D U – K a b i n e t t s a u s s c h u s s „L ä n d l i c h e r R a u m“