Wenn Sie etwas anderes glauben, Herr Ministerpräsident, dann empfehle ich Ihnen, Ihren Flug zu verschieben und die Debatte unter Tagesordnungspunkt 2 zu verfolgen, um zu se hen, wie dann die CDU-Fraktion mit den Schöntaler Beschlüs sen ihrer Partei umgehen wird. Wird es dann so sein, dass bei Tagesordnungspunkt 2 die CDU-Fraktion so abstimmt, wie in Schöntal beschlossen?
Oder wird es so sein, dass die CDU-Fraktion so abstimmt, wie Sie es gestern in Ihrer Regierungspressekonferenz vorgege ben haben, Herr Ministerpräsident?
Aber, Herr Kollege Zimmermann, ich wage eine Prognose: Der Ministerpräsident wird nach dieser Debatte beruhigt ge hen, weil er genau weiß, was die CDU-Fraktion tut, nämlich
mit vollem Mund in die Schöntaler Konferenz hineingehen und mit voller Hose aus dem Landtag wieder herauskommen, meine Damen und Herren. Das wird das Ergebnis sein.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP sowie Ab geordneten der AfD und der SPD – Zurufe von der CDU)
Aber Sie können uns gern vom Gegenteil überzeugen. Wir werden gespannt Ihr Abstimmungsverhalten verfolgen.
Kommen wir zurück zum Digitalpakt. Herr Ministerpräsident, Sie haben in dieser Debatte – dafür bin ich dankbar – nicht die Hose heruntergelassen. Dieses Bild wäre despektierlich, obwohl es an diesem Redepult schon einmal passiert ist.
Sie haben deutlich gemacht, was Ihre Zielsetzung bei diesem Staatsvertrag ist. Ihre Zielsetzung ist, dass in diesem Staats vertrag steht, dass der Bund kontrollieren kann, ob das Geld, das er den Ländern für die Digitalisierung der Schulen über gibt, auch für die Digitalisierung der Schulen eingesetzt wird. Das haben Sie hier gesagt. Gleichzeitig erklären Sie, im Grundgesetz dürfe nicht stehen, dass der Bund Geld, das er den Ländern gibt, auch auf die Einhaltung der Zweckbindung hin kontrollieren kann.
Ihre Definition ist: Sobald der Bund Kontrollrechte hat, ist der Bildungsföderalismus am Ende. Aber genau das wollen Sie doch in den Staatsvertrag hineinschreiben, Herr Ministerprä sident.
Insofern wird nicht deutlich, wo da überhaupt der Unterschied ist. Sie argumentieren nach wie vor mit gespaltener Zunge. Einerseits behaupten Sie, wenn der Bund Kontrollrechte ha be, sei der Bildungsföderalismus am Ende. Auf der anderen Seite – das haben Sie gesagt – wollen Sie genau dies in einen Staatsvertrag hineinschreiben.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Kollege Rülke hat geschildert, wie es war, als die FDP/DVP mitregiert hat. Ich kenne das aus Pres seberichten. Dort wird geschildert, wie die FDP/DVP mit gro ßen Fahrzeugen zum Staatsministerium gefahren sei, man ha be fünf Minuten Koalitionsverhandlungen geführt, und dann sei die FDP/DVP mit dem Zuschlag für das Wirtschafts- oder das Justizministerium zurückgekommen. So hätten Sie regiert.
Ich glaube, der Unterschied zu unserer Koalition ist der, dass sich hier die Fraktionen sehr ernsthaft Gedanken machen.
Ja, es sind zwei unterschiedliche Parteien, die miteinander regieren, die aber immer das Wohl der Bürgerinnen und Bür ger im Land verfolgen.
Das gilt für diesen Tagesordnungspunkt, und das gilt auch für die Luftreinhaltung sowie für die Abwendung von Fahrver boten beim nächsten Tagesordnungspunkt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Diese Koalition lässt sich davon leiten, das Wohl der Bürge rinnen und Bürger unseres Landes in den Vordergrund zu stel len.
Wenn der Ministerpräsident davon spricht, dass wir eine gu te föderale Ordnung benötigen, dann vertritt er damit das In teresse von Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Die wollen Ansprechpartner vor Ort, die wollen Landtagsabge ordnete, die etwas bewirken können, Abgeordnete, die nicht, Herr Rülke, über zweckgebundene Bundeszuweisungen nur beraten können, sondern in der Sache etwas bewirken kön nen. Deswegen ist die gute föderale Ordnung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Ebenso liegt es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass wir starke Landesparlamente haben, die sich mit den Fragen beschäftigen: Wie kann ich die Medienbildung ausbauen? Wie kann ich den Informatikunterricht ausbauen? Wie kann ich die digitale Infrastruktur in den ländlichen Kommunen voranbrin gen? Ihre Nachhilfe benötigen wir nicht. Wir haben den Grundkurs „Medienbildung“ ab Klasse 5 umgesetzt, wir ha ben jetzt Informatik ab Klasse 7,
und wir stellen in diesem Haushalt 150 Millionen € für die di gitale Infrastruktur der Schulen zur Verfügung. In BadenWürttemberg geht etwas voran, liebe Kolleginnen und Kolle gen.
Wir haben eine Steuerverbundquote in Höhe von 23 %. 23 Cent von jedem Euro Steuereinnahmen, den das Land be kommt, gehen an die kommunale Seite. Die Zuweisungen und die Finanzausstattung der Kommunen sind in den letzten Jah ren deutlich gestiegen.
Die frei verfügbaren Mittel in den Kommunen sind deutlich nach oben gegangen. Herr Kollege Stoch, Sie verkennen die Realität.
Unsere Hauptkritik an dieser Grundgesetzänderung ist ganz klar: Die Mittel werden zeitlich befristet, die Bundesgelder hängen von der hälftigen Kofinanzierung durch die Länder ab. Das ist ein Hineindrängen des Bundes in Länderkompe tenzen.
Der Herr Ministerpräsident hat es richtig ausgeführt: Diese Grundgesetzänderung gilt dann für immer; sie gilt auch für andere Bereiche. Ich wundere mich schon, Herr Stoch, dass Sie diese Tür für andere Bereiche öffnen möchten, sodass der Bund nicht nur bei der Bildung, sondern auch in anderen Po litikfeldern mitregieren kann, dass Sie und Ihre Fraktion, Ih re Landtagsabgeordneten an Einfluss verlieren.
Er möchte nämlich Gelder mit Zweckbindung. Was ist denn das für eine abstruse Vorstellung des Vorsitzenden einer Land tagsfraktion, der sagt: „Ich möchte zweckgebundene Bundes zuweisungen“? Ich verstehe das nicht.