Protocol of the Session on December 19, 2018

Gleichzeitig wird hierdurch der Handlungsspielraum bei der Gerichtsorganisation erhöht. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es die Übertragungsmöglichkeiten für Amts- und Arbeits richter schon heute gibt und diese Maßnahme überdies dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliegt, also eine Übertra gung geboten und zumutbar sein muss. Andererseits können mögliche Härten durch die räumlichen Entfernungen auch im Wege der zunehmenden Digitalisierung, beispielsweise durch die Verbreitung der E-Akte, abgemildert werden.

Insgesamt ist dies ein ordentlicher, ein guter, ein sinnvoller Gesetzentwurf, dem wir gern zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Sascha Binder SPD)

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Wolf.

(Zuruf von der SPD: Genauso knapp!)

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich es richtig einschätze,

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Können wir ja gleich abstimmen!)

gibt es Zustimmung aus allen Fraktionen

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja, abstimmen!)

zu diesem Gesetzentwurf. Sie alle haben die Notwendigkeit und Richtigkeit dieses Gesetzentwurfs derart überzeugend be gründet, dass ich dem nichts hinzuzufügen habe. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Herr Minister Wolf, wir bedanken uns für diese Zeiteinsparung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Ge setzentwurf Drucksache 16/5275. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Druck sache 16/5355. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsge

setzes

und schlage Ihnen vor, darüber insgesamt abzustimmen. – Da mit sind Sie einverstanden.

Ich bitte um das Handzeichen, wer Artikel 1 zustimmt. – Dan ke schön. Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Arti kel 1 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 19. Dezember 2018 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staats anwaltsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Wer ist dagegen? Der möge bitte auch aufstehen. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dem Ge setz einstimmig zugestimmt.

Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe jetzt noch Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes für BadenWürttemberg – Drucksache 16/5279

Wir haben heute vor Eintritt in die Tagesordnung beschlos sen, dass wir in der Ersten Beratung auf die Aussprache ver zichten. Die Landesregierung verzichtet auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.

Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5279 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr zu über weisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen.

Damit ist auch Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Wir finden uns zur nächsten Sitzung morgen, 20. Dezember 2018, um 9:30 Uhr wieder ein.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und schließe damit die Sitzung.

Schluss: 18:15 Uhr

Anlage

Vorschlag

der Fraktion der SPD

Umbesetzungen im Untersuchungsausschuss „Aufklärung der Vorgänge an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) und der Rolle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK), insbesondere des möglichen pflichtwidrigen Verhaltens von Ministerin Bauer“ („Zulagen Ludwigsburg“)

Funktion scheidet aus tritt ein

Mitglied Binder Stickelberger

stellvertretendes Mitglied Stickelberger –

17.12.2018

Stoch und Fraktion