Auch im schweizerischen Verfahren wird die Erdbebengefähr dung untersucht und in sicherheitstechnischen Analysen be
rücksichtigt. Ich warne jedoch davor, einzelne Aspekte eines hoch komplexen Verfahrens isoliert zu betrachten und vor schnell Schlüsse daraus ziehen zu wollen. Die Sicherheit ei nes Endlagers ergibt sich aus dem Zusammenspiel vieler un terschiedlicher Faktoren. Man kann auch nicht die Sicherheits faktoren unterschiedlicher Wirtsgesteine mir nichts, dir nichts gleich betrachten – sprich Salz, Opalinuston oder auch Gra nit –, da hierbei auch immer unterschiedliche Faktoren in die Diskussion einzubeziehen sind.
Dass sich das GeoForschungsZentrum in Potsdam zur Erdbe bengefährdung in der Schweiz geäußert oder gar entsprechen de Karten vorgelegt hätte, ist dem Umweltministerium in Ba den-Württemberg und auch mir persönlich nicht bekannt.
Ich bitte auch um Verständnis, dass ich die fachlichen Fragen zunächst einmal den Experten überlassen möchte. Sollten sich jedoch Anzeichen ergeben, dass hier wie dort das Primat der Sicherheit infrage steht, versichere ich Ihnen, dass ich keine politischen Mühen scheuen werde, dagegen vorzugehen.
Lassen Sie mich abschließend Folgendes festhalten: Das Such verfahren für den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Si cherheit hat bei uns in Deutschland erst begonnen. Die Arbei ten sind im Gange; es liegen aber noch keinerlei Ergebnisse vor. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt alles andere als hilf reich und schlicht nicht angezeigt, vorschnelle Bewertungen vorzunehmen und einzelne Gebiete für geeignet oder gar für ungeeignet zu erklären. Auf diese Weise würden wir das Ver trauen in das neu aufgesetzte Verfahren zu einem sehr frühen Zeitpunkt verspielen und würden hier schließlich vermutlich auch scheitern. Dem möchte ich keinen Vorschub leisten.
Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, dass ich mich zu solchen Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern werde. Vielmehr ist aus meiner Sicht jetzt die Phase der Ex pertinnen und Experten. Liegen aber erste Ergebnisse vor, wird es genügend Raum geben, diese auch kritisch zu prüfen. Das Verfahren sieht hierfür im Übrigen vielfältige Möglich keiten – auch Beteiligungsmöglichkeiten – vor.
Ich sehe keine weiteren Wort meldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfra ge unter Ziffer 3 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. S t e f a n F u l s t - B l e i S P D – S c h ü t z t d i e g e p l a n t e U m s e t z u n g d e r G e s c h w i s t e r r e g e l u n g b e i m S c h u l g e l d f ü r P r i v a t s c h u l e n F a m i l i e n m i t g e r i n g e m E i n k o m m e n a u s r e i c h e n d ?
Herzlichen Dank, Frau Prä sidentin. – Die Vorgeschichte ist ja bekannt. Wir waren der Landesregierung sehr dankbar, dass sie da auch auf eine An regung der SPD positiv eingegangen ist und bei der Diskus
Sieht die Landesregierung den Geist des Sonderungsverbots gewahrt, wenn eine Familie mit mehreren Kindern Elternbei träge in Höhe von mehr als 5 % ihres Nettohaushaltseinkom mens an eine Privatschule entrichten muss?
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Fulst-Blei wie folgt:
Im Zuge der Novellierung des Privatschulgesetzes wurde auch die Ziffer 5 der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz neu gefasst. Sie nimmt eine Konkretisierung des in Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes verankerten Sonderungsverbots vor. Angesichts der Privatschulfreiheit wurde darauf geach tet, dass eine Vielzahl von Schulgeldmodellen und Schulgeld ordnungen zulässig ist. Zugleich wurden die Leitplanken für zulässige Schulgelder deutlich klarer und enger gefasst.
Die Aussage zum Schulgeld in Ziffer 5 der Vollzugsverord nung zum Privatschulgesetz bezieht sich grundsätzlich auf den einzelnen Schüler. Besuchen mehrere Kinder einer Familie ei ne Schule in freier Trägerschaft, hat die Schule allerdings ab dem zweiten Kind grundsätzlich eine Geschwisterermäßigung zu gewähren. Die nähere Ausgestaltung ist abhängig vom Ein zelfall und obliegt der jeweiligen Schule.
Angesichts der Vielzahl möglicher Schulgeldmodelle ist auch eine Vielzahl von Geschwisterermäßigungsmodellen denkbar. Ich gehe davon aus, dass Schulen im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler für Geschwis terkinder individuelle und gute Lösungen finden werden.
Herzlichen Dank für die Ausführungen, Herr Staatssekretär. Sie können sich denken, was jetzt kommt. Sie sagen im Grunde, wir überlassen es den Schulen – was grundsätzlich erst einmal nicht falsch ist –, die Geschwisterregelung zu vollziehen. Das bedeutet im Grunde, wir verlangen – nehmen wir einmal das Beispiel einer Fami lie mit drei Kindern – eben nicht 15 %, sondern eine Reduk tion. Jetzt kann diese Reduktion aber auch bei 10 %, bei 11 %, im übelsten Fall meinetwegen sogar bei 14,5 % oder so etwas landen.
Meine Frage ist: Haben Sie einen Überblick, und, wenn nicht, planen Sie, da mal nachzuhaken? Denn nach den Hinweisen, die wir auch von Eltern bekommen, gibt es da in der Tat zwar eine Reduzierung, dies allerdings in einem so geringen Aus maß, dass eine deutliche, hohe Belastung der Eltern besteht. Damit sehen wir es als gefährdet an, dass die Einhaltung des Sonderungsverbots tatsächlich gewährleistet ist.
Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie sagen, Sie hielten es nicht grundsätzlich für falsch, das Ganze zunächst einmal auch in die Selbstverantwortung der Schulen zu stellen. Das heißt aber natürlich nicht – das galt ja auch schon für einen anderen Punkt der heutigen Ple narsitzung –, dass wir nicht darauf schauen würden. Aber in der Tat gilt die neue Regelung ja erst seit dem 1. August die ses Jahres. Wir sammeln erst einmal Erfahrungswerte auch aus der Praxis und sehen uns dann an, ob das, wovon wir aus gehen – dass die Privatschulen nach ihrem Selbstverständnis und im eigenen Interesse gute, individuelle Lösungen finden werden –, auch so eintritt.
Sie haben die Addition der 5 % des Nettohaushaltseinkom mens angestellt. Ich will deshalb darauf hinweisen, dass die Regelung zum Sonderungsverbot in Ziffer 5 der Vollzugsver ordnung zum Privatschulgesetz in erster Linie darauf abzielt, dass das durchschnittliche Schulgeld nicht über 160 € liegt. Angesichts der zulässigen Staffelmodelle kann es durchaus verschiedene Konstellationen geben, wonach jedenfalls bei höherem Einkommen die Schulgelder auch bei über 5 % des Haushaltseinkommens liegen können.
Danke sehr. – Für mich hat sich die Frage gestellt: Ist angedacht, irgendwann einmal eine Obergrenze festzulegen? Hier steht in der Frage: „in Höhe von mehr als 5 %“. Ich meine, wenn wir von 6 oder 7 % reden, dann ist das immer noch ein sinnvoller Rahmen. Aber gibt es erhebliche Überschreitungen? Oder wollen Sie das erst be werten, wenn Sie entsprechende Daten gesammelt haben?
Die Regelungen, die ich angesprochen habe, gelten. Das Sonderungsverbot ist einzu halten. Wir gehen davon aus, dass das in der Verantwortung der Privatschulen auch wahrgenommen wird, und werden uns, wie ich das angesprochen habe, die Erfahrungswerte mit der Regelung, die seit dem 1. August gilt, ansehen.
Herzlichen Dank. – Herr Staatssekretär, die Frage war noch offen: Planen Sie dann von sich aus eine Erhebung? Ich meine, wir können uns natürlich auch als Opposition mit einem Antrag auf den Weg machen. Aber haben Sie selbst schon geplant, beispielsweise im April da einmal nachzuhaken, insbesondere was die Erfahrungen angeht, ob diese 160-€-Grenze gerissen wird, wenn wir von den Prozentwerten einmal absehen?
Wir sind im ständigen Austausch über die Erfahrungen, die gemacht werden. Sie wie wir werden darauf angesprochen, was vor Ort jetzt insgesamt – nicht nur bei der Geschwisterermäßigung – an den Schulen, für die die Neuregelung im Privatschulgesetz gilt, passiert. Deshalb gibt es eine fortlaufende Überprüfung dessen, was wir dort mit auf den Weg gebracht haben. Wir schauen uns auch fortlaufend die Auswirkungen an.
Ich sehe keine weiteren Wort meldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfra ge unter Ziffer 4 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – Z u s t a n d d e r L a n d e s s t r a ß e n i m L a n d k r e i s S c h w ä b i s c h H a l l
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Abgeordnete! Der Zustand der Landesstraßen im ländlichen Raum ist nicht gut, gelinde gesagt.
Ich frage die Landesregierung: Wie viel Prozent der Landes straßen im Landkreis Schwäbisch Hall sind aufgrund von Stra ßenschäden derzeit mit Warnschildern bzw. mit Geschwindig keitsbegrenzungen versehen?
(Abg. Winfried Mack CDU: Gefühlt 110 %! – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Ist die Frage von Herrn Bullinger übrig? – Abg. Nicole Razavi CDU: Sitzt Herr Bullinger unter dem Tisch? – Abg. Winfried Mack CDU: Das war die Jungfernrede des Bullinger- Nachfolgers! – Heiterkeit)
Frau Präsiden tin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Brauer, Sie sind ein würdiger Nachfolger von Herrn Bullinger, der mich hier regelmäßig mit allerhand Detailfragen zu seinem Wahl kreis beschäftigt hat.
Ich beantworte die Frage wie folgt: Im Landkreis Schwäbisch Hall sind derzeit – Achtung! – 28 % der Landstraßen aufgrund von Straßenschäden mit Warnschildern bzw. mit Geschwin digkeitsbegrenzungen versehen.
Das hängt nicht davon ab, wie hoch der Prozentsatz im Wahlkreis ist, sondern das hängt vom Zustand einer Straße ab. Wie Sie vielleicht noch nicht wissen: Wir haben eine moderne Straßenbauver waltung, und die fährt alle vier Jahre alle Straßen genau ab. Da wird sehr genau digital erfasst, wie der Zustand einer Stra ße ist – Oberfläche, Unterbau –, und danach wissen wir, wie die Straße zu kategorisieren ist. Daraus entwickeln wir dann ein Sanierungsprogramm. Das ist das, was das Land macht.
Für die kleineren Reparaturen und Maßnahmen sind die kom munalen Seiten, also Behörden, selbst zuständig. Die Land
kreise bekommen ja Geld und können kleinere Maßnahmen selbst durchführen. Also kleinere Löcher können sie selbst fli cken. Bei größeren kommen wir dann ins Spiel. Aber wir ma chen das strikt nach einer Reihenfolge priorisiert: die schlech teren zuerst und die weniger schlechten später. Das hat sich sehr bewährt.