Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Ich freue mich, wenn ich von der Re gierungsbank höre, dass die FDP/DVP der Zeit voraus ist. Ja, wir haben mit diesem Gesetzentwurf etwas vorgelegt, was ei gentlich zustimmungsfähig ist.
Frau Kollegin Lindlohr, die Situation, wenn man einen Ge setzentwurf vorgelegt bekommt und diesem mit der Faust in der Tasche zustimmen muss, nennt sich Regierungskoalition.
Wir, die FDP/DVP, werden einem Gesetzentwurf, den wir selbst einbringen, mit Überzeugung zustimmen. Gehen Sie deswegen davon aus: Das ist unsere Position. Dafür streiten wir. Wenn wir damit etwas zu früh dran sind,
dann ist das eben schade, weil den Unternehmen und vor al lem den Verbänden dadurch Planungssicherheit entgeht.
Dazu werden Kosten produziert. Aber wir werden ja die Freu de haben, das Ganze noch weiter diskutieren zu können. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen allen.
Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Re dezeit ist erschöpft. Damit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/54 zur wei teren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wider spruch. Dann ist es so beschlossen.
Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – An passung der Abgeordnetenentschädigung – Drucksache 16/227
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag wurde gestern Abend an alle Fraktionen verteilt. Ziel war, wie auch im Prä sidium besprochen, diesen Antrag als interfraktionellen An trag einzubringen. Das ist leider nicht gelungen.
Gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung beginnt die Be ratung frühestens am dritten Tag nach Verteilung der Druck sache an die Fraktionsgeschäftsstellen, wenn der Landtag nichts anderes beschließt. Da nur vier Fraktionen dem Antrag beigetreten sind und sich eine Fraktion gegen die kurzfristige Behandlung im Plenum gewandt hat, lasse ich zunächst über die Fristverkürzung abstimmen. Wer der Fristverkürzung zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Fristverkürzung mehrheitlich zugestimmt.
Die antragstellenden Fraktionen sind übereingekommen, die Begründung des Antrags in ihre Ausführungen zu integrieren.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Geschichte der Abgeordne tenentschädigung ist so alt wie die Demokratie selbst. Seit der Erfindung der Demokratie im alten Athen müssen Abgeord nete immer mit Klagen über angeblich zu hohe Diäten leben. Für den Besuch der athenischen Volksversammlung Ekklesia wurde seit etwa 395 vor Christus erstmals eine Entschädigung, das sogenannte Ekklesiastikon, gezahlt. Damals entsprach das rund 200 Drachmen im Jahr.
Auch wenn die athenische Volksversammlung wenig mit dem heutigen Landtag zu tun hat, wurden die Entschädigungen auch damals von der griechischen Bevölkerung sehr misstrau isch beäugt.
Es hat in der Geschichte des Parlamentarismus lange gedau ert, in Deutschland bis 1906, bis ein teilweise bestehendes Di ätenverbot, eingeführt 1871, aufgehoben wurde. Erst 1949 wurde im Grundgesetz zum ersten Mal tatsächlich eine Ab geordnetenentschädigung festgeschrieben. Die Abgeordneten haben also einen langen Weg zurücklegen müssen, um eine
Ein Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg bekommt heute vor Anpassung zum 1. Juli monatlich 7 448 €, genannt Entschädigung. Diese wird als Entgelt für die Ausübung des Mandats gezahlt, das laut Bundesverfassungsgericht als be rufliche Tätigkeit einzustufen ist. Die Summe muss selbstver ständlich versteuert werden. Es gibt im Landtag kein 13. Mo natsgehalt. Außerdem gibt es Aufwandsentschädigungen bzw. Kostenpauschalen, die Geld- und Sachleistungen umfassen.
Wir sind es gewohnt, mit diesen Fragen sehr transparent und offen umzugehen. Ich glaube, wir sind auch eine der wenigen Berufsgruppen in Deutschland, bei denen das Gehalt im Ge setz regelmäßig in allen Einzelheiten nachgelesen werden kann, Stichwort Abgeordnetengesetz Baden-Württemberg.
Um es für meine Fraktion deutlich zu sagen: Wir halten eine Entschädigung in dieser Höhe für angemessen. Sie bildet für uns eine wesentliche Voraussetzung, um qualitativ gut und an gemessen, die Interessen der Bevölkerung jederzeit vertretend eine unabhängige Ausübung des Abgeordnetenmandats sicher zustellen.
Im Vergleich mit anderen Bundesländern, liebe Kolleginnen und Kollegen, bewegen wir uns im Mittelfeld; im Vergleich der Bundesländer, was die Grundentschädigung betrifft, be finden wir uns auf Platz 6. Die Diäten in anderen Bundeslän dern sind zum Teil deutlich höher. Das streben wir aber gar nicht an.
Nach wie vor ist der Gesamtbetrieb Landtag von Baden-Würt temberg für die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger ei ne kostengünstige Einrichtung. Das zeigen alle Vergleiche der Kosten, die ein Landtag für die Gemeinschaft der steuerzah lenden Bürgerinnen und Bürger verursacht.
Grundlage für die Bemessung der Abgeordnetenbezüge ist seit 2005 das sogenannte Indexierungsverfahren. Das haben wir zwei Mal, nämlich 2006 und 2011, bestätigt. Es war der Wunsch und die kluge politische Entscheidung dieses Landtags, dass nicht mehr die Abgeordneten selbst über die Höhe ihrer Diä ten entscheiden, was immer Missfallen erzeugt hat, sondern dass das Statistische Landesamt dem Landtag eine Maßzahl mitteilt, die sich nach der allgemeinen Einkommensentwick lung in der Wirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst wäh rend des Zeitraums eines Jahres bemisst.
Wir meinen, das Verfahren hat sich bewährt, es ist transpa rent, es ist für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar. Man kann sich die Daten selbstverständlich zu Gemüte füh ren, man kann es nachprüfen. Der Geschmack der Selbstbe dienung ist weg. Das ist, glaube ich, auch unsere Erfahrung. Die großen Auseinandersetzungen und Diskussionen um die Abgeordnetenentschädigung in Baden-Württemberg sind seit dem Teil der Vergangenheit. Ich glaube, wir waren gut bera ten, das so zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aus diesem Grund befürworten wir die Fortsetzung des Inde xierungsverfahrens auch für die 16. Wahlperiode, die jetzt vor uns liegt. Der gemeinsame Antrag der Fraktion GRÜNE, der
Gleichzeitig ist es natürlich richtig: Das Indexierungsverfah ren besteht nun seit elf Jahren. Damals waren wir Pioniere. Bis heute sind uns viele gefolgt. Schauen Sie sich das einmal an: Im Vergleich der Entschädigungssysteme der Landtage sind fast alle weg vom System der jährlichen Selbstentschei dung und alle hin zu einem Indexierungsverfahren oder einem ähnlichen Verfahren, das sich an der allgemeinen Einkom mensentwicklung, am Richtereinkommen oder woran auch immer ausrichtet. Die Bandbreite ist sehr groß.
Meine Fraktion hält es deshalb auch für richtig, in aller Ruhe und ohne jede Aufregung eine Evaluation durchzuführen, die ses System zu überprüfen, es mit anderen Systemen zu ver gleichen und rechtzeitig vor dem Sommer 2017 zu einem Er gebnis zu kommen und dann die Frage zu klären: Gibt dieses Ergebnis Anlass, unser System weiterzuentwickeln, oder An lass, es beizubehalten? Das befürworten wir. Aber heute steht der Grundsatzbeschluss zur Entscheidung, das Indexierungs verfahren fortzusetzen. Das wird von meiner Fraktion befür wortet.
Herr Präsident, verehrte Kollegin nen und Kollegen! Es gehört zu den wichtigsten und an spruchsvollsten Aufgaben in der Demokratie, zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat eine Brücke zu schla gen. Parteien und Medien erfüllen dabei wichtige Funktionen, doch die wichtigsten Brückenbauer sind die vom Volk gewähl ten Abgeordneten.
Die Bürgerinnen und Bürger, ja wir selbst richten hohe An sprüche an unsere Arbeit. Wir wollen stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen haben. Umgekehrt wollen wir in formieren und auch unbequeme Wahrheiten nicht zurückhal ten. Wir beraten und verabschieden Gesetze. Wir tragen und kontrollieren die Regierung.
Wie verantwortungsvoll diese Tätigkeit ist, zeigt sich gerade in diesen Zeiten. Wenn die Politik immer komplexer wird, steigt die Neigung zu immer platteren Parolen, in Großbritan nien oder in den USA, aber leider auch bei uns. Dem müssen wir entgegentreten.
Verantwortung zu tragen bedeutet nicht, dem Volk nach dem Mund zu reden. Verantwortung zu tragen bedeutet, auf das Volk zu hören und nach bestem Wissen und Gewissen zu ent scheiden. Dem sind wir nach Artikel 38 des Grundgesetzes und nach Artikel 27 der Landesverfassung verpflichtet. Das gilt auch für das Thema Abgeordnetendiäten, das stets aufs Neue zu platten Parolen einlädt. Aber hier sollten wir von Po pulismus absehen.
Es geht nicht um Selbstbedienung, sondern um eine angemes sene finanzielle Ausstattung. Klar ist: Wenn die Gesellschaft will, dass sie in unseren Parlamenten von guten und fähigen
Politikern aus allen Bevölkerungsschichten und Berufsgrup pen vertreten wird, dann muss die Abgeordnetenentschädi gung den Aufgaben entsprechen.
Aufgrund der Stellung der Abgeordneten hat das Bundesver fassungsgericht klar und deutlich entschieden, dass Abgeord nete selbstständig über ihre Vergütung entscheiden müssen. Es sei – so heißt es dort – nicht mit dem Verständnis eines un abhängigen Volksvertreters vereinbar, wenn sich dieser durch Dritte eine Entschädigung zuweisen lassen müsse.
Über die Abgeordnetenentschädigung entscheiden wir öffent lich in einem transparenten Verfahren so, wie das Bundesver fassungsgericht es uns aufgetragen hat. Das Abgeordnetenge setz schreibt vor, dass die Abgeordnetenentschädigung selbst, die Aufwandsentschädigung und der Beitrag zur Altersvorsor ge nach einem Indexierungsverfahren jeweils zum 1. Juli ei nes jeden Jahres angepasst werden sollen. Diese Anpassung wollen wir, die Fraktion GRÜNE, die Fraktion der CDU, die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP/DVP, mit unse rem heutigen gemeinsamen Antrag für die beginnende Legis laturperiode vornehmen.
Ob nach oben oder nach unten – die Anpassung der Entschä digung folgt dabei einem Durchschnittswert, der sich aus der jährlichen Einkommensentwicklung der Angestellten, der Ar beitnehmer in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie der Beamten, Rentner und Pensionäre ergibt; die Kos tenpauschale folgt der Veränderung des Verbraucherpreisin dexes für Baden-Württemberg und der Vorsorgebeitrag der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenver sicherung.
Ausgerichtet an festen Kennzahlen, gibt es aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU-Fraktion, kein Verfahren, das transparen ter und im Ergebnis gerechter wäre. Wir bitten Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.