Protocol of the Session on June 29, 2016

Meine Damen und Herren, in der „Südwest Presse“ vom 17. Mai wird Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut aus ei nem Interview, das in der „Stuttgarter Zeitung“ und in den „Stuttgarter Nachrichten“ unter dem Titel „Ich bin hier nicht die Quotenfrau“ erschienen ist, wie folgt zitiert:

„Wir wollen erreichen, dass sich der Bildungsurlaub auf betriebsbezogene Fortbildungen konzentriert.“

In demselben Artikel wird dargestellt, dass sie von der ge schätzten Kollegin Lindlohr mit folgender Aussage zurück gepfiffen wird

(Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE unterhält sich mit weiteren Abgeordneten. – Zuruf: Andrea!)

sie weiß, was sie gesagt hat –:

„Die grün-schwarze Koalition wird das Bildungszeitge setz wie vereinbart nach zwei Jahren ergebnisoffen über prüfen“,...

Das ist der erste Widerspruch. In solchen Fällen hilft es im mer, einmal in den Koalitionsvertrag zu schauen, meine Da men und Herren. Dort steht auf Seite 90 Folgendes.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Findest du da was?)

Ja, darin findet man etwas. – Dort steht:

Wir werden überprüfen, ob das Bildungszeitgesetz diesen Anforderungen,

ich komme gleich darauf, welche dies sind –

gerade im Hinblick auf die Interessen von Handwerk und Mittelstand, gerecht wird. Das Bildungszeitgesetz wird deshalb nach zwei Jahren evaluiert und novelliert.

1 : 0 für die Frau Ministerin. Denn dort steht klar: Es wird eva luiert und danach geändert. An allen anderen Stellen, an de nen Sie im Koalitionsvertrag schreiben, ergebnisoffen über prüfen zu wollen, steht nur etwas von „evaluieren“.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das war bestimmt ein Ver sehen!)

Ich kann Ihnen die Punkte gern nennen. So steht z. B. auf Sei te 65 zum Thema „Kommunen und Kreise“:

Dies werden wir fortlaufend evaluieren.

Gestern Abend hat der Ministerpräsident beim Unternehmer tag der Arbeitgeber gesagt, dass es Änderungen geben wird.

Dann sorgen wir doch dafür und geben Ihnen, der Koalition, jetzt die Chance, Klarheit zu schaffen,

(Beifall bei der FDP/DVP)

auch Klarheit für die Stärkung des Ehrenamts zu schaffen; denn das liegt uns, der FDP, am Herzen.

Deswegen haben wir in diesen Gesetzentwurf hineingeschrie ben, dass – das betrifft § 3 Absatz 1 – der Anspruch auf Bil dungszeit für Fortbildungsmaßnahmen mit Bezug auf ehren amtliche Tätigkeiten bis zu drei Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahrs beträgt. Damit kann jeder Verband, jeder Ver ein mit Ehrenamtlichen seine Fortbildungen planen. Unab hängig davon, was Sie erst nach zwei Jahren evaluieren wol len, steht dann fest, was die Rahmenbedingungen für die Wirt schaft und für die Ehrenamtler sind. Das ist das eine.

Zum anderen sind wir aber auch der Überzeugung, dass die Wirtschaft sehr wohl weiß, wie wichtig Fortbildung ist. Wir brauchen uns die Zahlen ja nur anzuschauen: Im Jahr 2014 haben 86 % der Unternehmen in Deutschland Weiterbildungs maßnahmen angeboten. Die Länderzusatzstudie zum Adult Education Survey attestiert Baden-Württemberg 2014, dass drei Viertel der 18 bis 64 Jahre alten Arbeitnehmer an einer betrieblichen Weiterbildung teilgenommen haben. Die badenwürttembergische Wirtschaft gibt in diesem Bereich ungefähr 4,7 Milliarden € aus. Da braucht sie keine Nachhilfe mehr von der Regierung, meine Damen und Herren; das können die selbst.

(Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Wir sind ja auch für den Landeshaushalt verantwortlich. Hier schlägt dieses Gesetz, wie es sich jetzt darstellt, nach Berech nungen mit 27,5 Millionen € zusätzlich zu Buche.

Lassen Sie uns das Bildungszeitgesetz zu dem machen, was es eigentlich sein sollte, nämlich ein Gesetz für die Fortbil dung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Stärkung des Ehrenamts, aber nicht zu dem, was Sie z. B. unter „bil dungsurlaub.de“ buchen können. Falls Sie nächste Woche Zeit haben: Vom 30. Juni bis 4. Juli findet eine viertägige Busrei se „Salzburg – Stadt der Festspiele“ statt. Und wer es gern et was weiter hätte: „Erlebnis Vietnam“ mit dem Bildungswerk der AWO; da kann man dann auch gleich einen Erholungsur laub anschließen.

(Heiterkeit des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP)

Meine Damen und Herren, das sind die Auswüchse, die die se unklare Regelung hat. Deswegen haben wir heute die Mög

lichkeit, diesem Spuk durch ein klares Votum und eine Bera tung im Ausschuss ein Ende zu bereiten.

(Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Wir können uns natürlich lange darüber unterhalten, wie das Gesetz zustande gekommen ist. Es spricht ja auch einiges da für, dass die damalige, grün-rote Koalition der entsprechen den alten Forderung der Gewerkschaft nachgegeben hat. Aber Sie müssen sich auch einmal die Pressemitteilungen der Land frauen oder von anderen anschauen. Diese Äußerungen zei gen, dass eigentlich doch klar ist, in welche Richtung man ge hen möchte: Man möchte es nämlich ändern. Schauen Sie sich an, was in Ihrem eigenen Koalitionsvertrag steht:

Von den Tarifparteien erwarten wir, dass sie die Qualifi zierung von un- und angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern systematisch angehen. Sowohl die Aus- wie die Weiterbildung müssen vom Land wie von den Ta rifparteien auf die Anforderungen der Digitalisierung ausgerichtet werden.

Wir werden überprüfen, ob das Bildungszeitgesetz diesen Anforderungen, gerade im Hinblick auf die Interessen von Handwerk und Mittelstand, gerecht wird.

Darin steht nichts von Ehrenamt, meine Damen und Herren. Darin steht klar, wohin sich der Zug bewegen wird. Deswe gen: Geben Sie heute Klarheit, und sagen Sie, wohin Sie wol len. Beziehen Sie Position! Dann können die Verbände und die Wirtschaft planen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Ich schließe mit dem, mit dem ich angefangen habe. Wir wür den es uns nie trauen, einen Spaltpilz in die Koalition zu trei ben.

(Lachen des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)

Zeigen Sie, wohin der Weg gehen soll! Lassen Sie uns jetzt diese Grundlagen festschreiben und damit das Ehrenamt stär ken. Wenn Sie in Ihre Sportvereine gehen, schauen Sie sich die Bildungspläne an. Diese Vereine fangen heute an und pla nen die Fortbildung der Trainer. Sie fangen heute an und pla nen, wie sie das in die Jahresplanung einbringen können. Mei ne Damen und Herren, wir können uns keine zweijährige Hän gepartie leisten, bei der wir nachher nicht wissen, was dabei herauskommt. Wenn wir doch wissen, was dabei heraus kommt, können wir das Ganze im Sinne von Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut gleich heute beschließen. Ich freue mich insbesondere auf die Unterstützung der CDU, weil ich sicher bin, sie wird Ihrer Ministerin mehr zugestehen als nur eine Ankündigung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Kollegin Lindlohr das Wort.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Unsere Arbeitswelt wandelt sich. Da bei gilt: Wissen ist die wichtigste Ressource unseres Wirt

schaftsstandorts. Deshalb brauchen wir in Baden-Württem berg mehr Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeit nehmer. Dabei ist die Bildungszeit ein mögliches Instrument.

Da wir vorhin in der Abteilung vermeintlicher Widersprüche waren, weise ich gern auf den Grundwiderspruch hin, den Kollege Schweickert, der den Gesetzentwurf der FDP/DVP eingebracht hat, aufgemacht hat. Denn der Inhalt des Gesetz entwurfs der FDP/DVP ist in erster Linie, die politische Wei terbildung aus dem Katalog der Bildungszeit zu streichen. In Ihrer Rede haben Sie aber vorhin gesagt: „Lassen Sie uns dem Spuk ein Ende bereiten!“ Wofür stehen Sie eigentlich, für das FDP-Wahlprogramm – Bildungszeit abschaffen – oder für Ih ren Gesetzentwurf? Das kann ich leider noch gar nicht erken nen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bildungszeit gibt es nun seit gut einem Jahr. Sie hat erstmals einen individuellen, ei nen eigenständigen Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Ar beitnehmer auf eine Freistellung für bestimmte Bildungsin halte verankert. Das geltende Gesetz hat drei Geltungsberei che: die berufliche Bildung, die politische Bildung und die Bildung zur Qualifizierung im Ehrenamt.

Als Teil der damaligen Mehrheit dieses Hauses haben wir da rauf Wert gelegt, dass in das Gesetz, das für die Arbeitgeber eine Pflicht zur Freistellung bedeutet, Qualitätskriterien ein gezogen werden. Daher, Kollege Schweickert, gibt es im Bil dungszeitgesetz Baden-Württemberg einen Negativkatalog, in dem all das steht, was keine Bildungszeit darstellt. Durch Ihren – in diesem Fall leicht polemischen – Verweis auf eine bundesweite Homepage haben Sie das leider in der Sache ver wischt. Ich empfehle Ihnen einen Blick ins gültige Gesetz, das Sie zu ändern suchen. In § 6 Absatz 2 – Bildungsmaßnahmen – steht:

Keine Bildungsmaßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen,...

3. die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haus

haltsführung oder der Körperpflege dienen,

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Aha!)

4. die der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerk