Was ist der Landesfischereiverband? Der Landesfischereiver band ist ein Zusammenschluss von verschiedenen Organisa tionen des Fischereiwesens in Baden-Württemberg, die sich im letzten Jahr nach langen, intensiven Bemühungen endlich zusammengeschlossen haben. Das ist für uns ein sehr großer Vorteil, weil wir jetzt einen Ansprechpartner haben. Das war bisher nicht möglich. – Herr Bullinger nickt. Also ist nicht al les falsch, was ich hier sage.
Aber, Herr Bullinger, haben Sie sich eigentlich einmal mit den anderen relevanten Gruppen – dem Landesnaturschutzver band, sage ich jetzt einmal – über Ihr Anliegen unterhalten?
Oder haben Sie sich damit auseinandergesetzt, dass es selbst im Landesfischereiverband vor nicht allzu langer Zeit eine Ab stimmung gab und sich die wesentlichen, größeren Verbände gegen eine Aufhebung des Nachtangelverbots ausgesprochen haben?
Haben Sie sich mit Tierschutzorganisationen, mit Kinder schutzorganisationen auseinandergesetzt und abgestimmt? Ich finde, das sollten Sie vielleicht auch einmal tun. Denn das, was Sie hier machen, ist eigentlich ein sehr durchschaubares Manöver. Sie versuchen, einen Keil in die Regierungskoaliti on zu treiben.
Das wird Ihnen nicht gelingen. Das wird Ihnen schon deshalb nicht gelingen, weil das Angeln gemäß § 3 Absatz 1 Satz 5 der Landesfischereiverordnung von einer Stunde vor Sonnen aufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang zulässig ist.
Damit beträgt die generell zulässige Angelzeit selbst an den kürzesten Tagen im Jahr mehr als zehn und im Som mer bis zu 18 Stunden. Für das Angeln auf die nachtak tiven Arten Aal und Wels besteht eine Sonderregelung, dieses ist je nach Tageslänge mindestens 17 und bis zu über 20 Stunden erlaubt.
Gegen eine völlige Freigabe des Angelns zur Nachtzeit sprechen zahlreiche Gründe. Vor allem wird eine Ruhe zeit für die Lebewelt an den Gewässern als erforderlich erachtet, und es ist zu befürchten, dass es bei durchge hendem nächtlichen Angelbetrieb zu größeren Schädigun gen der Lebensstätten und Lebensgemeinschaften der ökologisch besonders sensiblen Uferzonen käme. Auch der Landesfischereiverband, der Landesnaturschutzver band sowie der Landesfischereibeirat und der Landesbei rat für Tierschutz haben sich deshalb dafür ausgespro chen, die bestehende Regelung beizubehalten. Im Landes fischereibeirat wurde aus dem Kreis der kommunalen Landesverbände zusätzlich darauf hingewiesen, dass es in vielen Fällen auch um die Sicherung der Nachtruhe der Anwohner an Gewässern geht.
Eine Begrenzung der zeitlichen Einschränkung auf be stimmte Gewässer könnte die bestehende Problematik nicht lösen und würde – wie in einigen anderen Bundes ländern – im Endeffekt zu einer unüberschaubaren Viel zahl von Einzelregelungen führen.
Ich habe jetzt aus der Stellungnahme Ihres ehemaligen Koa litionspartners, Herrn Landwirtschaftsminister Köberle, vom Oktober 2010 zitiert. Das ist genau die Stellungnahme, die Sie damals auf einen Antrag aus den Reihen der SPD bekommen haben. Mich wundert jetzt, dass Sie als ehemaliger mitverant wortlicher Partner, der an der Regierung beteiligt war, keiner lei Anstrengung unternommen haben, das Nachtangelverbot
aufzuheben, als Ihnen dies möglich gewesen wäre. Das heißt, um das einmal in die Winzersprache zu übersetzen: Sie ver kaufen alten Wein in neuen Schläuchen.
Ihr Manöver ist sehr durchschaubar. Wir lehnen die von Ih nen begehrte Gesetzesänderung ab. Wir lehnen die Aufhebung des Nachtangelverbots ab, und wir lehnen die Reduzierung des Mindestalters für den Jugendfischereischein von zehn auf sieben Jahre ab – aus Gründen, wie ich sie Ihnen bereits dar gestellt habe.
Wir sind aber gern bereit, auch in Zukunft über diese Themen zu diskutieren. Hier wäre, sage ich einmal, ein Kompromiss auch immer zu finden. Aber dazu steht nun einmal nichts im Koalitionsvertrag. Es wurde keineswegs vergessen. Man hat das aus gutem Grund – ich habe eben Herrn Köberle zitiert – nicht in den Koalitionsvertrag geschrieben. Wir haben also nicht vor, in dieser Legislaturperiode das Fischereigesetz zu ändern.
Ich kann eigentlich noch einmal – ich komme zum Schluss – das wiederholen, was ich schon immer gesagt habe: Seien Sie froh, wenn wir das Fischereigesetz nicht angehen. Denn dann könnte etwas ganz anderes herauskommen als das, was Sie sich heute vorstellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP/DVP-Fraktion legt hier den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischerei gesetzes auf den Tisch und fordert darin – das ist bereits an gesprochen werden – im Wesentlichen zwei Punkte: zum ei nen die Herabsetzung des Mindestalters für die Erlangung des Jugendfischereischeins von derzeit zehn Jahre auf künftig sie ben Jahre und zum anderen die Streichung der Ermächtigung des Ministeriums zur Beschränkung der Fischerei zur Nacht zeit, die Streichung des Nachtangelverbots.
Es werden unterschiedliche Argumente formuliert, nicht nur hier im politischen Raum, sondern auch sowohl von den Ver bänden, die mit Fischerei zu tun haben, als auch von den Ver bänden, die mit Naturschutz und anderen Belangen und An sprüchen zu tun haben.
Die Fischereivereine sagen, die Senkung des Mindestalters sei notwendig mit Blick auf die Nachwuchsarbeit und die frühzeitige Bindung junger Menschen an die Fischerei, an das Angeln und an die entsprechenden Vereine, und sie sei natür lich auch verbunden mit einer erhöhten Attraktivität des An gelns an sich.
Auf der anderen Seite ist aber fraglich und wird von manchen Verbänden offen angesprochen, ob es zwingend notwendig sei, bereits siebenjährige Kinder über derartiges Engagement an das Töten von Tieren heranzuführen. Diese Themen, den ke ich, müssen besprochen werden.
Hinsichtlich der Streichung des Nachtangelverbots wird dar auf hingewiesen, dass es in den meisten Bundesländern ein derart umfängliches Nachtangelverbot wie in Baden-Würt
temberg nicht mehr gebe. Allerdings wurde in kaum einem anderen Bundesland das Nachtangelverbot zurückgenommen, ohne dass entsprechende Verordnungen erlassen und bestimm te Regelungen getroffen wurden, die letztlich auch Fragen be treffen wie: Was passiert am Ufer? Was passiert mit der Fau na? Welche anderen Beeinträchtigungen gibt es durch das An geln?
Wenn wir die Ausnahmen bedenken – Herr Kollege Pix hat darauf hingewiesen –, ist das Angeln in den Gewässern Ba den-Württembergs in der Sommerzeit bis zu 18, teilweise bis zu 20 Stunden erlaubt. Insofern müssen wir diesen Punkt auch noch einmal an anderer Stelle prüfen.
Überdies gibt es nicht nur diese inhaltliche Betrachtung, son dern es ist auch notwendig, den Blick über die Verbände so wie über die anderen Rahmenbedingungen schweifen zu las sen. Das Mitgliedervotum des Verbands für Fischerei und Ge wässerschutz ist angesprochen worden. Bei einer Umfrage aus dem Jahr 2011 lag die Zustimmung zur Aufhebung des Nachtan gelverbots bei ungefähr 8 %. Es gab zwei weitere Befragun gen innerhalb der Verbände, und zwar 2013 und 2014; damals gab es noch zwei Verbände, nämlich einen württembergischen und einen badischen Verband. Diese Befragungen haben ein differenziertes Bild abgegeben.
Seit geraumer Zeit sind die beiden Fischereiverbände verei nigt – lieber Arnulf von Eyb, herzlichen Glückwunsch zur Übernahme der Verantwortung. In diesem neuen Verband ist das Meinungsbild noch nicht erhoben worden.
wenn man sechseinhalb Wochen nach der Regierungsbildung zuallererst hierzu eine Gesetzesinitiative einbringt. Wir, die CDU, haben uns im Vorfeld hinsichtlich beider Aspekte offen gezeigt. Aber wir sehen es als notwendig und als wichtig an, zunächst noch einmal die Tatsachen anzuschauen. Herr Kol lege Pix hat bereits angesprochen, dass auch viele andere Ver bände die Berechtigung haben, sich hierzu zu Wort zu mel den; ihre Argumente sind es auch wert, diskutiert zu werden.
Wir werden einer entsprechenden Initiative der FDP/DVP an dieser Stelle nicht zustimmen. Lieber Kollege Bullinger, in der letzten Woche haben Sie bei einer Veranstaltung der Forst kammer ganz klar von uns, der grün-schwarzen Koalition, ge fordert, wir sollten sofort beginnen, den Koalitionsvertrag um zusetzen. Das tun wir. Die Änderung des Fischereigesetzes steht allerdings nicht im Koalitionsvertrag. Jetzt werden wir also als Allererstes die Punkte angehen, die wir miteinander vereinbart haben. Ich glaube, das ist zunächst der richtige Weg.
Klar ist: Wir brauchen die Einbeziehung unterschiedlicher An spruchsgruppen, wir brauchen das Meinungsbild des Fische reiverbands, und wir sollten hier nicht durch durchsichtige und kurzfristige Initiativen auch funktionierende Strukturen einfach mal so umschmeißen. Das ist keine gute Politik und trägt auch nicht in die Zukunft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben von der Regie rung gehört, dass wir Bürokratie abbauen wollen. Hier haben wir ein Beispiel, wie man es machen kann. Ich kann das, was Herr Bullinger gesagt hat, nur unterstützen.
Was mich immer wahnsinnig schockiert, ist, wenn ich von Grünen Zwischenrufe höre wie gerade eben, in denen es heißt: „Fische töten“. Es gehört doch einfach dazu, dass man als Angler beispielsweise seine Kinder mitnimmt und junge Fi sche aussetzt und den Kindern zeigt, wo die Fische herkom men. Das ist doch nicht nur Fische-Totschlagen. Wenn ich so etwas höre, bin ich manchmal echt erschrocken über das Welt bild.
Wir haben in Baden-Württemberg ein Alleinstellungsmerk mal in diesem Bereich in der Bundesrepublik. Leider sind nicht alle Alleinstellungsmerkmale gut, wie auch in diesem Fall.
(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Fischereischein ab sie ben, falls Sie das verstanden haben! – Gegenruf von der AfD: Ruhe bitte! – Gegenruf: Warum?)
Dieses Alleinstellungsmerkmal ist meiner Meinung nach nichts Positives, sondern das Nachtangelverbot, das Baden-Würt temberg als einziges Bundesland noch aufrechterhält, ist über holt und gehört abgeschafft. Zwar kann man hierzulande, wie auch Herr Dr. Bullinger es eben schon gesagt hat, nachts um einen See laufen, Krach machen, Partys machen, ohne dass das jemanden stört. Wenn hingegen jemand ruhig auf seinem Stuhl sitzt und angeln möchte, ist das dann ein Problem. Da fehlen mir manchmal echt die Worte.
Natürlich macht das Verbot einen Sinn, um den Vögeln ein Rückzugsgebiet zu ermöglichen, und es hilft auch den Men schen, die an Gewässern leben. Aber als eine Partei, die für das Subsidiaritätsprinzip einsteht, sind wir dafür, dass das am besten die Leute vor Ort entscheiden sollen und wir da keine staatlichen bürokratischen Zwänge haben sollten.
Ich kann auch nur befürworten, dass man beispielsweise jun ge Menschen bereits mit sieben Jahren an die Natur heran bringt. Bei der Feuerwehr und beim THW ist das bereits der Fall, doch die Angler sollen dann noch warten, bis die Kinder zehn sind. Wir müssen einfach auch einmal schauen, dass die Kinder früher zum Fischereiverband und zum Angelsport kommen, und aus meiner Sicht – auch als Vater eines sechs jährigen Kindes – ist die Absenkung der Altersgrenze auf sie ben Jahre eine tolle Sache. Das gehört gefördert.
Deshalb plädiert die AfD-Fraktion dafür, diesem Gesetzent wurf zuzustimmen. Wir haben gesagt, dass wir Gesetzentwür fen, die wir für sinnvoll halten, zustimmen werden. Wir sind keine Partei, die nur aus Opposition gegen alles ist.
Meiner Meinung nach ist das etwas sehr Sinnvolles. Wenn Sie, Herr von Eyb, als Vorsitzender des Fischereiverbands ebenfalls so etwas befürworten, möchte ich einmal im Sinne der Bevölkerung dafür plädieren, hier Bürokratie abzuschaf fen und ein sinnvolles Ergebnis zu erzielen.