die Vorschläge allein aus den Diskussionen, die in den letzten Wochen und Monaten in den Medien geführt wurden, erge ben. Das wundert mich schon ein bisschen. Es greift kurz – vor allem, wenn Sie behaupten, Sie hätten hier die Menschen im Blick. Das kann ich an dieser Stelle überhaupt nicht erken nen. Auch das ist nicht glaubwürdig.
Es geht bei den Positionen zum einen um die Pflicht zur Be grünung baulicher Anlagen unter bestimmten Voraussetzun gen, die seit dem Jahr 2015 in § 9 der Landesbauordnung nor
Weiter geht es um die Verpflichtung zur Herstellung von Fahr radstellplätzen für Wohnungen, die ebenfalls beseitigt werden soll.
Schließlich sollen die ebenfalls seit 2015 geltenden Regelun gen zu Fahrradstellplätzen für andere bauliche Anlagen als Wohnungen in § 37 der Landesbauordnung aufgehoben wer den. Hierbei geht es zum einen um die Stellplatzpflicht als sol che, zum anderen um die Möglichkeit, notwendige Kfz-Stell plätze durch jeweils vier Fahrradstellplätze zu ersetzen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat auf Bitten des Landtags zu diesem Gesetzentwurf eine Ver bandsanhörung durchgeführt. Geäußert haben sich bei dieser Anhörung die kommunalen Landesverbände, die Arbeitsge meinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg und die Ar chitektenkammer. Die Verbände haben überwiegend keine in haltliche Stellung bezogen.
Lediglich Haus & Grund hat darauf hingewiesen, dass sich die Änderungsvorschläge im Gesetzentwurf mit den Forde rungen decken. Es kann also nicht festgestellt werden, dass vonseiten der Verbände für die Verabschiedung Ihres Gesetz entwurfs dringender Bedarf gesehen wird.
Auch die Landesregierung hält es nicht für opportun, einzel ne Paragrafen aus der LBO isoliert herauszugreifen und ei nem gesamthaften Novellierungsvorhaben vorwegzunehmen. Die Landesregierung arbeitet, wie Sie wissen, derzeit an ei ner umfassenden Neuregelung der Landesbauordnung.
In dieses Änderungsvorhaben fließen auch die Punkte ein, auf die sich die Regierungsfraktionen in dem Koalitionsvertrag geeinigt haben. Da steht schon viel drin. Das betrifft haupt sächlich Maßnahmen, die das Baugenehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen sollen. Denn Bauen muss schneller möglich sein. Die Genehmigungen müssen schnel ler erteilt werden. Das haben wir im Blick. Da haben wir auch gute Regelungen, die wir vorschlagen werden.
Frau Ministerin, ha be ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie bei dieser No vellierung der Landesbauordnung die Pflicht für die überdach ten Fahrradstellplätze abschaffen wollen? So habe ich das ge rade aufgefasst.
Dann bitte ich Sie, mir zu erklären, warum dann in dieser Pressemitteilung steht, die Entscheidung darüber sollen die unteren Baurechtsbehör den treffen. Denn wenn man diese Vorgabe streicht, dann braucht keine Gemeinde oder sonst wer zu entscheiden; dann könnten die maximal zusätzlich etwas draufsetzen, wenn sie wollen. Wie ist das gedacht?
Herr Schweickert, jetzt wird deutlich, dass Sie sich mit den Themen nicht intensiv beschäf tigt haben. Bisher gibt es eine Pflicht, für jede Wohnung zwei Fahrradstellplätze zu erstellen.
Das ist eine gute Lösung. Wir stärken damit auch die Entschei dungsträger vor Ort. Ich glaube, Sie haben jetzt auch verstan den, was damit verbunden ist.
Wir arbeiten an dieser umfassenden Neuregelung weiter. Es gibt weitere Bereiche, zu denen wir jetzt punktuelle Regelun gen neu aufstellen oder die wir anderweitig einer Lösung zu führen: innovativer Holzbau, nicht mehr genutzte Ställe in den Innenbereichen. Das Thema Flächen wurde schon angespro chen. Wir brauchen mehr Flächen, um mehr Wohnungen ent stehen lassen zu können. Zum Thema Stellplätze haben wir mit dem Kompromiss, den wir jetzt geschlossen haben, eben falls eine wesentliche Erleichterung erreicht.
Neben diesen Änderungsvorhaben zur Umsetzung des Koali tionsvertrags sind auch zahlreiche Vorschläge der WohnraumAllianz in den Novellierungsentwurf eingeflossen.
Die Koalition hat jetzt einen tragfähigen Kompromiss, auch zu den Regelungen hinsichtlich der Fahrradstellplätze. Dies habe ich jetzt aufgrund der Frage von Herrn Schweickert schon vorweggenommen. Herr Schweickert, auf der Basis ei nes von mir vorgeschlagenen bedarfsorientierten Modells sol len jetzt diese bisher starren Regelungen zu den Fahrradstell plätzen für Wohnungen aufgegeben werden. Die entsprechen de Vorschrift – speziell für Sie zur Information: § 35 Absatz 4 der LBO – wird jetzt entfallen. Stattdessen werden die unte ren Baurechtsbehörden zukünftig jeweils nach Bedarf vor Ort entscheiden. Im Gegenzug wird die Dachbegrünungspflicht beibehalten werden.
Wir werden auf dieser Basis jetzt schnellstmöglich das Ge setzgebungsverfahren in Gang setzen. Aus diesem Grund macht es jetzt an dieser Stelle keinen Sinn, diese Themen aus dem Gesamtpaket herauszulösen, isoliert und undifferenziert zu regeln. Deshalb lehnt die Landesregierung den vorgeleg ten Gesetzentwurf ab.
Frau Ministerin, ich hätte gern ge wusst, nach welchen Kriterien dann die unteren Baurechtsbe hörden den Bedarf für Fahrradstellplätze beurteilen und ent sprechend in die Baugenehmigung hineinschreiben sollen. Das würde mich wirklich interessieren.
Frau Rolland, ich würde vor schlagen, wir warten jetzt ab, bis wir dann unseren Gesetzent wurf diskutieren. Dann können wir hier vertieft in die Debat te einsteigen.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja! Sehr gut! – Abg. Nicole Razavi CDU: Genau!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie deshalb, den Plan der Landesregierung für eine umfassende und vor allem sinnvolle Novellierung der Landesbauordnung zu unterstüt zen – eine sorgfältige Novellierung, die ihre Grundlage in ei ner umfassenden Abstimmung mit den Akteuren der Wohn raumversorgung in Baden-Württemberg findet und keinen un geordneten, unausgegorenen Schnellschuss darstellt. Deshalb bitte ich Sie, den vorgelegten Gesetzentwurf abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich hatte bereits in meiner Rede erwähnt, dass ich nur auf die strit tigen Punkte eingegangen bin und auch darauf, dass die Frau Ministerin etwas vorhatte. Wir wollten mit diesem Gesetzent wurf hier auch etwas Wind reinbringen.
Ich kann die Argumentation nicht nachvollziehen, warum die LBO auch nicht in Teilen aufgegriffen werden sollte. Denn die Themen stehen derzeit an. Darauf sollten wir auch reagie ren, wenn das nun einmal der Fall ist.
Was die Baukosten betrifft, ist es so, dass seit 2007 diese Par teien hier, der ganze Block hier, für 49 % der gestiegenen Bau kosten verantwortlich sind.