Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Lucha, die Grünen haben die Heimat entdeckt. Aber Ihre Heimatrede ist geeignet für das Weihnachtsfest im Kreis Ihrer Familie, sofern Sie eine haben. Verschonen Sie uns aber bitte hier im Parlament mit solchen Pseudoemotionen.
Ich sage Ihnen: Im günstigsten Fall begeht Deutschland mit dieser Politik eine große Dummheit und im ungünstigsten Fall einen Akt der Selbstvernichtung.
Herr Rülke, Sie sagen, Veränderung tue not. Richtig! Aber nicht erst seit jetzt, sondern spätestens seit 2015, und die gan ze Zeit haben Sie nichts gemacht, insbesondere nicht den hier zu gestellten Antrag der AfD unterstützt. Dennoch unterstüt ze ich die Resolution bzw. den Antrag der FDP/DVP, weil er im Kern richtig ist.
Vor allem der Begriff „Beweislastumkehr“ ist das entschei dende Moment in diesem Antrag. Auch der Weg über den Bundesrat ist richtig.
Aber es fehlt natürlich ein entscheidender Punkt: Das ist die Sanktionierung. Meine Damen und Herren, eine falsche Al tersangabe im Asylverfahren ist ein Betrug, ein schwerer Be trug. Das ist kein Bagatelldelikt; das muss entsprechend sank tioniert werden.
Die entsprechende Sanktionierung ist die Abschiebung. Wer eine falsche Altersangabe macht, hat seinen Anspruch auf Asyl verwirkt.
Wenn Sie jedem Flüchtling bei der Befragung klar sagen: „Wenn du jetzt eine falsche Angabe machst und es nachge wiesen wird, dass sie nicht richtig ist, dann hast du sofort dein Asylrecht verwirkt“, dann werden Sie mal sehen, wie viel mehr wahre Altersbestimmungen allein hierdurch erreicht werden.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel An dreas Lede Abal GRÜNE: Was machen Sie denn mit den UMAs, die gar keinen Asylantrag gestellt ha ben?)
Wenn wir also einen Antrag im Bundesrat stellen, dann soll ten wir endlich Nägel mit Köpfen machen und nicht nur die Beweislastumkehr einführen, sondern auch eine strenge Sank tionierung, also eine Abschiebung im Betrugsfall.
(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Schon wieder das letzte Wort? – Abg. Reinhold Gall SPD: Unglaub lich!)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Das System der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern, sogenannten UMAs, hat nicht zu verlässig funktioniert.
Als ich nach gewissen Ereignissen in Mannheim den Hinweis gegeben habe, man möge erst einmal prüfen, ob die dortigen UMAs auch tatsächlich UMAs sind, gab es große und zahl reiche Proteste.
Inzwischen haben wir bei 19 angeblich minderjährigen Tat verdächtigen durch das Landeskriminalamt sogenannte Per sonenfeststellungsverfahren durchführen lassen. Bei einem dieser 19 Fälle hat es sich um einen unbegleiteten minderjäh rigen Ausländer gehandelt, in 18 Fällen waren es volljährige Tatverdächtige.
Damit das ganz klar ist, Herr Dr. Rülke: Ich habe null Ver ständnis dafür, dass jemand in diesem Land um Schutz nach sucht, aber als Erstes diesen Staat betrügt und belügt.
Es war der 17. April gewesen. Es war im Übrigen, wenn mei ne Erinnerung richtig ist, noch – so, wie wir es uns vorgenom men haben – vor Pfingsten gewesen.
Zwei Punkte sind dabei wichtig. Erstens: Diejenigen, die be haupten, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu sein, wer den von den örtlichen Jugendämtern unverzüglich in das An kunftszentrum nach Heidelberg verbracht. Dort haben wir bundesweit eine herausragende Expertise, was Identität und Altersfeststellung angeht, und im Zweifel schaffen wir das auch in den allermeisten Fällen an einem Tag. Diese Zentra lisierung und Bündelung sind ein entscheidender Punkt, und vor allem ist entscheidend, dass ab diesem Zeitpunkt für alle Behörden in diesem Land das Alter und die Identität allge mein verbindlich feststehen. Das ist ein entscheidender Fort schritt, den wir miteinander vereinbart haben.
Zum Zweiten haben wir uns auch darauf verständigt, dass es in Zweifelsfällen die Möglichkeit der medizinischen Unter suchung gibt. Das lässt sich in Heidelberg in besonders guter Art und Weise darstellen. Wir haben uns auch darauf verstän digt, dass es bei denjenigen, die nicht mitwirken, die Regel vermutung gibt, dass sie volljährig sind. Wir gehen also da von aus, dass sie volljährig sind. Ich sehe im Übrigen keine Rechtsprobleme,