Auch der Kollege, der die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 eingereicht hat, ist abwesend und kann seine Frage hier nicht beantworten lassen. Frau Staatssekretärin, ich würde bitten, auch dem Kollegen Baron die Antwort auf seine Mündliche Anfrage schriftlich mitzuteilen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – E i n s a t z v o n S i c h e r h e i t s l e u t e n f ü r F l ü c h t l i n g s u n t e r k ü n f t e
Sieht die Landesregierung es als sinnvoll an, Sicherheitsun ternehmen, die im staatlichen Auftrag handeln, den Einsatz von Subunternehmern zu verbieten, um mehr Kontrolle über das eingesetzte Sicherheitspersonal zu erlangen?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kolle gen! Die Mündliche Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg be antworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Sicherheitsunternehmen müssen grundsätzlich hohe Quali tätsansprüche erfüllen und bedürfen einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Vor deren Erteilung hat die zuständige Ge werbebehörde die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden mindestens durch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und dem Bundeszentralregister sowie von der zuständigen Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder dem Landeskriminalamt zu prüfen.
Zusätzlich hat das Sicherheitsunternehmen der zuständigen Gewerbebehörde die Zuverlässigkeit sowie die Unterrichtung über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen eines jeden Beschäftigten nachzuweisen, der im Sicherheitsdienst von Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrich tungen, die der – auch vorübergehenden – amtlichen Unter bringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, ein gesetzt wird.
Für Beschäftigte in leitender Funktion ist darüber hinaus ei ne erfolgreiche Sachkundeprüfung vorzulegen.
Für Sicherheitspersonal, das in Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg eingesetzt wird, sieht das Innenministe rium außerdem eine weitere, eigene Zuverlässigkeitsüberprü fung durch die Regierungspräsidien mithilfe einer Abfrage po lizeilicher Datenbanken durch das Landeskriminalamt vor.
Die eingesetzten Sicherheitsunternehmen werden vertraglich verpflichtet, dieses Vorgehen zu akzeptieren.
Die Ergebnisse werden zunächst dem unabhängigen Sicher heitsberater vorgelegt, der eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen erarbeitet. Bei Nichtzustimmung oder Nichteignung des Bewerbers ist von einem Einsatz in der Erstaufnahmeein richtung abzusehen.
In Ausnahmefällen können die Regierungspräsidien auch den Einsatz von Subunternehmen in Erstaufnahmeeinrichtungen zulassen, da die Verfügbarkeit von geeigneten Sicherheitsun ternehmen mit qualifiziertem Personal z. B. im ländlichen Be reich oftmals schwierig ist. Dazu müssen das Subunterneh men sowie das eingesetzte Sicherheitspersonal die gleichen fachlichen und personellen Qualitätsmerkmale erfüllen und sich den gleichen Kontrollen unterziehen wie der Hauptauf tragnehmer.
Weitere Voraussetzung ist, dass das leitende Personal in den jeweiligen Schichten stets durch den Hauptauftragnehmer ge stellt wird.
Da somit sowohl bei den Haupt- wie bei den Subunternehmen die gleiche Kontrolle sowohl über das Unternehmen wie auch über das Sicherheitspersonal gewährleistet ist, halte ich ein generelles Verbot, Subunternehmen zu beauftragen, für nicht sinnvoll.
In der vorläufigen Unterbringung, die das Flüchtlingsaufnah megesetz des Landes den Landratsämtern und Bürgermeister ämtern der Stadtkreise zuweist, nehmen die unteren Aufnah mebehörden diese Aufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich wahr und entscheiden auch darüber, ob und, wenn ja, bei wel chen Flüchtlingsunterkünften und in welchem Umfang ein Wachdienst eingesetzt wird.
Auch hier halte ich ein generelles Verbot, Subunternehmen zu beauftragen, nicht für sinnvoll, da die Vorgaben der Gewer beordnung zur Zuverlässigkeitsprüfung für das Bewachungs gewerbe hinreichend gewährleisten, dass nur verlässliches Si cherheitspersonal regelmäßig in der vorläufigen Unterbrin gung zum Einsatz kommt.
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Können Sie sich erklären, warum 2016 diese Vorgänge im Landkreis Lörrach trotzdem stattfinden konnten hinsichtlich – das wissen wir alle – der Mitglieder des Osmanen Germania Boxclubs, die offenbar ein Flücht lingsheim im Landkreis Lörrach bewacht haben?
Ich habe keine detaillierten Kenntnisse über die sen Vorgang. Es ist mir aber bekannt, dass im Landkreis sehr schnell, nachdem ein solcher Verdacht ruchbar geworden ist, gehandelt worden ist und eine entsprechende Zusammenar beit beendet wurde.
Vielen Dank. – Gibt es weitere Zusatzfragen von anderen Kolleginnen und Kollegen? – Das ist nicht der Fall.
Nachdem weitere Anfragen nicht vorliegen bzw. die restlichen Anfragen schriftlich beantwortet werden, ist hiermit Tages ordnungspunkt 4 erledigt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e W ö l f l e S P D – S t i p e n d i e n p r o g r a m m b e r u f l i c h e A n e r k e n n u n g i n B a d e n W ü r t t e m b e r g
Mittel des Stipendienprogramms Berufliche Anerkennung in Baden-Württemberg der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH laut Mitteilung des Interkulturellen Bildungszen trums Mannheim bzw. der Koordinierungsstelle IQ Netz werk Baden-Württemberg seit Januar 2018 ausgeschöpft sind, sodass Migrantinnen und Migranten aus diesem Fonds keine finanzielle Unterstützung bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse mehr erwarten kön nen?
genden Zahl von Verfahren zur beruflichen Anerkennung sicher, dass eine Anerkennung beruflicher Abschlüsse von Migrantinnen und Migranten, die die dabei entstehenden Kosten weder aus eigenen Mitteln bestreiten noch über Ar beitsförderungsmaßnahmen (SGB III), über die Grundsi cherung (SGB II) bzw. über einen Zuschuss aus dem ein schlägigen Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abdecken können, nicht aus rein finanziel len Gründen zu scheitern droht?
Zu a: Das Stipendienprogramm der Baden-Württemberg Stif tung unterstützt Personen mit einem ausländischen Berufs- oder Studienabschluss mit monatlichen Stipendien und/oder Einmalzahlungen bei der Finanzierung der Kosten, die im Zu sammenhang mit dem Anerkennungs- oder Zeugnisbewer tungsverfahren anfallen. Damit konnten bis März 2018 insge samt 611 Personen ihre Zugangschancen zu einer qualifikati onsadäquaten Beschäftigung in Baden-Württemberg verbes sern.
Das Programm wurde als zeitlich und finanziell begrenztes Modellprogramm konzipiert, das angelehnt an das Stipendi enprogramm des Stadtstaats Hamburg den Ansatz erstmals in einem Flächenland erproben sollte. Für die dreijährige Mo dellphase von 2016 bis 2018 standen zunächst insgesamt 1,6 Millionen € Fördermittel und 400 000 € für die wissenschaft liche Begleitung zur Verfügung. Über die Aktionslinie „Inte gration durch Unterstützung beim Arbeitsmarkteintritt“ der Initiative „Integration durch Bildung“ des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft e. V. hat die Porsche AG die För dermittel um weitere 150 000 € aufgestockt.
Die Landesregierung hat das Programm von Anfang an u. a. im Fachbeirat unterstützt und begleitet. Es war daher nicht überraschend, dass der Moment kommt, an dem die Mittel aufgebraucht sind. Dies zeigt, dass sich die Stiftung mit dem Programm richtig positioniert hat.
Zu b: Die Landesregierung begrüßt den „Anerkennungszu schuss“ des Bundes als richtigen ersten Schritt zu einem deutschlandweiten Stipendienprogramm. Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist ein länderübergreifendes Thema, das auch im Bereich Stipendien sinnvollerweise bun desweit angegangen werden sollte: Qualifizierte Menschen mit bundesweit geltenden Anerkennungen machen bei der spä teren Arbeitsplatzwahl nicht an Ländergrenzen halt.
In Höhe und Förderumfang reicht der bisherige Anerken nungszuschuss des Bundes aber nicht an das Programm der Baden-Württemberg Stiftung heran. So werden vom Bundes programm beispielsweise die Lebenshaltungskosten während der Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen nicht übernommen.
Die 13. Integrationsministerkonferenz hat deshalb im März 2018 einen Antrag beschlossen, der auch auf eine Initiative von Baden-Württemberg zurückgeht. Damit fordern die Län der den Bund auf, ein bundesweit einheitliches, erweitertes Stipendienprogramm zu prüfen.
Inzwischen ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus drücklich festgelegt, dass der Anerkennungszuschuss des Bun des ausgebaut werden soll. An dieser Entscheidung dürfte das
Vorbild des Programms der Baden-Württemberg Stiftung ei nen entscheidenden Anteil gehabt haben. Auch von den Er gebnissen der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Modellprogramms, die das Bundesinstitut für Berufsbil dung durchführt, wird das zukünftige Bundesprogramm pro fitieren können.
Das Programm der Baden-Württemberg Stiftung hat somit sein Ziel erreicht und kann Modell sein für Deutschland. Bald sollten bundesweit Menschen von einem Bundesprogramm in Anlehnung an die Pionierarbeit der Baden-Württemberg Stif tung profitieren. Baden-Württemberg war wieder Schrittma cher und Vorbild.
Darüber hinaus hat Baden-Württemberg auch – anders als an dere Länder – den Anspruch auf eine Anerkennungsberatung gesetzlich festgeschrieben. Das Ministerium für Soziales und Integration fördert zu diesem Zweck gemeinsam mit dem IQ Netzwerk Beratungszentren in allen Regierungsbezirken. Zu den Themen der Beratung gehören auch Finanzierungsaspek te.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A n t o n B a r o n A f D – G r ü n d e f ü r f e h l e n d e M ö g l i c h k e i t e n z u r F ö r d e r u n g v o n H a l l e n b a d - S a n i e r u n g e n
zum Tourismusinfrastrukturprogramm, nach der eine Tou rismusförderung für Bäder in nicht prädikatisierten Kom munen nicht erteilt werden kann?
tungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) führt die Landesregierung dafür an, dass Hal lenbäder von der Förderung ausgeschlossen sind, obwohl ihre mögliche Schließung insbesondere für ältere und ge sundheitlich angeschlagene Bürger mit eingeschränkter Mobilität im ländlichen Raum negative Folgen hat?