Protocol of the Session on April 11, 2018

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Herr Abg. Dr. Gedeon, Sie hatten sich zu allen Punkten gemeldet. – Sie wünschen das Wort nicht. Gut.

Kollege Maier, wollen Sie noch einmal das Wort? – Sie ha ben noch 39 Sekunden.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: 38, 37, 36! – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Jetzt sind schon zehn weg! – Vereinzelt Heiterkeit)

Danke schön. Ich brauche auch nicht lange. Ich möchte nur noch auf ein paar Punkte von Herrn Dr. Merz eingehen.

Sie sagten, die AfD will die Freiheit der Bürgerinnen und Bür ger, zu entscheiden, über welche Kanäle man sich informiert; gleichzeitig wollen Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen.

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Nein, die Finanzierung! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wissen Sie, Freiheit bedingt auch eine gewisse Vielfalt im An gebot, und dazu ist für uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabdingbar.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Und hören Sie einmal auf mit dieser Geschichte mit den Zwangsbeiträgen. Wissen Sie, dass auch Leute bezahlen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht benutzen?

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja, ich! Ich bezahle auch Steuern!)

Das ist eine Grundlage eines jeden solidarischen Finanzie rungssystems. Die Leute bezahlen auch Schwimmbäder in der Kommune, auch wenn sie selbst nicht schwimmen gehen. Das ist auch gut so.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Warum erwähnen Sie überhaupt die ganze Zeit den „Tatort“? Das muss ich auch noch kurz ansprechen. Was haben Sie ei gentlich mit dem „Tatort“? Wahrscheinlich ärgern Sie sich nur, dass in Ihren Reihen mehr politische Leichen herumliegen als in einem durchschnittlichen „Tatort“ im Fernsehprogramm.

(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wort meldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3555. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 16/3750. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Zu dem Gesetzentwurf liegen vier Änderungsanträge der Frak tion der FDP/DVP vor, die ich bei den entsprechenden Stel len zur Abstimmung stellen werde.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungs

staatsvertrag

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Arti kel 1 ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesmediengesetzes

mit den Nummern 1 bis 3. Hierzu liegen die bereits erwähnten vier Änderungsanträge der Fraktion der FDP/DVP vor.

Ich rufe zunächst Nummer 1 von Artikel 2 auf. Zu Nummer 1 liegt Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 16/3854-1, vor, in der unter Buchstabe a die Neufassung von § 49 Absatz 2 Satz 4 und unter Buchstabe b die Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 4 von § 49 Ab satz 2 gefordert werden. Wer Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Zif fer 1 des Änderungsantrags ist damit mehrheitlich abgelehnt.

Zu Nummer 1 von Artikel 2 liegt weiter Ziffer 1 des Änderungs antrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/3854-2, vor, in der die Aufhebung des Absatzes 3 von § 49 sowie Fol geänderungen gefordert werden. Wer Ziffer 1 dieses Ände rungsantrags der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 1 des Änderungsantrags ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen nun noch zur Abstimmung über den Änderungs antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/3854-3, der eine Neufassung von § 49 Absatz 4 Satz 3 fordert. Wer die sem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Wer Nummer 1 von Artikel 2 zustimmt, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Num mer 1 ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Nummer 2 von Artikel 2 auf. Zu Nummer 2 von Ar tikel 2 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/3854-4, vor, der die Einfügung eines neuen Satzes nach § 50 Absatz 2 Satz 3 verlangt. Wer diesem Ände rungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungs antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Wer Nummer 2 von Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nummer 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich schlage Ihnen nun vor, dass ich Nummer 3 von Artikel 2 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstan den.

Wer Nummer 3 von Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 3 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Landespressegesetzes

Hierzu liegt Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/3854-1, vor, in der eine Neufassung von § 12 Absatz 2 Satz 1 gefordert wird. Wer Ziffer 2 dieses Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthal tungen? – Ziffer 2 des Änderungsantrags ist mehrheitlich ab gelehnt.

Wir kommen nun noch zur Abstimmung über Ziffer 2 des Än derungsantrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/3854-2, in der die Aufhebung von § 12 Absatz 3 gefordert wird. Wer Ziffer 2 dieses Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Ziffer 2 des Ände rungsantrags ist mehrheitlich abgelehnt.

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Arti kel 3 ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Bekanntmachungen

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 11. April 2018 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungs staatsvertrag und zur Anpassung des Medien-Datenschutz rechts an die Verordnung (EU) 2016/679“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g