Protocol of the Session on April 11, 2018

(Abg. Thomas Blenke CDU: Nichts!)

Wir bekommen 7,18 %. Der Anteil Baden-Württembergs nach dem Königsteiner Schlüssel liegt aber bei 13,01 %. Das heißt, wir bekommen viel weniger. Wir werden eigentlich dafür be straft, dass wir keine solche Anzahl von finanzschwachen Kommunen haben.

Wir haben es jetzt geschafft, allen Kommunen in BadenWürttemberg garantieren zu können, dass sie – ob finanz schwach oder nicht – in den Jahren 2017 bis 2019 Sanierungs mittel bekommen. Ich glaube, das ist ein großartiger Erfolg.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Nicole Razavi: Sehr gut!)

Wenn die SPD jetzt sagt, Herr Hofelich, wir könnten das statt über implizite Verschuldung ja auch direkt aus dem Haushalt finanzieren, muss man natürlich auch sehen, dass das Land Baden-Württemberg durch den Länderfinanzausgleich insge samt nivelliert wird und dass wir pro Kopf nicht übermäßig viel mehr im Landeshaushalt haben als andere Länder. Uns gelingt es jetzt, beispielsweise die 331 Millionen € für den Schulhausbau über die implizite Verschuldung zu decken, so dass wir ein schlüssiges Programm auflegen können.

Insgesamt, wenn Sie nach Investitionen fragen: Wir investie ren im Doppelhaushalt bereits 1,65 Milliarden € für die Mo dernisierung von Straßen, Brücken, Hochschulbauten, Uni versitätsklinika, Gerichtsgebäuden und Polizeirevieren. Wir haben die Investitionen für den Straßenbau erhöht. Im Dop pelhaushalt stellen wir 310 Millionen € für den Erhalt von Landesstraßen bereit.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Wir haben die Planungsmittel und die Planungskapazitäten erhöht. Wir investieren also in den Straßenbau.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Gleichzeitig tilgen wir: Wir tilgen 1,9 Milliarden € implizite Schulden. Wir tilgen eine halbe Milliarde Euro Kreditmarkt schulden. Wir bereinigen alte Kreditermächtigungen aus der vergangenen Legislaturperiode,

(Dem Redner wird das Ende seiner Redezeit ange zeigt. – Glocke des Präsidenten)

und wir haben ein Auge auf den Versorgungsfonds. – Herr Präsident, ein letzter Satz.

Im Jahr 2019 wird der Versorgungsfonds auf 7,8 Milliarden € anwachsen. Daher können wir sagen: Wir haben in BadenWürttemberg solide Finanzen. Wir tilgen, und wir investie ren.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Das ist ein guter Erfolg und ein guter Weg für das Land.

(Beifall bei der CDU und den Grünen)

Das Wort für die AfDFraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Podeswa.

Sehr geehrter Herr Landtags präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Tat sächlich – das wurde ja schon ausgeführt – ist dies hier eine rückwärtsgewandte Diskussion, die wir uns an dieser Stelle eigentlich auch hätten sparen können.

Der erste der beiden vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion datiert vom November 2016. Auch das darin formulierte Er suchen der SPD-Fraktion an die Landesregierung ist nicht mehr aktuell, da es schon lange überholt ist und durch das tat sächliche Regierungshandeln schon lange konterkariert wur de. Da sich der SPD-Antrag dadurch weitgehend erledigt hat, werden wir uns seitens der AfD-Fraktion bei der Abstimmung über diesen SPD-Antrag der Stimme enthalten.

Trotzdem kann ich Ihnen natürlich nicht ganz ersparen, hier in aller Kürze auf den Inhalt einzugehen. Die Landeshaus haltsordnung hat für das Jahr 2017 keine Zweideutigkeiten zugelassen. Angesichts der besten Steuereinnahmen aller Zeiten in der Geschichte von Baden-Württemberg zum damaligen – rückwärts betrachtet – Zeitraum musste die Landesregierung Schulden tilgen. Denn da gab es überhaupt keine Interpreta tionsmöglichkeiten.

(Beifall bei der AfD)

Die Tilgungsverpflichtungen laut § 18 der Landeshaushalts ordnung hätten zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushalts entwurfs bei rund 300 Millionen € gelegen. Nach Ablauf des Jahres hätten sich diese Tilgungsverpflichtungen sogar auf na hezu 500 Millionen € ausgeweitet.

Doch was wurde tatsächlich getilgt? Im Wesentlichen nichts. Denn die eindeutige Verpflichtung der Landesregierung, Schul den zu tilgen, wurde nicht erfüllt. Dieser Verpflichtung hat sich die Landesregierung mit einem Taschenspielertrick ent ledigt, und dieser Taschenspielertrick heißt „implizite Schul den“; das wurde hier schon vielfältig diskutiert und von der AfD-Fraktion als größter Oppositionsfraktion von Anfang an heftig kritisiert. Wir wurden in unserer Sichtweise auch wei testgehend vom Landesrechnungshof bestärkt.

Der Antrag von der SPD zeigt: In der Opposition lässt die SPD hier in Baden-Württemberg eine finanzielle Vernunft erken nen, welche man zu Zeiten ihrer Regierungsverantwortung al lerdings vermissen musste.

(Beifall bei der AfD)

Als zukunftsorientierte Fraktion wollen wir diesen Antrag da her auch zum Anlass nehmen, in die Zukunft zu blicken. Wir benötigen endlich eine Schuldenbremse in der Verfassung, ei ne Schuldenbremse, die man nicht mit einem Taschenspieler trick oder mit „kreativer Buchführung“, wie es im Antrag der SPD so schön heißt, einfach aushebeln kann.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die AfD-Fraktion ganz aus drücklich die Initiative der Frau Finanzministerin Sitzmann. Sie hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur gemeinsamen Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung in stalliert. Die Frau Ministerin lädt alle Fraktionen dazu ein, mit ihr und ihrem Haus eine Verfassungsergänzung zu erarbeiten, welche den breitestmöglichen Konsens aller Landtagsfrakti onen darstellt. Dies ist ein der Bedeutung und Wertschätzung der Landesverfassung sicherlich angemessenes Vorgehen.

(Beifall bei der AfD)

Gerade aus diesem Grund unterstreicht die AfD-Fraktion die Initiative der Frau Finanzministerin. Das ist beispielgebende konstruktive Parlamentsarbeit. Wer mit uns den eigentlich selbstverständlichen Gepflogenheiten des Parlaments entspre chend redet, der darf auch konstruktive Vorschläge erwarten. Wer mit uns redet, wird sehen: Wir wollen das Beste für die Bürger von Baden-Württemberg.

(Beifall bei der AfD)

In diesem Themenkomplex ist das Beste ohne jeden Zweifel eine strenge Schuldenbremse, die die Zukunft des Landes Ba den-Württemberg sichert. Ich bin mir da sehr sicher: Den Ta schenspielertrick der impliziten Schulden werden wir gemein sam aus der Welt schaffen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Denn der Antrag der SPD – hier beziehe ich mich ausdrück lich auch auf den zweiten Antrag, der hier diskutiert wird, den Antrag zu den Investitionen – ist vom Grundsatz natürlich richtig. Er offenbart aber auch eine Gedankenwelt der SPD, die man gar nicht so einfach nachvollziehen kann. Was für ein kreativer Gedanke, in der jetzigen konjunkturellen Situation ein Investitionsprogramm zu fordern.

(Glocke des Präsidenten)

Darauf muss man erst einmal kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Das wird von der AfD-Fraktion kategorisch abgelehnt.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Ge deon [fraktionslos])

Für die FDP/DVP-Frakti on erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Aden.

Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Peter Hofe lich, ich muss sagen, die Diskussion, die Sie uns heute aufnö tigen, ist in der Tat ziemlich kalter Kaffee. Ich glaube, das ha ben Sie selbst gemerkt. Sonst hätten Sie nämlich der Diskus sion, die wir vor drei oder vier Wochen aus Zeitgründen schon abgesetzt hatten, nicht noch einen Punkt zur Investition hin terhergeschoben. Dazu werde ich später kurz etwas sagen.

Ist die Debatte nicht schon sehr viel weiter fortgeschritten?

(Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU)

Hat sich die SPD – wie auch schon an anderer Stelle hier be merkt – mit einem späteren Gesetzentwurf zur engeren Defi nition der impliziten Schuldentilgung und durch Anträge in den Haushaltsberatungen nicht schon selbst von ihrem Antrag aus dem Jahr 2016 verabschiedet?

Wie wir alle wissen, wurde und wird von der FDP/DVP-Frak tion bei jeder passenden Gelegenheit wiederholt, dass sie sich dieser Kritik der SPD vollumfänglich anschließt und darüber hinaus – im Gegensatz zur Position der SPD – die ganze Til gungsverpflichtung zur Kreditmarktschuldentilgung einsetzen möchte.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Die FDP/DVP-Fraktion lehnt, wie wir alle wissen, das Kon strukt der impliziten Verschuldung ausdrücklich ab.

Der interessante Ansatz dieses Antrags allerdings, von der Landesregierung zu erfahren, wie sich die Tilgungsverpflich tungen – je nach angewandtem Verfahren zur Berechnung ei ner Konjunkturstörung – berechnen lassen, ist löblich, aber längst von der Wirklichkeit überholt. Der Haushalt 2017 und der Doppelhaushalt 2018/2019 wurden mit der entsprechenden Änderung der Haushaltsordnung verabschiedet. Bei dieser Ausgangslage bleibt eigentlich nur der Blick in die Zukunft, wenn man nicht die endlosen Debatten in den Ausschüssen hier im Parlament wiederholen möchte.

Interessant wird der Blick auf die Steuerschätzung im Mai. Hier werden sich ebenfalls wieder Mehreinnahmen ergeben. Für uns von der FDP/DVP-Fraktion stellt sich die Frage, ob bereits eine Mehrausgabenliste existiert oder ob die Mehrein nahmen vielleicht doch in die Tilgung der Kreditmarktschul den fließen. Es wäre schön, Frau Staatssekretärin, wenn Sie uns dazu etwas sagen könnten.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der AfD)

Wie die Landesregierung versprochen hat, ist eine interfrak tionelle Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Sie hat auch schon zweimal getagt. Die bisherigen Beratungen lassen vermuten, dass man sich bei der Berechnung einer möglichen Schulden aufnahme im Falle von Konjunktureinbrüchen und Katastro phen auf das EU-Verfahren einigen wird. Das ist sinnvoll, weil auch der Stabilitätsrat zur Überwachung der Schuldenbrem se nach diesem Modell arbeitet.