Protocol of the Session on November 15, 2017

(Beifall bei der CDU und den Grünen)

Zum Schluss bedanke ich mich einerseits bei den Kollegen der Grünen – es waren die Innen- und die Rechtspolitiker be teiligt –, andererseits aber auch bei den Kollegen in unserer

Fraktion, dem Kollegen Lasotta mit seinen rechtspolitischen Mitstreitern im Arbeitskreis. Ich danke also den Rechtspoliti kern und Innenpolitikern beider Koalitionsfraktionen. Wir ha ben das intensiv bearbeitet, und ich glaube, wir sind jetzt zu einem guten Ergebnis gekommen. Deswegen werden wir den Gesetzentwürfen der Landesregierung in der Form der Ände rungsanträge, die die Koalitionsfraktionen hier vorlegen, zu stimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Berg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zur Änderung des Laden öffnungsgesetzes und zur Aufhebung des Alkoholverkaufs verbots nach 22 Uhr bleibt zu sagen, dass diese Korrektur wohl richtig ist und Kommunen und Ortspolizeibehörden zu künftig in die Lage versetzt, an bestimmten Orten Alkohol konsum zu verbieten. Der Bürger ist mündig, und das Ver kaufsverbot hat auch zu hohen Vorratskäufen vor 22 Uhr ge führt. So wurde nicht weniger, sondern mitunter auch eher mehr Alkohol konsumiert.

Festzustellen bleibt auch in dieser Hinsicht, dass Kollege Goll in seinen Ausführungen vom 11. Oktober recht hat, wenn er darauf hinweist, dass diese Änderungen nicht mit den ande ren, wesentlich weiter reichenden Änderungen im Polizeige setz zusammenpassen. Daher ist es nur richtig, das Alkohol konsumverbot vom Sicherheitspaket abzukoppeln.

Dennoch gilt, die Auswirkungen dieses Gesetzes zukünftig genau im Blick zu haben, um bei Bedarf gegensteuern zu kön nen. Ich beziehe mich hier auch auf Bedenken und Äußerun gen seitens der Sozialverbände, der Caritas, der Krankenhäu ser und der Polizei.

Wir zweifeln weiterhin an, dass mehr Überwachung tatsäch lich mehr Schutz vor Terror bedeuten soll. Diesen Beweis vor zulegen sind Sie, Herr Minister Strobl, leider schuldig geblie ben. Die berechtigten Kritikpunkte des Landesdatenschutzbe auftragten sollten ebenfalls nicht ignoriert werden. Rechts staat und Freiheit schützt man nicht, indem man beides be schneidet, per Salamitaktik Schritt für Schritt einengt und schlussendlich abschafft.

(Beifall bei der AfD)

Der Fall Anis Amri hat es deutlich aufgezeigt: Die Sicherheits behörden hatten im Grunde genommen alles, was sie brauch ten. Vielmehr sollte der Fokus zukünftig vielleicht darauf ge legt werden, die Datenanalysefähigkeit der Nachrichtendiens te und Sicherheitsbehörden zu verbessern und zu stärken.

Meine Damen und Herren, mehr Überwachung und Einschrän kung der bürgerlichen Freiheitsrechte hätten keinen weiteren Gewinn erbracht. Die Sicherheitsbehörden waren teilweise nicht fähig, vielleicht auch teilweise nicht willens – das zeigt der Untersuchungsbericht aus Berlin –, einzugreifen und Am ri festzunehmen.

Die Evaluierung des Gesetzes sollte nicht erst in fünf Jahren, sondern bereits in spätestens zwei Jahren erfolgen.

(Beifall bei der AfD)

Dieser Zeitraum ist ausreichend, um zu prüfen, ob die Ein schränkung unserer Freiheitsrechte wirklich mehr Sicherheit brachte oder eben nur eine Datensammelwut und zusätzliche Arbeitsplätze für Archivare.

Bürgerrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, doch wenn man sich die Pläne der Regierungskoalition an schaut, könnte man mitunter meinen, sie verstünden das Buch „1984“ mehr als Anleitung denn als Warnung.

(Beifall bei der AfD)

Wir, die AfD-Fraktion, wollen jedoch, dass die Bürgerrechte besser geschützt werden und nicht scheibchenweise abgebaut werden.

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Jawohl!)

Aus Terrorabwehr wird nun allgemeine Bekämpfung der or ganisierten Kriminalität, und da fragen wir uns natürlich zu Recht: Wer ist aus Sicht der Landesregierung morgen würdig, in dieses Überwachungsprogramm aufgenommen zu werden?

Unserer Ansicht nach werden die Bürger nach dem Verständ nis der Landesregierung eher als Untertanen betrachtet.

(Vereinzelt Beifall)

Die Stoßrichtung ist klar: Wer nichts zu verbergen habe, kön ne sich ja vom bevormundenden Staat beobachten und gän geln lassen; er habe ja nichts zu befürchten. Doch gerade weil wir mündige Bürger sind und weil wir nichts zu verbergen ha ben, lehnen wir einen Generalverdacht gegenüber der Bürger schaft ab.

(Beifall bei der AfD)

Es ist äußerst betrüblich, dass die Grünen als ehemalige Bür gerrechtspartei hier umfallen. Meine Damen und Herren, die AfD hingegen ist die Partei, die hohe Sicherheit und Bürger rechte zugleich großschreibt.

(Beifall bei der AfD)

Ferner ist die Frage durchaus berechtigt: Wo hat Überwachung Terror verhindern können? London und Madrid haben viel mehr Überwachung als wir. Wo wurden die brutalen Anschlä ge mit vielen Todesopfern verhindert?

Auch die Aushebelung des Bankgeheimnisses hat Steuerhin terziehung in großem Umfang nicht verhindert oder aufge klärt, siehe Panama Papers oder Paradise Papers.

(Beifall bei der AfD)

Aber der normale Bürger ist sehr gläsern geworden. Rechts staatlichkeit, meine Damen und Herren, verteidigt man nicht, indem man sie aufweicht oder ganz aufgibt. Das wäre Selbst mord aus Angst vor dem Tod.

(Beifall bei der AfD)

Eines ist doch auch ganz klar: Die Sicherheitsbehörden in un serem Land müssen bestens ausgerüstet werden. Ob dabei die Quellen-TKÜ jedoch das richtige Instrument ist, bezweifeln wir.

Daher fordern wir, die AfD-Fraktion, Folgendes – und diese Liste ist nicht abschließend –:

Erstens fordern wir deutliche Investitionen in die Hochschu le für Polizei in Villingen-Schwenningen sowie weitere Aus- und Fortbildungsstandorte für eine hochwertige und qualita tiv gute Aus- und Weiterbildung.

Zweitens fordern wir die Einstellung von Vollzugsbeamten insbesondere für den Dienst auf der Straße über die Zahl der in Pension Gehenden hinaus.

Drittens fordern wir Kameraüberwachung an Kriminalitäts schwerpunkten.

Viertens fordern wir eine konsequente und schnelle Abschie bung von allen Gefährdern und Hasspredigern ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

(Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Christina Baum AfD: Jawohl!)

Fünftens und letztens fordern wir eine deutliche politische Stärkung der Polizei in unserem Land bei Konflikten mit Linksextremisten, siehe G-20-Linksterror.

Die Quellen-TKÜ ist ein Begriff für eine große Bandbreite an Werkzeugen, die, wenn sie nicht einer gründlichen parlamen tarischen Kontrolle unterliegt, eine Gefahr für Demokratie und Bürgerrechte darstellen kann. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Deutschland schleichend in einen Überwachungsstaat verwandelt.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)

Sicherheit und Bürgerrechte stehen deshalb nicht in Wider spruch. Bürgerliche Freiheiten dürfen eben nicht einem diffu sen Sicherheitsgefühl geopfert werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Binder.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Es gibt oft Streit über die Frage: Braucht es mehr Gesetze, oder reichen auch mehr Personal und mehr Ausstattung? Wir haben bereits in der ersten Lesung gesagt: Überall dort, wo Notwendigkeiten bestehen, gesetzliche Grund lagen zu schaffen, ist die SPD im Boot; überall dort, wo wir in der Abwägung zu dem Schluss kommen, dass wir es mit verfassungsgemäßen Gesetzen zu tun haben, werden wir auch zustimmen.

Wir haben auf eines hingewiesen: Es bringt den Sicherheits behörden gar nichts, Gesetze vorzulegen, die ganz nah an der Verfassungswidrigkeit sind, in manchen Teilen laut den Sach verständigen sogar offensichtlich verfassungswidrig sind. Mit dieser Art von Gesetzen können Sicherheitsbehörden nichts

anfangen, weil sie ständig Gefahr laufen, dass die Rechtspre chung über diese Art von Gesetzen richtet, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Genau das war bereits in der ersten Lesung unser Maßstab. Wir haben in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass die Schutzgüter viel zu weitreichend sind, dass es bezüglich der Frage der Quellen-TKÜ bis zum Zeitpunkt der ersten Lesung keine Antwort darauf gab: Gibt es eine Software, gibt es kei ne? Wir haben die Frage gestellt: Wie sieht es mit dem Rich tervorbehalt aus? Auch dieses Thema hatten wir bereits in der ersten Lesung angesprochen, was uns dazu gebracht hat, eine Anhörung zu beantragen.