Protocol of the Session on October 25, 2017

ein Beamtenapparat im Übrigen, dem nicht durch ideologisch motivierte, politische Vorgaben die Erfüllung seiner Aufga ben geradezu unmöglich gemacht wird.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Ein Beispiel gefällig? Ich nenne nur eines: Ein Polizeibeam ter an der Grenze kann mit Sicherheit viel mehr für die inne re Sicherheit des Landes tun als ein ganzes Dutzend Polizei beamte in der Landesmitte.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wir von der AfD werden in den anstehenden Haushaltsbera tungen den Landesstellenplan sehr sorgfältig analysieren. Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche – das sage ich Ihnen schon heute voraus –: Wir werden einen weiteren drastischen und unverantwortlichen Stellenaufbau durch die grün-schwar ze Regierung feststellen können. Das machen wir nicht mit.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Müssen Sie auch nicht!)

Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmt die AfD-Fraktion zu.

Vielen Dank.

(Abg. Anton Baron AfD: Umweltministerium! 100 Leute mehr! Das ist höchst unverantwortlich! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Polizei! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: 1 400 Stellen bei der Po lizei lehnen Sie ab! – Gegenruf des Abg. Anton Ba ron AfD: Nein, die lehnen wir nicht ab! – Weitere Zu rufe – Glocke der Präsidentin)

Moment! Ich darf um etwas Ruhe bitten. – Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Stickelberger.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Her ren! Meine Vorrednerin und mein Vorredner von den Koaliti onsfraktionen haben das im Entwurf vorliegende Gesetz als gut bezeichnet. Ob das richtig ist, wird sich zeigen. Es hat aber einen entscheidenden Schönheitsfehler: Es war leider verfas sungswidrig. Das hatten Sie ja dann in den Beratungen des Fi nanzausschusses zu korrigieren.

Meine Damen und Herren, wir sind uns einig darüber, dass wir im Land eine Beamtenschaft haben, die hervorragende Ar beit leistet. Wir haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die qualifiziert ausgebildet sind, die sich durch hohen Sachver stand auszeichnen und ihre Aufgaben mit großem Einsatz er füllen. Und die Beamten haben in den letzten Jahren auch ih ren Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts geleis tet.

Das Gesetz haben Sie jetzt einhellig gelobt, aber das ist kein Grund, sich jetzt zurückzulehnen. Ich glaube, die großen He rausforderungen stehen uns noch bevor.

Frau Finanzministerin, Sie haben ja mit dem Beamtenbund und dem Verein der Richter und Staatsanwälte eine entspre chende Vereinbarung geschlossen. Das ist sehr lobenswert. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie in ähnlicher Weise auch mit den Gewerkschaften zurande kommen und bei Ihrer Ein bringungsrede im Rahmen der ersten Lesung auch die Ange stellten des Landes gelobt hätten. Zehntausende Angestellte, die ebenfalls hervorragende Arbeit leisten, dürfen wir nicht vergessen. Auch sie haben Teil am Erfolg unseres Landes.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD)

Bei diesem Gesetzentwurf begrüßen wir natürlich, dass die Reduzierung der Eingangsbesoldung künftig wegfällt. Wir be grüßen den Baden-Württemberg-Bonus. Wir hätten uns ge wünscht – und haben das ja auch entsprechend deutlich ge macht –, dass man die Tarifabschlüsse zeit- und wirkungs gleich auf Besoldung und Versorgung überträgt. Sie haben sich zunächst für ein nach Besoldungsgruppen gestaffeltes Hi nausschieben entschieden. Das ist, wie wir jetzt wissen, ver fassungswidrig. Ich glaube, da ist auch keine Schelte am Bun desverfassungsgericht angebracht. Verfassungsrecht ist eine komplizierte Materie, und das haben wir zu akzeptieren. Dem sind Sie ja jetzt auch gefolgt.

Das Hinausschieben ist nicht der verfassungswidrige Punkt, sondern das gestaffelte Hinausschieben. Sie tragen jetzt mit dem Änderungsantrag, der im Finanzausschuss beschlossen wurde, dieser Anforderung Rechnung. Das hätten Sie auch viel einfacher haben können, wenn Sie nämlich dem ursprüng

lichen Vorschlag gefolgt wären: zeit- und wirkungsgleiche Übertragung, und das Ganze zum 1. März des Jahres.

(Abg. Tobias Wald CDU: Haben Sie das das letzte Mal gemacht?)

Dieser Einwand musste kommen, Herr Wald. Damit habe ich auch gerechnet.

(Abg. Tobias Wald CDU: Wer hat die Eingangsbesol dung abgesenkt?)

Wir haben bei der Eingangsbesoldung und der Gestaltung der Besoldung insgesamt der Situation Rechnung getragen, dass Sie uns im Jahr 2011 einen Haushalt mit einem enormen strukturellen Defizit hinterlassen haben.

(Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei der AfD – Abg. Tobias Wald CDU: Oje! – Abg. Dr. Wolfgang Rein hart CDU: Das ist aber eine alte Kamelle!)

Das bestreiten Sie immer. – Die Ministerin hat in ihrer Ein bringungsrede auch gesagt: Wir können mit diesen Maßnah men den öffentlichen Dienst attraktiv halten.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Offensichtlich ist das nicht der Fall. Der öffentliche Dienst ist nicht mehr attraktiv genug, Herr Kollege Reinhart. Es gibt zu wenige Bewerber, es gibt zu wenige qualifizierte Bewerber, und es gibt eine harte Konkurrenz mit der Wirtschaft.

(Abg. Anton Baron AfD: Stimmt!)

Kollege Dr. Rösler hat das übrigens in der ersten Lesung eben falls deutlich gemacht. Die Verwaltungen spüren das immer mehr; auch Polizei und Justiz können mittlerweile ein Lied über die Qualität und den Zulauf von Bewerbern singen.

Die Regelungen im Besoldungsrecht werden nicht ausreichen, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Dazu be darf es zahlreicher anderer Maßnahmen.

Herr Abg. Stickelberger, las sen Sie eine Zwischenfrage des Abg. Räpple zu?

Nein, meine Redezeit ist gleich beendet. Ich möchte meinen Wortbeitrag jetzt zu Ende führen.

Wir werden wahrscheinlich das Beamtenrecht völlig neu den ken müssen. Die Koalitionsfraktionen haben ja angekündigt, in einer Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge zu erarbei ten. Das Färber-Gutachten geistert schon in der Welt herum; alle sprechen davon, aber niemand kennt es im Detail. Ich kann Ihnen da unsere Mitarbeit in Aussicht stellen. Wir haben bereits eine solche Arbeitsgruppe und arbeiten an entsprechen den Vorschlägen.

Wir werden dem Gesetz zustimmen, aber wir sehen noch gro ße Herausforderungen in der Zukunft, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Vielleicht müssen auch manche engen Grenzen des Beamtenrechts, die derzeit bestehen, auf gebrochen werden, um den Anforderungen gerecht zu wer den.

Wir brauchen einen attraktiven öffentlichen Dienst, um in Zu kunft konkurrenzfähig zu bleiben. Daran sollten wir gemein sam arbeiten.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die FDP/DVP-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Dr. Aden das Wort.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unverhofft kommt oft.

(Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Ach was!)

Das gilt nicht nur für das Privatleben, sondern auch für die Politik.

(Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Allerdings!)

Nach der ersten Parlamentsdebatte zu diesem Gesetzentwurf – das war noch vor den Sommerferien – hätte man sich diese heutige Parlamentsdebatte eigentlich ersparen können. Alle Fraktionen hatten damals dem Gesetzentwurf zugestimmt nach dem Motto: Bitte ein frisches Hemd und eine alte Pre digt – wollte ich gerade sagen –, eine alte Rede. So hätte man sich hier präsentieren können, und dann wäre das Gesetz in Kraft getreten, wie es im Übrigen schon vorläufig vom Fi nanzausschuss für März dieses Jahres in Kraft gesetzt worden ist.

Nun hat ein im Juli dieses Jahres veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts uns gezwungen, uns doch noch einmal intensiver mit diesem Gesetzentwurf zu beschäf tigen. Mit diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsge richt seine alte Rechtsprechung über Bord geworfen, eine Kehrtwendung um 180 Grad eingeleitet. Kurz gefasst: Nach Besoldungsgruppen gestaffelte Zeitpunkte, zu denen die Be soldungserhöhung erfolgt, sind nicht mehr zulässig.

Wenn man sich die entsprechenden Abschnitte im Grundge setz anschaut, mit denen die neue Rechtsprechung begründet wird, so stellte ich als Gebrauchsjurist fest: Die entsprechen den Passagen geben alles und nichts her.

Artikel 33 Absatz 5:

Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksich tigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeam tentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Artikel 3 Absatz 1:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Nun, sehr geehrte Damen und Herren, obliegt es mir wirklich nicht, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle und überhaupt in meiner Person – ich bin Medi ziner – zu kritisieren. Aber es bewahrheitet sich doch der be kannte Spruch: „Vor Gericht und auf hoher See befinden wir uns in Gottes Hand.“ Die unterschiedlichen Rechtsprechun gen gestern und heute zu diesem Thema unterstreichen die sen Ausspruch geradezu exemplarisch.

Aber wie gehen wir jetzt mit dieser neuen Rechtslage um? Meine Vorredner haben in ihren Beiträgen die beabsichtigten Änderungen des Gesetzentwurfs vorgetragen. Deswegen kann ich mir die Einzelheiten ersparen. Immerhin so viel möchte ich sagen: Nach der ursprünglichen Fassung des Gesetzent wurfs wäre die Erhöhung für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 zum 1. März 2017 erfolgt, für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 zum 1. Mai 2017 und für die übrigen Besol dungsgruppen zum 1. Juni 2017 – die zweite Stufe der Besol dungserhöhung entsprechend mit gleicher zeitlicher und be soldungsmäßiger Staffelung 2018.

Die FDP/DVP-Fraktion hat sich schon in der Vergangenheit grundsätzlich für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung einge setzt.