Ich habe auf die abgeschlossenen Verhandlungen hin von den Privatschulen die klare Rückmeldung bekommen, dass man mit dem Verhandlungsergebnis sehr, sehr zufrieden ist. Die Privatschulen sind wirklich zufrieden; sie waren über rascht – Sie konnten es ja auch wahrnehmen –, dass wir tat sächlich die Grundförderung auf 80 % erhöhen. Daran haben die Schulen in freier Trägerschaft selbst fast schon nicht mehr geglaubt.
Dass wir natürlich die juristischen Vorgaben umsetzen müs sen und dies auch tun, ist klar. Aber insgesamt wird es genau so empfunden, wie es ist, nämlich als klares Signal der Wert schätzung, der Unterstützung der baden-württembergischen Schulen in freier Trägerschaft. Die Zufriedenheit ist aufseiten unserer Verhandlungspartner sehr, sehr groß, was auch mich wiederum freut. Deshalb bin ich froh, dass wir jetzt in die Um setzung gehen können.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt zwar wei tere Wortmeldungen, aber die eine Stunde für die Regierungs befragung ist vorbei. Deshalb kann ich weitere Wortmeldun gen nicht mehr zulassen.
(Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP: TOP 3 wurde noch nicht aufgerufen! – Unruhe – Glocke der Präsiden tin)
Moment, liebe Kollegen. – Vielen Dank. Da ich vorhin nicht im Saal war, erfahre ich erst jetzt, dass Punkt 3 der Tagesord nung auf den Nachmittag verschoben wurde. Wir kommen nun also zu diesem Punkt – keine Verwirrung.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Gewährleistung offener Kommu nikation und Identifizierbarkeit – Drucksache 16/896
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Moment! Es ist die Zweite Beratung, deshalb geht es nach der Stärke der Fraktionen. Wir beginnen mit der Fraktion GRÜNE, und ich erteile das Wort Herrn Abg. Poreski. – Dan ke schön.
Vielen Dank. – Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht, das wissen wir; manchmal ist es sogar das Gegenteil.
Der Gesetzentwurf, den wir heute abschließend beraten, ist dafür ein Beispiel, und zum gut gemeinten Teil gehört immer hin, dass tatsächlich versucht wird, Antworten auf einige Fra gen zu geben, die diskutiert und beantwortet werden müssen; denn ja, wir wollen keine demokratiefeindlichen Parallelge sellschaften.
Dazu zählen übrigens auch diverse braune Sümpfe. Und ja, es gibt den gerechtfertigten Anspruch auf Sichtbarkeit und of fene Kommunikation in der Öffentlichkeit. Auch wir wollen keine Burka.
Wir stehen zugleich für das liberale Recht auf Selbstbestim mung. Das kann auch für uns unverständliche Verhaltenswei sen beinhalten. Es kann im Einzelfall also eine freie Entschei dung, z. B. zum Kopftuch, geben, aber ebenso auch offenen oder subtilen Druck dazu.
Beide Konstellationen erfordern rechtsstaatliche und faire Antworten. Dazu tragen die Oppositionsanträge nichts bei. Der Antrag der FDP/DVP hat sich auf das Thema Verschlei erung reduziert. Das kann man tun, auch wenn der Horizont sehr viel weiter sein müsste. Für uns Grüne kann ich jeden
falls sagen: Freiheit ist ein Wert, der im Umgang innerhalb der Gesellschaft gelten und gelebt werden muss. Das braucht Regeln, z. B. auch eine gute Genderpolitik. Dafür stehen wir.
(Beifall des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE – Abg. Stefan Räpple AfD: Bitte? Muss das sein? – Abg. Anton Baron AfD: Welches von den 50 Ge schlechtern meinen Sie eigentlich?)
Frauenrechte gibt es nicht nur im Kontext mit Migration. Viel leicht nehmen Sie sich das auch einmal zu Herzen. Auf der Basis des eingeschränkten Horizonts der Opposition könnte man nun aber immer noch feststellen
(Widerspruch bei der AfD – Abg. Sascha Binder SPD: Jetzt ist es aber gut! – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Wer hat das denn geschrieben?)
des Horizonts des Antrags der Opposition, Entschuldi gung! –: Verschleierung ist ganz sicher ein Zeichen einer men schen- und frauenfeindlichen Ideologie.
Nur: In der gesellschaftlichen Wirklichkeit in Baden-Würt temberg ist das kein relevantes Problem. Burkas gibt es auf den Straßen von Stuttgart kaum, wenn überhaupt, und unter Schülerinnen schon gar nicht.
Selbst mit diesem reduzierten Ansatz können wir nicht igno rieren, was die Anhörung zum Gesetzentwurf der FDP/DVP erbracht hat, nämlich das Qualitätsurteil „ungenügend“.
Ich beschränke mich auf wenige Zitate: „Mit der gegebenen Begründung verfassungswidrig“, „Es fehlt der Nachweis ei ner hinreichend konkreten Gefahr in Abwägung mit der Glau bens- und Bekenntnisfreiheit der Grundrechtsträger“, „Der vorgeschlagene § 17 schießt über das Ziel hinaus und würde auch die Verschleierung mit einer Faschingsmaske verbieten“.
Damit nicht genug: Der Bund hat für Beamte ein Bundesge setz auf den Weg gebracht, nach dem Ausnahmen vom Ver bot der Verschleierung nur möglich sind, wenn dies aus dienst lichen oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Das Land hat für seine Gerichte eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht. Wir beraten heute abschließend darüber.
Trotzdem stellen nun SPD und FDP/DVP Änderungsanträge zu einem Gesetz, das in der Anhörung nicht in Details, son dern in der Substanz als unhaltbar und handwerklich schlecht beurteilt wurde. Bemerkenswert!
Die FDP/DVP fokussiert sich nun in ihrer Verlegenheit auf das Schulgesetz. Die SPD reduziert es in ihrem Antrag, we gen der Bundesregelung, weiter auf die Schülerinnen. Nur: Verschleierte Schülerinnen in Baden-Württemberg sind bis her – ich zitiere unsere Sachverständigen aus der Anhörung – „keine hinreichend konkrete Gefahr“, vor allem keine Situa tion, die nicht pädagogisch geklärt werden könnte. Sie ma chen also Symbolpolitik ohne Substanz.
(Abg. Anton Baron AfD: In anderen Ländern geht es! – Zurufe der Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜ NE und Gabi Rolland SPD)
Aber wie es so schön heißt: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Da es jetzt nur noch um das Schulgesetz geht, müsste der Bildungsausschuss die Anträge federführend beraten. Dies versuchen Sie mit der heute beantragten Abstimmung zu um gehen. Das ist zumindest schlechter Stil, wenn nicht sogar un zulässig.