Protocol of the Session on November 9, 2016

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Notariats- und Grundbuchamtsreform ist sicherlich eine der größten Reformen in der Justiz in der Ge schichte Baden-Württembergs, weil wir nicht nur die Notari ate verändern, sondern auch die Grundbuchämter reformie ren. Allen Ausführungen meiner Vorredner – mit Ausnahme der Ausführungen des Herrn von der AfD – zum vorliegen den Gesetzentwurf kann ich mich anschließen.

Ich glaube, wir haben heute keinen Schlusspunkt dieser Re form, auch wenn das gesetzgeberisch der Fall sein mag. Wir haben noch ein paar Probleme aus dem Weg zu räumen. Ich möchte das am Beispiel derer deutlich machen, die im Zuge

der Notariatsreform und der Grundbuchamtsreform ihren Ar beitsplatz, ihre Stelle verlieren werden, weil sie in den Nota riaten und Grundbuchämtern bisher auf der Grundlage von befristeten Verträgen arbeiten. Hier ist noch nicht klar, wer übernommen werden kann.

Fakt ist: Aufgrund dieser Notariatsreform werden – so sieht es die Haushaltsplanung vor – Stellen im Justizbereich, bei den Notariatsangestellten, abgebaut. Ich glaube, damit der Übergang richtig funktioniert, damit wir die guten Leute in der Landesverwaltung – die wir eigentlich abbauen müssten – behalten können, müssen wir ihnen Perspektiven im Land aufzeigen. Dieser so wichtige Übergang hängt nämlich nicht nur unmittelbar mit den Notaren zusammen, sondern auch mit den Beschäftigten.

Deshalb kann man schon darüber nachdenken, ob man diesen Angestellten nicht andere Betätigungsfelder im Land anbie tet, um ihre Arbeitsverträge zu entfristen und bis 2018 für ei nen verantwortungsvollen Übergang zu sorgen.

Wir haben einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der bisher nicht auf Gegenwehr gestoßen ist. Warum bietet man den be treffenden Angestellten nicht an, sie nach ihrer Zeit in den Be zirksnotariaten – wenn sie nicht mit einem Notar in die Pri vatwirtschaft mitgehen – weiterhin im Landesdienst zu be schäftigen, beispielsweise im Nichtvollzugsdienst der Poli zei?

Der Innenminister fordert 200 zusätzliche Stellen. Wir hätten gern 300 zusätzliche Stellen. Diese könnte man mit den bei uns ausgebildeten Justizangestellten hervorragend besetzen. Man könnte damit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weiterhin eine dezentrale Arbeitsmöglichkeit anbieten, wie es sie bisher bei den Notariaten gab. Wir würden die Verträge von kompetenten Mitarbeitern entfristen und damit einen ver antwortungsvollen Übergang gewährleisten können und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Nicht vollzugsdienst der Polizei gewinnen.

Darin, glaube ich, steckt eine Chance. Ich bitte darum, in den Haushaltsberatungen ernsthaft darüber nachzudenken.

Dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf werden wir zustim men.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die FDP/DVP-Frakti on erteile ich Herrn Kollegen Dr. Goll das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Lassen Sie mich anknüpfen an die Wor te der Kollegin Gentges. In der Tat ist von allen alles gesagt, sogar zwei Mal und von manchen sogar drei Mal.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Thomas Blenke CDU: Es ist auch die zweite Lesung!)

Im Ausschuss wurde es auch noch gesagt, gell? – Dem will ich natürlich Rechnung tragen.

Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht absolut vernünftig. Er ist gut gemacht. Es ist ein Kunststück besonderer Art,

Gründe zu finden, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Das, finde ich, ist schon eine Leistung.

Das werden wir natürlich nicht tun. Wir werden diesem Ge setzentwurf zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Wolf das Wort.

Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Ma rion Gentges, lieber Kollege Dr. Goll, so ist es eben in Ver waltung und Politik: Wir arbeiten mit Mehrfertigungen und Durchschlägen und eben auch mit mehrfachen Beratungen. Manchmal ist es ganz gut, wenn man die Themen und die Pro bleme mehrfach diskutiert, um vielleicht doch noch den einen oder anderen Schwachpunkt herauszufiltern.

Ich bin der überwiegenden Mehrheit in diesem Haus dankbar dafür, dass sie dieses Gesetzesvorhaben positiv begleitet.

Herr Dr. Balzer, man kann natürlich bei jedem Thema in eine europäische Sündenbockrhetorik verfallen. Aber man ist da zu nicht verpflichtet. Es ist nicht angemessen, bei jedem sich bietenden Thema immer den Finger auf Europa zu richten und dort Sündenböcke zu suchen. Damit schaden Sie der europä ischen Idee. Ich finde, wir wären gut beraten, das zu unterlas sen.

(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Der Gesetzentwurf, den wir heute das zweite Mal beraten, hat ja schon bei der Ersten Beratung vor vier Wochen insgesamt weder für Unruhe gesorgt noch größere Kritik – differenzier te Einzelpositionen will ich nicht verschweigen – auf sich ge zogen. Ich werte das insgesamt als gutes Zeichen. Es ist kein Gesetzesvorhaben, das den großen politischen Aufreger in sich bergen würde. Aber es ist ein Gesetzesvorhaben, das für gutes Handwerk bei der Durchführung einer Reform steht.

Insofern bin ich dankbar, dass sich gute Politik gerade in die ser Hinsicht nicht dadurch auszeichnet, dass man sich ständig in den Haaren liegt, sondern dadurch, dass man das Richtige jetzt auch in die Wege leitet.

(Beifall des Abg. Daniel Renkonen GRÜNE)

Die einzigen Meinungsverschiedenheiten, an die ich mich aus der Ersten Beratung erinnere, betrafen die Frage, wer oder was eigentlich die Notariatsreform verursacht hat. Lieber Kollege Dr. Goll, Sie haben ja sogar von der Erfolgsgeschichte gespro chen und waren dann zumindest in diesem Moment bereit, auch die Urheberschaft dafür in Anspruch zu nehmen. Ich glaube, es gibt eine ganze Bandbreite von Einschätzungen. Es macht aber keinen Sinn; es ist verschüttete Milch, heute noch einmal in die Tiefe und an den Ausgangspunkt dieser Diskus sion zu gehen, sondern es geht jetzt darum, den Reformpro zess solide und handwerklich gut umzusetzen.

(Abg. Anton Baron AfD: Das hätten Sie sonst nie an gefasst, das Gesetz!)

Dem ist dieses Gesetzesvorhaben gewidmet. Die Reform ist nicht mehr umkehrbar. Jetzt gilt es, die Reform ordentlich um zusetzen.

Angesichts der durchgehend unstreitigen Behandlung will ich mich, mich den Rednern angleichend, kurzfassen. Es ist der Schlussstein der Notariatsreform. Er stellt durch die Schaf fung des Amtes des Notariatsabwicklers sicher, dass rechtsu chenden Bürgern kein Schaden entsteht, für den das Land haf ten müsste. Für die Notare, die im Landesdienst bleiben, ent hält der Entwurf zweierlei. Zum einen werden Perspektiven und Beförderungschancen eröffnet.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Zum anderen bietet die Vergütung für die Abwickler einen Zu verdienst, der ihnen jedenfalls unmittelbar nach der Reform den Verlust der Gebührenanteile etwas abmildert.

Es sind also drei Punkte, die mir wichtig sind. Dazu gehört die geordnete Abwicklung auch im Sinne unserer Kunden. Hier geht es auch um Dienstleistung. Da darf in der Umset zung nichts schiefgehen,

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

auch wenn es jetzt da und dort in der Schlussphase der Um setzung etwas holpert, auch hinsichtlich langer Verfahrenszei ten. Aber wir wollen eine geordnete Abwicklung. Wir wollen – das ist mehrfach angeklungen – einen fairen Umgang mit den Betroffenen. Von dieser Reform sind viele betroffen, und nicht alle Betroffenen sind begeistert. Aber wir brauchen die Betroffenen motiviert in dieser Umsetzung.

Lieber Kollege Binder, ich will gern auch für die weiteren Ge spräche signalisieren, dass wir natürlich, was den künftigen Einsatz der Angestellten, deren Perspektiven und deren wei tere Verwendungsmöglichkeiten angeht, auch in Ihrem Sinn in ganz engem Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen bleiben.

Schließlich muss das, was wir jetzt gesetzlich regeln, eine gu te Basis dafür sein, dass die Notariatsreform am Ende des Ta ges mit ihrem eigentlichen Start auch wirklich gelingen kann. Ich danke Ihnen allen für die von Ihnen weitgehend signali sierte Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge ordneten der SPD und der FDP/DVP)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/216. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 16/875. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich die Arti kel 1 bis 9 gemeinsam zur Abstimmung stelle. – Sie sind da mit einverstanden.

Artikel 1 bis Artikel 9

Wer den Artikeln 1 bis 9 insgesamt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Artikeln 1 bis 9 ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 9. November 2016 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate und zur Anpassung von Vorschriften zu Grundbucheinsichtsstel len“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur