Heute modifizieren wir nun das Landeshoheitszeichengesetz behutsam, indem auf der Landesdienstflagge das große Lan deswappen, welches bisher ohne die Schildhalter Hirsch und Greif dargestellt wird, künftig mit den Schildhaltern abgebil det wird. Deswegen gibt es eine deutlichere Unterscheidbar keit. Dadurch wird der Bedeutung des großen Landeswappens und der Schildhalter auch bei der Landesdienstflagge Rech nung getragen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Baden-Würt temberg ist ein großes und ein stolzes Bundesland. Die Viel zahl der historischen Territorien mit ihrer ganz eigenen Iden tität wird in unserem großen Landeswappen deutlich. Die sechs Wappen auf der Krone des Schildes symbolisieren die sechs wichtigsten historischen Territorien.
Die Schildhalter, der badische Greif – lieber Kollege Hocken berger, ich beginne selbstverständlich damit –
und der württembergische Hirsch, symbolisieren die beiden Landesteile Baden und Württemberg. Ich finde, das ist eine ganz gelungene Symbolik: Der badische Greif und der würt tembergische Hirsch halten gemeinsam das Wappen von Ba den-Württemberg. Sie sind sozusagen die symbolischen Hü ter und Wächter und Stützen unseres schönen Landes BadenWürttemberg.
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8526. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Druck sache 16/9052. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf zuzustimmen.
mit den Nummern 1 und 2 auf. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Damit sind Sie einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Ar tikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landesinformati onsfreiheitsgesetzes – Drucksache 16/8535
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/9053
Auch hier hat das Präsidium für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs der FDP/DVP haben wir eigentlich schon al le Argumente ausgetauscht. Ich möchte dennoch kurz die Ge legenheit nutzen und die zentralen Argumente sowie Erwä gungen, die gegen den hier vorgelegten Gesetzentwurf spre chen, noch einmal erörtern.
Erstens: Der Gesetzentwurf der FDP/DVP kommt zum fal schen Zeitpunkt. In den nächsten Wochen wird das hier dis kutierte Informationsfreiheitsgesetz evaluiert. Das hat der Ge setzgeber schon 2015 bei der Verabschiedung des Informati onsfreiheitsgesetzes so entschieden. Änderungen bereits vor der Evaluierung des Gesetzes auf den Weg zu bringen hieße, den ersten vor dem zweiten Schritt zu tun.
Erst nachdem wir evaluiert haben, wie sich das Gesetz bis lang auswirkt, welche Stärken und welche Schwächen sich bei seiner Anwendung gezeigt haben, sollten Änderungen ver abschiedet werden. Alles andere ist nicht seriös.
Gerade von Ihnen, liebe Abgeordnete der FDP/DVP, die sich immer für einen schlanken Staat und möglichst zurückhalten de Regulierungen einsetzen wollen, kommt dieses Gesetz zur Unzeit.
Zweitens: Auch inhaltlich verfehlt der Gesetzentwurf der FDP/DVP das Ziel. Die geplanten Änderungen würden nicht zu substanziellen Verbesserungen im Bereich der Transparenz beitragen. Die Veröffentlichung von leistungsbezogenen Da ten von baden-württembergischen Schulen klingt nur im ers ten Moment nach mehr Transparenz. Schnell wird klar: Die
Veröffentlichung dieser Daten kann auch massive negative Folgen für die Schullandschaft in Baden-Württemberg haben.
Wir Grünen sehen es grundsätzlich kritisch, die Leistungsfä higkeit der Schulen an äußerlichen Kennzahlen festzumachen und daraus dann absehbar ein Schulranking oder Schularten ranking ableiten zu wollen.
Das hat nichts mit Transparenz zu tun, sondern zeigt eine fal sche Vorstellung vom Wettbewerbsgedanken der FDP. Da durch werden alle Beteiligten, insbesondere die Schülerinnen und Schüler, aber auch ihre Eltern unter völlig unnötigen Druck gesetzt. Das sehen insgesamt nicht nur wir so, sondern auch viele Verbände, die sich in der Anhörung des Gesetzent wurfs ähnlich ablehnend geäußert haben.
Also: Lassen Sie uns doch das Informationsfreiheitsgesetz ge meinsam weiterentwickeln, und zwar nach seiner Evaluierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der FDP/DVP dankbar, dass sie die Beratung zum heutigen Gesetzentwurf möglich gemacht hat.
In der Sache haben wir uns ja in der ersten Lesung am 15. Ok tober bereits hinlänglich dazu ausgetauscht. In der Zwischen zeit konnten Sie auch in den Ausschussberatungen keine neu en Erkenntnisse vorbringen, die mich und uns dazu gebracht hätten, Ihrer Argumentation inhaltlich zu folgen.
Deshalb – anschließend an die Kollegin – können wir heute doch eines festhalten: Sie können das zentrale Argument, das Ihrem Vorhaben entgegensteht, nicht entkräften. Wie – das ist die entscheidende Frage – soll denn ein solch negatives Schul ranking verhindert werden? Da unterscheiden sich unsere bei den Politikansätze in der Frage der Haltung sehr entscheidend.
Wir wollen nicht, dass Schulen in sozialen Brennpunkten sys tematisch benachteiligt werden. Wir stehen eben für diesen ganz sensiblen und ganz besonderen Schutz von Schülerin nen und Schülern. Wir stehen für gleiche Startchancen für al le Schülerinnen und Schüler. Und Sie, Herr Dr. Kern von der FDP/DVP, wollen diesen besonders schützenswerten Kernbe reich staatlicher Verantwortung sozusagen auf dem Altar ei ner falsch verstandenen, ganz radikalen Transparenz opfern.