Protocol of the Session on November 4, 2020

(Zuruf: Dann wird es ja noch teurer!)

Ich möchte an Ihren gesunden Menschenverstand appellieren.

(Zuruf: Da sollte man selbst einen haben!)

„Da sollte man selbst einen haben.“ Schön, wenn Sie das so sagen, gerade Sie, die Sie jahrzehntelang dieses Land ver schuldet haben, im Moment übelste Coronamaßnahmen zu verantworten haben und die Wirtschaft an die Wand fahren. Und worüber unterhalten wir uns? Ob wir auf der Flagge ei nen Greif und einen Hirsch haben sollen.

(Zuruf)

Ja, der Gesetzentwurf kommt nicht von Ihnen. Aber Sie wer den ihm jetzt genauso zustimmen, wie Sie es im Ausschuss getan haben. Jetzt müssen Sie sich hier nicht herausreden. Sie sollten sich um die wirklichen Probleme der Menschen küm mern, um die Menschen, die Existenzängste haben, die we gen Corona nicht wissen, wie es weitergeht. Und worüber dis kutieren wir hier? Manchmal komme ich mir hier schon vor wie im Irrenhaus.

(Unruhe)

Es tut mir wirklich leid, wenn man den Menschen draußen er klären muss, was hier stattfindet.

Kümmern Sie sich um die Menschen, um die Sorgen und Nö te der Bürger, die euch alle finanzieren – ja, mich auch.

(Vereinzelt Beifall)

Aber ich möchte zumindest behaupten, dass man abwägen kann, was den Menschen wichtig ist und was nicht.

(Unruhe)

Wenn man dann sieht, welche Probleme dieses Land im Mo ment hat und worüber wir reden, dann frage ich mich manch mal: Wie kommt man denn darauf? Sitzt ihr im Ausschuss, guckt vor lauter Langeweile und Überforderung aus dem Fenster, seht eine Fahne wehen und sagt dann: „Oh, da könn ten wir auch einmal etwas dran herumschrauben“? Mir feh len manchmal die Worte, was man dazu noch sagen soll.

Ich würde mir manchmal wünschen, dass hier mehr Bezug zur Realität gewonnen wird.

Das Gesetz wurde bereits geändert. Schauen insbesondere Sie von den Grünen nach, warum Sie das Gesetz nicht gleich so verändert haben. Ihr stückelt hier immer nach. Jetzt kommen Nachbesserungen, die Geld kosten.

(Zuruf: Sie haben keine Ahnung!)

„Keine Ahnung“. Keine Ahnung haben wohl eher Sie – wenn ich mir anschaue, was Sie hier machen. Kommen Sie bitte in der Realität an.

(Beifall)

Herr Abg. Stein, das The ma ist Ihnen so wichtig, dass Sie Ihre Redezeit überzogen ha ben.

(Heiterkeit)

Die anderen haben unter einer Minute gesprochen. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Danke, Frau Präsidentin. – Kommen Sie einmal wieder ein bisschen in der Realität an!

(Beifall – Zurufe)

Herr Abg. Professor Dr. Goll, Sie haben zu diesem Thema das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Jetzt bin ich wirklich ins Staunen ge raten, welche verschiedenen Reden man zu diesem Tagesord nungspunkt halten kann. Ich werde es eher mit der Kollegin Schwarz halten.

Übrigens: Es wäre wahrscheinlich schlauer gewesen, diese Gesetzesänderung irgendwo anders unterzubringen, in einem sogenannten Omnibusgesetz, als dass das hier extra als Tages ordnungspunkt auftaucht. Das nur einmal am Rande gesagt.

(Zuruf: Das ist richtig!)

Was mich betrifft, hat mich natürlich die mitreißende Rede des Kollegen Hockenberger nach langem inneren Ringen da zu gebracht, meiner Fraktion die Zustimmung zu empfehlen.

(Heiterkeit)

Traditionen darf man pflegen und auch ein bisschen fortschrei ben.

(Vereinzelt Beifall)

Wir haben auch gestaunt, dass man dem Greif jetzt den Hals umdreht, wenn auch nicht in lebensbedrohlicher Weise.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Aber vielleicht ist es tatsächlich schlüssiger, wenn er nach in nen guckt. Außerdem ist es ein bisschen unter der Relevanz grenze. Darüber fangen wir nicht an zu streiten. Deswegen stimmen wir zu.

Danke schön.

(Beifall)

Jetzt darf ich Herrn Mi nister Thomas Strobl ans Redepult bitten.

Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass die se Landesregierung und der Landtag von Baden-Württemberg auch in Pandemiezeiten arbeitsfähig sind, sich um die großen Herausforderungen dieses Landes, aber auch um kleinere Din ge liebevoll kümmern, dann zeigt es dieser Tagesordnungs punkt.

Im Ausschuss ist von Herrn Abg. Dr. Goll gefragt worden – Herr Kollege Haußmann hat das durch einen Zwischenruf be stätigt –: Warum machen wir das? Warum beschäftigen wir uns mit dieser Materie?

Ich habe Ihnen das Landeswappen noch einmal mitgebracht, denn das erschließt sich einem auf den ersten Blick zunächst wirklich nicht von selbst.

(Der Redner hält ein Schaubild hoch.)

Zwischen der Fahne an dem einen Rand und der Fahne an dem anderen Rand erkennen Sie – ehrlich gesagt – zunächst ein mal keinen signifikanten Unterschied. Vielmehr sind sie sich zum Verwechseln ähnlich –

(Zuruf)

mit der Ausnahme, dass man beim großen Landeswappen oben erkennbar die Territorialzeichen aus der Entstehung des Landes Baden-Württemberg sieht. Das heißt, der Unterschied ist eher marginal.

Dadurch, dass jetzt auf der Landesdienstflagge das große Lan deswappen durch den württembergischen Hirsch und den ba dischen Greif eingerahmt wird, ist das ein signifikanter Un terschied zum kleinen Landeswappen.

(Zuruf: Sehr schön!)

Wir nehmen diese Änderung vor, um das erkennbar zu ma chen.

(Vereinzelt Beifall)

Es ist aber so, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Beschäftigung mit einer solchen Materie durchaus lehr reich ist und man immer wieder Neues dazulernen kann. Die ses Thema hat natürlich auch etwas mit der Geschichte unse res Landes zu tun. Die Debatte über das Landeswappen Ba den-Württembergs berührt eine Materie, die so alt ist wie das Land Baden-Württemberg selbst. Die ursprüngliche Fassung des baden-württembergischen Wappenrechts ist im Jahr 1954 erfolgt und damit vor mehr als 65 Jahren in Kraft getreten.

Eine letzte Novellierung gab es im Jahr 2015. Dort wurden zwei wesentliche Neuerungen vorgenommen. Erstens wurden die bisherigen Regelungen über die Hoheitszeichen des Lan des Baden-Württemberg im neuen Landeshoheitszeichenge setz zusammengefasst. Zuvor waren diese auf ein Gesetz und eine Verordnung verteilt gewesen. Zweitens wurde der Kata log der Stellen, die befugt sind, das große Landeswappen zu tragen, um den Landtag, die Fraktionen des Landtags, die Landtagsabgeordneten und den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erweitert.

Heute modifizieren wir nun das Landeshoheitszeichengesetz behutsam, indem auf der Landesdienstflagge das große Lan deswappen, welches bisher ohne die Schildhalter Hirsch und Greif dargestellt wird, künftig mit den Schildhaltern abgebil det wird. Deswegen gibt es eine deutlichere Unterscheidbar keit. Dadurch wird der Bedeutung des großen Landeswappens und der Schildhalter auch bei der Landesdienstflagge Rech nung getragen.