Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wir begrüßen ausdrücklich die Mög lichkeit, digitale Kommunikationsformen, die spätestens seit der Coronapandemie in vielen Bereichen selbstverständlich sind, auch für Richter, Staatsanwälte und Personalvertretungs gremien einzuführen.
Das im Entwurf vorliegende Gesetz ist im Grundsatz gut und vernünftig. Aber nach unserer Überzeugung kommt es – das ist bereits angeklungen – reichlich spät. Denn notgedrungen fanden die Sitzungen auch bisher schon digital statt.
Die Landesregierung hat die entsprechenden Gremien nach unserer Überzeugung hier ein Stück weit alleingelassen. Denn wie auch wir hätten sich auch die Gremien viel früher eine klare gesetzliche Anpassung gewünscht.
Da hilft es nur wenig, dass die digitalen Sitzungen möglicher weise schon vorher rechtskonform gewesen sind. Auch das rückwirkende Inkrafttreten zum 1. März 2020 ändert an der Unsicherheit der letzten Monate nichts. Aber besser spät als gar nicht. Wir werden dieses Gesetz sicherlich in der nächs ten Zeit und – unabhängig von der Hoffnung auf ein baldiges Ende der Pandemie – auch in Zukunft öfter brauchen.
Interessant ist aber auch, dass das Justizministerium ausdrück lich die Möglichkeit von Telefonkonferenzen vorsieht. Anders als beispielsweise bei der Diskussion über die digitalen Rats sitzungen ist man hier offensichtlich zu der Erkenntnis gereift, dass die technischen Möglichkeiten in vielen Bereichen des Landes nicht ausreichen. Insofern begrüßen wir diesen Schritt ausdrücklich.
Auch für uns ist klar, dass wir nach der Krise, die hoffentlich bald ein Ende finden möge, nicht in den Status quo ante zu rückfallen wollen. In mehreren Anhörungen wurde der Wunsch geäußert, digitale oder hybride Sitzungen auch nach der Pan demie zu ermöglichen. Lange Anreisewege blieben so erspart. Idealerweise würden Entscheidungen früher und schneller ge troffen, weil die Flexibilität größer ist. Für unsere Fraktion darf ich dieses Anliegen ausdrücklich unterstützen.
Auf die Möglichkeit der Digitalisierung wollen wir nicht ver zichten, auch wenn dies nicht – das sage ich an dieser Stelle ausdrücklich – zu einem Ende von Präsenzsitzungen, die in vielen Bereichen nicht ersetzt werden können, führen darf.
Langfristige Lösungen müssen aber auch datenschutzrecht lich auf sicheren Beinen stehen. Die Anhörung hat gerade auch an dieser Stelle gezeigt, dass eine gewisse Verunsiche rung vorgeherrscht hat. Daher sollte nach unserer Überzeu gung der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die In formationsfreiheit zukünftig frühzeitig eingebunden werden, damit gerade diese Unsicherheit aufgelöst wird und damit klar wird, welche Anforderungen an Soft- und Hardware erfüllt werden müssen, um datenschutzkonform agieren zu können.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9088 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen.
Umbesetzungen im Präsidium und in verschiedenen Ausschüssen (Aufgrund des Anpassungsbedarfs bei der Zusammensetzung der Ausschüsse nach dem Fraktionsaustritt bei der Fraktion der AfD am 30. Oktober 2020)