Die Ausgestaltung des Gesetzes – das wurde von Herrn Mi nister Wolf auch schon entsprechend erwähnt – hat eine posi tive Resonanz bei der Anhörung gefunden. Die Gesetzesän derung wurde auch von vielen gewünscht, damit man beide Möglichkeiten haben kann: dass die entsprechende Möglich keit nicht nur in der Pandemiesituation besteht, sondern auch für andere Fälle geschaffen wird.
Die erforderliche Technik ist dafür auch notwendig. Aber da sind wir, denke ich, insgesamt auf einem guten Weg, dass die technische Ausstattung vorliegt, um Videokonferenzen um setzen zu können.
Der Gesundheitsschutz erfordert es, dass wir in der Pandemie zeit, beim Vorliegen der Voraussetzungen, Sitzungen in die sem Format ermöglichen. Das ist krisenunabhängig – das wur de auch erwähnt, es gilt auch für andere Dinge – und nicht nur eine Notlösung. Aber der Gesundheitsschutz geht natürlich jetzt gerade in dieser Phase vor.
Die Kosten- und die Zeitersparnisse, die erzielt werden, weil Reisekosten nicht mehr anfallen, wurden ebenfalls erwähnt. Wie dann, wenn man wieder mehr investieren muss, die Kos ten-Nutzen-Bilanz ist, muss man noch sehen. Aber es ist auf jeden Fall eine richtige und notwendige Maßnahme.
Ich bin deswegen der Landesregierung, dem Justizministeri um, aber auch allen, die in der Anhörung dabei waren, den Verbänden und Institutionen, dankbar, dass sie ihre Überle gungen eingebracht haben. Dafür möchte ich einfach noch mals danken.
Wir werden uns morgen im Ständigen Ausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf zu beschäftigen haben. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung des Hauses in der zweiten Lesung.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Die Coronapan demie hat alle Bereiche unseres Sozial-, Gesellschafts- und
Arbeitslebens verändert. Mit dem uns vorliegenden Gesetz entwurf wird den sich aus der Pandemie ergebenden Beson derheiten für die Gremienarbeit der Staatsanwälte und Rich ter in unserem Land Rechnung getragen. Denn es gilt, Kon takte zu minimieren, Dienstreisen auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und weitgehend von zu Hause aus der Diensttätigkeit nachzugehen. Das bedeutet, dass wir als Gesetzgeber die Vo raussetzungen schaffen müssen, die Gremienarbeit auch in räumlicher Distanz zu ermöglichen. Das gilt natürlich auch für die Personalvertretungen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass unsere Justiz vollumfänglich gerüstet und gewappnet ist. Unsere Justiz muss auch weiterhin arbeits- und handlungsfä hig bleiben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dafür Sorge getra gen, dass Gremienarbeit nicht nur in Präsenzsitzungen erfol gen kann, sondern auch in Form von Telefon- und Videokon ferenzen. Das ist gut, das ist richtig, und das ist wichtig. Mei ne Fraktion wird deshalb den Gesetzentwurf mittragen.
An dieser Stelle möchte ich aber die Chance nutzen, um Dan ke zu sagen. Danke möchte ich allen Bediensteten der Justiz in Baden-Württemberg für ihre wichtige Aufgabe sagen, ge rade auch in der Coronazeit. Ein Stillstand der Rechtspflege konnte auch in der Hochphase der Coronapandemie vermie den werden. Die Justiz in Baden-Württemberg hat trotz der widrigen Umstände ihre Aufgaben erfüllt. Mitte März 2020 wurde zunächst innerhalb weniger Tage auf einen Notbetrieb umgestellt, der einerseits die Anwesenheit der Beschäftigten in den Justizgebäuden auf ein Minimum reduzierte, aber gleich zeitig die Handlungsfähigkeit der Justiz sicherstellte. Der Eil- und Bereitschaftsdienst war jederzeit erreichbar, unaufschieb bare Dienstgeschäfte wurden weiterhin bearbeitet.
Durch umfangreiche Schutzmaßnahmen in den Dienstgebäu den der Justiz konnte ab Ende April 2020 schrittweise ein er weiterter Dienstbetrieb aufgenommen werden, und die Ge richtsgebäude konnten wieder für den allgemeinen Dienstver kehr geöffnet werden. Seitdem finden wieder in großem Um fang mündliche Verhandlungen auch in nicht eilbedürftigen Verfahren statt. Die Justiz hat sich nicht weggeduckt, sondern sie hat die an sie gestellten Aufgaben erfüllt, trotz aller Wid rigkeiten durch die Pandemie.
In besonderer Weise waren die Bediensteten im Justizvollzug gefordert. Einerseits musste alles unternommen werden, um die Verbreitung des Coronavirus in den Vollzugsanstalten zu verhindern, andererseits konnte die tägliche Arbeit der Be diensteten aufgrund der besonderen Anforderungen des Jus tizvollzugs nicht völlig kontaktarm erfolgen.
Wenn wir mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf die Gre mienarbeit gerade auch angesichts der Coronapandemie er leichtern und vereinfachen können, dann können und wollen wir uns diesem Anliegen selbstverständlich nicht versagen.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie hat natürlich auch vor der wichtigen Arbeit in den Personalver tretungen, in Justiz und Behörden des Landes nicht haltge macht. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir heute über den Gesetzentwurf mit dem etwas sperrigen Titel „Gesetz zur Än derung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes aus Anlass der SARSCoV-2-Pandemie“ debattieren und auch eine entsprechende gesetzliche Änderung in diesen Strukturen veranlassen.
Ich will es nicht verhehlen: Aus Sicht der SPD-Fraktion wä re eine deutlich frühere Beschlussfassung wünschenswert ge wesen. Denn wenn das Gesetz im Endeffekt dann final be schlossen wird – davon gehen wir aus –, wird es Mitte No vember sein. Das Gesetz beinhaltet dann bei seinem Inkraft treten insgesamt eine Rückwirkung von nahezu acht Mona ten. Wir hätten uns einfach eine schnellere Herangehenswei se gewünscht, um auch Klarheit für die Beschäftigten in den Verwaltungen zu bekommen.
Wenn man hier gegenüberstellt, dass die entsprechenden Re gelungen auf Bundesebene – im Bundespersonalvertretungs gesetz – bereits im Mai vom Bundestag verabschiedet wor den sind, gilt einmal mehr der Grundsatz, dass die Landesre gierung in Baden-Württemberg die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie nur sehr zeitverzögert bewältigt. Wir ha ben das Ganze auch schon beim Beteiligungsfonds zum Zweck der Eigenkapitalstärkung für Baden-Württembergs Mittel stand angeprangert. Auch heute, fast acht Monate, nachdem der Landtag die Gelder bewilligt hat, steht immer noch kein einziger Euro aus dem Fonds zur Verfügung, um Unterneh men in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das ist in die sem Bereich eine ähnliche Geschichte.
Wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, stellt man fest, dass er kein allzu großes Hexenwerk gewesen ist, sodass ich es mir nicht so richtig erklären kann, warum die Erste Bera tung erst heute stattfindet, mehr als acht Monate nach dem ers ten Lockdown. Denn Fakt ist ja nun auch: Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie. Das war nun wirklich auch nicht überraschend – gut, für den Minister präsidenten war es überraschend, zumindest nach dem, was man in der Presse gelesen hat. Es war objektiv nicht wirklich überraschend, dass diese zweite Welle kommt und dass uns diese Welle auch härter trifft als die erste Welle. Denn diese Konstellation folgt dem historischen Naturgesetz einer Pan demie; das hätte man also wissen können.
Die Landesregierung hat nun mehr als ein halbes Jahr Zeit ge habt, die Resilienz und die Arbeitsfähigkeit der Landesver waltung so zu stärken, dass diese auch unter Pandemiebedin gungen reibungslos funktioniert. Das läuft jedoch mehr schlecht als recht. Wir haben es hier schon debattiert: Insbesondere im Bildungsbereich, aber auch im staatlichen Gesundheitswesen ist noch Luft nach oben.
Es wäre auch absolut angemessen gewesen, wenn die Landes regierung den Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, bereits zeit nah nach dem ersten Lockdown dem Landtag vorgelegt hät te,
zumal – ich will es vorwegnehmen – die inhaltlichen Diffe renzen so groß nicht sind, Herr Minister, als dass man darü ber nicht auch früher hätte entscheiden können.
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass u. a. die Durch führung von Sitzungen der Personalvertretungen in Form von Video- und Telefonkonferenztechnik oder mithilfe der erwei terten Möglichkeiten von schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren rechtlich auf eine sichere Basis gestellt wer den soll. Das setzt aber voraus, dass auch die Technik in aus reichendem Maß zur Verfügung steht, damit diese Videokon ferenzen überhaupt durchgeführt werden können. Wir haben während der letzten Monate viel mit den Verbänden telefo niert und haben, als dies wieder möglich war, auch in persön lichen Zusammenkünften mit ihnen gesprochen. Dabei wur de immer wieder der Punkt angesprochen, dass die Technik beispielsweise in Gerichten nicht ausreichend zur Verfügung gestellt wird. Da ist die Landesregierung jedoch in der Ver antwortung.
Übrigens wurde auch im Anhörungsverfahren von verschie denen Stellen explizit angemerkt, dass da auf jeden Fall noch weiterer Bedarf besteht. Die Landesregierung in Gestalt des Justizministeriums verweist dann bei diesen berechtigten Ein wänden auf die Regelungen von § 41 Absatz 2 des Landes personalvertretungsgesetzes, wonach die Dienststelle auch die Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen hat, während sie selbst als vorgesetzte Dienststelle die se Verpflichtung offenbar nicht im gebotenen Umfang erfüllt.
Verantwortlich ist und bleibt letztendlich das Ministerium und nicht die Dienststelle vor Ort. Das muss klar sein. Wir fordern daher die Landesregierung auf, ihrer Verpflichtung nachzu kommen und die Personalvertretungen in die Lage zu verset zen, mit der geeigneten Technik solche Konferenzen rechts sicher durchführen zu können.
Lassen Sie mich zum Schluss dieser Ersten Beratung die Ge legenheit nutzen, um im Namen der SPD-Fraktion allen Ver treterinnen und Vertretern in den Personalvertretungen, ob in der Justiz, in den Verwaltungen, in den Betrieben unseres Lan des oder in den Gemeinden und den Landkreisen, unseren Dank auszusprechen. Wir möchten danken für die partner schaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit, und wir möchten an dieser Stelle auch unsere Anerkennung ausspre chen. Sie haben die Bedürfnisse und Rechte der Mitarbeite rinnen und Mitarbeiter im Blick – gerade in dieser schwieri gen Zeit –, und sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass der Staat seine Aufgaben, auch im Rahmen dieser ge sundheitlichen Notlage, im Rahmen der Pandemie, wahrneh men kann.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Wir haben einen Gesetzentwurf der Landesregierung mit einem, wie bereits mehrfach erwähnt, relativ sperrigen Titel. Interessant ist das Ende: „aus Anlass
der SARS-CoV-2-Pandemie“. Bei diesem Gesetzentwurf der Regierung geht es um Fragen der inneren Organisation. Es soll auch rückwirkend die Möglichkeit geschaffen werden, Sitzungen über elektronische Medien, über Video, Internet, Telefonie durchführen zu können. Das Stichwort lautet Rechts sicherheit. Insofern begrüßen wir diesen Entwurf, auch wenn wir den Zeitpunkt kritisieren, zu dem dieser kommt. Wir hät ten uns dies schon früher gewünscht.
Liest man sich die Stellungnahmen der einzelnen Verbände durch, so stellt man fest, dass immer wieder die Frage nach Umfang und Geeignetheit der Kommunikation im Hinblick auf Sicherheit und Funktionalität aufgeworfen wird. Die Fra ge lautet: Ist die Ausstattung ausreichend? Das Oberlandes gericht Stuttgart hat hier erhebliche Bedenken. Ich zitiere:
Das OLG Stuttgart schließt sich der Stellungnahme des Präsidenten des Landgerichts Ellwangen und des dorti gen Richterrats an, in welcher die vorgesehenen Rege lungen grundsätzlich begrüßt, jedoch Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung gesehen werden, da die not wendige Technik nur in sehr eingeschränktem Maß zur Verfügung stehe. Die Bereitstellung der erforderlichen Technik sowie einer datenschutzkonformen Software zur Durchführung von Telefon- und Videokonferenzen wird als dringend geboten angesehen.
Das wäre auch meine Frage gewesen, Herr Minister: Wie sieht die Regierung diesen Punkt? Sind Sie der Meinung, die Aus stattung ist ausreichend?
Diese Bedenken, die hier vorgetragen werden, haben ihren Grund auch darin, dass dieses Virus momentan nicht hinrei chend erforscht ist und daher eventuell Maßnahmen getroffen werden, die sich als überzogen herausstellen könnten.
Da Sie „SARS-CoV-2“ direkt in den Titel des Gesetzentwurfs aufgenommen haben, schauen wir uns doch mal die Rahmen daten von SARS-CoV-2 an. Was wissen wir denn ganz genau? Wir wissen, es gibt dieses Virus vom Typ SARS-CoV-2, aber viel mehr wissen wir eigentlich wissenschaftlich valide nicht. Ansteckungswahrscheinlichkeiten haben wir bisher nicht va lide ermittelt. Es ist auch nicht empirisch belegt, wie robust bestimmte Gruppen der Bevölkerung im Hinblick auf das Vi rus sind. Natürlich sind Abstand und Hygienemaßnahmen ver nünftige Maßnahmen, und die Umsetzung im Rahmen von Telefonkonferenzen oder Videokonferenzen, wo Vorgaben zu Abstand und Hygiene leichter einzuhalten sind, ist natürlich sinnvoll.
Aber das Virus hat eine Größe von 70 Nanometern, das sind 70 Milliardstel Meter. Das Virus geht durch jede Maske durch. Insbesondere durch die Stoffmasken, die wir tragen, geht das Virus durch, als seien diese Stoffmasken nicht vorhanden.
Deshalb sind solche diffamierenden hysterischen Herabset zungen, wie es sie hier gab, als ein Abgeordneter als Viren schleuder bezeichnet wurde, eigentlich nur in einem dunklen Kapitel unserer Geschichte wiederzufinden, als Menschen und Krankheiten in Zusammenhang gebracht wurden. Ich weiß nicht, ob das hier der geeignete Ort ist, solche Ausdrücke ge genüber Kollegen zu verwenden.
Sie verschweigen eine Tatsache, die sehr unangenehm ist: Al le Menschen müssen sterben. Sie tun so, als könnten Sie durch
Das wird nicht funktionieren. Eigentlich müssen Sie zugeben, dass Sie Maßnahmen treffen, ohne die Rahmendaten genau zu kennen. Damit sind Ihre Entscheidungen mit massiver Un sicherheit behaftet.
Der Grundsatz, dass sich die Prozesse an die technischen Möglichkeiten anpassen und dass sich Abläufe und Struktu ren verändern, ist ein Gebot der Vernunft. Wir, die AfD, un terstützen es außerordentlich, wenn die gewonnenen techni schen Möglichkeiten auch in der Kommunikation bei Gericht und durch Justizangehörige Anwendung finden. Allerdings müssen Sie, die Regierung, sich schon vorhalten lassen, dass Sie diesen Wandel teilweise verschlafen haben. Bereits seit Jahren gibt es im Zivilprozess die Möglichkeit zur Verhand lung unter Einsatz von Videokonferenztechnik. Wo diese Ver fahrensweise sonst sinnvoll ist, gerade auch im Bereich der Personalvertretung, sollte sie auch Anwendung finden. Die Grenzen der Verwendung – Stichworte Unmittelbarkeitsgrund satz und Verhandlung gegen Abwesende – sind und bleiben gesteckt.