Protocol of the Session on October 15, 2020

Für eine Strecke von ca. 2,5 km braucht man dann 15 bis 20 Minuten.

(Lachen bei Abgeordneten der GRÜNEN – Gegen ruf des Abg. Anton Baron AfD: Herr Katzenstein fährt kein Auto! Herr Katzenstein, haben Sie über haupt einen Führerschein?)

So weit ist es gekommen. Das zum Kollaps in meiner Stadt, in Reutlingen. Sie können die Strecke einmal fahren. Ich ha be das Problem schon ein paarmal im Gemeinderat moniert.

Zurück zum Thema: Der anscheinend unausweichliche Klima bezug erschließt sich uns bei einer Änderung der Finanzie rung und Verbundorganisation nicht und weist eher auf eine ideologische Beschränktheit hin. Wir stimmen dem Gesetz entwurf zu.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD – Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch: Da fehlt jedweder Sachzusammenhang! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sind Sie auch ideologisch beschränkt oder nur wir?)

Sie haben das Wort, Herr Abg. Haußmann.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ÖPNV-Gesetz ist im Detail auch für manche Abgeordneten, die Mitglied im Verkehrsausschuss sind, schwer zu überschauen. Insofern wer den wir das Thema sicherlich noch detailliert im Ausschuss besprechen.

Herr Minister, Sie haben es gesagt: Es war ein langer Weg. Ich erinnere mich daran, dass es bereits in der letzten Legis laturperiode Thema war. Es ist auch nicht einfach.

Die Schülerzahlen gehen zurück. Die Finanzierung der Schü lerverkehre, der Ausbildungsverkehre ist einer der wichtigs ten Bausteine im ÖPNV, beim Busverkehr. Insofern ist diese Reform sicherlich nicht ganz einfach. Es ist nachvollziehbar, dass die Beratung längere Zeit gedauert hat und der Vorschlag nur durch die Erhöhung der Mittel die Zustimmung der Ver bände gefunden hat, weil das für die Busunternehmen natür lich absolut existenziell ist.

Ich erinnere mich an lange Diskussionen über die Verteilungs schlüssel. Sie haben es noch einmal beschrieben, Herr Minis ter Hermann: 40 % der Mittel verteilen sich als Basisfinanzie rung nach Flächengröße und Schülerzahl. Die weitere Vertei lung richtet sich nach den angebotenen Kilometern und der Anzahl der Fahrgäste; das ist variabel und kann vielleicht hel fen, die Attraktivität des ÖPNV zu steigern.

Die Ausbildungsverkehrsfinanzierung ist der wichtigste Bau stein im ÖPNV-Gesetz. Wie sensibel diese Konstruktion ist, haben wir in der Coronapandemie, in der die Finanzierungs grundlage eingebrochen ist, erlebt und erleben es noch immer. Wir sehen, wie sensibel diese Systematik ist und wie wichtig die Finanzierung der Ausbildungsverkehre ist. Deswegen ist auch die Erhöhung von 200 auf 250 Millionen € ab 2021 rich tig. Das unterstützen wir ausdrücklich, weil es eine stabile Fi nanzierungsgrundlage für die Busunternehmen in Baden-Würt temberg darstellt.

Wenn wir jetzt einmal ins Detail blicken, dann sehen wir im gemeinsamen Eckpunktepapier die Basis für die Regelungen in einer Rechtsverordnung. Es steht ja nicht im Detail im Ge setz, sondern soll in eine Rechtsverordnung gehen. Wir gehen davon aus, dass das Eckpunktepapier die Basis dafür darstellt.

Es sind einige Punkte aus der Anhörung übernommen wor den. Ich glaube, das war wichtig; denn auch hier stellte sich die Frage der Verfassungskonformität.

Aber es gibt noch einige weitere Punkte, die wir im Ausschuss ansprechen werden, die noch zu klären sind. Da geht es bei spielsweise um die Organisation der Verkehrsverbünde, es geht um die Bewertung von Marketing- und Servicekonzep ten. Es geht auch um die Strukturen der Tarife. Beispielswei se muss beim Zeitfahrausweis des Jedermannverkehrs zusätz lich ein rabattierter Tarif für Zeitfahrausweise im Ausbildungs verkehr angeboten werden. Das macht das Ganze deutlich komplizierter. Das wollen wir gern im Ausschuss nochmals ansprechen.

Aber wir sehen, dass sich bei dem Eckpunktepapier der Land kreistag, der Städtetag, der VDV und der WBO eingebracht

haben. Wenn wir die genannten Dinge noch mit ansprechen, können wir uns durchaus vorstellen, dass wir dem Gesetzent wurf am Ende des Tages zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Thomas Dörflinger CDU)

Meine Damen und Her ren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann können wir die Aussprache beenden.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksa che 16/8973 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ver kehr überweisen. – Das ist jetzt so beschlossen.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz – LGrStG) – Drucksache 16/8907

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Finanzen – Ehrliche Debatte über ei ne gerechte Grundsteuerreform ermöglichen – Druck sache 16/3858

c) Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme

des Ministeriums für Finanzen – Ein flächenbezogenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg vorlegen – Drucksache 16/7642

Auf der Ursprungstagesordnung stand noch ein Buchstabe d, nämlich die Große Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort der Landesregierung – Verfassungswidrigkeit der Grundsteu er – Künftige Änderung der Grundsteuerfestsetzung in Ba den-Württemberg –, Drucksache 16/5795. Dieser Punkt ent fällt. Die Anfrage ist bereits im Plenum am 15. Mai 2019 als vorgezogene Initiative beraten worden. Ich bitte Sie, dieses Versehen zu entschuldigen.

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che zu dem gesamten Tagesordnungspunkt fünf Minuten Re dezeit pro Fraktion festgelegt. Zusätzlich stehen den Fraktio nen der SPD und der FDP/DVP für die Begründung ihrer An träge weitere fünf Minuten zur Verfügung.

Aber zunächst hat Frau Ministerin Sitzmann das Wort für die Begründung des Gesetzentwurfs.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Superlati ven sollte man ja bekanntlich vorsichtig sein. Sie wissen, dass es nicht so mein Ding ist, zu übertreiben. Aber ich glaube, wir können trotzdem diesen Tag, die Einbringung dieses Geset zes als historisch bezeichnen. Es ist ja auch der letzte Tages ordnungspunkt mit Aussprache – nach zwei Tagen Plenarsit zung.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Jeden Tag eine historische Leistung!)

Deshalb ist es, denke ich, ein krönender Abschluss, wenn wir heute als Letztes über ein Landesgrundsteuergesetz beraten.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU)

Warum ist es ein krönender Abschluss? Mit diesem Landes grundsteuergesetz bringt ein Finanzministerium zum ersten Mal ein eigenes Landessteuergesetz in den Landtag ein. Sie wissen, die Steuergesetzgebung ist Sache des Bundes. Und jetzt gibt es zum ersten Mal den Entwurf für ein eigenständi ges Landesgrundsteuergesetz. Das ist schon etwas ganz Be sonderes. Ich finde, mit diesem Gesetzentwurf ist aber auch etwas ganz besonders Gutes gelungen. Er ist nämlich mutig, er ist innovativ, er ist einfach,

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: „Mutig“ stimmt! – Heiterkeit des Abg. Peter Hofelich SPD)

transparent und gerecht, lieber Herr Kollege Rülke.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU – Zuruf des Abg. Rainer Stickel berger SPD)

Mit diesem Gesetzentwurf machen wir von der neu geschaf fenen Möglichkeit Gebrauch, eine eigene Regelung für die Grundsteuer in Baden-Württemberg auf den Weg zu bringen.

Ich kann Ihnen sagen, dass wir die Ersten sind, die das tun. Sie wissen, dass Bayern schon längst ein eigenes Landes grundsteuergesetz angekündigt hat. Es ist aber bis heute nicht in den Landtag eingebracht, warum auch immer. Wir sind al so die Ersten und bislang auch die Einzigen.

Was tun wir mit diesem Gesetz? Wir tun etwas sehr Wichti ges. Wir sichern die Einnahmen unserer Kommunen, und zwar über das Jahr 2024 hinaus. Gerade jetzt, in dieser schwierigen Phase, zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Kommunen mit der Grundsteuer auch eine konjunkturunabhängige Einnah mequelle haben. Denn im Gegensatz zur Gewerbesteuer und zu den Schlüsselzuweisungen sind diese Einnahmen konjunk turunabhängig.

Die heutige Einbringung des Gesetzes ist auch deshalb histo risch, weil es die Diskussion über eine Reform der Grundsteu er schon seit den Siebzigerjahren gibt. In den vergangenen Jahren wurde immer deutlicher, dass die Grundsteuer reform bedürftig ist.

Warum ist das so? Die Grundsteuer beruht auf Einheitswer ten, die in den neuen Bundesländern aus den Dreißiger- und hier bei uns aus den Sechzigerjahren stammen. Dass diese Einheitswerte mit den heutigen Werten wahrscheinlich nicht mehr viel zu tun haben, liegt auf der Hand.

Wir, die Länder, wollten nicht einfach abwarten, bis das Bun desverfassungsgericht ein Urteil spricht. Vielmehr haben sich bereits im Jahr 2016 immerhin 14 Bundesländer auf ein soge nanntes Kostenwertmodell geeinigt. Das ist dann auch mit 14 : 2 Stimmen im Bundesrat beschlossen worden. Hamburg und Bayern hatten dagegen gestimmt. Allerdings hat der Bund dieses Kostenwertmodell damals nicht aufgegriffen.

Ich finde es sehr schade, dass in dieser Frage erst abgewartet wurde, bis das Bundesverfassungsgericht das getan hat, was

alle erwartet haben, nämlich das jetzt noch gültige Modell für verfassungswidrig zu erklären. Das Bundesverfassungsgericht hat etwas getan, was es sonst nicht so häufig tut: Es hat zwei Fristen gesetzt. Die eine Frist war Ende vergangenen Jahres; bis dahin musste ein neues Grundsteuermodell verabschiedet sein. Und zum 1. Januar 2025 muss dann eine reformierte Grundsteuer umgesetzt sein.

Die erste Frist wurde auf Bundesebene erfüllt; Ende letzten Jahres ist das Bundesmodell beschlossen worden. Mit diesem Beschluss wurde auch die Möglichkeit für die Länder geschaf fen, eine abweichende gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Und das tun wir mit diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren.

Aber bis wir dann die zweite Frist einhalten können, liegt noch eine Mammutaufgabe vor uns. Denn in Baden-Württemberg müssen 5,6 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden.

Lassen Sie mich kurz über die unterschiedlichen Grundsteu ermodelle sprechen. Ziel der bundesgesetzlichen Regelung ist es, einen objektiv realen Grundstückswert zu ermitteln. Da durch will man dem Verkehrswert möglichst nahekommen. Trotz aller Vereinfachungsbemühungen ist ein kompliziertes Verfahren notwendig. Das gilt sowohl für die Steuerpflichti gen als auch für die Steuerverwaltung.