Protocol of the Session on July 23, 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die nächsten Monate wer den nicht nur wegen der Verhandlungen mit Großbritannien spannend. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat sich eine Rei he wichtiger Themen vorgenommen. So rückt das Verhältnis zu China immer mehr in den Blick. Ich wünsche mir eine kla re Haltung und einen Dialog auf Augenhöhe.

Die Covid-19-Pandemie hat viele Fragen zur Krisenreaktion in der Europäischen Union aufgeworfen. Aktuell hat Gesund heitsminister Spahn dazu Impulse geliefert und in den Rat der Gesundheitsminister eingebracht. Viele der grundlegenden Fragen sollen auch im Rahmen der Konferenz zur Zukunft der Europäischen Union aufgerufen werden. Auch dort werden wir uns mit den Erfahrungen aus unserem Europadialog ein bringen.

Ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, werde nicht müde, für ein Europa zu kämpfen, das Gemeinsamkeiten und nicht Un terschiede und Trennendes in den Vordergrund stellt. Nur ge meinsam werden wir wettbewerbsfähig bleiben können. Nur gemeinsam werden wir unser Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bewahren können, und nur gemeinsam werden wir das europäische Modell von Frieden, Freiheit und Wohlstand für unsere Kinder und Enkelkinder sichern kön nen. Die Welt wartet nicht auf Europa, aber wir haben unsere Zukunft selbst in der Hand.

Vielen Dank.

(Beifall)

Meine Damen und Her ren – – Wie bitte?

(Zuruf: Wir diskutieren, ob es noch Redezeit gibt! – Abg. Anton Baron AfD: Weil der Minister zu lange gesprochen hat!)

Der Minister hat vierzehneinhalb Minuten gesprochen, ja. Wollen Sie noch 30 Sekunden Redezeit haben?

(Zuruf: Unbedingt! – Weitere Zurufe)

Also gut. Wer hat noch eine Wortmeldung? Grüne? CDU? SPD?

(Zuruf)

Genau. Sie haben lange gesprochen. Wer von Ihnen möch te noch sprechen? – Herr Abg. Sänze, die Fortsetzungsstory eines Märchens?

(Zurufe)

30 Sekunden. Bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auf Sänzes Fabeln folgen Wolfs Märchen. Tatsache ist doch, dass Sie nicht nur die EU gefährden, sondern auch die nationalen Belange sträflich missachten. Sie führen uns in eine Schuldenunion hinein, die alles andere übertrifft.

(Zurufe)

Sie wissen ganz genau, dass wir in einer gesamtschuldneri schen Haftung stecken. Wenn ein Land aussteigt, beträgt un ser Anteil an diesen Schulden nicht 26 %, sondern 30, 40, 50 %, und die bleiben Ihnen hängen. Die bleiben Ihnen hän gen, und Sie sagen nicht Nein.

In der Tat ist die Ultima Ratio nicht, die EU in der Form, wie Sie das wollen, zu erhalten, sondern das wäre das Drohszena rium „Dexit“. Dazu stehen wir auch.

(Zuruf)

Wenn Sie das so weitermachen, dann werden wir diese Karte spielen.

Vielen Dank.

(Beifall – Zurufe)

Jetzt gibt es aber keine Wortmeldungen mehr.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Internationales, Drucksache 16/8468. Der Ausschuss für Europa und Internationales schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 16/8450, Kenntnis zu nehmen. Stimmen Sie zu?

(Abg. Anton Baron AfD: Bitte formal abstimmen!)

Herr Abg. Baron, möchten Sie einen Antrag zur Geschäfts ordnung stellen?

Ich möchte gern formale Abstim mung beantragen.

Gut. Es wäre nett, wenn Sie das immer vorher anmelden würden.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.

(Zurufe)

Wer stimmt zu, dass Sie Kenntnis nehmen?

(Zurufe, u. a.: Darüber kann man nicht abstimmen! – Gegenruf: Doch! Selbstverständlich! – Unruhe)

Bitte? – Doch, das haben wir auf Antrag der AfD schon ge macht. Das ist schon vorgekommen.

(Zurufe, u. a. des Abg. Anton Baron AfD)

Hören Sie bitte zu. Ich versuche, das zu formulieren. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Inter nationales, Drucksache 16/8468, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Internationales, Kenntnis zu nehmen, mehr heitlich zugestimmt.

(Zurufe)

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 8.

(Unruhe)

Ich darf um Ihre Aufmerksamkeit bitten! An die Fraktion der AfD: Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 8.

(Zuruf von der AfD: Wir sind bereit! Es kann losge hen!)

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personal ausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes und zur Än derung weiterer Vorschriften – Drucksache 16/8486

Das Wort zur Begründung hat Herr Minister Thomas Strobl.

Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2019 hat der Bundesgesetzgeber für die Bürger der Mitgliedsstaa ten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirt schaftsraums, die nicht Deutsche sind, eine Karte mit Funkti on zum elektronischen Identitätsnachweis, eID-Karte genannt, eingeführt. Ab November dieses Jahres soll die eID-Karte aus gegeben werden. Es handelt sich dabei um eine einfache Chip karte, auf der die Basisdaten der Person wie Name, Geburts datum und Adresse gespeichert sind.

Die eID-Karte können, wie gesagt, die Unionsbürger, die nicht Deutsche sind, zur elektronischen und sicheren Identifizierung im Internet verwenden. Mit der Online-Ausweisfunktion kön nen sie beispielsweise online Elterngeld oder ein Führungs zeugnis beantragen oder im privaten Rechtsverkehr Online geschäfte tätigen. Damit erhalten die Unionsbürger Zugang zur eID-Funktion, wie sie bereits der Personalausweis für deutsche Staatsbürger und der elektronische Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige enthält.

Rund 800 000 Antragsberechtigte in unserem Land können freiwillig eine eID-Karte beantragen und mit dieser deutsche E-Government-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensni veau abwickeln. Damit wird ein weiterer Stein in das Mosa ik der Digitalisierung unserer Verwaltung eingefügt; denn im mer mehr Leistungen sollen und werden in Zukunft digital an geboten werden.

Das Land Baden-Württemberg ist nach dem eID-Karte-Ge setz des Bundes verpflichtet, die sachlich zuständigen Behör den für die Angelegenheiten der eID-Karte im Land zu be stimmen. Der vorgelegte Gesetzentwurf weist die Aufgaben der eID-Karte-Behörden den Pass- und Personalausweisbe hörden als Pflichtaufgabe nach Weisung zu; denn der Bundes gesetzgeber hat die Angelegenheiten der eID-Karte in engem Sachzusammenhang mit den Regelungen für Pässe und Per sonalausweise geregelt. Die Pass- und Personalausweisbehör den können ihr vorhandenes Wissen und ihre Ausstattung für die Prozesse rund um die eID-Karte nutzen.

Für die Kommunen werden damit Synergieeffekte erzeugt. Zugleich erhalten die Antragsberechtigten die Möglichkeit, die eID-Karte in der Nähe ihres Wohnorts zu beantragen und zu erhalten. Der Zugang zur eID-Karte wird damit so einfach wie möglich gestaltet. Die Kosten der Kommunen bleiben un ter der konnexitätsrelevanten Bagatellgrenze von 10 Cent pro Einwohner. Berücksichtigt sind hierbei neben den Kosten auch die Einnahmen, die die Kommunen durch die Gebühren für die eID-Karten-Ausgabe erzielen werden.

Die Gebühr verbleibt abzüglich der bei der Bundesdruckerei entstehenden Kosten den Kommunen zur Deckung des Ver waltungsaufwands. Da weder Lichtbild noch Fingerabdrücke für die eID-Karte erforderlich sind, wird der Aufwand für die Ausstellung der eID-Karte geringer sein als für die Ausstel lung eines Personalausweises.

Mit dem neuen Gesetz nutzen wir auch die Möglichkeit, die bisherigen in verschiedenen Gesetzen aufzufindenden Rege lungen zu den Pass- und Personalausweisbehörden in einem Gesetz zusammenzuführen. Außerdem ergänzen wir die eIDKarte als dritte Möglichkeit der elektronischen Identifikation

neben dem Personalausweis und dem elektronischen Aufent haltstitel für Drittstaatsangehörige in den einschlägigen Ge setzen.