Seit Jahren wird über Digitalisierung an den Hochschulen ge sprochen, und sie ist ja auch zu einem Teil des Hochschulall tags geworden, aber sie ist noch immer nicht Teil einer um fassenden Hochschulstrategie. Insofern bleibt die Digitalisie rung an unseren Hochschulen aktuell begrenzt, und viele Po tenziale bleiben leider ungenutzt.
Das belegt auch die Schwerpunktstudie des Instituts für Hoch schulentwicklung aus dem Jahr 2019. Demnach haben nur 13,6 % der Hochschulen eine Strategie bzw. ein Konzept für die Digitalisierung der Hochschule als Gesamtinstitution be reits erarbeitet. 40,9 % gaben an, derzeit daran zu arbeiten, al so noch nichts erarbeitet zu haben.
Eben. – Nur sehr wenige Hochschulen haben für die Berei che Forschung sowie Lehren und Lernen schon vor 2016 Di gitalisierungsstrategien erarbeitet. Kein Wunder, dass man zu
diesen Ergebnissen gekommen ist. Denn eine intensive För derung fand erst in den letzten Jahren statt.
Auch hinsichtlich der Verankerung der Digitalisierung in Ziel vereinbarungen mit den Landesministerien sieht es nicht bes ser aus. Betrachten wir die einzelnen Bundesländer: 73,3% der staatlichen Hochschulen in Bayern geben an, eine solche Zielvereinbarung zu haben, in Baden-Württemberg dagegen nur 16,7 %.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ist Ihnen bewusst, dass Sie sehr viele Hochschulen damit alleingelassen haben oder dass die se sich alleingelassen fühlen? Sie haben zwar viel über Digi talisierung gesprochen, Ihren Worten folgten jedoch wenig Taten. So ist insbesondere im Rechtlichen vieles immer noch unklar. Dies betrifft insbesondere die Themen Datenschutz und Datensicherheit, aber auch Urheberrecht, Steuerrecht bzw. Umsatzsteuerrecht bei Kooperationen.
Schauen wir uns doch das Kernstück der Hochschulen an, nämlich die Lehre. E-teaching.org hat hierzu Daten erhoben und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Ein Großteil der Hochschullehrenden zeigt sich nach wie vor eher zurückhal tend beim Einsatz digitaler Medien. Warum? Können Sie sich das erklären?
Große Mängel gibt es auch in der Hochschulverwaltung. Zum Stand der Digitalisierung im Bereich der Verwaltung ihrer Hochschule gaben die Befragten eine ernüchternde Einschät zung. Hier werden zur Beschreibung nicht selten Begriffe wie „Mittelalter“ oder „Papierflut“ gewählt – so die Autoren der Studie.
Die Implementierung der elektronischen Prozesse erfordert Zeit und stetige Begleitung. Eine erfolgreiche Digitalisierung braucht aber auch eine ausreichende Ressourcenausstattung in Form von finanziellen Mitteln und Stellen.
Digitalisierung ist die zentrale Zukunftsherausforderung und eine Daueraufgabe für die Hochschulen. Packen wir es an, und seien wir bereit für Veränderungen! Denn, wie Louis Pas teur sagte:
Und im Übrigen: Wir befinden die Vorschläge zur Änderung des Landeshochschulgesetzes für sinnvoll und befürworten sie.
Frau Abg. Senger, jetzt habe ich mich mit 45 Sekunden bei Ihnen für den falschen Aufruf eben entschuldigt.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Mit unserer grundsätzlichen Zustim mung zur vorliegenden Änderung des Landeshochschulgeset
zes tragen wir dazu bei, in wenigen, wenngleich sinnvollen organisatorischen und formalen Punkten Erkenntnissen aus der gegenwärtigen Situation mit Covid-19 Rechnung zu tra gen: organisatorisch, indem wir den Gremien der Hochschu len und der Studierendenwerke die Möglichkeit eröffnen, auch digital zu tagen; formal, indem wir in Fällen eines Verlusts des Ausbildungsplatzes die Frist zur Vorlage einer neuen Aus bildungsstelle zur Vermeidung der Exmatrikulation verlän gern und indem wir Fristen für das Einreichen von semester gebundenen Studien- und Prüfungsleistungen um ein Semes ter verlängern.
Diese Regelungen – Kollegin Gentges hat es angesprochen – sind sinnvoll und pragmatisch und sollen dazu beitragen, dass das Sommersemester 2020 kein verlorenes Semester wird. Und doch bleiben losgelöst von dem vorliegenden Gesetzent wurf diesbezüglich viele Fragen offen.
Deutlich wird dieses Dilemma für die Betroffenen: ein Trau erspiel bei den vorhin noch so stark gelobten Medizinstudie renden, die bis heute nicht wissen, unter welchen Bedingun gen sie ihr Examen werden ablegen können. Das ähnelt der Situation der Studierenden im Lehramt, deren Prüfungen ab Mitte März hätten stattfinden sollen, die vom Kultusministe rium fünf Wochen in der Ungewissheit, ob sie ihren Abschluss machen können – und wenn ja, wie –, alleingelassen wurden.
Insgesamt ist es gerade das Thema, ob und wie Prüfungen im Sommersemester abgeleistet werden können, das praktisch al le Studierenden umtreibt und bei dem das Ministerium viele Antworten schuldig bleibt.
Das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ermöglichte späte re Ablegen der Prüfung darf eben nicht als Ausrede herange zogen werden, sich den drängenden Fragen, wie Prüfungen rechtssicher durchgeführt werden können, zu entziehen. In der Stellungnahme zu unserem Antrag zur rechtssicheren Durch führung von Prüfungen aufgrund der Coronapandemie wird deutlich: Präsenzprüfungen sollen die absolute Ausnahme bleiben.
Gleichzeitig negiert das Ministerium, dass digitale Prüfungs formate noch in den Kinderschuhen stecken. Hier kann sich das Ministerium nicht mit Verweis auf 40 Millionen € aus den Rücklagen für Haushaltsrisiken, die nun zur Digitalisierung der Lehre mobilisiert werden sollen – überdies zu spät und meines Erachtens auch zu wenig –, aus der Verantwortung zie hen. Es steht der Hochschulautonomie eben nicht entgegen, den Hochschulen mit einer Handreichung, technischer Hilfe stellung und einem klaren Rechtsrahmen zur Seite zu stehen. Denn Fragen der Chancengleichheit, der Betrugssicherheit und der technischen Voraussetzungen sind hierfür virulent.
Die Hochschulen müssen für sich das Rad bei den Prüfungen neu erfinden, bekommen aber kein geeignetes Werkzeug vom Ministerium. Wenn dabei kein Feuerstein-Mobil, sondern ein Fahrzeug aus der Zuffenhausener Sportwagenschmiede her auskommt, dann ist das nicht das Verdienst des Ministeriums, sondern des Engagements der jeweiligen Hochschule.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Ich möchte mich bei den Regierungsfraktionen für die Ein bringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeshoch schulgesetzes und des Studierendenwerksgesetzes herzlich bedanken. Das ist das Ergebnis der aktuellen Situation, mit der wir alle – unsere Hochschulen, die Studierendenwerke und auch die Studierenden selbst – konfrontiert sind, in der wir im permanenten Austausch, lernend aus den konkreten Proble men, die sich ergeben, Handlungsbedarfe entdecken.
So ist dieses Gesetz zustande gekommen – als Ergebnis ge nau dieses engen Kontakts, den wir miteinander haben, des Kontakts, der zwischen der Landesregierung und den Frakti onen hier besteht, aber auch des engen Kontakts, den wir mit den Einrichtungen, den Hochschulen, haben. Diese leisten in diesen Tagen Enormes, ebenso wie die Studierendenwerke und die Studierenden, die auch damit konfrontiert sind, sich mit diesen Veränderungen anzufreunden und damit klarzu kommen. Das ist bestimmt auch eine Zumutung, da ruckelt es und wackelt es, aber ich höre im engen Austausch mit den Hochschulen, dass es im Großen und Ganzen verblüffend gut klappt. Dennoch ist klar und eindeutig erkennbar, dass es da auch Handlungsbedarfe gibt – auch gesetzlicher Art.
Ich glaube, wir können uns schon heute darauf einstellen, dass wir coronabedingt nicht das letzte Mal am Weiterdenken und am Nachsteuern sein werden. Denn on the way werden wei tere Probleme und weitere Handlungsbedarfe erkennbar sein. Daher freue ich mich sehr, dass Sie so flexibel und tatkräftig sinnvolle, pragmatische, handhabbare Vorschläge und Formu lierungen vorgelegt haben, über die wir im Vorfeld ja auch miteinander geredet haben und die den Hochschulen ganz konkret helfen.
Wenn ich die Aussprache hier richtig verstehe – auch die Aus führungen der Oppositionsfraktionen –, habe ich den Ein druck: An diesem Gesetzentwurf gibt es eigentlich nichts aus zusetzen. Deswegen redet man bei dieser Gelegenheit auch einmal über andere Dinge. Das ist legitim. Aber der Gesetz entwurf selbst scheint auf breite Zustimmung zu stoßen. Das freut mich. Das ist gut für die Studierenden, gut für die Stu dierendenwerke, gut für die Hochschulen. Denn es geht jetzt darum, ganz konkret deren Handlungsfähigkeit sicherzustel len, ihnen den nötigen Rechtsrahmen, die Rechtssicherheit zu geben, damit sie agieren können, und auch für die Studieren den in der jetzigen – auch unübersichtlichen – Lage so etwas wie einen Nachteilsausgleich zu sichern.
Deswegen freue ich mich. Die drei Punkte, die Sie benannt haben – – Frau Abg. Seemann und Frau Abg. Gentges haben das Ganze eigentlich schon sehr präzise und sehr gut sowie verständlich erläutert. Ich muss jetzt nicht wiederholen, wor um es geht. Die Dinge sind, glaube ich, klar, und sie scheinen auch Konsens zu sein.
Ich würde gern noch etwas zur Philosophie sagen, die uns da auch gemeinsam getragen hat. Wir versuchen, in einer unüber
sichtlichen Situation die nötige Sicherheit zu geben. Und wir tun dies in dem Bewusstsein, dass wir eine vielfältige, facet tenreiche Hochschullandschaft haben, in der zum jetzigen Zeitpunkt Lösungen gefunden werden müssen, die am Stand ort A anders ausfallen können als am Standort B.
Wir haben eine vielfältige Hochschullandschaft. Das ist eine Stärke Baden-Württembergs. Deswegen ist es wichtig, dass wir nicht 08/15-Lösungen über das ganze Land ziehen, son dern die Hochschulautonomie nach wie vor respektieren und einen Rechtsrahmen schaffen, der unterschiedliche Wege er möglicht. So ist es geregelt.
Bei der Frage, wie das Thema „Virtuelle Elemente“ in den Gremiensitzungen abgebildet wird, geben wir nicht vor, wie es zu machen ist. Vielmehr ermöglichen wir – das ist schon bislang Kompetenz der Hochschulleitungen – jetzt auch ex plizit – um die digitale Komponente erweitert, wiederum in Verantwortung der Hochschulen – eigene Verfahrensregelun gen, eigene Lösungen, eine eigene Kultur der Gremienarbeit.
Ziel ist, in diesen Zeiten Handlungsfähigkeit zu sichern – auch mit anderen Instrumenten. Das zweite Ziel ist aber, es auch in ihrer Kompetenz und ihrer Verantwortung zu belassen. Ich fin de, das ist mit diesem pragmatischen, klaren und einfachen Gesetzentwurf sehr schön gelungen.
Wir werden da weiter voranschreiten, wir werden weitere Handlungsbedarfe entdecken. Ich will Ihnen heute schon ein mal ein Beispiel nennen, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf steht für die DHBW eine passgenaue und notwendige Präzisierung mit der vorgesehe nen Regelung. Hintergrund ist: Ein Student, eine Studentin verliert den dualen Ausbildungsvertrag, weil das entsprechen de Unternehmen krisenbedingt nicht weiter agieren kann. Jetzt ist eine längere Übergangsfrist vorgesehen, damit Lösungen gefunden werden können, damit die entsprechenden Studie renden einen neuen dualen Partner, ein Unternehmen finden können und ihr Studium abschließen können. Das ist sinnvoll und notwendig.
Aktuell hören wir jetzt: Die Bundesregierung hat eine Maß nahme am Start, Unternehmen beim Abschließen von Ausbil dungsverträgen zu unterstützen. Ich glaube, das ist vor weni gen Tagen in die Öffentlichkeit gekommen. Es ist eine sinn volle Maßnahme, Unternehmen in der jetzigen Situation zu unterstützen, damit nicht weniger junge Menschen in Ausbil dung kommen, und den Unternehmen eine finanzielle Aner kennung zu geben, wenn sie das Ausbildungsniveau, die Aus bildungsverträge in derselben Zahl halten, oder, wenn sie gar steigern, eine höhere Prämie zu geben.
Ich glaube, wir brauchen eine solche Regelung auch für die Duale Hochschule. Denn auch da gibt es Ausbildungsverträ ge, auch wenn es Ausbildungsverträge für dual Studierende sind. Auch da ist Voraussetzung, dass man ein Unternehmen hat, das sich da engagiert. Wir sehen schon jetzt, dass die Zah len der Anmeldungen für das kommende Wintersemester an der Dualen Hochschule zurückgehen.
Deswegen bitte ich bei dieser Gelegenheit: Bleiben Sie aktiv am Ball, um zu sehen, welche Möglichkeiten, welche Hand lungsbedarfe sich weiterhin ergeben, und helfen Sie mit, dass wir für Baden-Württemberg, für unsere Hochschullandschaft optimal vorankommen.
Erlauben Sie mir noch eine letzte Bemerkung zu den Themen, um die es am Rande geht. Ich kann jetzt das Thema Digitali sierung – ein weites Handlungsfeld, das uns sicher erhalten bleibt – nicht vertiefen. Ich würde jedoch gern zu dem Stich wort Medizinerprüfung deutlich klarstellen: Es gibt keine Dif ferenz zwischen dem Gesundheitsminister und mir. Wir sind in enger Abstimmung gewesen.