Lassen Sie mich zu guter Letzt noch einen weiteren Punkt an sprechen. Es gibt jetzt viele Bundesländer, die Programme be schließen, in deren Überschriften bereits verschiedene Sum men genannt werden. Heute Morgen ist es auch schon gesagt worden: Ein Wettlauf um die größere Zahl macht keinen Sinn. Ich empfehle Ihnen: Lesen Sie immer auch das Kleingedruck te. Denn es ist nicht immer die Summe, die in der Überschrift steht, die dann automatisch z. B. für Wirtschaftshilfen ausge geben wird. Manche rechnen den Bürgschaftsrahmen hinzu, usw. Es ist also wichtig, nicht nur die Zahl in der Überschrift anzuschauen, sondern auch das Kleingedruckte, und genau das zu tun, was für Baden-Württemberg notwendig ist, unab hängig davon, was die anderen Länder für sich tun.
Ich hoffe sehr, dass der Bund zusätzlich zu den bereits be schlossenen Maßnahmen, die ausdrücklich zu begrüßen sind, uns auch bald Klarheit schafft, wie denn jetzt das Notfallpro gramm – der Sonderfonds, der Solidaritätsfonds; wie auch im mer er genannt wird – gestrickt ist. Denn dann haben wir die Chance, dann hat die Wirtschaftsministerin die Chance, dies auch gut mit einem baden-württembergischen Programm zu verzahnen, zu ergänzen, wie auch immer. Ich hoffe, dass der Bund uns da bald Klarheit gibt.
Ich danke den vier Fraktionen für das gemeinsame Vorgehen am heutigen Tag. Damit sind wir gut aufgestellt, um alles zu tun, was in dieser Krise notwendig ist.
Wir kommen nun gemäß dem vorhin getroffenen Beschluss gleich zur Zweiten Beratung des Gesetzes zur Feststellung ei ner Naturkatastrophe, der Höhe der Ausnahmekomponente und zur Festlegung eines Tilgungsplans nach § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg, Druck sache 16/7909.
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7909.
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 1 ist einstimmig zuge stimmt.
Wer § 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 2 ist einstimmig zuge stimmt.
Wer § 3 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 3 ist einstimmig zuge stimmt.
Wer § 4 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 4 ist einstimmig zuge stimmt.
Wer § 5 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 5 ist einstimmig zuge stimmt.
lautet: „Gesetz zur Feststellung einer Naturkatastrophe, der Höhe der Ausnahmekomponente und zur Festlegung eines Til gungsplans nach § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt.
Wir kommen nun zur Abstimmung in der Zweiten und Drit ten Beratung über den unter Punkt 1 b aufgeführten Gesetz entwurf – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haus haltsjahre 2020/21 –, Drucksache 16/7833. Abstimmungs grundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 16/7892. Berichterstatter ist Herr Abg. Hofelich.
Wir treten in der Zweiten Beratung in die E i n z e l a b s t i m m u n g über den Entwurf des Nachtragshaushalts gesetzes ein. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussemp fehlung – –
Moment! Herr Abg. Dr. Podeswa, wir haben vorhin über das Verfahren gesprochen. Wir befinden uns jetzt in der Abstim mung. Ich bitte Sie, sich zurückzunehmen. Wir hatten heute Morgen die Behandlung im Finanzausschuss. Wir haben jetzt die Zweite und Dritte Beratung in einem Zug. Es ist ein ver einfachtes Verfahren; das haben wir vorhin festgestellt. Wir müssen die Sachen in wenigen Minuten vorbereiten. Daher bitte ich schon auch um Verständnis.
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist § 1 einstimmig zu gestimmt.