Aber alle anderen, die nicht auf das Steak im Restaurant und auf die Butter auf dem Brötle verzichten wollen, stehen hier jetzt in der Pflicht. Ich muss schon sagen, die Zahlen haben mich erschreckt. Wie bereits erwähnt: Die TBA in Warthau sen ist für 60 % der Landesfläche zuständig. 2016 wurden dort Tiere mit einem Gesamtgewicht von 20 000 t angeliefert. Aber – jetzt bitte ich Sie, genau hinzuhören – im gleichen Zeitraum wurden entsorgte Schlachtabfälle mit einem Gesamtgewicht von 58 400 t – fast das Dreifache – abgeliefert.
Inzwischen leisten wir uns den Luxus, ein Drittel des ge schlachteten Tieres als Abfall zu entsorgen.
Manche Teile kann man nicht essen; das stimmt. Aber ein wichtiger Grund, weshalb der Anteil des Abfalls stetig steigt, sind unsere veränderten Essgewohnheiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle reden über Nachhaltigkeit. Aber manchmal habe ich das Gefühl: Je mehr wir darüber reden, desto weniger handeln wir, desto weniger leben wir diese Nachhaltigkeit. Wir sollten es daher nicht hin nehmen, dass natürliche Kreisläufe, regionale Kreisläufe nicht beachtet werden; das sollte sich sofort ändern.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD – Abg. Karl Rombach CDU: Sehr gut!)
Wir sollten es auch nicht hinnehmen, dass 30 % des Anfalls von geschlachteten Tieren als Abfall entsorgt werden müssen. Mit etwas Einfallsreichtum und mit einem Rezept der Groß mutter kann man hier kleine Schritte in eine gute Richtung machen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Heu te reden wir über eine öffentliche Einrichtung, die effizient und ohne viel Aufhebens jenseits der öffentlichen Wahrneh mung funktioniert: die Tierkörperverwertung bzw. die Tier körperbeseitigung. Ob Wildunfälle, getötete oder gefallene Tiere, in der Landwirtschaft oder bei der Seuchenbekämpfung, die Arbeit der Tierkörperbeseitigung ist von immens hoher seuchenhygienischer Bedeutung, und wir alle brauchen sie – auch wenn das vielfach nicht so bewusst ist.
Sollte einmal wieder die Schweinegrippe, sollte die Vogel grippe oder erstmals die Afrikanische Schweinepest ausbre chen, hilft eine schnelle und professionelle Beseitigung der betroffenen Tierkörper enorm bei der Eindämmung solcher Krankheiten.
Letztlich wird aufgrund von geänderten Vorgaben der EU und aufgrund des hierzu ergangenen Ausführungsgesetzes des Bundes eben nur eine entsprechende Anpassung des Landes rechts notwendig.
Dem Gesetzentwurf, der im Wesentlichen die Zuständigkei ten klar den Landkreisen und den kreisfreien Städten zuweist und der letztlich die bislang schon bestehenden Strukturen fortführt, stimmt die SPD gern zu.
(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit einem Ge setz zu einem Gesetz, nämlich, wie schon mehrfach ausge führt, mit dem Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenpro dukte-Beseitigungsgesetz. Wir haben im Ausschuss hierüber umfassend beraten. Den Vorrednern kann ich mich inhaltlich anschließen.
Lassen Sie mich noch einen Punkt herausgreifen. Im Moment gibt es zwei Verbrennungsanlagen in Baden-Württemberg. Der Minister hat im Ausschuss sein Ziel dargelegt, dies auf eine einzige Anlage zu reduzieren. Solange die Redundanz und die Kapazität sichergestellt sind – auch eine höhere Ka pazität für Krisenfälle, bei einer erheblich höheren Menge von beseitigungspflichtigen Produkten –, können wir dem zustim men.
Natürlich kann man nicht Kapazitäten vorhalten, wie sie et wa im Fall des Rinderwahnsinns in Großbritannien nötig wa ren, aber ein gewisser Puffer und eine entsprechende Flexibi lität sollten schon vorhanden sein.
Im letzten Abschnitt des Gesetzentwurfs – Seite 13; es geht um die Anhörung der Verbände – können wir nachlesen – auch dies wurde schon vorgetragen –:
Im Ausschuss hat meine Fraktion ebenso wie alle anderen Fraktionen dem Gesetzentwurf zugestimmt; wir werden ihm nun auch im Plenum zustimmen.
Lassen Sie uns aber einen Blick in die Entstehungsgeschich te des Gesetzes werfen. Unbestritten ist, dass es klare Rege lungen zur Unterbrechung einer Infektionskette und zur Ein dämmung und Verhinderung von Seuchen braucht. Warum es aber hier wiederum einer Regelung durch unsere „Überregu lierungsbehörde EU-Bürokratie“ bedarf, ist nicht ersichtlich. Wir sind sicher, dass im Ministerium in Baden-Württemberg genügend Experten vorhanden sind – hier trauen wir auch dem Minister die entsprechende Fachkompetenz zu –, um dies auch ohne EU-Bürokratie im Sinne der Menschen in Baden-Würt temberg vernünftig zu regeln.
Eine ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung hatten wir auch schon, bevor sich die EU in diesen Bereich eingemischt hat.
Lassen Sie mich zum x-ten Mal sagen – damit Sie es irgend wann auch verstehen –: Die AfD steht zu Baden-Württem berg, die AfD steht zu Deutschland, und die AfD steht zu ei nem Europa der Vaterländer, meine Damen und Herren.
Aber eine EU-Bürokratie, die dem Subsidiaritätsprinzip dia metral entgegensteht, lehnen wir aus sachlichen und fachli chen Erwägungen ab.
Dieses Gesetz dient der Umsetzung und Durchführung des Rechts der Europäischen Union sowie des Bundes rechts...
Wir sind also nicht autonom, sondern führen aus und setzen um. Warum eigentlich? Nicht einmal das Europäische Parla ment ist Gesetzgeber; es hat nämlich keine eigene Gesetzge bungskompetenz. Diesem Europäischen Parlament fehlt es an grundlegenden demokratischen Prinzipien, meine Damen und Herren. Die Abgeordnete Miriam Dalli aus Malta brauchte zu ihrer Wahl ins Europaparlament nur ein Elftel der Wählerstim men, die ein deutscher Abgeordneter benötigt. Aber dennoch hat diese Dame nicht unerheblichen Einfluss – in der letzten Legislatur als Berichterstatterin beim Thema „Senkung der CO2-Werte für die Zulassung von Neuwagen“. Meine Damen und Herren, 9 % der 100 % Stimmen eines deutschen Abge ordneten, und sie mischt sich hier massiv ins Autoland BadenWürttemberg ein. Dafür gibt es nur einen Ausdruck: Das ist absurd, meine Damen und Herren.
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Ferdinand Kirchhof, drückt es in seinem Artikel unter der Überschrift „Demo-crazy?“, also „verrückte Demokratie“, so aus:
Die Europäische Kommission und ihre Generaldirektio nen führen ein Eigenleben, der Rat beschließt unter Fach ministern bei Ausschluss jeder Opposition und tagt hin ter verschlossenen Türen, das Europäische Parlament be sitzt nur schmale Kompetenzen.
Der Bundestag wird von dieser Dokumentenflut gerade zu zugemüllt. Eine intensive Befassung... ist in der kur zen Zeit schwerlich möglich, ein öffentlicher Diskurs fin det nicht statt.
Meine Damen und Herren, das Fazit aus berufenem Munde: Die Bilanz der EU-Bürokratie ist schlicht und ergreifend ver nichtend. Das Vernichtendste an der Sache ist, dass Sie die Verantwortung dafür tragen, denn Sie sind seit vielen, vielen Jahrzehnten in allen Regierungen, Sie sind im Europaparla ment, im Bundesrat, in allen Landtagen, in den Kommunen und überall vertreten. Das ist die Bilanz Ihres Scheiterns.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren Kollegen! Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um den Entwurf für ein Ausführungsgesetz, das heißt, es geht nicht um einen nennenswerten landespoli tischen Gestaltungsspielraum, sondern um rechtsverbindliche Ausführungen, um die Umsetzung bundesrechtlicher Bestim mungen durch das Land.
Im Wesentlichen ordnet das Gesetz erstens behördliche Zu ständigkeiten, die bisher nicht ausdrücklich geregelt waren, und zweitens klärt es die Frage, in welchen Fällen Gebühren erhoben werden und wann nicht.
Insofern will ich mich kurzfassen: Wir alle wissen, welch gro ßer Aufwand betrieben werden muss, um das Einschleusen gefährlicher Tierseuchen und Erreger in unserem Land zu ver hindern oder abzuwehren. Das betrifft sowohl die tierhalten den Betriebe als auch das Veterinäramt, Veterinärbehörden oder den Zoll. Mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest oder auf die Geflügelpest können wir dies täglich nachverfol gen.
Biosicherheitsmaßnahmen auf allen Ebenen sind dabei das A und O. Die korrekte und lückenlose Entsorgung von tierischen Nebenprodukten ist in diesem Zusammenhang ein unverzicht barer Beitrag zur seuchenhygienischen Prävention. Das be trifft Nebenprodukte mit hohen und mittleren Risiken, also so genanntes K1- und K2-Material. Dies gilt sowohl für Nutz tiere als auch für verendete und getötete Wildtiere.