Protocol of the Session on February 5, 2020

(Beifall bei der AfD)

Es wird Zeit, dass Sie sich den Tatsachen stellen, und diese lauten: Sie haben sich gewaltig verkalkuliert. Was haben Sie eigentlich gedacht? Da kommen nur Florence Nightingales und Mutter Theresas zu uns? Wer so gedankenlos und verant wortungslos handelt, der versündigt sich an den Schwächsten unserer Gesellschaft, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Ebenso verhält es sich mit den Änderungen und Anpassungen im Landessicherheitsüberprüfungsgesetz an das Sicherheits überprüfungsgesetz des Bundes. Wenn Sie es in all dieser Zeit nicht für erforderlich gehalten haben, ist die Anpassung jetzt auch sinnlos. Wenn sie doch hätte kommen müssen, kommt sie jetzt viel zu spät.

Jetzt schauen wir uns einmal § 2 – Betroffener Personenkreis – an. Absatz 3 lautet:

Dieses Gesetz gilt nicht für

1. die Mitglieder des Landtags

also für uns alle –

und der Landesregierung,

2. Richter, soweit sie ausschließlich Aufgaben der Recht

sprechung wahrnehmen.

Damit ist klar: Abgeordnete werden nicht überprüft. Das muss auch so sein. Denn niemals darf der Exekutive ein Machtmit tel in die Hand gegeben werden, um die Legislative zu kont rollieren. Kontrolle ist nur in Richtung Regierung möglich – das Parlament kontrolliert die Exekutive – und niemals in die andere Richtung. Niemals darf die Regierung ein Mittel in die Hand bekommen, um Abgeordnete zu stigmatisieren oder gar auszuforschen.

(Vereinzelt Beifall)

Aber diese verbotene Tür fangen Sie jetzt an zu entriegeln. Sie haben schon einmal den Schlüssel ins Schloss gesteckt. Jetzt soll es nämlich heißen:

Die Wörter „Dieses Gesetz gilt nicht“ werden durch die Wörter „Eine Sicherheitsüberprüfung ist nicht durchzu führen“ ersetzt.

Der absolute Ausschluss wird aufgelockert. Zwar können Sie jetzt einwenden, noch immer ist eine Sicherheitsüberprüfung bei Abgeordneten unzulässig, auch in der geänderten Fassung sieht das Gesetz bei Abgeordneten von einer funktionellen Einschränkung – wie bei Richtern – ab. Also auch in Zukunft werden Abgeordnete in der Tat nicht sicherheitsüberprüft.

Aber die Formulierung zeichnet eine unheilvolle Entwicklung ab. Gedanken der Unfreiheit und des Machtmissbrauchs sind am Horizont zu erkennen.

Meine Damen und Herren, wer die Rechte der Opposition schwächen, einschränken will, wer Abgeordnete schikanie ren, unter Druck setzen oder ausforschen will, der wird auf den erbitterten Widerstand der AfD stoßen.

(Beifall bei der AfD – Abg. Reinhold Gall SPD: Hui, hui! Jetzt haben wir Angst! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Jetzt haben wir aber Angst! Mir schlottern förmlich die Hosenbeine!)

Für die FDP/DVP-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Weinmann.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Herr Kollege, schlie ßen Sie sich uns an! – Abg. Thomas Blenke CDU: Kollege Zimmermann hat das so gut gemacht!)

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Kollege Zimmermann, das würde ich gern machen, aber es gebietet sich schon, einige wenige Aus führungen auch zu dem zu machen, was hier gerade erwähnt wurde.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das ändert aber an der Abstimmung nichts!)

Ich verstehe nämlich auch die Aufregung nicht. Ich denke, wir sind uns einig, dass es gut und richtig ist, dass wir die richter liche Unabhängigkeit haben und diese auch erhalten wollen. Deswegen ist es korrekt, dass beispielsweise auch die Rich ter von der Sicherheitsüberprüfung ausgenommen werden.

Anlass: Rund 1 000 Personen in Baden-Württemberg gehen einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach, haben Zugang zu Verschlusssachen, die „Geheim“ oder „Streng geheim“ ein gestuft sind, arbeiten in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen, haben also Zugang zu sensiblen Daten, sodass deren Überprüfung geboten und erforderlich ist.

Wir erachten daher die Ausweitung der Befugnisse der Behör den für sinnvoll. Im Detail möchte ich darauf nicht näher ein gehen, möchte aber betonen, dass es uns bei allem wichtig ist, dass klar geregelt wird, welche Informationen tatsächlich für den Zweck der Sicherheitsüberprüfung erforderlich und not wendig sind. Deswegen begrüßen wir es auch, dass – anders als beispielsweise in Hessen geregelt – eine Auskunft der Schufa nicht eingeholt wird.

Wir hätten uns allerdings gewünscht – das mache ich an die ser Stelle deutlich –, dass die Landesregierung mit der Anpas

sung, um diesen Gleichlauf zum Bundesrecht zu erreichen, nicht zweieinhalb Jahre gewartet hätte, sondern bereits früher tätig geworden wäre. Wünschenswert wäre auch gewesen, wenn die Landesregierung im Vorfeld Vertreter des Bundes amts für Verfassungsschutz eingebunden hätte. Denn dann wä re sichergestellt gewesen, dass der Gleichlauf bei den einheit lichen Maßstäben sinnvoll zur Anwendung kommt.

(Beifall der Abg. Jochen Haußmann und Dr. Timm Kern FDP/DVP)

Ich möchte den Gesetzentwurf allerdings zum Anlass nehmen, eine Sorge zum Ausdruck zu bringen, wonach der Gesetzge ber dazu neigt, dem Landesamt für Verfassungsschutz immer neue Aufgaben zuzuweisen. Diese abgeordneten Kapazitäten fehlen dann an anderer, an originärer Stelle. So ist es erst in der Zielgeraden gelungen, in den Haushaltsberatungen 25 neue Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz zu schaf fen. Das ist insofern aus zwei Gründen positiv: zum einen, weil dort die Stellen dringend benötigt werden, und zum an deren, weil ich bei den Grünen eine Abkehr von der noch vor fünf Jahren geäußerten Auffassung sehe, die Zahl der Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz zu halbieren. Die Grü nen sind damit zwischenzeitlich einer besseren Einstellung gefolgt.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das ist auch gut so!)

Das ist auch gut so, Herr Kollege Zimmermann – da bin ich Ihnen dankbar und bin ich völlig bei Ihnen –, dass wir von dieser Idee Abstand genommen haben.

Sei’s drum. Rund eine dieser Stellen wird allein zur Umset zung dieses Gesetzes notwendig sein, wobei – das will ich an dieser Stelle auch sagen –, wenn man sich die Zeitkalkulati on in der Gesetzesbegründung anschaut, dies recht ambitio niert erscheint.

Die Übertragung darf nicht dazu führen, dass bei den Kern aufgaben des Verfassungsschutzes am Ende Stellen fehlen. Deswegen kann ich an dieser Stelle auch sagen: Wir werden darauf achten und Sorge legen, dass gewährleistet bleibt, dass der Verfassungsschutz bei seinen Kernaufgaben, nämlich der Beobachtung von Rechtsextremisten, Linksextremisten, Isla misten oder eben der Abwehr von Spionage durch ausländi sche Nachrichtendienste, personell gut gerüstet bleibt.

Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Wilhelm Halder GRÜNE – Abg. Karl Zimmermann CDU: Sehr gut!)

Herr Abg. Dr. Fiechtner. Bitte.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Timm Kern geht nach Thüringen, habe ich gehört! Er wurde angefor dert!)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sonstige A bis Z! Für mich stellt sich an erster Stelle die Fra

ge: Brauchen wir überhaupt einen Verfassungsschutz? Ich selbst bin da zwiegespalten.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Das können wir sogar verstehen!)

Natürlich muss es eine Exekutive geben, die sämtliche Kräf te, die die Grundordnung unseres Landes stören wollen, im Auge behält.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Dass es ihm ein Dorn im Auge ist, ist klar!)

Dabei ist es vollkommen egal, ob wir von Rechts- und Links extremisten oder Islamisten sprechen.

Gleichzeitig sehe ich aber ein Problem darin, dass jene Kräf te, die ebenfalls immer wieder ins Extreme abdriften, genau diesen Verfassungsschutz kontrollieren. So forderte Herr Gall in seiner Funktion als Innenminister eine stärkere Einfluss nahme des Parlaments auf den Verfassungsschutz. Wohin das geführt hat, sieht man heute. Der Verfassungsschutz wird sys tematisch dazu eingesetzt, den politischen Gegner mundtot zu machen.

(Abg. Wilhelm Halder GRÜNE: Oh!)

Ob nun im Fall der AfD oder der JUNGEN FREIHEIT: Es wird versucht, denjenigen, der unbequeme Wahrheiten an spricht, in ein schlechtes Licht zu rücken.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Das ist eine unerhörte Unterstellung! Das ist unerhört, was Sie da sagen! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das schaf fen Sie schon selbst!)

Immerhin ist an diesem Punkt teilweise noch auf unsere Jus tiz Verlass, die diesem diktatorischen Vorgehen bereits mehr mals einen Riegel vorgeschoben hat. Aber auch hier spürt man den Marsch durch die Institutionen der links-klempnerischen, gesellschaftlich-klempnerischen Lager, die auch in den Ge richten zunehmend Fuß finden.

(Abg. Anton Baron AfD: Genau! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Hoffentlich ist das Kapitel Fiecht ner demnächst beendet in diesem Hause!)