Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bedan ken uns zunächst für das Einvernehmen der Fraktionen, die sen Tagesordnungspunkt noch heute zu behandeln. Ich glau be, dass das Einvernehmen seinen wohlverstandenen Grund hat; denn die meisten Fraktionen in diesem Haus profitieren von dieser Gesetzesinitiative ganz ausdrücklich.
Mit dem Dritten Nachtrag, meine Damen und Herren, den wir vor wenigen Stunden beschlossen haben, wurden die Mittel für elf zusätzliche Stellen für den Landtag genehmigt. Für die se Stellen gab und gibt es interfraktionellen Konsens. Die Stel len dienen nämlich der Stärkung des parlamentarischen Be
ratungsdienstes in den Fraktionen. So werden zwei B-4-Stel len für Leitende Parlamentsräte, eine B-2-Stelle, drei A-16-Stel len, eine A-15-Stelle und vier A-14-Stellen geschaffen.
Ich muss nicht darum herumreden, weil es für unsere Frakti on, für die CDU und, glaube ich, für das gesamte Haus eine Selbstverständlichkeit ist: Der AfD-Fraktion steht ein Groß teil dieser Stellen zu. Wir machen damit zum wiederholten Mal deutlich, dass sie als neue Fraktion in diesem Haus for mal so behandelt wird wie alle anderen Fraktionen. Sie be kommt die gleichen Rechte und selbstverständlich auch einen Beratungsdienst an die Seite gestellt.
Alles andere verantworten Sie natürlich selbst. Ihre politische Bauchlandung im Landtag und die Turbulenzen,
in die Sie Ihre angestellten Beraterinnen und Berater mittler weile gebracht haben, verantworten Sie natürlich selbst. Aber das hindert den Landtag nicht, Ihnen formal die Rechte, die Ihnen aufgrund Ihres Wahlergebnisses zustehen, zuzubilligen.
Warum aber, meine Damen und Herren – diese Frage stellt sich vielleicht –, reicht das Nachtragsgesetz, das wir heute Vormittag beschlossen haben, nicht aus, um die Stellen zu schaffen? Warum schlagen wir Ihnen jetzt vor, auch das Lan desbesoldungsgesetz zu ändern?
Es gibt z. B. bei der SPD – das ist sehr begründet und für uns nachvollziehbar –, aber auch bei der FDP/DVP den Wunsch, dass die Fraktionsgeschäftsführer in Zukunft eine neue Funk tionsbezeichnung bekommen sollen und ihnen damit auch die Perspektive einer höheren Besoldung eröffnet wird.
Der parlamentarische Beratungsdienst, meine Damen und Herren, als Brückenpfeiler für die Funktionsfähigkeit des Landtags rechtfertigt diesen Schritt ausdrücklich. Deswegen ist meine Fraktion dafür, dass es künftig den Parlamentsrat in der Besoldungsgruppe B 2 sowie einen Leitenden Parlaments rat in der Besoldungsgruppe B 4 gibt. Diese beiden Funkti onsbezeichnungen gibt es bisher nicht, und wir fügen sie nun auf Wunsch aus dem Haus in das Landesbesoldungsgesetz ein.
Außerdem – auch das gehört selbstverständlich dazu – schaf fen wir mit dieser Gesetzesinitiative die formalen Vorausset zungen für das Amt eines Beamten auf Lebenszeit als Staats sekretär bei der obersten Landesbehörde, deren Geschäftsbe reich der stellvertretende Ministerpräsident leitet. Auch das halten wir in der Sache für gerechtfertigt.
Ich möchte darauf hinweisen und ganz deutlich sagen: Mei ne Fraktion – in den letzten Tagen war immer wieder von Vor teilsnahme und Absprache die Rede – profitiert von den Ver änderungen, die dieser Gesetzentwurf bringt, unmittelbar über haupt nicht. Es kann aber auch nicht das Motiv für solche Ge setzesinitiativen sein, ob man davon selbst profitiert oder nicht. Vielmehr müssen die vorgeschlagenen gesetzlichen Än derungen in der Sache gerechtfertigt sein. Sie müssen das Par lament voranbringen. Sie müssen aber auch Regierungstätig keit stützen. Davon sind wir überzeugt. Ich hoffe, Sie lassen sich auch überzeugen, und bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Regierungs fraktionen bringen unter diesem Tagesordnungspunkt den Ge setzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes ein. Ich danke Herrn Kollegen Sckerl für seine Ausführungen und Begründungen, denen ich mich gern anschließe. Ich möchte aber auch noch einiges er gänzen.
Meine Damen und Herren, wir haben heute den Dritten Nach tragshaushalt besprochen und verabschiedet. Diesem Nach trag konnten wir wegen § 79 Absatz 3 unserer Landesverfas sung die mit diesem Gesetz erforderlichen Änderungen we gen des dort geregelten Bepackungsverbots nicht beifügen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf dient zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes zur Umsetzung der im Nachtrag 2016 vorgesehenen Personal maßnahmen.
Im Dritten Nachtragshaushalt werden Stellen ausgebracht, die bislang im Landesbeamtengesetz und im Landesbesoldungs gesetz nicht enthalten sind. Mit der Gesetzesänderung werden die formalen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Stel len geschaffen.
Damit statten wir die Fraktionen hinreichend aus. Ich glaube, hierüber besteht auch entsprechend Konsens im Haus. Der Landtag ist dann formal vollständig arbeitsfähig.
Das Gesetz verursacht keine zusätzlichen Kosten, weil diese bereits im Dritten Nachtrag etatisiert sind. Heute findet die erste Lesung des Gesetzentwurfs statt. Die zweite Lesung wird voraussichtlich am 28. September im Plenum stattfinden.
Die zusätzliche B-10-Stelle gewährleistet Augenhöhe. Das Amt eines beamteten Staatssekretärs bei der obersten Landes behörde, deren Geschäftsbereich der stellvertretende Minis terpräsident leitet, derzeit das Ministerium für Inneres, Digi talisierung und Migration, weist eine zu der Funktion des Staatssekretärs als Chef der Staatskanzlei vergleichbare Ver antwortung auf. Diese ist auch durch eine Vielzahl der wich tigen Zukunftsthemen wie Digitalisierung usw. entsprechend gerechtfertigt.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zunächst darf ich mich noch einmal herzlich bedan ken für meine Wahl zum Vorsitzenden des Finanzausschusses und für die Glückwünsche, die heute Morgen geäußert wur den. Herzlichen Dank. Ich habe die Zusammenarbeit im Fi
nanzausschuss als sehr angenehm empfunden, und ich bin si cher, dass wir diesen Weg fortsetzen werden.
Ich darf an die Worte unserer Finanzministerin von heute Mor gen erinnern. Sie hat darauf hingewiesen, wie speditiv, wie schnell wir diesen Nachtragshaushalt in den parlamentari schen Gremien, im Finanzausschuss, aber auch hier in zwei Lesungen, beraten haben – alles sehr zügig im Interesse der Sache.
Umso mehr wundert es uns, die SPD-Fraktion, dass wir jetzt diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenge setzes sozusagen nachgeschoben auf den Tisch des Hauses be kommen. Was steckt eigentlich dahinter, warum man das nicht im regulären, im üblichen Verfahren gemacht hat? Waren das handwerkliche Fehler oder Schwierigkeiten? Oder wollte man uns die entsprechenden Stellen und damit verbundenen recht lichen Regelungen nur peu à peu schmackhaft machen? Die se Fragen stellen sich durchaus.
Einvernehmen – Kollege Sckerl hat dies erwähnt – besteht zweifelsohne – davon gehe ich aus – im ganzen Haus, was die Stellen angeht, die den Landtag, die Landtagsverwaltung be treffen. Davon profitiert der Landtag, die parlamentarische Ar beit insgesamt. Dagegen ist nichts einzuwenden. Das begrü ßen wir umso mehr.
Gleichwohl haben wir schon Bedenken, insbesondere was die B-10-Stelle im Innenministerium anbetrifft.
Wir haben heute bei der Zweiten Beratung des Nachtrags aus führlich darüber diskutiert, wie es sich mit den Stellen im Staatsministerium verhält. Dazu haben wir heute Morgen die Aufschlüsselung erhalten. Es hat sich gezeigt, dass es sich da bei im Wesentlichen um Leitungsstellen handelt – Kontroll stellen, Koordinationsstellen, also Stellen, die einer Leitungs funktion zuzuordnen sind.
Im Zusammenhang mit den Geheimpapieren, über die wir ges tern diskutiert haben, stellt sich natürlich die Frage nach der Machtbalance in dieser Koalition. Ich möchte lediglich auf die Außenwirkung verweisen. In diesem Zusammenhang hat die „Stuttgarter Zeitung“ heute geschrieben:
Da muss natürlich ein entsprechendes Pendant für das Innen ministerium kommen. Auch hier darf ich die Medienwelt zi tieren:
Die politische Verzwergung durch den... Ministerpräsi denten... treibt den Koalitionspartner CDU um. Vizere gierungschef Thomas Strobl kämpft vehement um Augen höhe mit dem Grünen-Politiker.
Uns drängt sich der Verdacht auf, dass hier sozusagen ein „StaMi 2“ oder – schwäbisch – ein „StaMile“ begründet wer den soll, um eben die Machtbalance entsprechend zu wahren.
In der Tat geht es bei dieser Stellenausweisung um Macht. Da kann man jetzt sagen, dass es sich nur um einen Nachvollzug des Stellenplans im Haushalt handelt. Ich habe hierzu der Pres se entnommen, dass Sie, Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz, dies als Lappalie bezeichnet haben.
Die Machtfrage, die man in dem Kontext sehen muss, dass zwischen den Koalitionspartnern die Machtbalance zu wah ren ist. Der Kollege Hofelich hat heute Morgen bereits das Er forderliche aus unserer Sicht dazu gesagt.
Wir werden deshalb sehr kritisch mit diesem Gesetzentwurf umgehen. Insbesondere Artikel 1 werden wir nach dem der zeitigen Stand ablehnen.
Was die Ausweisung der B-10-Stelle anbetrifft, werden wir den Weg ebenfalls kritisch weiterverfolgen.
Was uns bekümmert, ist, dass wir hier keinen offenen und transparenten Prozess wie bei einem ganz normalen Haus haltsverfahren durchführen,
sondern hier peu à peu, Stück für Stück diese Gesetzentwür fe auf den Tisch bekommen. Regieren ist eine Stilfrage, und reguläres haushaltsmäßiges Gebaren geht noch weit hierüber hinaus.