Erstens: die vorgesehenen Änderungen bei der Bedürfnisprü fung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Waffen sind keine Spielgeräte, auch legal erworbene Waffen nicht. Wenn Sie versucht haben, den Eindruck zu erwecken,
dass gleichsam von legal erworbenen Waffen gar keine Ge fahr ausgeht, dann empfehle ich Ihnen einen Ausflug nach Winnenden,
und zwar anlässlich des entsprechenden Jahrestags, um dort mit den Betroffenen zu reden. Es handelte sich um eine legal erworbene Waffe.
(Abg. Anton Baron AfD: Das war eine Ausnahme! Das stimmt nicht! Da wurde die Waffe nicht richtig gelagert!)
Jeder Schütze, jeder Jäger und jeder Waffenbesitzer weiß: Selbst bei verantwortungsbewusstem und vorsichtigem Um gang geht von Waffen eine Gefahr aus. Daher sollen sich nur die Waffen in privaten Händen befinden, die auch wirklich für einen anerkannten Zweck erforderlich sind. Das war schon immer so in Deutschland, und das soll im Übrigen durch die se Novelle auch nicht verschärft werden.
Die EU-Feuerwaffenrichtlinie gibt nun aber vor, dass das Be dürfnis regelmäßig zu überprüfen ist, um sicherzustellen, dass nicht mehr Waffen als erforderlich im privaten Umlauf sind. Der Gesetzentwurf sieht dabei im Übrigen bewusst keine Überprüfungsfristen vor. Den Waffenbehörden bleibt so die notwendige Flexibilität für die Durchführung der Überprü fung.
Ich kann schon verstehen, dass die Ausweitung der Bedürf nisprüfung bei einigen Waffenbesitzern zu Unmut führt. Da bei wird aber gern übersehen, dass der Entwurf der Bundes regierung auch großzügige Erleichterungen bei der Bedürf nisprüfung langjähriger Waffenbesitzer vorsieht. So soll ein aktiver Sportschütze nach zehnjährigem Waffenbesitz nur noch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein nachweisen müssen. Für die vorhandenen Waffen – und wenn es 20 und mehr sind – müssen diese Sportschützen dann lebenslang kein konkretes Bedürfnis mehr nachweisen. Auch zusätzliche Waf fen können erworben werden, sollten sie erforderlich sein. Das ist gegenüber der aktuellen Rechtslage eine erhebliche Er leichterung, die auch den Verwaltungsaufwand reduzieren wird.
Dass die Bundesregierung im Zuge der Waffenrechtsnovelle die Bedürfnisprüfungen für Sportschützen insgesamt konkre
ter fassen möchte, halte ich für richtig und notwendig. Das schafft Rechtsklarheit für die Schützen und die Behörden, und das kann man unmöglich kritisieren.
Zweitens möchte ich auf die vorgesehenen Magazinbeschrän kungen eingehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese vorgesehenen Beschränkungen sind eine zentrale For derung aus der EU-Feuerwaffenrichtlinie und haben einen ernsten Hintergrund. Einige halbautomatische Feuerwaffen können leicht zu automatischen Feuerwaffen umgebaut wer den. Das ist ein Sicherheitsrisiko. Auch das kann man ernst haft nicht bestreiten. Aber selbst ohne Umbau können be stimmte halbautomatische Feuerwaffen sehr gefährlich sein. Das gilt umso mehr, wenn sie über eine hohe Munitionskapa zität verfügen. Aus diesem Grund verlangt die EU-Feuerwaf fenrichtlinie ein Verbot von halbautomatischen Feuerwaffen mit hoher Ladekapazität und auch ein Verbot entsprechender Wechselmagazine.
Drittens will ich noch auf einen Bundesratsvorschlag einge hen, der bereits seit Langem kontrovers diskutiert wird, näm lich die Einführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe eine sehr klare Position: Keine Waffen in die Hände von Verfassungs feinden!
Deshalb habe ich mich auch bei der Innenministerkonferenz dafür eingesetzt – Herr Abg. Maier hat das dankenswerterwei se auch erwähnt –, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher Or ganisationen generell als unzuverlässig gelten.
Nein. – Die Innenministerkonferenz ist meiner Initiative gefolgt und hat den Bund gebeten, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur Feststellung der waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führt. Das hal te ich für zwingend und für notwendig. Keine Waffen in die Hände von Verfassungsfeinden!
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Was habe ich davon?)
Dabei ist eine enge Zusammenarbeit der Waffenbehörden mit dem Verfassungsschutz entscheidend für den Erfolg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden in BadenWürttemberg nicht nur, sondern wir handeln sehr konkret. Wir haben in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren sehr viel erreicht. Beispielsweise habe ich bereits im Jahr 2017 ver fügt, dass die Waffenbehörden angewiesen werden, an Reichs bürger keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr auszustel len und bereits erteilte Genehmigungen an Reichsbürger so weit wie nur irgend möglich zu widerrufen.
Vor diesem Hintergrund ist es ein großer Erfolg, dass die Waf fenbehörden in Baden-Württemberg in der Zeit von Februar 2017 bis zum 31. Januar 2019 bei zahlreichen Reichsbürgern die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen konnten. Insge samt 332 erlaubnispflichtige Waffen waren hiervon betroffen. Es handelt sich dabei nur um eine Zwischenbilanz. Wir arbei ten an diesem Thema laufend eng und hart weiter. Wir haben weitere Ermittlungen und weitere Verfahren. Aber 332 Schuss waffen weniger in Händen von Reichsbürgern – jede einzel ne Waffe, die wir eingezogen haben, ist da ein Sicherheitsge winn. Das werden wir konsequent auch weiterhin so machen.
(Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so wie des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos])
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Untersuchungs ausschuss „Nationalsozialistischer Untergrund“ des Landtags von Baden-Württemberg hat in seinem Abschlussbericht die Landesregierung aufgefordert, sich für die Einführung einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz einzusetzen. Das muss ich ernst nehmen. Ich persönlich halte es für richtig und wich tig, dass jedenfalls die Waffenbehörden alle Informationen er halten, die sie für eine fundierte Entscheidung benötigen. Das hat – das will ich hier noch einmal betonen – überhaupt nichts mit einem Generalverdacht zu tun, sondern es geht darum: Keine Waffen in die Hände von Extremisten!
Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die in frage stehende Waffenrechtsnovelle wird keinesfalls so gra vierend ausfallen, wie viele befürchten. Eine generelle Ver dächtigung der vielen gesetzestreuen Waffenbesitzer vermag ich jedenfalls nicht zu erkennen und würden wir auch nicht zulassen. Wir stellen niemanden unter Generalverdacht, schon gar nicht die Schützen und Jäger in unserem Land sowie die jenigen, die die Brauchtumsträger in unserem Land sind.
Aber die Sicherheit in diesem Land hat, wie Kollege Blenke zu Recht ausgeführt hat, für uns Priorität – nicht nur im Re den, sondern auch im konkreten Handeln.
Danke. – Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Herr Maier von den Grünen, Herr Binder von der SPD: Wahrheitswidrig, niederträchtig und schäbig sind Ihre Aussagen.
(Vereinzelt Beifall bei der AfD – Lachen der Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE und Sascha Binder SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Die Namen stimmen!)
Der Präsident des Militärischen Abschirmdienstes, Dr. Gramm, sagte im Frühjahr dieses Jahres in Mannheim:
wenn Sie die Sportschützen so loben, setzen Sie sich dafür ein, dass es Ausnahmeregelungen gibt, gerade was die größe ren Magazine angeht, damit die Sportschützen damit auch an internationalen Wettbewerben teilnehmen können. Die sind dort nämlich einfach Standard.
(Lachen bei den Grünen und der SPD – Abg. Gerhard Kleinböck SPD: Oh! Jetzt wird es aber gefährlich! – Abg. Thomas Blenke CDU: Aber die Namen haben Sie alle drauf!)
dass Sie überhaupt nicht darauf eingehen, dass Sie der Oppo sition keine Auskunft geben, finde ich sehr nachlässig.
Wenn Sie mir vorwerfen, ich würde Winnenden verharmlo sen, nenne ich das genauso schäbig und wahrheitswidrig, wie es bei den Aussagen der Kollegen hier der Fall ist.