Protocol of the Session on October 17, 2019

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Nun darf ich Herrn Abg. Stickelberger von der SPD das Wort erteilen.

(Zuruf: Hast du deinen eigenen Zettel dabei?)

Ich habe einen eigenen da bei. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, wenn Deutschland bei der Eu ropameisterschaft so spielt, wie sich dieser Vertragsentwurf präsentiert, werden wir bestenfalls den letzten Platz belegen.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der AfD)

Dieser Entwurf verdient kaum die Bezeichnung „Vertrag“. Es handelt sich um ein Dokument der Uneinigkeit und der Hilf losigkeit.

(Abg. Fabian Gramling CDU: Weil ihn die SPD nicht hingekriegt hat!)

Der Vertrag hat eine kurze Lebensdauer. Sie stehen unter Zeit druck und müssen ihn noch in diesem Jahr verabschieden, un terzeichnen, ratifizieren lassen. Sonst haben wir nämlich gar nichts mehr im Glücksspielmarkt.

Wesentliche Probleme des Glücksspielmarkts sind überhaupt noch nicht gelöst, z. B. der gesamte Bereich des Onlineglücks spiels. Wir reden hier ja nur über die Sportwetten. Entspre chendes gilt für den Bereich, den Herr Gramling auch gerade angesprochen hat, Spielotheken und ähnliche Angebote.

Ja, die Experimentierklausel von 2012 ist obsolet geworden. Das zuständige Regierungspräsidium in Darmstadt, die Be hörden in Hessen haben das Verfahren vermasselt mit der Fol ge, dass viele Prozesse anhängig sind und eine Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht. So lange hängen die ganzen anhängigen Verfahren in der Luft.

Der Europäische Gerichtshof hat die Begrenzung auf 20 An gebote als willkürlich bezeichnet; deshalb war man ja nun zum Handeln gezwungen. Jetzt haben wir keine Kontingentierung mehr; wir haben keine Befristung mehr – diese wurde ja bis zum nächsten Jahr verlängert. Wir werden uns hier also im nächsten Jahr wieder mit diesem beschaulichen Thema befas sen. Es gibt kein Auswahlverfahren mehr, sondern nur noch ein Erlaubnisverfahren, und dafür – für die Konzession – ist weiterhin die Behörde in Hessen zuständig; die Überwachung des Spielbetriebs liegt aber weiterhin bei 16 einzelnen Behör den, liegt also auch beim Land Baden-Württemberg – eine Zersplitterung ohnegleichen.

Natürlich wird das Problem noch verschärft durch Online glücksspiele, die ja einen wesentlichen Marktanteil ausma chen; mittlerweile ist das ein Milliardengeschäft mit zweistel ligen Steigerungsraten – Herr Gramling hat es bereits erwähnt.

Aber wie ist denn im Moment die Rechtslage beim Online glücksspiel? Das ist ja das große Problem, dessen Lösung noch ansteht und bei dem Sie noch eine gewaltige Aufgabe vor sich haben. Die Rechtslage ist klar: Onlineglücksspiel ist verboten; das ist durch die Rechtsprechung bestätigt. Online glücksspiel ist illegal.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Alles, was illegal ist, Herr Kollege, ist verboten!)

Deshalb muss ich Ihren Vorschlag, Herr Kollege Zimmer mann, zu weiteren Glücksspielen doch zunächst einmal zu rückweisen. Denn die Rechtslage ist eindeutig.

Aber was ist denn die Position der Landesregierung? Im In nenausschuss hat das Innenministerium erklärt: „Wir stehen zu diesem Verbot; wir begrüßen es und halten daran fest.“ Die Grünen haben schon vor einem Jahr gemeinsam mit ihren bay erischen Kollegen erklärt, dass sie das Onlineglücksspiel wol len, dass sie den Markt öffnen wollen.

(Staatssekretärin Bärbl Mielich: Da stimmt doch kein Wort!)

Da hätten wir gern von Ihnen gewusst, wo die Landesregie rung eigentlich steht. In der Stellungnahme zu einem Antrag des Kollegen Zimmermann und seiner Fraktionskollegen steht, die Landesregierung sei skeptisch. Das ist offensichtlich jetzt die Position der Landesregierung: Skepsis. Aber Skepsis löst noch keine Probleme.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Deshalb erwarten wir von Ihnen spätestens im Ausschuss Lö sungsvorschläge und möchten wissen, wohin denn die Reise geht und ob wir weiterhin damit leben müssen, dass einzelne Länder ausscheren – wie etwa Schleswig-Holstein, das ja schon jetzt einen eigenen Weg geht. Man stelle sich vor, das Onlineglücksspiel – Kollege Frey hat es gesagt – wäre in Schleswig-Holstein zulässig, in meinem schönen Wahlkreis aber nicht. Das kann ja nicht der Einheitlichkeit und der Gleich artigkeit der Lebensverhältnisse entsprechen.

Wo sehen wir die großen Probleme? Wir erwarten eine klare Zuständigkeitsregelung im Sinne einer Bundesbehörde. Dass ein Land das nicht kann, haben wir ja jetzt gesehen. Hessen kann es nicht. Man kann eine Bundesbehörde schaffen – mit klaren Regeln, mit klarer Ausrüstung, und zwar personell wie sachlich.

Für uns, die SPD, stehen nach wie vor Spielerschutz und Prä vention im Vordergrund. Hierzu gibt es Konzepte; auch die Union ist da einschlägig tätig. Das Glücksspielmonopol des Staates lässt sich überhaupt nur rechtfertigen, wenn wir diese Präventionsaufgabe – Spielerschutz und Ähnliches – entspre chend wahrnehmen. Nur dann lässt sich das auch gesetzge bungstechnisch überhaupt rechtfertigen.

Deshalb sind Sie aufgefordert, hier Vorschläge für das Land einzubringen und bei diesem schwierigen Thema auch eine Rolle im Konzert der Länder zu spielen. Es gibt viele unge löste Fragen – wir erwarten Antworten von Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Her ren, jetzt bitte ich noch einmal um Aufmerksamkeit für einen Redner von der FDP/DVP. – Lieber Herr Kollege Weinmann,

(Abg. Reinhold Gall SPD: Aber gern passen wir da auf!)

ich glaube, Sie sind heute der letzte Redner; genau. Alle an deren Tagesordnungspunkte sind ohne Aussprache. Aber ich bitte wirklich noch einmal um Aufmerksamkeit.

(Zurufe der Abg. Thomas Blenke und Karl Zimmer mann CDU)

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, mich kurzzu fassen, auch, um dem Spruch „Ein guter Schluss ziert einen guten Parlamentstag“ Rechnung zu tragen.

(Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag tragen wir mit. Der Übergang vom Auswahl- zum Erlaubnisverfahren im Be reich der Sportwetten ist nicht nur wegen der auf Eis geleg ten Verfahren vor den hessischen Verwaltungsgerichten erfor derlich, sondern auch aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion sach gerecht.

Allerdings wird diese Neuerung nur im Bereich der Sportwet ten vorgenommen, nicht für andere Glücksspielbereiche. Wir halten jedoch die Glücksspielregelung, wie sie der Staatsver trag vorsieht, insgesamt für überarbeitungsbedürftig. Wir halten es für geboten und sinnvoll, anstelle des bisherigen Glücks spielmonopols Konzessionen nach qualitativen Kriterien zu vergeben, hierdurch insbesondere konsequent über die Ein haltung des Jugend- und des Spielerschutzes zu wachen und somit auch den bisher nicht regulierten, stetig wachsenden und mit einem großen Dunkelfeld versehenen Onlineglücks spielmarkt einer Regulierung zu unterwerfen.

Wir wollen zur Gewährleistung des bedeutenden Spielerschut zes eine bundesweit einheitliche, spielformübergreifende Spie lersperrdatei und intelligente Lösungen für Zugangskontrol len zu Spielhallen schaffen. Wir wollen eine Behörde der Län der zur effizienten Kontrolle, Steuerung und Durchsetzung der neuen Glücksspielregulierungen einrichten.

Auch wenn die Neuregelungen im Bereich der Sportwetten zunächst nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, sind wir sehr an den Ergebnissen und Erkenntnissen aus diesem im Staatsver trag als Experiment bezeichneten Bereich interessiert. Diese Erkenntnisse könnten für die zukünftige Regulierung auch an derer Glücksspielbereiche wichtig sein.

Insoweit, wie gesagt, stimmen wir diesem Gesetz zu und sind auf die Evaluation und die Erkenntnisse gespannt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen und der SPD sowie des Abg. Dr. Alexander Becker CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es noch weitere Wortmeldungen? –

(Zurufe: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Dann ist die Aussprache beendet.

Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6931 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digita lisierung und Migration zu überweisen. – Damit sind Sie ein verstanden. Das ist so beschlossen.

Punkt 9 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (AG-PflBG) – Drucksache 16/6985

Die Fraktionen haben sich, wie bereits angekündigt, darauf geeinigt, dass wir bei der Ersten Beratung keine Aussprache führen. Auch die Landesregierung verzichtet auf eine münd liche Begründung des Gesetzentwurfs.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 16/6985 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales und Integration überweisen? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Wir haben Punkt 10 erledigt.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie