Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung – Ist eine grundlegende Neuregelung des Landesjagdgesetzes nötig? – Drucksache 15/4031
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion und für das Schlusswort der die Große Anfrage stellenden Frakti on eine Redezeit von fünf Minuten festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wir wollen uns in der heutigen Debat te ganz fachlich auf zwei strittige Themen der Großen Anfra ge konzentrieren: das generelle Fütterungsverbot und das Ver bot der Baujagd.
Wir lehnen seitens der CDU ein generelles Fütterungsverbot für Schalenwild strikt ab, da wir sehr wohl die Bedeutung ei ner artgerechten Wildtierfütterung hinsichtlich einer Len kungs-, Vermeidungs- und Erhaltungsfunktion erkennen. Sie ist praktizierter Tierschutz und gilt für alle Tiere gleicherma ßen, somit auch für das Schalenwild. Tierschutz ist nach un serem Dafürhalten unteilbar.
Wir sehen in einer artgerechten Fütterung keinen starken Ein griff in die natürlichen Vorgänge innerhalb eines Ökosystems, da Kulturlandschaftsökosysteme mit ihren durch den Men schen geschaffenen Ausprägungsformen und deren Auswir kungen auf das Wild derartige unterstützende Maßnahmen er forderlich machen.
Wir sehen schon gar keine Gefahr hinsichtlich einer „Verhaus schweinung“ speziell des Schwarzwilds, wie neulich durch den Ministerpräsidenten beim Landesjägertag thematisiert.
Der Hinweis der Landesregierung auf die negativen Auswir kungen der Wildfütterung hinsichtlich Wilddichte und Schad situation, basierend auf den Erkenntnissen eines Experiments der Wildforschungsstelle Baden-Württemberg bei Rehwild, erscheint uns in diesem Zusammenhang nicht besonders auf schlussreich. Die hierbei praktizierte Art der Fütterung ad li bitum musste geradezu zu diesen negativen Folgeerscheinun gen einer deutlich erhöhten Wilddichte und einer Zunahme der Verbissschäden im Forst führen. Solche Saftfutterabgaben in Wintermonaten ohne die entsprechende Aufnahme von Raufutter
(Unruhe – Abg. Peter Hauk CDU: Frau Präsidentin, können Sie mal für Ruhe sorgen? – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Dafür gibt es eine Glocke!)
provozieren aufgrund einer fehlenden Struktur des Saftfutters eben solche für die Verdauung erforderlichen physiologischen Umschichtungen im Panseninhalt und haben immer zur Fol ge, dass beim Rehwild erhöhte Verbissschäden auftreten und beim Rotwild die Schäle.
Deshalb hat eine solche Fütterung nur experimentellen Nut zen. Es fehlt aber der Praxisbezug, und damit können wir sie auch nicht zum Maß der Bewertung für potenzielle Wildschä den bei einer artgerechten Fütterung heranziehen.
Ebenso wenig steht das Wildunfallgeschehen in einem linea ren Zusammenhang mit der Wilddichte, wie von der Landes regierung in der Antwort auf diese Anfrage unterstellt wird. Es spielen vielmehr Verkehrsdichte, tageszeitige Verkehrsver teilung, Dämmerungszeiten, Fortpflanzungszeiten, Gestaltung und Bebauung der Straßenränder, Erntezeitpunkte und vor al lem – das ist das Zentrale – menschliche Störungen eine sehr entscheidende Rolle.
Und schließlich: Eine verringerte Biodiversität als Folge von Wildfütterung herauszustellen entbehrt tatsächlich jeglicher wissenschaftlichen Grundlage.
In diesem Zusammenhang ist es auch völlig verfehlt, die Waldentwicklung in Baden-Württemberg, basierend auf Er kenntnissen forstlicher Gutachten, maßgeblich auf schädliche Auswirkungen fehlerhafter Wildfütterung zurückzuführen.
Fakt ist doch, dass die Schadensentwicklung beim Verbiss im Forst durch Schalenwild nach dem forstlichen Gutachten rück läufig ist. Sie ist ein lokales, aber sicherlich kein landeswei tes Problem, da nur 13 % der Verjüngungsfläche durch den Tannen- und Eichenverbiss tatsächlich betroffen sind. Des halb bedarf es hier auch keiner landesweiten Regelung.
Die Waldentwicklung in Baden-Württemberg entspricht näm lich exakt den Erwartungen, die sich aus den klimatischen Be dingungen und den Bodenbedingungen herleiten lassen. Es tritt also keine Entmischung der Baumarten ein, außer dass die Rotbuche weiter an Dominanz gewinnen wird, was jedoch der Waldbewirtschaftungsform des naturnahen Waldbaus ge schuldet ist. Mitteleuropa befindet sich nun einmal in einem Rotbuchenoptimum. Dies wird sich bei dieser waldbaulichen Gestaltung dauerhaft durchsetzen,
und die Tanne und die Eiche, so leid es mir tut, werden dann ein Problem haben, sich regional und vor allem in ganz Ba den-Württemberg zu etablieren. Es kann sich hier nur die ei ne Baumart durchsetzen. Ob diese tatsächlich irgendwann das Klima retten wird, werden wir dann sehen müssen. Auf jeden Fall wachsen die Bäume nicht ohne forstliche Hege und Pfle ge. Deshalb müssen wir, wenn wir naturnahe Waldverjüngung wollen, auch mit den Baumsorten leben können, die zurzeit dieses Optimum vorfinden.
Wir pflichten der Landesregierung bei, dass eine Wildfütte rung am falschen Ort oder mit falschen Futtermitteln Wild schäden provoziert. Dies ist eine korrekte Feststellung. Aber in einem Gesetz sollte es darum gehen, Gutes zu fördern und Missbräuche nicht durch Pauschalverbote abzustellen.
Interessanterweise stimmt die Landesregierung in der Beant wortung zu, dass sich eine richtige Fütterung positiv auf die Wildschadensentwicklung auswirken kann. Das ist schon ein mal positiv. Wenn eine korrekte Fütterung mit hohem Auf wand und auf Grundlage einer großräumigen Planung betrie ben wird, ist dies eine sinnvolle Herausforderung für die Jä gerschaft. Dies liefert aber keine Begründung für ein Verbot.
Schaffen Sie also für die Jäger positive Anreize. Strafen Sie sie nicht durch einen Verbotskanon, und stellen Sie sie nicht unter Generalverdacht. Brandmarken Sie das Schalenwild nicht als Schädlinge, und degradieren Sie Jägerinnen und Jä ger nicht zu Schädlingsbekämpfern.
Ebenso verhält es sich beim Verbot der Fuchsjagd am Natur bau mit dem Hund, um irgendwelchen Verletzungen durch
Dachse, die sich darin befinden könnten, vorzubeugen. Hier bei wird den Jägern einmal mehr die eigenverantwortliche jagdliche und tierschutzrelevante Beurteilung der Situation vor Ort abgesprochen. Ein Jäger als praktizierender und vor allem geprüfter Natur- und Tierschützer ist nach unserem Da fürhalten sehr wohl in der Lage, zu erkennen, ob ein Bau von einem Dachs besetzt ist oder nicht, und ein verantwortungs bewusster Hundeführer wird seinen Hund sicherlich nicht ab sehbaren Gefahren aussetzen.
Vertrauen Sie den erfahrenen Jägern und deren gut ausgebil deten Hunden, und stellen Sie sie nicht unter den Generalver dacht der Tierquälerei.
Wenn wir bedenken, dass 20 % der Fuchsstrecke immer noch am Bau gemacht werden, ist es nach meinem Dafürhalten nach wie vor wichtig, diese Art der Bejagung vorzunehmen, um Bodenbrüter und Niederwild zu schützen. Studien bezeu gen dies ebenfalls.
Die Fuchspopulation lässt sich natürlich lokal und regional sehr deutlich reduzieren, landesweit sicherlich nicht. Denn da haben wir auch den Forst, und da werden auch Geberpopula tionen vorgehalten.
Sie greifen durch ein Verbot der Baujagd und eine Beschrän kung der Jagdarten in die Eigentumsrechte der Jagdaus übungsberechtigten und Grundbesitzer ein und berauben die Jägerinnen und Jäger eines jahrhundertealten Kulturguts. Un ter dem Deckmantel des verfassungsmäßigen Anspruchs des Natur- und Tierschutzes unterwerfen Sie das Jagdrecht der Dominanz des Naturschutzes und degradieren die Jägerinnen und Jäger zu dessen Erfüllungsgehilfen.
(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Begründen Sie das einmal! – Gegenruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)
Damit motivieren Sie diese nicht, die Jagd engagiert auszu üben, sondern Sie vergrämen sie in großem Stil.
Herr Minister, setzen Sie Ihr Gesprächsangebot an die Jäger zu Nachverhandlungen über den Gesetzentwurf in die Tat um, und befrieden Sie nicht nur bestimmte Bezirke und die Fried wälder in Baden-Württemberg, sondern befrieden Sie damit das ganze Land.
(Abg. Jörg Fritz GRÜNE: Jetzt werden die Schwar zen gejagt! – Gegenruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Verspüren Sie eine Freude an der Jagd oder am Töten, Herr Kollege? – Gegenruf des Abg. Jörg Fritz GRÜNE: Leidenschaft!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! Wir haben das Thema jetzt im Zweiwo chenrhythmus hier auf der Tagesordnung. Heute geht es um die Frage: Brauchen wir überhaupt ein neues Jagdgesetz? Schon allein die Fragestellung irritiert, denn es handelt sich nicht nur um eine Jagdrechtsreform. Wie Sie wissen, geht es bei diesem Gesetz nicht um die Jäger und um die Jagd,
Ich weise jetzt auf einen Sachverhalt hin, der eigentlich die ganze Debatte prägt. Die Debatte ist geprägt von Anachronis men und Paradoxa.