Protocol of the Session on April 10, 2014

Es war dabei an das geltende Bergrecht gebunden.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Da gibt es unterschiedli che Auffassungen!)

Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Mit diesen Aufsuchungserlaubnissen sind nur Schreibtischarbeiten zu lässig. Sie sind in keinem Fall mit der Zusage verbunden, je mals Erdgas mithilfe von Fracking fördern zu können. Hier geht es um Entscheidungen in einem konkreten Einzelfall an hand der Rechtslage und nicht um politische Willensäußerun gen.

Was hat nun die Landesregierung getan? Um weiteres Unheil von der Bevölkerung abzuwenden, haben wir wichtige Schrit te unternommen. Mit der Novelle des baden-württembergi schen Wassergesetzes haben wir sichergestellt, dass tiefe Boh rungen, wie sie auch beim Fracking durchgeführt werden, dem wasserrechtlichen Rechtsregime einschließlich des Besorg nisgrundsatzes unterworfen sind. Eine wasserrechtliche Er laubnis ist immer dann erforderlich, wenn Bohrungen in den Grundwasserleiter eindringen oder diesen durchstoßen. Da bei ist auch der Einsatz wassergefährdender Stoffe zu betrach ten; dieser muss ausgeschlossen werden.

Ein generelles gesetzliches Verbot, das sich nicht etwa nur auf den Wasserschutz beschränkt, wäre Sache und Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Umweltminister Franz Untersteller hat daher der Bundesumweltministerin seine volle Unterstützung für ein gemeinsames Vorgehen angeboten. Für die Änderung des Bergrechts bedarf es sodann des Engagements des zustän digen Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Gabriel, wofür ich ebenfalls die volle Unterstützung der Landesregie rung anbieten kann.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Des ganzen Landes!)

Und des ganzen Landes? Gern.

Parallel dazu führt die Landesregierung auf Länderebene Ge spräche, um ein gesetzliches Verbot von Fracking zur Erkun dung und Gewinnung unkonventioneller Gaslagerstätten vo ranzubringen.

Die Voraussetzungen sind also gut. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht – es wurde heute schon zitiert –:

Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwen dung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Ge winnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab.

Die Bundesumweltministerin hat jüngst angekündigt, Fra cking gesetzlich verbieten zu wollen. Wir begrüßen dies aus drücklich; hier müssen wir ansetzen.

Meine Damen und Herren, beim Thema Fracking verfolgen wir in Baden-Württemberg im Sinne eines parteiübergreifen den Landtagsbeschlusses ein gemeinsames Ziel – vielleicht mit kleinen Ausnahmen. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin für dieses Ziel starkmachen.

Ich appelliere deshalb an Sie: Setzen Sie sich auf Bundesebe ne, wo immer Sie Einfluss nehmen können, dafür ein, dass endlich eine Regelung geschaffen wird, die die Bürger und die Umwelt in unserem Land hinreichend vor den möglichen Risiken des Frackings schützt. Liebe Damen und Herren von der CDU, sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auf Bundesebene, die anfangen, für eine Akzep tanz von Fracking zu werben. Tun Sie dies zum Schutz von Baden-Württemberg und zum Schutz unseres Trinkwassers.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Renkonen das Wort.

Seit heute ist bekannt, dass wir eine neue „Dagegen-Partei“ in Baden-Württemberg ha ben, und die heißt FDP.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Gegen Fracking, oder was?)

Sie müssen schon einmal sagen, wofür Sie eigentlich sind, und nicht nur immer wieder sagen, wogegen Sie sind. Sie leh nen den Ausbau der erneuerbaren Energien, beispielsweise der Windkraft, ab. Es gibt von Ihnen kein klares Bekenntnis, aus der Atomkraft aussteigen zu wollen; auch dort eiern Sie ständig herum. Deshalb wäre es doch toll, wenn die FDP/DVP heute gemeinsam mit den anderen Fraktionen ein klares Sig nal an die Bundesregierung aussenden würde, diese Risiko technologie zu beenden.

Denn es gibt momentan kein sauberes Fracking. Österreich hat einen Feldversuch zum sogenannten Clean Fracking un ter Einsatz von Bauxit gemacht; dieser Versuch ist aus wirt schaftlichen Gründen im Jahr 2012 eingestellt worden. Inso fern frage ich mich: Wie soll ein sauberes Fracking aussehen? Darauf haben wir keine Antwort bekommen, auch nicht von Ihnen.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Lusche das Wort.

Jetzt muss ich einmal die FDP/ DVP in Schutz nehmen.

(Vereinzelt Beifall – Oh-Rufe von den Grünen und der SPD)

Liebe Leute, so geht das nicht. Einerseits werden hier von Ih nen Geschlossenheitsappelle formuliert, und andererseits er leben wir die ganze Zeit, dass Sie sich der Formulierung ei

nes gemeinsamen Antrags verschließen. Sie müssen sich jetzt einmal entscheiden, was Sie eigentlich haben wollen.

(Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)

Nach wie vor nicht. – Jedenfalls hat die Debatte für mich in keiner Weise zur Erhellung beigetragen. Sie haben den Brief von Minister Untersteller angesprochen; ich meine, es ist ein „gewaltiges Zeichen“, wenn er Tage, nachdem die Bundes umweltministerin angekündigt hat, ein Verbot auf den Weg zu bringen, sie anschreibt, jetzt müsse von ihr einmal etwas auf den Weg gebracht werden.

(Ministerin Silke Krebs: Nein, nein! – Glocke des Präsidenten)

Herr Abg. Lusche, ge statten Sie eine Zwischenfrage?

Ich habe dem Kollegen Lehmann schon signalisiert, dass meine Redezeit dafür nicht mehr aus reicht. – Danke.

Bitte.

Sie müssen sich schon entschei den: Ist Ihnen daran gelegen, dass wir im Sinne der offenbar bestehenden gemeinsamen Überzeugung auch zu einem ge meinsamen Willensakt im Sinne eines gemeinsamen Antrags kommen, oder wollen Sie hier verkrampft versuchen, irgend wie eine selbst beanspruchte Meinungsführerschaft der grünroten Landesregierung zu begründen? Ich kann nur noch ein mal mein Bedauern zum Ausdruck bringen; ich hätte es be grüßt, wenn wir zu einem gemeinsamen Standpunkt gekom men wären.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Vielen Dank. – Mir lie gen nun keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich will noch Folgendes sagen: Es gab eine Intervention be züglich der Reihenfolge der Redner. Wir werden das, was die CDU-Fraktion vorgebracht hat, noch einmal überprüfen. Wenn die Zeit für die Begründung eines Antrags, der von zwei Fraktionen initiiert wurde, durch eine der beiden Fraktionen bereits vollständig aufgebraucht wurde, sieht die Geschäfts ordnung die Möglichkeit vor, dass sich die weitere Reihenfol ge der Redner an der Stärke der Fraktionen orientiert und dass nicht zuerst der zweite Antragsteller zum Zuge kommt.

Wir werden diese Frage in der nächsten Sitzung des Präsidi ums prüfen. Die Handhabung war bislang so. Es kann aber durchaus begründet sein, was Herr Kollege Schebesta gerade vorgebracht hat.

Ich wollte nur darauf hinweisen. Wir prüfen das, und dann werden der Präsident und die beiden Vizepräsidenten des Landtags zukünftig gemäß dem Ergebnis dieser Prüfung ver fahren.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Es liegen ein Antrag und zwei Änderungsanträge vor. Der Änderungsantrag der Frak tion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/5055, weicht weiter vom ursprünglichen Antrag Drucksache 15/3976

ab als der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksa che 15/5056.

Ich lasse daher nun zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/5055, abstimmen. Dieser Antrag sieht eine Neufassung von Abschnitt II des Antrags Drucksache 15/3976 vor. Wer die sem Änderungsantrag zustimmt, der möge bitte die Hand er heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war die Mehrheit. Damit ist dem Änderungsantrag Drucksache 15/5055 mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/5056. Sind Sie einver standen, über diesen Antrag insgesamt abzustimmen?

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE und Abg. Claus Schmie del SPD: Ja!)

Diese Frage kann weder von der SPD noch von den Grünen beantwortet werden. Ich richte diese Frage an die CDU-Frak tion.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wenn die CDU nicht antwortet!)

Trotzdem, Herr Kollege Schmiedel. Ich frage die CDUFraktion, ob über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in Gänze abgestimmt werden kann. – Das ist der Fall.

Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung – Ist eine grundlegende Neuregelung des Landesjagdgesetzes nötig? – Drucksache 15/4031