Protocol of the Session on February 26, 2014

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dieter Hillebrand CDU: War das eine Drohung? – Abg. Bernd Hitzler CDU: Das letzte Wort habe ich!)

Wir verabschieden heute einmütig – dafür bedanke ich mich bei den Fraktionen – das Gesetz, mit dem wir die Zuständig keit auf das Verwaltungsgericht Karlsruhe konzentrieren, wenn wir jetzt hinsichtlich der Besetzung von Dienstposten bei den Beurkundungsabteilungen der Notariate Konkurren tenklagen bekommen. Es ist schon darauf hingewiesen wor den: Da ist das Land ein gebranntes Kind. Es besteht natür lich die Herausforderung, dass wir hier möglichst bald rechts sichere Zustände haben müssen, also wissen müssen, wie wir die Dienstposten im Einzelnen besetzen können.

Es geht um 246 Dienstposten, die ausgeschrieben wurden. Die Bewerbungsfrist ist jetzt abgelaufen. Die Bewerbungen, die bei den Oberlandesgerichten eingegangen sind, kommen jetzt zu uns. Wir werden aufgrund dieser Bewerbungsrunde dann entsprechende Dienstposten vergeben, natürlich verbunden mit entsprechenden Anlassbeurteilungen, die dann jeweils vorliegen müssen.

Wir machen das jetzt, damit wir zum Stichtag 1. Januar 2018 Rechtssicherheit haben, damit wir genau wissen, welcher No tar dann in das freie Notariat geht und welche Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst verbleiben. Es ist zu Recht da rauf hingewiesen worden, dass es vorwiegend wohl ältere Kolleginnen und Kollegen sein werden, die den Sprung in den freien Beruf nicht mehr machen wollen.

Dass das für Einzelne in ihrer Entscheidung schwierig ist, bleibt unbestritten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass diejenigen, die im Landesdienst verbleiben, ihr statusrechtli ches Amt natürlich behalten, also in der Gehaltsgruppe, in der sie bereits sind, verbleiben.

(Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU)

Dass dies im Einzelfall wegen der fehlenden Gebührenein nahmen durchaus subjektiv zu Härten führen kann oder als solche empfunden werden kann, ist nachvollziehbar. Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir hier auf der Basis ei nes Gesetzes arbeiten, das die frühere Regierung bereits im Jahr 2009 verabschiedet hat. Ich kann mich auch daran erin nern, dass es damals heftige Zwiste innerhalb der CDU-Frak tion gab, bis dieses Gesetz im Landtag verabschiedet wurde.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Justizminister, ge statten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Mack?

Ja, das passt jetzt ge rade, weil er nämlich einer der Kollegen war, die an diesem Zwist beteiligt waren.

(Heiterkeit bei den Grünen und der SPD)

Bitte, Herr Abgeordne ter.

Herr Justizminister, ich habe mich noch nie an einem Zwist beteiligt, sondern immer nur an politischen Diskussionen, die notwendig sind.

(Oh-Rufe von den Grünen und der SPD)

Man sieht ja an dieser Reform, dass da einiges schiefläuft.

Ich will Sie einmal Folgendes fragen: Die Notare sind vom Justizministerium aufgefordert worden, sich bis Anfang Feb ruar um die Notarstellen zu bewerben und gleichzeitig eine Erklärung zu unterschreiben, wonach sie freiwillig zum 1. Ja nuar 2018 auf ihre Beamtenstelle verzichten. Halten Sie es für angemessen und rechtmäßig, von einem Beamten des Landes Baden-Württemberg, der sich im Jahr 2014 auf eine freie No tarstelle im Jahr 2018 bewirbt, zu fordern, bereits jetzt sofort eine Erklärung zu unterschreiben, wonach er unwiderruflich – außer bei Ausnahmegründen – aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet?

Zweite Frage: Gab es so etwas schon jemals in der Geschich te des Landes Baden-Württemberg?

Ich fange einmal mit Ihrer zweiten Frage an: Nein, weil eine solche Jahrhundertre form einmalig ist und den besonderen historischen Gegeben heiten der unterschiedlichen Notariatsstrukturen in BadenWürttemberg geschuldet ist.

(Zuruf des Abg. Bernd Hitzler CDU)

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das eine sol che Vielfalt von unterschiedlichen Notaren hat. Deshalb wird diese große Reform auch eine Angleichung an die Rechtszu stände in den anderen Bundesländern bringen.

Was die Zumutbarkeit angeht: Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2009. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wussten alle Nota re, wie die Entwicklung sein wird, was auf sie zukommt. Wir glauben schon, dass es zumutbar ist, dass jetzt, fünf Jahre nachdem rechtskräftig feststand, wie es läuft, eine solche Ent scheidung getroffen werden kann.

Die Kollegen haben ja bereits ausführlich dargelegt, warum wir das jetzt machen: weil wir nämlich für gleiche Dienstpos ten unterschiedliche Bewerbungen haben könnten. Es kann zu Konkurrentenklagen kommen. Wir müssen aber gewährleis ten, dass am Stichtag 1. Januar 2018 feststeht, wer in das freie Notariat geht. Denn wir können es den Bürgerinnen und Bür gern in unserem Land nicht zumuten, einen ungesicherten Zu stand hinzunehmen. Vielmehr muss das Notariat klar sein für Justizdienstleistungen, die die freien Notare dann erbringen.

Ich habe es bereits erwähnt: Die Notare behalten ihr status rechtliches Amt. Insofern konnten sich die Notare über einen längeren Zeitraum auf diese Situation einstellen.

Eines möchte ich noch an dieser Stelle sagen: Die Notare ha ben in beiden Landesteilen trotz unterschiedlicher Strukturen ganz erheblich von den zusätzlichen Gebühreneinahmen pro fitiert, die sie über Jahre hinweg erzielt haben. Ich glaube, im Hinblick auf den langen Vorlauf war es auch zumutbar, dass sich die Notare angesichts dieser Strukturveränderungen auch entsprechend einrichten, sich ein – wenn Sie so wollen – öko nomisches Polster schaffen, weil diese Umstrukturierung ja bevorsteht.

Sie sagen, im Jahr 2018 werden die Stellen letztlich erst kon kret besetzt. Die Beurkundungsabteilungen werden schon jetzt besetzt. Dann switcht das alte System auf das neue um. Wir müssen das jetzt machen, damit wir dann rechtzeitig die Dienstposten besetzen können. Es darf natürlich nicht sein, dass wir bis zur letzten Minute nicht wissen, ob der Notar

dann wirklich will oder ob er nicht will. Vielmehr muss da für das Land Rechtsklarheit darüber bestehen, ob er aus seinem Dienstverhältnis entlassen werden und in das freie Notariat wechseln oder als Beamter beim Land bleiben will. Ich glau be, im Hinblick auf den langen Vorlauf ist das durchaus eine zumutbare Zeitspanne.

Jetzt möchte ich noch kurz auf das eingehen, was Herr Hitz ler gesagt hat. Herr Hitzler, ich weiß natürlich, wie Sie bei Verbandstagen auftreten. Ich will das hier gar nicht wiederge ben; das spricht für sich. Aber ich habe in der letzten Woche im Ständigen Ausschuss einen zusammenfassenden Überblick über den Stand der Notariatsreform gegeben,

(Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

u. a. auch über die Klagen, die bereits jetzt kommen. Ich ha be dazu keine einzige Wortmeldung, keine einzige Nachfra ge von Ihrer Seite gehört.

(Abg. Walter Heiler SPD: Was? – Abg. Sascha Bin der SPD: Kein Wort!)

Wenn Sie ernsthaft an dem Problem interessiert sind, hätte al so genug Gelegenheit bestanden, sich darüber auszutauschen.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Bernd Hitzler CDU)

Das bringen Sie jetzt hier vor, wo wir ein ganz peripheres Pro blem, dessen Lösung natürlich wichtig ist, erörtern.

Im Übrigen: Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2009. Ich war damals schon lange im Landtag und habe die Diskussionen mitverfolgt. Ich habe natürlich die ganzen Argumente, die da mals mein Vorgänger, Herr Dr. Goll, ins Feld geführt hat,

(Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU)

und das, was aufgrund der Entwicklung der europäischen Rechtsprechung auf uns zukommt, mitbekommen. Es war si cher richtig, hier die gesetzlichen Weichen zu stellen.

Warum haben Sie eigentlich nicht die Regelung geschaffen, die Sie jetzt bei uns anmahnen?

(Staatssekretär Ingo Rust: Ja! Das ist komisch!)

Die hätten Sie doch damals schaffen können. Sie hätten dies ohne Weiteres in diesem Gesetz bzw. in einem zusätzlichen Gesetz regeln können. Damals haben Sie offensichtlich die Notare auch im Stich gelassen.

(Zuruf des Staatssekretärs Ingo Rust)

Warum haben Sie es denn nicht gemacht?

Jetzt kommen Sie, nachdem Sie die letzten fünf Jahre bei der Entwicklung dieses Themas schlicht verschlafen haben.

Es ist, glaube ich, an der Zeit, unseren Gesetzentwurf heute zu verabschieden, damit wir den nötigen Reformschritt gehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hitzler.

Herr Minister, um eines noch ein mal klar zu sagen: An der CDU-Fraktion hat es nicht gefehlt. Aber es war halt so, wie es jetzt auch ist: Es ist am Minister gescheitert, dass die Regelung nicht erlassen wurde.

(Zurufe von den Grünen und der SPD, u. a.: Was?)

Das sind die Fakten.

Jetzt noch einmal, Herr Stickelberger: Das Anliegen kommt nicht von mir. Wir treffen ja mit den entsprechenden Kreisen der Justiz zusammen.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)