Es war fast eine freundschaftliche Empfehlung: Nehmen Sie den Druck aus dem Kessel, und machen Sie in dieser Zula genfrage noch etwas. Damit bekommen Sie auch die ganzen Klagen weg; das garantiere ich Ihnen.
Wir wollen die Sache zu einem guten Ende bringen, weil wir auch mit die Vaterschaft für diese Sache haben – widerwillig, aber wir waren dabei.
Deshalb meine ich: Wir haben Verantwortung für die gesam te Berufsgruppe. Diese Verantwortung müssen wir jetzt wahr nehmen. Ich habe Ihnen einen ganz praktischen Vorschlag ge macht, um das Thema zu einem guten Ende zu bringen.
Dann versuchen wir jetzt, das zu einem guten Ende zu brin gen, und kommen zur A b s t i m m u n g. Abstimmungs grundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Aus schusses, Drucksache 15/4800. Der Ausschuss empfiehlt Ih nen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 ein stimmig so beschlossen.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 ein stimmig so beschlossen.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieses Gesetz einstimmig so beschlossen worden. Vielen Dank.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Bauprodukte-Marktüberwa chungsdurchführungsgesetzes – Drucksache 15/4720
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung ver zichtet auf eine mündliche Begründung. Die Fraktionen ha ben sich darauf geeinigt, dass in der ersten Lesung keine Aus sprache stattfindet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/4720 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit und ein gutes Mittagessen. Sie können auch zum Närrischen Staatsempfang gehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung des Landtags von Ba den-Württemberg wird fortgesetzt.
Dann können wir die Frage nach hinten schieben. Wir können die zweite Frage – eine Frage von der SPD – vorziehen. Das ist vielleicht besser.
U r t e i l d e s V e r f a s s u n g s g e r i c h t s h o f s R h e i n l a n d - P f a l z ü b e r d i e R e c h t m ä ß i g k e i t d e r V e r w e r t b a r k e i t v o n D a t e n d e r s o g e n a n n t e n S t e u e r - C D s
Ich darf noch einmal die Regeln sagen: drei Minuten Einlei tung plus Frage – bei jeder Frage hat man die Möglichkeit, die Frage zu begründen – und jeweils fünf Minuten für die Antwort der Regierung.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Verfassungsge richtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am Montag, dem 24. Februar dieses Jahres, entschieden, dass die Daten einer vom Staat gekauften „Steuer-CD“ von Fahndern bei ihrer Er mittlung genutzt werden dürfen. Der Präsident des Verfas sungsgerichtshofs, Lars Brocker, führte in der Urteilsbegrün dung aus, dass in verfassungsrechtlicher Hinsicht selbst eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht ohne Weiteres zu einem Verwertungsverbot führe. Damit folgen die Koblenzer Rich ter im Kern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge richts aus dem Jahr 2010 in einem vergleichbaren Fall.