Ich sage es jetzt einmal kooperativ: Wenn wir den Ausbau der Schulen von 2002 bis zum Ende der Laufzeit der angespro chenen gemeinsamen Vereinbarung Ende 2023 betrachten, stellen wir fest, dass unter der früheren, schwarz-gelben Lan desregierung rund 1 100 Ganztagsschulen entstanden sind und unter der neuen Landesregierung rund 1 400 neue Ganztags schulen im Grundschulbereich entstehen sollen. Das ergibt in der Summe 2 500 Ganztagsschulen. Ob wir im Jahr 2023 in politischer Verantwortung stehen werden, wissen wir nicht.
Aber eines können wir beide vielleicht sagen: Im Ergebnis ist es eine gemeinsame Leistung. Insofern, glaube ich, führen Sie ad absurdum – –
Herr Schmiedel, Entschuldigung, Sie wissen doch ganz ge nau, was Herr Schröder gemacht hat. Er hat im Grunde dem Land Geld gegeben. Das hat mit einer pädagogischen – –
Sie haben Millionen Euro in die Länder gepulvert und an schließend die Länder damit alleingelassen, die jeweiligen pä dagogischen Konzepte zu entwickeln.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Aber Sie haben die Gelder genommen, Herr Kollege! – Weitere Zu rufe von den Grünen und der SPD)
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Was heißt denn „die Länder alleingelassen“? – Zuruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)
Genauso erging es den anderen Bundesländern. Nur die Quo teneinteilung, Frau Kollegin Sitzmann, war unterschiedlich. Bei uns kamen 90 % der Mittel vom Bund und 10 % von den Kommunen. In den anderen Bundesländern war die Gewich tung eine andere.
(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Offensichtlich tief getroffen, Herr Wacker! Tief getroffen, Herr Wacker!)
Die Tatsache, dass Sie schreien, gibt mir recht; ich glaube, dass ich mit meinen Argumenten durchaus richtigliege.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft im Grunde genommen die Situation des ländlichen Raums. Ich
glaube, hier sollten wir gemeinsam hinschauen. Herr Kollege Käppeler, es stellt sich schon die Frage: Was verstehen Sie un ter „kleinen Schulen“?
Nehmen wir einmal an, 40 Schüler besuchen eine einzügige kleine Grundschule im ländlichen Raum, von denen jahr gangsübergreifend 20 Kinder in den Klassen 1 und 2 und noch einmal 20 Kinder in den Klassen 3 und 4 unterrichtet werden. Für kleine Grundschulen im ländlichen Raum ist das keine untypische Konstellation. Sie gehen von einer Mindestschü lerzahl von 25 aus. Da müssen Sie mir erklären, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass solch eine kleine Grundschule in der Lage ist, allein ein Ganztagsschulangebot zu stemmen.
Sie müssen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens die Frage beantworten, ob Sie diesen kleinen Schulen eine entsprechen de Perspektive ermöglichen wollen, ob Sie ihnen zumindest die Möglichkeit einräumen wollen, vielleicht in Kooperation mit anderen Grundschulen solche Ganztagsangebote zu etab lieren.
Das heißt, die kleinen Grundschulen, die für die kleinen Ge meinden in den ländlichen Räumen von existenzieller Wich tigkeit sind, haben Sie bisher in Ihren Eckpunkten nicht be dacht. Sie werden uns gestatten, dass wir im Gesetzgebungs verfahren sehr deutlich auf diesen Punkt hinweisen werden.
Nun zum Punkt der Wahlfreiheit; das ist der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte. Sie bieten eine verbindliche Form und eine Wahlform an. Im Grunde genommen ist das in etwa das Gleiche wie früher. Nur die Begriffe haben sich geändert. Es gibt zwar etwas Flexibilität; Sie haben sich bewegt, wie Herr Kollege Dr. Kern gesagt hat. Aber entweder ist das eine oder das andere möglich. Das heißt, auf die individuellen Bedürf nisse der Eltern kann nur eingeschränkt eingegangen werden. Auch über dieses Thema müssen wir noch diskutieren. Ich freue mich auf den konstruktiven Dialog bezüglich dieser Fra gen.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wacker, mit Blick auf Ihren letzten Punkt bezüglich der kleinen Grundschulen im ländlichen Raum mit 40 Schülern möchte ich Sie fragen: Wie lautete Ihre Antwort bei den Genehmigungen bisher? Sie gin gen von mindestens 80 Schülern pro Grundschule, von 20 Schülern pro Klasse aus. Jetzt kommen Sie und mäkeln her um, dass wir eine Gruppengröße von 25 einführen wollen. In einer Schule mit 40 Schülern kann eine Größe von 25 Schü lern je Gruppe durchaus zustande kommen, wenn der entspre chende Bedarf vorhanden ist. Sie mäkeln an dieser Lösung herum, die für mich, der ich aus dem ländlichen Raum stam me und für den ländlichen Raum spreche, eine sehr gute Lö sung darstellt, auf deren Basis viele kleine Schulen zukünftig ebenfalls ein Ganztagsangebot bereitstellen können.
Herr Dr. Kern, die Zahl von 800 Deputaten habe ich in Ihrem Gesetzentwurf natürlich gelesen. Wenn Sie aber davon aus gehen, dass lediglich 15 bis 20 % der Schulen Ganztagsschu len werden, frage ich mich, was eigentlich Ihr Anspruch ist. Natürlich kann ich die Deputate entsprechend herunterrech nen und sagen: „Wunderbar, ich habe alles belegt.“ Aber Sie gingen einmal von 40 % aus; heute gehen wir für die nächs ten Jahre vielleicht sogar von 70 % der Schulen aus. Dadurch kommt jedoch eine ganz andere Zahl heraus.
Wenn Sie uns vorwerfen, wir würden keine Wahlfreiheit vor sehen, frage ich Sie: Worum handelt es sich denn sonst, wenn wir – als Wahlform für den Schulträger, der sich für die eine oder die andere Form entscheiden kann – sowohl die offene als auch die gebundene Ganztagsschule anbieten? Wenn wir zudem die Möglichkeit vorsehen, an drei oder aber an vier Ta gen im Umfang von sieben oder acht Stunden Ganztagsbe trieb anzubieten, an welchen Stellen wollen Sie denn dann noch mehr Wahlfreiheit? Das frage ich mich. Da verstehe ich Ihr „urliberales Prinzip“ überhaupt nicht mehr.
Nun zum Begriff „Halbtagsschule“. Dieser Begriff verführt zu der Annahme, dass – etwa an Grundschulen – nur vormit tags unterrichtet wird und nachmittags niemand mehr da ist. Ich kenne aber genügend Grundschulen, an denen bereits heu te an einem oder zwei Nachmittagen Unterricht stattfindet, so dass die Kinder auch nachmittags in der Schule sind. Auch dort kann, ebenfalls als offenes Angebot, eine Rhythmisierung stattfinden.
Noch einmal zur Bilanz – dies muss offenbar zweimal gesagt werden, Herr Wacker –: Erst das IZBB hat in diesem Land überhaupt ein Umdenken bewirkt.
Es gab eine Umfrage, nämlich etwa im Jahr 2002. Ich erinne re mich noch sehr gut, dass zu diesem Zeitpunkt in diesem Hohen Haus zum ersten Mal über das Thema Ganztagsschu le diskutiert wurde. Von Ihrer Seite wurden entsprechende Forderungen rundweg abgelehnt. Die Umfrageergebnisse lau teten: 80 % der Bevölkerung möchten dies nicht. Fünf Jahre später, nach Auslaufen des IZBB, hatte sich das Verhältnis umgekehrt. Nur noch 20 % der Bevölkerung lehnten die Ganz tagsschule ab; 80 % – heute wird die Zahl noch viel höher sein – befürworten sie.
Ich freue mich, dass Sie gesagt haben: „Wir sind uns über die Ziele der Ganztagsschule einig.“ Eigentlich müssten Sie die Regierung nun vom Rednerpult aus auch loben. Aber das fällt natürlich schwer; das verstehe ich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weite ren Wortmeldungen vor.
Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/4025.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Kultus, Jugend und Sport, Drucksache 15/4434. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzuleh nen.
Sie sind damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 15/4025 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der Fraktion der CDU – Chaos beim Start der Po lizeireform: Stopp der Besetzung der Führungspositionen der Polizei durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe – Drucksache 15/4607
Dieser Antrag liegt auf Ihren Tischen. Für diesen Antrag hat die CDU-Fraktion die Dringlicherklärung nach § 57 Absatz 3 der Geschäftsordnung beantragt. Das Präsidium hat in seiner gestrigen Sitzung die Dringlichkeit festgestellt.
Im Präsidium wurden folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, werte Kollegin nen und Kollegen! Das innenpolitische Prestigeprojekt von Grün-Rot hat einen grandiosen Fehlstart hingelegt. Dabei war für den Start in die sogenannte Neue Welt alles so schön ge plant. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hält das Verfahren zur Besetzung der Spitzenpositionen in der Polizei für nicht gesetzeskonform und ordnet an: Die Dienstpostenbesetzun gen sind rückgängig zu machen.
Noch nie in der Geschichte unserer Polizei gab es eine so tief greifende Umwandlung – und jetzt, zum Start dieser Reform, wird nahezu flächendeckend im Land die Führung erst einmal entzogen.