Protocol of the Session on December 19, 2013

um – neben den bereits erwähnten Gründen – auch die durch die künftige Pensionierungswelle stark ansteigenden Einstel lungszahlen ab dem Jahr 2016, die dann bei weit über 1 000 pro Jahr liegen würden, kompensieren zu können.

Die Philosophie des Einstellungskorridors besteht also darin, die zunächst vorgenommenen Mehreinstellungen über den rei nen Ersatzbedarf hinaus in den folgenden Jahren durch ent sprechende Mindereinstellungen wieder vollständig auszu gleichen. Die Prüfung der weiteren Umsetzung des Einstel lungskorridors erfolgt dann logischerweise in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft – jeweils im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen.

Kollege Blenke, ich darf Ihnen ganz kurz das folgende Dia gramm zeigen.

(Der Redner hält ein Diagramm hoch.)

Dies nur zur Erklärung; ich darf Ihnen die Darstellung nach her gern geben. Unten sehen Sie rot dargestellt – in etwa je denfalls, weil man es nicht auf zehn genau festlegen kann – die Schwankungen, die wir innerhalb des Korridors haben werden. Blau dargestellt sehen Sie die k.w.-Stellen, die wir benötigen, um ab dem Jahr 2019 wieder auf eine Deckung zwischen den ausgewiesenen Stellen und der tatsächlichen Besetzung zu kommen.

Das heißt, wir werden in den kommenden Jahren Schwankun gen haben. Die Größenordnung der Einstellungen liegt im Jahr 2014 bei 680, aber die Zahl steigt in den Jahren 2017 und 2018 wieder auf annähernd 1 000, damit wir die Zahl der Altersab gänge kompensieren können.

Weil auch Sie mit diesem Thema intensiv beschäftigt waren, wissen Sie, glaube ich, dass sich die personalplanerischen Rahmenbedingungen, die dem ursprünglichen Korridor zu grunde lagen, verändert haben, weil sich das Themenportfo lio – im Vergleich mit der damaligen Annahme –, was die Le bensarbeitszeit anbelangt, verändert hat.

Aber wir haben – um dies mit dem letzten Satz zu sagen – na türlich das Interesse, die Altersabgänge so abdecken zu kön nen, dass keine Lücken entstehen und wir auch in den Ausbil dungseinrichtungen eine angemessene Auslastung hinbekom men.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Danke!)

Vielen Dank, Herr Mi nister.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. W e r n e r R a a b C D U – F i n a n z n e u t r a l e A u s s t a t t u n g d e s F r e i w i l l i g e n P o l i z e i d i e n s t e s m i t b l a u e n U n i f o r m e n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, verehrte Kollegin nen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Stimmt die Landesregierung der Ausstattung der Mitglie

der des Freiwilligen Polizeidienstes mit blauen Uniformen im Bereich des Polizeireviers Ettlingen bzw. grundsätzlich

zu, wenn das Geld für die Beschaffung von einer lokalen Bank gespendet wird, beispielsweise an den Förderverein FöSSL (Förderverein Sicherer Südlicher Landkreis Karls ruhe e. V.)?

b) Welche Vorgaben sind in diesem Zusammenhang zu erfül

Vielen Dank. – Herr Minister, ich darf Sie ans Rednerpult bitten.

Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Ich beantworte die Mündliche An frage des geschätzten Kollegen Raab wie folgt – Sie gestat ten, dass ich die Antworten auf die Fragen unter den Buchsta ben a und b zusammenfasse, weil sich daraus eine gewisse Logik ergibt –:

Herr Kollege Raab, dem in der Anfrage zum Ausdruck kom menden Gedanken einer privaten Finanzierung der Dienst kleidung des Freiwilligen Polizeidienstes sollte – wirklich völ lig unabhängig von der Trägerschaft des genannten Förder vereins, die jedenfalls mir nicht bekannt ist – nicht näherge treten werden. Dies ergibt sich aus folgenden Überlegungen:

Polizeifreiwillige des Landes nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und haben bei ihrer Dienstverrichtung die Stellung von Polizeivollzugsbeamten. Die Budgets für die für den hoheit lichen Einsatz erforderlichen Ausstattungs- und Ausrüstungs gegenstände – das sind Dienstkraftfahrzeuge, aber auch Schusswaffen und Dienstkleidung, keine Frage – werden dem entsprechend aus Landesmitteln zugewiesen. Das ist auch im Nachtrag 2014 sichtbar. Die Ausrüstung und Ersatzbeschaf fung von Uniformen und sonstiger Ausstattung von Mitglie dern des Freiwilligen Polizeidienstes obliegt den für die Auf stellung der Polizeifreiwilligen zuständigen Dienststellen – das sind bisher die Direktionen, zukünftig die Präsidien – und erfolgt dezentral aus den Budgets der jeweiligen Haushalte.

Da der Freiwillige Polizeidienst mittelfristig aufgelöst wird – das wissen Sie –, entspricht es dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung, hier die Umstellung auf blaue Uniformen – das haben wir immer erklärt – nur im Ein zelfall und erst dann vorzunehmen, wenn Nachersatz zwin gend erforderlich ist. Eine ursprünglich vorgesehene Einbe ziehung der Polizeifreiwilligen in die Umstellung auf die neue Polizeiuniform 2010/2011 – ich sage das jetzt nicht ohne Grund, wie Sie vermuten können – wurde deshalb damals auch schon aufgegeben. Die Einsatzfähigkeit des Freiwilligen Polizeidienstes ist im gesetzlichen Rahmen – das ist, glaube ich, schon auch wichtig – unabhängig von der Farbe der Dienstuniform gewährleistet.

Ich will grundsätzlich sagen: Eine Finanzierung der für die Erfüllung polizeilicher Aufgaben erforderlichen Ausstattung und Ausrüstung durch private Träger bzw. auch durch Verei ne ist ungeachtet ihrer Satzungen nicht vorgesehen und von uns deshalb abzulehnen. Sowohl die Bestimmungen über die Zulässigkeit des Sponsorings als auch die Korruptionstatbe stände des Strafgesetzbuchs beinhalten das Gebot, dass schon der „böse Schein“ einer Beeinflussung des Staates zu vermei den ist. Dabei ist zu unterstreichen, dass gerade Uniformen ein wesentliches Symbol der hoheitlichen Aufgabenwahrneh mung nach außen sind.

Ich will, damit ich in diesem Punkt nicht missverstanden wer de, ausdrücklich sagen: Die Haltung, die ich jetzt beschrieben habe, beinhaltet keine Unterstellung unlauterer Motive seitens derer, die Sie in Ihrer Anfrage genannt haben und die Geld ge ben möchten. Jedoch lassen es sowohl das Neutralitätsgebot, das für die gegebenenfalls mit hoheitlichen Zwangsbefugnis sen handelnde Polizei ganz besonders gilt, als auch die dem Innenministerium obliegende Verpflichtung zur Sicherstellung der polizeilichen Aufgabenerfüllung nicht zu, solche Beschaf fungsmaßnahmen durch private Zuwendungen zu ermögli chen.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Raab.

Herr Minister, die Länge Ihrer Aus führungen zeigt mir, dass man es eigentlich viel einfacher ma chen könnte.

Zum Ersten: Eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsfüh rung kann nicht sparsamer sein, als wenn ein Dritter das Geld zur Verfügung stellt, mit dem diese Uniformen gekauft wer den können. Insofern ist das das Tor zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.

Das war jetzt keine Fra ge. Das war eine Kommentierung. Ich bitte um Fragen.

Entschuldigung. – Teilen Sie mei ne Auffassung?

(Heiterkeit)

Ich bitte den Stenografischen Dienst, vor meine Äußerung die Frage zu stellen: „Teilen Sie meine Auffassung?“

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Ein Fra gezeichen reicht auch!)

Das Fragezeichen am Ende, nicht davor.

(Abg. Walter Heiler SPD: Da kann man dann gleich sagen: Nein!)

Zweitens: Herr Minister, kennen Sie – Sie müssen ihn jetzt nicht kennen – den Förderverein Sicherer Südlicher Landkreis Karlsruhe? Dies ist ein gemeinnütziger Verein, der ausschließ lich die Polizei in ihrer Aufgabe unterstützt und damit über haupt gar nichts verbindet. Mitglieder dieses Vereins sind die Kommunen im südlichen Landkreis Karlsruhe. Der Verein hat in der Vergangenheit schon vieles gemacht und die Polizei un terstützt. Ist Ihnen dies bekannt?

Bitte, Herr Minister.

Herr Kollege Raab, zu Ihrer letzten Frage: Ich hatte gesagt, dass ich den Verein kenne. Ich kenne aber nicht die Satzung.

(Abg. Werner Raab CDU: Die können Sie sofort ha ben! Ich habe sie!)

Ich konnte sie nicht kennen. Aber ungeachtet dessen, was Sie gesagt haben, und ungeachtet dessen, was dieser Verein si cherlich insgesamt Gutes

(Zuruf des Abg. Werner Raab CDU)

in den Themenbereichen Prävention und „Unterstützung der Polizei“ leistet, bleibt es bei der Aussage, dass die Zulässig keit von Sponsoring gerade im hoheitlichen Bereich nicht un problematisch ist. Die Korruptionstatbestände des Strafgesetz buchs sind nicht unerheblich. Deshalb bleibe ich bei meiner Aussage, dass wir diese Unterstützung oder diese Spende – wie immer es gedacht ist – entsprechend ablehnen müssten.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Blenke.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, darf ich eine Bitte in Frageform kleiden? An uns sind Fälle herangetragen worden wie z. B. der, dass ein Angehöriger des Freiwilligen Polizeidienstes von einem in Pension gehenden hauptberuflichen Polizisten die blaue Uni form geschenkt bekam und ihm untersagt wurde, diese zu tra gen, obwohl die Konfektionsgröße stimmt.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Wären Sie bereit – das ist die Frage –, vielleicht in die Trup pe hineinzugeben, dass man hier zu flexiblen und mitarbeiter freundlichen Lösungen kommen sollte?

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Herr Blenke möchte auch eine! – Zuruf des Abg. Dr. Fried rich Bullinger FDP/DVP)

Eine zwingende Vorausset zung sollte schon sein, dass die Uniform dann auch passt.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Das habe ich ja gesagt!)

Das ist überhaupt keine Frage. Den Fall, den Sie geschildert haben, kenne ich nicht. Jedenfalls nehme ich das einfach ein mal mit. Das fällt für mich einfach unter das Treffen von prak tikablen Regelungen. Da wissen Sie von mir – jedenfalls glau be ich das –, dass ich mit solchen praktikablen Lösungen kein Problem habe. Sagen Sie mir bitte nachher einmal, wo dieser Fall aufgetreten ist; denn ansonsten kann ich nicht aktiv wer den.