Von einer größeren Einheit – im Bereich der Archäologie wer den wir dann in zwei Referaten eine landesweite Zuständig keit haben – verspreche ich mir, dass wir flexibel über Regie rungsbezirksgrenzen hinweg agieren können. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass die Archäologie und die archäolo gischen Denkmale nicht an den Regierungsbezirksgrenzen haltmachen.
In der Bau- und Kunstdenkmalpflege, dem zweiten großen Bereich der Denkmalpflege, wird es vor Ort in jedem Regie rungsbezirk nach wie vor Sachgebiete geben. Das ist uns des halb wichtig, weil diese Sachgebiete eine wichtige Ansprech funktion vor allem für die Kommunen, aber auch für alle sons tigen Denkmaleigentümer wahrnehmen. Deshalb wird es wei terhin alle drei Außenstellen geben. Sie werden zukünftig kei ne Referate im jeweiligen Regierungspräsidium mehr sein, sondern Außenstellen des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, werden aber, wie gesagt, vor Ort Ansprechpartner bleiben. Ich habe auch mit den kommu nalen Landesverbänden darüber gesprochen. Ihnen war diese Ansprechbarkeit vor Ort sehr wichtig. Diese gewährleisten wir in der neuen Struktur.
Die Denkmalpflege wird dadurch effizienter, und ich glaube, wir können durch die neue Struktur das fachliche Niveau hal ten. Es wird weiterhin schwierig bleiben, die Stelleneinspar programme, die es noch gibt, z. B. das alte 1 480-Stellen-Ein sparprogramm, das nach wie vor besteht, umzusetzen. Aber ich denke, in der neuen Struktur sind wir für diese Herausfor derungen wesentlich besser gewappnet als in der bisherigen.
Herr Staatssekre tär, sehe ich es richtig, dass es von der Struktur her etwa wie der auf den Zustand des Jahres 2004 hinausläuft? Daraus be gründet sich sicherlich nicht wieder ein Präsident, oder?
Es ist die Struktur wie 2004, aber mit den Synergien, die eine Unterbringung in einem Regie rungspräsidium mit sich bringt. Hinsichtlich der Querschnitts verwaltung – Personal, EDV, Technik bis hin zu Fuhrpark und Ähnlichem – werden weiterhin die Ressourcen des Regierungs präsidiums Stuttgart genutzt – das war uns auch wichtig –, aber die fachliche Struktur ist im Wesentlichen die Struktur, die wir im Jahr 2004 hatten. Das ist, denke ich, sehr gut so. Denn jetzt sind die Fachleute, die in Esslingen im Landesamt für Denk
malpflege sitzen, auch wieder die Fachvorgesetzten für die Au ßenstellen – in diesem Fall nicht das Ministerium.
Ich sage auch in aller Offenheit: Ich halte es für nicht richtig, dass das Ministerium so stark operativ eingreift, zumal wir im Referat für Denkmalpflege im Ministerium nur vier Mitarbei ter haben und im ganzen Referat weder einen Architekten noch einen Restaurator, noch einen Bau- und Kunstdenkmal pfleger, also einen Kunsthistoriker, haben. Im Ministerium müssen strategische Aufgaben erledigt werden; die operati ven Aufgaben gehören in eine solche Fachverwaltung.
Herr Staatssekretär, wie Sie wis sen, gibt es im Bereich Karlsruhe einige Befürchtungen und auch Presseberichterstattungen, dass alle Mitarbeiter des Re gierungspräsidiums Karlsruhe, die im Bereich der Denkmal pflege tätig sind, nach Stuttgart müssten. Ich möchte Sie ein fach bitten, auch dem Hohen Haus mitzuteilen, um wie viele Mitarbeiter es sich dabei handelt und welche Folgen dies für die Beschäftigten hat.
Als wir das mit den Beschäftigten besprochen haben, war uns sehr schnell klar: Es wird für alle Beschäftigten die Möglichkeit geben, weiterhin an ihrem bis herigen Dienstsitz zu arbeiten. Das war mir sehr wichtig. Es kann lediglich bei den – sagen wir einmal – wenigen Füh rungsfunktionen, bei Referatsleiterstellen, sein, dass jemand dann, wenn er in der zukünftigen Struktur Referatsleiter wer den will, an den Hauptsitz nach Esslingen wechseln muss. Aber alle „normalen“ Mitarbeiter der Referate bleiben dort, wo sie bisher tätig sind.
Es kann auch sein, dass manche den Dienstort und den Wohn ort wechseln wollen. Auch dies ermöglichen wir. Denn nicht jeder, der im Referat „Denkmalpflege“ des Regierungspräsi diums Freiburg arbeitet, wohnt auch in Freiburg; die Beschäf tigten pendeln zum Teil. Wenn es Wünsche gibt, zukünftig an einem anderen Dienstort zu arbeiten, dann wollen wir diese – soweit möglich – auch berücksichtigen. Aber es wird niemand gezwungen, den Ort zu wechseln. Es gibt keinen Abzug aus dem badischen Landesteil in Richtung Esslingen; das kann ich garantieren.
Wie gesagt: Das kann es höchstens bei den Führungskräften geben – das möchte ich nicht ganz ausschließen –; jemandem, der Referatsleiter werden will, eine Führungsposition einneh men will, bei der es Sinn macht, dass sie am Hauptsitz veror tet ist, ist, glaube ich, ein anderer Dienstort zuzumuten.
Die Zeit für die Regierungsbefragung ist abgelaufen. Ich be ende hiermit Tagesordnungspunkt 6 – Regierungsbefragung.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqua lifikationen in Baden-Württemberg (Landesanerken nungsgesetz Baden-Württemberg – LAnGBW) – Druck sache 15/4325
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Endlich liegt uns der Entwurf eines Ge setzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifika tionen in Baden-Württemberg zur zweiten Lesung und damit zur Beschlussfassung vor.
Baden-Württemberg war früher an erster Stelle, wenn es da rum ging, Strukturentscheidungen zu treffen. Das ist heute nicht mehr so.
Schon am 1. April 2012 ist auf Bundesebene das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft getreten. In acht anderen Bundesländern sind bereits entsprechende Landesan erkennungsgesetze in Kraft getreten. Die CDU hat immer da rauf gedrängt, dass endlich auch in Baden-Württemberg ein Landesanerkennungsgesetz auf den Weg gebracht wird.
(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Uns ist das nicht aufgefallen! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Dann hätten Sie eines vorlegen können!)
Denn Baden-Württemberg hat einen erheblichen Bedarf an Fachkräften, insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, Pflegeberufe und Pädagogen, also bei der Kinderbetreuung. Deswegen ist dieses Gesetz ein erster Schritt hin zu einer mo dernen Zuwanderungspolitik. Es ist auch ein Signal an die ein gewanderten Menschen, die schon hier bei uns leben, aber bis her nicht entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation arbei ten konnten, ein Signal, dass wir sie brauchen und wertschät zen.
Wir sind der Meinung, dass ein Gesetz den Menschen dienen muss und in seiner Handhabung klar und einfach sein sollte. Deswegen haben wir im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir pragmatische Verbesserungsvorschlä ge formuliert haben.
Wir wollen, dass ein einheitlicher Ansprechpartner festgelegt wird, damit Berufsinteressenten schnell und unkompliziert zur Anerkennung kommen. Wir wollen, dass Menschen, deren be rufliche Vorbildung in Baden-Württemberg noch nicht voll ständig als gleichwertig anerkannt werden kann, eine verbind liche Weiterbildungsperspektive erhalten, dass im Rahmen ei ner Integrationsvereinbarung die Meilensteine definiert wer den und dass die Unterstützung bei Beruf und Bildung gebün delt wird. Wir wollen ein übersichtliches Gesetz, ein Gesetz, in dem auch der Beratungsanspruch zu finden ist – anstelle ei
nes eingeflickten Zusatzgesetzes. Schließlich wollen wir ver meiden, dass Baden-Württemberg dadurch, dass sich Gebüh ren und Standards zwischen den Bundesländern unterschei den, ins Hintertreffen gerät; wir haben einen Vergleichsme chanismus vorgeschlagen.
Bei der von uns beantragten Anhörung wurden wir von den Vortragenden in vielen Punkten bestätigt. Die Anerkennungs verfahren werden als kompliziert und zeitaufwendig beschrie ben. Dadurch, dass unterschiedliche Stellen zuständig sind, kommt es auch zu sich widersprechenden Beurteilungen. Das darf nicht sein. Hiergegen haben wir uns mit unserem Antrag gewandt.
Sie, meine Damen und Herren, haben es trotz guter Argumen te nicht über das Herz gebracht, hier einen Schritt auf uns zu zugehen. Das ist schade.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das finde ich auch! Wenn es nach mir gegangen wäre! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Die Zeichen der Zeit nicht erkannt!)
Im Gegenzug hätten wir gern Verbesserungsvorschlägen Ih rerseits zugestimmt. Doch leider fehlte in Ihrem Änderungs antrag zur Bündelung der Zuständigkeit für die Anerkennung im Bereich der Pflegeberufe – sie ist sinnvoll – beim Regie rungspräsidium Stuttgart jegliche Aussage zur dortigen Stel lensituation. Auch das ist schade.
Doch Baden-Württemberg braucht das Anerkennungsgesetz, und zwar jetzt. Für unseren Innovations- und Wirtschafts standort brauchen wir qualifizierte und kreative Köpfe. Es kann nicht angehen, dass Baden-Württemberg im Rennen um die besten Köpfe ins Hintertreffen gerät oder nur Platz 2 belegt, weil die anderen Länder schon längst durchs Ziel ge laufen sind, weil sie schon längst ein Anerkennungsgesetz haben.
Dieses Gesetz ist auch ein Zeichen und ein Ausdruck der Will kommenskultur. Das ist für uns, die CDU, wichtig. Deswegen werden wir dem Gesetz trotz einiger handwerklicher Mängel zustimmen. Wir werden seine Umsetzung in der Praxis aber kritisch und konstruktiv verfolgen und begleiten und legen deswegen auch einen entsprechenden Entschließungsantrag vor. Er ist sicherlich in unser aller Interesse und findet sicher lich auch unser aller Zustimmung.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Wir verabschieden heute das Landesanerkennungsge setz für die landesrechtlich geregelten Berufe.
Ich muss schon sagen: Ich kann nicht erkennen, dass sich die CDU hier in Baden-Württemberg besonders beeilt hätte. Ich darf darauf verweisen, dass eine – im Übrigen schwarz-grü ne – Koalition in Hamburg als erste Regierung in Deutsch land überhaupt ein solches Gesetz vorgelegt hat. Das war zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie hier selbst noch Regierungspar tei waren.
Wie Sie wissen, soll mit diesem Gesetz der Qualifikations stand im Ausland ausgebildeter Personen geprüft, festgestellt und anerkannt werden. Am Ende dieses Verfahrens steht ein Bescheid, der die Anerkennung ausspricht oder bei Ausbil dungslücken Nachqualifizierungen regelt.
Der entsprechende Gesetzentwurf liegt vor. Dieses Gesetz wird ausdrücklich allen nach Baden-Württemberg eingewan derten Menschen und den Menschen, die nach Baden-Würt temberg kommen wollen, die Möglichkeit bieten, eine Aner kennungsprüfung ihrer beruflichen Vorqualifikationen durch führen zu lassen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ihrem Aufenthaltsort.
Dabei ist wichtig, dass die Antragstellerinnen und Antragstel ler neben den Garantien zum Verfahren auch verlässliche Ga rantien in Fragen der Information und der Beratung erhalten. Dies haben wir durch den gesetzlichen Beratungsanspruch ge sichert – einen Anspruch auf wohnortnahe Beratung, der flä chendeckend über die kommunalen Migrationsdienste und -beratungsstellen gesichert ist.
Für die fachliche Bearbeitung und Beurteilung der Anträge steht im Hintergrund für die rund 260 landesrechtlich gere gelten Berufe eine Arbeitsebene zur Verfügung.
Bedeutend ist aus unserer Sicht auch, dass die Verfahrensge bühr niemanden davon abhalten wird, einen Antrag auf Aner kennung seiner beruflichen Qualifikationen zu stellen. Wir müssen nämlich auch einen realistischen Blick auf die Situa tion der Antragstellerinnen und Antragsteller werfen. Sie sind häufig ohne Arbeit oder gehen einer Tätigkeit nach, die oft deutlich unter ihrer Qualifikation liegt, sodass ihre finanziel len Möglichkeiten sehr limitiert sind.